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Familienversicherung über 25: Was Studierende jetzt tun

Mit dem 25. Geburtstag endet die Familienversicherung im Studium in der Regel. Welche Altersgrenzen gelten, was danach kostet und welche Wege offenstehen.
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Inhalt

Familienversicherung über 25 im Studium bedeutet meist das Ende des kostenlosen Schutzes über die Eltern. Kinder in Ausbildung sind nur bis zu einer Altersgrenze familienversichert, und die liegt bei 25 Jahren. Dieser Ratgeber zeigt, welche Grenzen gelten, wie hoch der Beitrag danach ist und welche Wege offenstehen.

Kurz beantwortet: Die Familienversicherung für Kinder in Ausbildung endet spätestens mit der Vollendung des 25. Lebensjahres (§ 10 Abs. 2 Nr. 3 SGB V). Danach bist du in der Regel in der Krankenversicherung der Studierenden versichert, wenn du eingeschrieben und noch nicht 30 bist. Der genaue Endzeitpunkt bestätigt deine Krankenkasse. Stand: Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Familienversicherung für Studierende endet spätestens mit der Vollendung des 25. Lebensjahres.
  • Ausnahmen gibt es bei Freiwilligendiensten, Wehrdiensten und bei einer Behinderung, die vor Ablauf der Altersgrenze eingetreten ist.
  • Danach gilt in der Regel die Krankenversicherung der Studierenden (KVdS), solange du eingeschrieben und jünger als 30 bist.
  • Der KVdS-Beitrag 2026 ergibt sich aus einer Bemessungsgrundlage von 855 Euro im Monat.
  • Eine Befreiung von der KVdS ist nur mit anderweitigem Krankheitsschutz und mit Antrag innerhalb von drei Monaten möglich.
  • Lass dir den Endzeitpunkt deiner Familienversicherung von der Krankenkasse schriftlich bestätigen.

Welche Altersgrenzen gelten bei der Familienversicherung?

Die Familienversicherung ist nach Alter gestaffelt. Die Übersicht folgt § 10 Abs. 2 SGB V in der geltenden Fassung. Für Studierende ist vor allem die Grenze bei 25 Jahren maßgeblich.

AlterVoraussetzungBedeutung für Studierende
bis 18 Jahreohne weitere VoraussetzungDas Studium spielt in dieser Phase keine Rolle
bis 23 Jahrenur wenn nicht erwerbstätigFür Studierende meist nicht entscheidend
bis 25 Jahrebei Schul- oder Berufsausbildung, dazu gehört das StudiumSchutz bis zum Ende des Semesters, längstens bis zum 25. Geburtstag
ab 25 Jahrekeine Familienversicherung mehr, außer bei BehinderungAbsicherung über KVdS, Arbeitgeber oder freiwillig

Ab wann genau endet der Schutz?

Die Familienversicherung endet spätestens mit der Vollendung des 25. Lebensjahres. Ob sie bis zum Ende des laufenden Semesters bestehen bleibt, hängt von den Semesterregeln und deinem Geburtstag ab. Den genauen Termin nennt dir deine Krankenkasse verbindlich. Frag dort nach, bevor du Versicherungswechsel planst.

Was kostet die Krankenversicherung nach dem Ende?

Als Studierende über 25 zahlst du in der KVdS einen Beitrag, der an eine Bemessungsgrundlage gekoppelt ist. Diese liegt 2026 bei 855 Euro im Monat, entsprechend einem Dreißigstel des BAföG-Bedarfs (§ 236 SGB V). Die Tabelle rechnet den Beitrag durch.

BestandteilBetrag im MonatRechenweg
Krankenversicherung ohne Zusatzbeitrag87,38 Euro855 Euro × 10,22 Prozent
Zusatzbeitrag (Annahme)24,80 Euro855 Euro × 2,9 Prozent
Pflegeversicherung ohne Kinderlosenzuschlag (nur Eltern oder unter 23 Jahren)30,78 Euro855 Euro × 3,6 Prozent
Pflegeversicherung mit Kinderlosenzuschlag (kinderlos, ab 23 Jahren)35,91 Euro855 Euro × 4,2 Prozent
Gesamt ohne Kinderlosenzuschlag (nur Eltern oder unter 23 Jahren)142,96 EuroAnnahme: Zusatzbeitrag 2,9 Prozent
Gesamt mit Kinderlosenzuschlag (kinderlos, ab 23 Jahren)148,09 EuroAnnahme: Zusatzbeitrag 2,9 Prozent

Der Kinderlosenzuschlag von 0,6 Beitragssatzpunkten fällt ab dem Monat nach Vollendung des 23. Lebensjahres an und entfällt unter anderem für Eltern (§ 55 Abs. 3 SGB XI). Wer über 25 und kinderlos ist, zahlt ihn deshalb in der Regel, die Zeile ohne Zuschlag gilt für dich nur, wenn du Kinder hast. Annahme für die Tabelle: Der Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent ist ein Durchschnittswert. Deine Kasse kann davon abweichen. Ein Gesetzentwurf zur BAföG-Reform sieht eine höhere Bemessungsgrundlage ab Herbst 2027 vor. Beschlossen ist davon nichts, die Werte können sich noch ändern.

Welche Ausnahmen verlängern die Familienversicherung?

