Die Person, die deine Dissertation betreut, bestimmt Tempo, Atmosphäre und oft auch das Ergebnis deiner Promotion. Wer früh eine passende Betreuung findet und die Zusammenarbeit schriftlich klärt, vermeidet viele Konflikte. Dieser Ratgeber zeigt, wie du anfragst, was ins Exposé gehört und welche Punkte eine Betreuungsvereinbarung regeln sollte.
Kurz beantwortet: Einen Doktorvater oder eine Doktormutter findest du über Lehrveranstaltungen, Abschlussarbeiten, Kolloquien, Tagungen und Ausschreibungen. Die Anfrage ist kurz, nennt dein Thema und warum gerade diese Person passt. Das Exposé beschreibt Fragestellung, Methode und Zeitplan. Das Promotionskolleg Schleswig-Holstein verlangt eine von beiden Betreuungspersonen unterschriebene Betreuungsvereinbarung für den Antrag auf Annahme zur Promotion. Stand: Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Betreuung ist die wichtigste Beziehung deiner Promotion. Eine sorgfältige Auswahl lohnt sich.
- Eine gute Anfrage nennt dein Thema, deinen Abschluss und einen konkreten Grund, warum gerade diese Person in Frage kommt.
- Das Exposé ist die Grundlage für die Entscheidung über Thema und Betreuung. Es beschreibt Fragestellung, Stand, Methode und Zeitplan.
- Eine Betreuungsvereinbarung hält Rechte und Pflichten fest. Am Beispiel des Promotionskollegs Schleswig-Holstein ist sie Voraussetzung für den Antrag auf Annahme zur Promotion.
- Regelmäßige Betreuungsgespräche, mindestens einmal pro Semester und protokolliert, empfehlen die Leitlinien desselben Kollegs.
Wie findest du eine geeignete Betreuung?
Ein naheliegender Startpunkt ist das eigene Umfeld, also dort, wo du Fachleute bereits erlebt hast. Die folgende Übersicht zeigt, wo du suchen kannst:
| Quelle | Was dir dort hilft |
|---|---|
| Eigene Abschlussarbeit | Die Betreuenden kennen deine Arbeitsweise und deinen Abschluss. |
| Vorlesungen, Seminare, Kolloquien | Du erlebst die Denkweise einer Person im Fachgebiet und kannst gezielt Fragen stellen. |
| Tagungen und Workshops | Du kommst mit Forschenden außerhalb deiner Hochschule ins Gespräch. |
| Ausschreibungen von Promotionsstellen oder Kollegs | Konditionen, Betreuungsstruktur und Auswahlverfahren stehen in der Ausschreibung. |
Achte bei der Auswahl darauf, ob die Person im Themenfeld aktiv publiziert, ob sie Promovierende betreut und wie sie Zeit für Betreuungsgespräche einplant. Ein Gespräch mit Doktorandinnen und Doktoranden der Person kann dir zusätzlich zeigen, wie die Betreuung im Alltag abläuft.
Wie formulierst du die Anfrage?
Eine Anfrage ist kurz und konkret. Sie zeigt, dass du dich mit der Arbeit der Person befasst hast, und sie macht es leicht zu antworten. Bewährt haben sich folgende Bausteine:
- Betreff mit Hinweis auf Promotion und Thema, zum Beispiel „Anfrage zur Betreuung einer Promotion zu …“.
- Ein bis zwei Sätze zu deinem Hintergrund und zu deinem Abschluss.
- Ein konkreter Bezug, etwa eine Publikation, eine Vorlesung oder ein Projekt der Person, und warum dich das Thema interessiert.
- Eine Bitte um ein kurzes Gespräch und der Hinweis, dass dein Exposé im Anhang liegt.
Schreib die Anfrage nicht als Massenmail. Wer mehrere Personen anfragt, sollte jede Mail gesondert auf die Person zuschneiden. Das wirkt ernsthafter und erhöht die Chance auf eine Antwort.
Was gehört ins Exposé?
Das Exposé ist kein fertiges Kapitel, sondern ein klarer Plan. Es soll zeigen, dass du eine Fragestellung hast, dass du sie methodisch angehen kannst und dass du den Aufwand realistisch einschätzt. Laut den Leitlinien des Promotionskollegs Schleswig-Holstein prüfen die Betreuenden das Exposé und geben eine Stellungnahme an den Promotionsausschuss ab.
- Arbeitstitel und Forschungsfrage in ein bis zwei Sätzen.
- Stand der Forschung in Stichpunkten mit den wichtigsten Quellen.
- Methode und Datengrundlage, einschließlich der Fragen, die du noch nicht beantworten kannst.
- Grobe Gliederung und ein Zeitplan bis zur Abgabe.
- Finanzierung und, falls relevant, Kooperationspartner.
Wenn deine Arbeit Menschen betrifft oder sensible Daten nutzt, kläre früh, ob ein Ethikvotum nötig ist. Die Leitlinien des Promotionskollegs empfehlen, es frühzeitig einzuholen.
Was regelt eine Betreuungsvereinbarung?
