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Erasmus+ ab 2028: Was mit dem Programm passiert

Erasmus+ 2028 bis 2034 ist ein Gesetzgebungsvorhaben. Was der Vorschlag vorsieht, wo das Verfahren steht und was für dein Auslandssemester bis 2027 gilt.
Studentin mit Rucksack und Reisepass am Fenster einer Flughafenhalle

Inhalt

Erasmus 2028 ist im November 2026 kein beschlossenes Programm, sondern ein laufendes Gesetzgebungsvorhaben der Europäischen Union. Wer ein Auslandssemester plant, fragt sich deshalb, ob die Förderung nach 2027 überhaupt in gewohnter Form weiterläuft. Die amtlichen Dokumente geben darauf eine klare, aber vorläufige Antwort, die dieser Ratgeber Schritt für Schritt erklärt.

Kurz beantwortet: Das aktuelle Programm trägt den Zeitraum 2021 bis 2027. Für die Jahre 2028 bis 2034 hat die Europäische Kommission am 16. Juli 2025 einen Vorschlag vorgelegt. Der Rat hat laut Vermerk vom 5. Mai 2026 eine Verhandlungsposition vorbereitet. Ein beschlossenes Budget für die neue Phase gibt es nicht. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das aktuelle Programm ist Erasmus+ 2021 bis 2027. Es bleibt die Grundlage für Auslandsaufenthalte, die jetzt geplant werden.
  • Die Kommission hat am 16. Juli 2025 einen Verordnungsvorschlag für Erasmus+ 2028 bis 2034 vorgelegt. Das Verfahren trägt die Nummer 2025/0222(COD).
  • Der Rat hat einen Vermerk vom 5. Mai 2026 vorgelegt. Darin wird eine partielle allgemeine Ausrichtung angestrebt, also eine Verhandlungsposition des Rates.
  • Die Finanzausstattung für die neue Phase steht im Vermerk in eckigen Klammern. Eine Summe ist dort nicht festgelegt.
  • Die Monatssätze für dein Auslandssemester legt deine Hochschule im Rahmen der EU-Vorgaben fest. Sie gelten jeweils für ein Studienjahr.

Wo steht das Gesetzgebungsverfahren?

Ein EU-Programm entsteht in mehreren Schritten. Zuerst legt die Kommission einen Vorschlag vor. Danach verhandeln Rat und Europäisches Parlament, bevor ein Text verabschiedet wird. Die folgende Tabelle zeigt den Stand, wie er in den amtlichen Dokumenten steht.

SchrittDatumStand laut Quelle
Vorschlag der Europäischen Kommission16.07.2025Verordnung zur Einrichtung von Erasmus+ für 2028 bis 2034
Vermerk des Rates (Dok. 8265/26)05.05.2026Der Rat soll eine partielle allgemeine Ausrichtung erzielen
Europäisches ParlamentStand des VermerksBerichterstatter ernannt, Ausschussbeschluss steht noch aus
Verabschiedung durch Rat und Parlamentnicht belegtKein beschlossener Text in den geprüften Quellen

Der Vermerk vom 5. Mai 2026 ist das jüngste amtliche Dokument zu diesem Vorhaben, das für diesen Ratgeber herangezogen wurde. Was seither im Parlament geschehen ist, lässt sich im Dossier des Verfahrens nachverfolgen. Wer eine verbindliche Aussage braucht, sollte sich deshalb auf den jeweils aktuellen Stand des Verfahrens beziehen.

Was soll das neue Programm zusammenführen?

Laut Ratsdokument soll das künftige Programm Erasmus+ 2021 bis 2027 und das Europäische Solidaritätskorps zusammenführen. Für Studierende bedeutet das, dass Mobilität im Studium, Praktika und Projekte künftig unter einem gemeinsamen Dach stehen könnten. Wie genau die Einzelprogramme ausgestaltet werden, steht im Vorschlagstext und nicht in der kurzen Zusammenfassung des Rates. Für dich ist vor allem wichtig, ob Mobilität im Studium weiterhin als eigener Förderbereich geführt wird und welche Zielgruppen im Text ausdrücklich genannt sind. Solche Details ändern sich im Verlauf der Verhandlungen, deshalb solltest du den jeweils aktuellen Textstand vor einer Entscheidung abrufen und nicht auf ältere Zusammenfassungen vertrauen.

Was bedeutet das für das Budget?

Über das Budget entscheidet die EU im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens. Der Vermerk des Rates nennt keinen Betrag. Die Finanzausstattung steht in eckigen Klammern und ist von der partiellen allgemeinen Ausrichtung ausgenommen, bis es Fortschritte beim Mehrjährigen Finanzrahmen gibt. Zahlen aus Presse und Verbandsmitteilungen sind deshalb Signale aus den Verhandlungen und keine beschlossenen Beträge.

Für deine Planung heißt das: Der Umfang der Förderung ab 2028 ist offen. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil Förderzusagen für einen Aufenthalt immer an den Zeitraum gebunden sind, für den sie gelten. Was du heute beantragst, richtet sich nach dem laufenden Programm 2021 bis 2027 und nach den Regeln deiner Hochschule.