Die Altersgrenze verschiebt sich um die Dauer bestimmter Dienste, etwa eines Freiwilligendienstes, eines freiwilligen Wehrdienstes oder eines Entwicklungsdienstes von bis zu zwölf Monaten (§ 10 Abs. 2 SGB V). Eine Behinderung, die vor Ablauf der Altersgrenze eingetreten ist, hebt die Grenze für die Familienversicherung auf. Studienzeiten selbst verschieben die Altersgrenze dagegen nicht. Ob ein Nachweis ausreicht, entscheidet die Krankenkasse im Einzelfall.

Wann ist eine Befreiung von der KVdS möglich?

Eine Befreiung von der Versicherungspflicht als Studierende setzt voraus, dass du anderweitig einen Anspruch auf Krankheitsschutz hast. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Pflicht bei der Krankenkasse eingehen (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 2 SGB V). Die Befreiung wirkt ab Beginn der Pflicht, wenn noch keine Leistungen in Anspruch genommen wurden, sonst ab dem Folgemonat. Sie ist nicht widerrufbar.

Ob eine private Versicherung passt, hängt von deinem Gesundheitszustand, deinem Alter, deinem Budget und deinen Plänen ab. Eine persönliche Beratung kann die Unterschiede einordnen, zum Beispiel über die Arbeitsweise von Academycon. Der Vergleich PKV oder GKV im Studium zeigt die Grundlagen.

Wie läuft der Wechsel in die KVdS ab?

Der Wechsel beginnt, sobald die Familienversicherung endet und du an einer Hochschule eingeschrieben bist. Du meldest dich bei einer gesetzlichen Krankenkasse an, die dich in die KVdS aufnimmt. Die Kasse fragt in der Regel nach einer Immatrikulationsbescheinigung und nach dem Ende der bisherigen Familienversicherung. Eine Lücke im Krankenversicherungsschutz solltest du vermeiden, weil Behandlungskosten dann selbst zu tragen sind.

  1. Besorge dir die Immatrikulationsbescheinigung für das aktuelle Semester.
  2. Vergleiche die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen, bevor du dich entscheidest.
  3. Stelle den Antrag bei der gewählten Kasse und fordere die Bestätigung über das Ende der Familienversicherung an.
  4. Prüfe, ob die Mitgliedschaft nahtlos anschließt, und bezahle die Beiträge pünktlich.

Welche Rolle spielen Minijob und Werkstudium?

Ein Minijob verändert die KVdS nicht unmittelbar, denn die Studierendenversicherung knüpft am Studium an, nicht am Verdienst. Anders ist es beim Werkstudium: Wer mehr als 20 Stunden pro Woche sozialversicherungspflichtig arbeitet, ist über diese Beschäftigung krankenversichert. Die KVdS wird dann nachrangig und entfällt (§ 5 Abs. 7 SGB V). Die genauen Grenzen erklärt der Ratgeber zur Familienversicherung im Minijob.

Häufige Fragen

Bleibe ich familienversichert, wenn ich im Semester 25 werde?

Das hängt von den Semesterregeln und deinem Geburtstag ab. Der Schutz endet spätestens mit der Vollendung des 25. Lebensjahres. Ob er bis zum Semesterende reicht, bestätigt deine Krankenkasse anhand deiner Immatrikulation.

Muss ich nach dem Ende der Familienversicherung sofort in die KVdS?

In der Regel ja, wenn du an einer Hochschule eingeschrieben und jünger als 30 bist und keine vorrangige Pflichtversicherung hast. Die Anmeldung läuft über eine gesetzliche Krankenkasse. Der Beginn richtet sich nach dem Ende der Familienversicherung.

Ändert ein Minijob etwas an der Altersgrenze?

Nein. Die Altersgrenze hängt am Lebensalter. Ein Minijob beeinflusst eher die Frage, ob du in der Familienversicherung bleibst, solange du unter 25 bist. Die Details erklärt der Ratgeber zu Nebenjob im Studium.

Kann ich mich nach 25 weiter über meine Eltern versichern?

Nein, außer in den genannten Ausnahmen. Dazu zählen Dienste, die die Altersgrenze verschieben, und eine Behinderung, die vor Ablauf der Grenze eingetreten ist.

So gehst du jetzt vor

  1. Frag deine Krankenkasse nach dem genauen Endzeitpunkt deiner Familienversicherung und lass dir das schriftlich bestätigen.
  2. Prüfe, ob ein Dienst oder eine Behinderung die Altersgrenze verschiebt, und halte die Nachweise bereit.
  3. Melde dich rechtzeitig bei der Krankenkasse an, wenn die KVdS beginnen soll.
  4. Notiere die Drei-Monats-Frist für einen Befreiungsantrag, falls du anderweitig abgesichert bist.
  5. Vergleiche die Zusatzbeiträge der Krankenkassen, denn nur dieser Teil unterscheidet sich zwischen den Kassen.

Passend dazu

Quellen: § 10 SGB V, Familienversicherung (Abruf Oktober 2026); § 5 SGB V, Versicherungspflicht (Abruf Oktober 2026); § 8 SGB V, Befreiung (Abruf Oktober 2026); GKV-Spitzenverband, Faktenblatt Rechengrößen Beitragsrecht (Stand 1.1.2026).

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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