Eine Betreuungsvereinbarung hält fest, was beide Seiten erwarten dürfen. Sie ist kein Misstrauensinstrument, sondern schützt vor Missverständnissen, die sich mündlich leicht einschleichen. Die Leitlinien des Promotionskollegs Schleswig-Holstein nennen die folgenden Punkte. Die Übersicht zeigt, was du klären solltest:
| Punkt | Was du klären solltest |
|---|---|
| Gesprächsrhythmus | Mindestens einmal pro Semester, protokolliert und von allen unterschrieben |
| Zeitplan | Ein realistischer Plan, der Bearbeitungsstand, Auslandsaufenthalte und Verfügbarkeit berücksichtigt |
| Zweitbetreuung | Erst- und Zweitbetreuung kommen aus dem Kolleg, die Wahl erfolgt gemeinsam |
| Gutachtersuche | Ab dem letzten Drittel gemeinsam, dabei die Befangenheitskriterien der DFG beachten |
| Drittmittel und Kooperation | Bei Kooperation mit Unternehmen müssen Ergebnisse veröffentlichbar sein, und es darf sich nicht um Auftragsforschung handeln |
| Abschluss | Ein Abschlussgespräch etwa drei bis sechs Monate vor der Abgabe, Disputationstraining einplanen |
| Konflikte | Die Leitlinien enthalten dazu keinen eigenen Abschnitt, deshalb solltest du vorab festlegen, an wen du dich wendest |
Lege die Vereinbarung am besten zu Beginn gemeinsam fest und lies sie in der Mitte der Promotion noch einmal durch. Ein Muster liefert zum Beispiel die TU Ilmenau in ihrer Betreuungsvereinbarung in der Fassung von Mai 2026. Wichtig ist, dass die Inhalte zu deiner Hochschule und deinem Fach passen.
Was tust du, wenn die Betreuung nicht passt?
Sprich zuerst mit der Betreuungsperson und halte fest, was dich stört. Bleibt das Problem, hilft das Promotionsbüro, die Möglichkeiten zu klären. Die Leitlinien des Kollegs sehen vor, dass Erst- und Zweitbetreuung gemeinsam gewählt werden und die Zweitbetreuung in die Beratungen eingebunden ist. Eine zweite Stimme kann also schon viel verändern, bevor ein Wechsel nötig wird.
Häufige Fragen
Brauche ich eine Betreuungszusage, bevor ich mich zur Promotion anmelde?
Das regeln die Promotionsordnung und das Zulassungsverfahren deiner Hochschule. Kläre im Promotionsbüro, welche Nachweise du zur Annahme brauchst und ob eine Betreuungszusage dazugehört.
Wie viele Betreuende sind üblich?
Im Promotionskolleg Schleswig-Holstein gibt es eine Erst- und eine Zweitbetreuung. Ob und wie viele Betreuende du brauchst, hängt von der Hochschule ab. Frag im Promotionsbüro nach.
Kann ich die Betreuung wechseln?
Ein Wechsel ist schwierig, aber nicht ausgeschlossen. Sprich zuerst mit der bisherigen Betreuung und dann mit dem Promotionsbüro, und dokumentiere die Gründe. Eine frühe Klärung schützt dich und deine Arbeit.
Was sollte ich im ersten Gespräch klären?
Kläre Thema, Erwartungen an Gesprächsrhythmus und Feedback, den groben Zeitplan und die Finanzierung der Stelle oder des Stipendiums. Frag auch, wie oft die Person in den nächsten Monaten verfügbar ist. Notiere nach dem Gespräch die Absprachen und bestätige sie per E-Mail. Diese Notizen sind eine gute Grundlage für die spätere Betreuungsvereinbarung.
Muss das Exposé vor der Anmeldung fertig sein?
Das regelt die Promotionsordnung deiner Hochschule. Am Beispiel des Kollegs prüfen die Betreuenden das Exposé und geben eine Stellungnahme an den Promotionsausschuss ab.
So gehst du jetzt vor
- Liste fünf bis zehn Personen auf, die zu deinem Thema passen, und prüfe ihre aktuelle Forschung.
- Schreibe jeder Person eine eigene, kurze Anfrage mit einem konkreten Bezug.
- Bereite dein Exposé so vor, dass es Fragestellung, Methode und Zeitplan in wenigen Seiten zeigt.
- Kläre vor Beginn schriftlich Gesprächsrhythmus, Zeitplan und Konfliktweg in einer Betreuungsvereinbarung.
Passend dazu
- Promotion in Deutschland: Wege, Dauer, Finanzierung und Doktortitel
- Berufsbegleitend promovieren: Zeit, Kosten, Arbeitgeber
- Kooperative Promotion an der Fachhochschule
- Promotion finanzieren: Stelle, Stipendium oder Eigenmittel im Vergleich
- Promotion mit halber Stelle: Was bleibt netto?
Quellen: Promotionskolleg Schleswig-Holstein, Leitlinien guter Promotionsbetreuung (ohne Datum, Abruf Oktober 2026); TU Ilmenau, Betreuungsvereinbarung (Stand Mai 2026).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.