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Fahrtkosten zur Uni absetzen: Gilt die Pendlerpauschale?

Die Entfernungspauschale beträgt 0,38 Euro je Kilometer, höchstens 4.500 Euro im Jahr. Ob Fahrten zur Hochschule darunter fallen, hängt vom Einzelfall ab. So prüfst du es.
Berufseinsteigerin mit Mitarbeiterausweis am ersten Arbeitstag

Inhalt

Fahrtkosten zur Uni lassen sich nicht pauschal absetzen. Ob die Entfernungspauschale greift, hängt davon ab, ob es sich um eine Tätigkeitsstätte im Sinne des Steuerrechts handelt und wie die Ausbildung eingeordnet wird. Dieser Beitrag erklärt die Grundlagen und zeigt, wo die Grenzen liegen.

Kurz beantwortet: Nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG werden für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte 0,38 Euro je vollem Entfernungskilometer angesetzt, höchstens 4.500 Euro im Kalenderjahr. Ob Fahrten zur Hochschule darunter fallen, hängt von der Einordnung des Studiums ab und lässt sich nicht pauschal beantworten. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Entfernungspauschale beträgt 0,38 Euro für jeden vollen Kilometer der Strecke (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG).
  • Der Höchstbetrag liegt bei 4.500 Euro im Kalenderjahr.
  • Die Pauschale knüpft an die erste Tätigkeitsstätte an, also den Ort, an dem du dauerhaft arbeitest oder ausgebildet wirst.
  • Für Fahrten zur Hochschule im Erststudium ist die steuerliche Einordnung nicht pauschal geklärt.
  • Ein Blick in die Unterlagen deiner Hochschule und eine Auskunft des Finanzamts helfen weiter.

Was ist die Entfernungspauschale?

Die Entfernungspauschale ist ein Pauschbetrag für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Sie wird pro Arbeitstag angesetzt, nicht für jede Fahrt einzeln. Das Gesetz berechnet sie nach der Entfernung in vollen Kilometern, und zwar in der Regel einfach, also nur für den Hinweg.

Mit der Pauschale wird der tatsächliche Aufwand für das Auto, die Bahn oder das Fahrrad pauschal abgegolten. Du musst also keine Tankquittungen sammeln, solange du die Strecke und die Arbeitstage nachweisen kannst.

Wie berechnest du die Pauschale für einen Nebenjob?

Annahme: Du arbeitest als Werkstudent an einer Arbeitsstätte, die 20 Kilometer von deiner Wohnung entfernt liegt, und arbeitest an 200 Tagen im Jahr dort.

  1. Pro Arbeitstag ergibt sich 20 mal 0,38 Euro, also 7,60 Euro.
  2. Über 200 Arbeitstage kommt man auf 1.520 Euro Entfernungspauschale.
  3. Liegt die Summe über der Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro, wirkt der Mehrbetrag steuermindernd.

Die Berechnung zeigt, dass der Abzug nicht allein durch die Fahrt entsteht. Er wirkt erst, wenn die gesamten Werbungskosten über dem Pauschbetrag liegen. Mehr dazu erklärt der Beitrag zur Werbungskostenpauschale für Studierende.

Gilt die Pauschale auch für den Weg zur Uni?

Hier liegt der entscheidende Unterschied. Die Entfernungspauschale knüpft an die erste Tätigkeitsstätte an. Ob ein Studium diese Voraussetzung erfüllt, hängt davon ab, ob es als Ausbildung oder als berufliche Tätigkeit eingeordnet wird.

FallEinordnungWas du prüfen solltest
Fahrt zum Job während des StudiumsEntfernungspauschale möglich, wenn der Job eine erste Tätigkeitsstätte istStrecke, Arbeitstage und Beginn der Tätigkeit
Fahrt zur Hochschule im ErststudiumEinordnung nicht pauschal geklärt, Einzelfall maßgeblichStudienordnung, Immatrikulation und Auskunft des Finanzamts
Fahrt zur Hochschule im ZweitstudiumGesonderte Prüfung, abhängig vom StudienhintergrundVorherige Ausbildung und Berufserfahrung

Die Einordnung ist komplex, und die Rechtsprechung hat dazu verschiedene Maßstäbe entwickelt. Verbindlich entscheidet das Finanzamt, im Zweifel das Finanzgericht. Eine Beratung kann dir helfen, den eigenen Fall einzuordnen.

Was ändert sich bei einem Jobwechsel?

Wer den Arbeitsplatz wechselt, hat eine neue erste Tätigkeitsstätte. Die Entfernungspauschale ist dann für die neue Strecke zu berechnen. Notiere das Datum des Wechsels und die Adressen beider Arbeitsstätten, damit du die Strecken im Jahr sauber aufteilen kannst.