Wie hoch ist die Förderung im laufenden Programm?

Die Monatssätze legt jede Hochschule im Rahmen der EU-Vorgaben selbst fest. Ein Beispiel ist die Philipps-Universität Marburg für das Studienjahr 2026/27 im Programmteil KA131. Dort liegt der Satz laut Hochschule bei 600 Euro pro Monat in Gruppe 1 und bei 540 Euro pro Monat in den Gruppen 2 und 3. Der Top-up für Teilnehmende mit weniger Chancen (Fewer Opportunities) beträgt 250 Euro, und die Förderdauer ist je Hochschule begrenzt (in Marburg 110 bzw. 120 Tage).

LändergruppeBeispielländer laut HochschuleMarburg 2026/27 pro Monat
Gruppe 1FR, IT, NL, AT, SE600 Euro
Gruppe 2ES, PT, GR, CZ540 Euro
Gruppe 3PL, HU, RO, TR540 Euro

Die Tabelle gilt nur für dieses Beispiel. Andere Hochschulen setzen eigene Sätze fest. Frag dein International Office, welche Sätze für dein Zielland und deinen Zeitraum gelten. Eine Übersicht über die Förderung nach Zielgruppe findest du im Ratgeber Erasmus+ Förderung: Sätze und Fristen nach Zielgruppe.

Wie plane ich ein Auslandssemester trotz der Unsicherheit?

Plane Auslandsaufenthalte mit der Bewerbungsfrist deiner Hochschule und nicht mit einem Datum aus dem Gesetzgebungsverfahren. Ein Aufenthalt, der im Studienjahr 2026/27 beginnt, folgt den heutigen Regeln. Sätze und Fristen gelten jeweils für ein Studienjahr, deshalb lohnt es sich, sie vor jeder Bewerbung neu zu prüfen.

Die Anerkennung ist ein Punkt, der sich unabhängig von Förderprogrammen klären lässt. Welche Kurse in der Partnerhochschule zählen, legst du im Learning Agreement fest, bevor du abreist. Die Logik dahinter erklärt der Ratgeber Learning Agreement: Auslandsleistungen richtig anrechnen lassen.

  • Bewerbungsfrist, Sprachnachweis und Platzvergabe der Partnerhochschule
  • Anerkennung der Leistungen im Learning Agreement vor Antritt
  • Krankenversicherung für die Zeit im Ausland, siehe Krankenversicherung im Auslandssemester
  • Förderbedingungen deiner Hochschule für genau dieses Studienjahr

Häufige Fragen

Endet Erasmus+ im Jahr 2027?

Der aktuelle Programmzeitraum trägt die Jahreszahlen 2021 bis 2027. Ob und in welcher Form ein Nachfolgeprogramm ab 2028 kommt, ist im Gesetzgebungsverfahren noch offen. Eine verbindliche Aussage zum Ende des heutigen Programms enthalten die geprüften Quellen nicht.

Hat das Parlament schon eine Budgetsumme beschlossen?

Nach den geprüften amtlichen Quellen nein. Das Europäische Parlament hat einen Berichterstatter ernannt, der Ausschussbeschluss steht laut Vermerk des Rates noch aus. Summen aus Medien sind deshalb Verhandlungsstände und keine festen Zusagen.

Gibt es ein Auslandssemester auch ohne Erasmus-Förderung?

Ja. Auslandssemester sind auch ohne Erasmus-Förderung möglich, die Finanzierung läuft dann über andere Mittel. Dazu gehören etwa das Auslands-BAföG und Stipendien. Die Voraussetzungen für das Auslands-BAföG stehen im Ratgeber Auslands-BAföG: Voraussetzungen, Höhe, Zuschläge.

Wer legt die Höhe der Förderung für mein Auslandssemester fest?

Die Hochschule legt die Monatssätze innerhalb der EU-Vorgaben fest. Das International Office kennt die Sätze für dein Studienjahr und dein Zielland. Zahlen einer einzelnen Hochschule gelten nicht automatisch für andere.

Sollte ich wegen des Umbruchs früher ins Ausland gehen?

Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Entscheidend sind dein Studienplan, die Anerkennung deiner Leistungen und deine Finanzierung. Die Förderung ist ein Baustein, aber kein alleiniger Grund für oder gegen einen Aufenthalt.

So gehst du jetzt vor

  1. Prüfe die Förderregeln deiner Hochschule für das laufende Studienjahr.
  2. Kläre die Anerkennung im Learning Agreement, bevor du dich bewirbst.
  3. Kontrolliere deine Krankenversicherung für die Zeit im Ausland.
  4. Verfolge das Verfahren 2025/0222(COD), bevor du Förderungen ab 2028 fest einplanst.

Passend dazu

Quellen: Rat der Europäischen Union, Vermerk zum Vorschlag für Erasmus+ 2028 bis 2034, Dok. 8265/26 vom 5. Mai 2026. Ergänzend: Philipps-Universität Marburg, Erasmus-Mobilitätsförderung 2026/27.

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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