Bei mehreren Arbeitsstätten im Jahr ist die Berechnung aufwendiger. Ein kurzer Vermerk im Kalender oder in einer Tabelle erleichtert die Erklärung. Die Summe bleibt auch dann an den Höchstbetrag von 4.500 Euro gebunden.

Wie verhält sich das zu den übrigen Kosten des Studiums?

Studiengebühren, Semesterbeiträge und Fachliteratur haben eigene steuerliche Behandlungen. Sie werden nicht über die Entfernungspauschale abgerechnet. Welche Kosten im Einzelfall absetzbar sind, zeigt der Beitrag zu Studienabbruch und Steuer, der die Folgen für Kosten und Verlustvortrag erklärt.

Wie du die Strecke sauber nachweist

Für die Entfernungspauschale brauchst du keine Tankbelege, aber eine nachvollziehbare Strecke. Ermittle die kürzeste übliche Verbindung zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte und notiere die Kilometer. Ein Routenplaner aus dem Internet kann helfen, ist aber nicht zwingend der Maßstab. Entscheidend ist, dass du die Angabe glaubhaft machen kannst.

Halte außerdem die Arbeitstage fest, an denen du tatsächlich zur Arbeitsstätte gefahren bist. Urlaubs- und Krankheitstage zählen nicht mit. Eine kurze Liste oder ein Kalender mit Markierungen genügt, damit du die Angaben bei Rückfragen belegen kannst.

Welche Verkehrsmittel fallen unter die Pauschale?

Die Entfernungspauschale gilt unabhängig davon, ob du mit dem Auto, dem Fahrrad, dem Bus oder der Bahn fährst. Für Kraftfahrzeuge kann ein höherer Betrag in Betracht kommen, wenn die tatsächlichen Kosten höher sind. Die Voraussetzungen dafür regelt § 9 EStG und sollten im Einzelfall geprüft werden.

Was du dir merken solltest

Die Entfernungspauschale ist für viele Werkstudierende der wichtigste Posten bei den Fahrtkosten. Sie ist klar berechenbar, sobald die Strecke und die Arbeitstage feststehen. Bei der Hochschule dagegen entscheidet die Einordnung des Studiums, ob überhaupt eine Pauschale greift.

Kläre den Punkt früh, am besten bevor du die Erklärung ausfüllst. Eine kurze Rückfrage beim Finanzamt kostet wenig Zeit und verhindert Nachforderungen.

Im Zweifel gilt: Dokumentiere die Umstände, die du angibst. Ein Vermerk mit Datum, Strecke und Zweck der Fahrt ist eine einfache Grundlage, auf die du dich bei Rückfragen stützen kannst.

Ob du mit dem Auto, dem Fahrrad oder den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs bist, ändert an der Strecke nichts. Für die Entfernungspauschale zählt die Entfernung, nicht das Verkehrsmittel. Das macht die Berechnung einfacher, als viele erwarten.

Häufige Fragen

Kann ich mein Auto zur Uni absetzen?

Für Fahrten zur Hochschule gilt im Erststudium keine automatische Abzugsfähigkeit. Ob die Kosten als Werbungskosten, Sonderausgaben oder gar nicht berücksichtigt werden, hängt vom Einzelfall ab. Halte die Strecke und die Anzahl der Fahrten fest.

Was zählt bei der Strecke, Hin oder Hin und zurück?

Die Entfernungspauschale wird nach der einfachen Entfernung berechnet, also nur für eine Richtung. Die Hin- und Rückfahrt zusammen ist daher nicht doppelt anzusetzen. Das gilt für den Weg zur Arbeitsstätte und wird bei der Hochschule nach der Einordnung entschieden.

Gibt es einen Höchstbetrag?

Ja, die Entfernungspauschale ist auf 4.500 Euro im Kalenderjahr begrenzt. Nutzt du ein eigenes oder überlassenes Kraftfahrzeug, kann ein höherer Betrag in Betracht kommen. Die genauen Voraussetzungen stehen in § 9 EStG.

So gehst du jetzt vor

  1. Notiere die einfache Entfernung und die Arbeitstage für jede Tätigkeit.
  2. Kläre bei der Hochschule oder im Studienbüro, wie dein Studium steuerlich eingeordnet wird.
  3. Frage beim Finanzamt nach, wenn Unsicherheit bleibt, und trage die Fahrten erst nach der Klärung ein.

Passend dazu

Quellen: § 9 EStG, Entfernungspauschale (Abruf November 2026), § 9a EStG, Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Abruf November 2026)

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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