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Kooperative Promotion an der Fachhochschule: Ablauf und Regeln

Kooperative Promotion verbindet eine Universität mit einer Fachhochschule. Was das Gesetz in Nordrhein-Westfalen regelt, welche Schritte folgen und worauf du achten solltest.
Doktorandin arbeitet im Büro an ihrer Dissertation

Inhalt

Eine kooperative Promotion an der Fachhochschule bedeutet, dass eine Fachhochschule (FH) und eine Universität mit Promotionsrecht deine Promotion gemeinsam betreuen. Wie das im Einzelnen abläuft, hängt vom Landesrecht und von der Promotionsordnung der beteiligten Universität ab. Dieser Ratgeber erklärt am Beispiel Nordrhein-Westfalens, welche Regeln gesetzlich festgelegt sind und welche Punkte du selbst klären musst.

Kurz beantwortet: Kooperative Promotion heißt, dass eine Universität und eine Fachhochschule ein Promotionsstudium gemeinsam entwickeln. In Nordrhein-Westfalen schreibt § 67a des Hochschulgesetzes vor, dass Lehrende der Fachhochschule an der Betreuung beteiligt und als Gutachtende oder Prüfende bestellt werden können. Die Einzelheiten legt eine Vereinbarung fest. Stand: Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einer kooperativen Promotion arbeiten eine Universität und eine Fachhochschule zusammen. Die Betreuung ist auf beide Hochschulen verteilt.
  • In Nordrhein-Westfalen ist die Zusammenarbeit im Hochschulgesetz (HG NRW) verankert. Grundlage ist § 67a.
  • Die konkrete Promotion wird durch eine Vereinbarung zwischen einer Hochschullehrkraft der Universität und einer Hochschullehrkraft der Fachhochschule festgelegt.
  • Du kannst an der Fachhochschule eingeschrieben werden, nimmst dort aber nicht an Hochschulwahlen teil.
  • Ob und unter welchen Bedingungen eine Fachhochschule promovieren lässt, regeln die Länder unterschiedlich. Prüfe Gesetz und Promotionsordnung in deinem Bundesland.

Wie läuft die Betreuung bei einer kooperativen Promotion ab?

Das Gesetz legt den Rahmen fest, die Details gehören in deine Vereinbarung. Universitäten und Fachhochschulen entwickeln in Kooperation Promotionsstudien, deren Promotionsleistungen gemeinsam betreut werden (§ 67a Abs. 1 Satz 1 HG NRW). Die Promotionsordnung soll vorsehen, dass Hochschullehrende an Fachhochschulen an der Betreuung beteiligt und als Gutachtende oder Prüfende bestellt werden können (Satz 2). Die einzelnen Promotionsstudien werden durch Vereinbarung festgelegt (Satz 3).

RegelInhalt in Nordrhein-WestfalenFundstelle
KooperationUniversitäten und Fachhochschulen entwickeln Promotionsstudien gemeinsam§ 67a Abs. 1 Satz 1
Betreuung und BegutachtungLehrende der Fachhochschule können beteiligt und als Gutachtende oder Prüfende bestellt werden, sofern die Promotionsordnung das vorsieht§ 67a Abs. 1 Satz 2
VereinbarungEine Hochschullehrkraft der Universität und eine der Fachhochschule legen das individuelle Promotionsstudium fest§ 67a Abs. 1 Satz 3
EinschreibungDie Einschreibung an der Fachhochschule ist möglich, eine Teilnahme an Wahlen der Fachhochschule ist ausgeschlossen§ 67a Abs. 1 Satz 4
UnterstützungDas Promotionskolleg für angewandte Forschung der Fachhochschulen unterstützt das kooperative Promotionsstudium§ 67a Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 67b

Die Tabelle zeigt, was im Gesetz steht. Wie oft ihr euch trefft, welche Kolloquien es gibt und welche Fristen gelten, regelt die Promotionsordnung der Universität und deine persönliche Vereinbarung. Die Quelle ist die Gesetzesfassung, die du unter § 67a HG NRW findest.

Für deine Planung heißt das: Die Betreuung ist nicht allein an einer Hochschule angesiedelt. Kläre deshalb, welche Ansprechpersonen an der Fachhochschule für Einschreibung und Formalien zuständig sind und welche an der Universität über Zulassung, Gutachten und Abgabe entscheiden.

Welche Rolle spielt das Bundesland?

Hochschulrecht ist Ländersache. Die Regeln aus Nordrhein-Westfalen gelten deshalb nicht automatisch in anderen Bundesländern. Landesgesetze und Promotionsordnungen werden zudem geändert. Maßgeblich ist daher immer der aktuelle Stand am Ort deiner Hochschule, nicht ein älterer Ratgeber.

Wenn Studienort und Promotionsort in verschiedenen Bundesländern liegen, lohnt der Blick in beide Landesgesetze. Einschreibung, Betreuung und Promotionsordnung können an unterschiedlichen Stellen geregelt sein. Frage im Zweifel beim Promotionsbüro der Universität nach, welche Vorschrift gilt.

Zur Einordnung der Größenordnung: Laut Statistischem Bundesamt wurden im Prüfungsjahr 2025 insgesamt 28.800 Promotionen abgeschlossen (Stand: Oktober 2026, Pressemitteilung vom 2. Oktober 2026). Die Zahl umfasst alle Promotionen und nicht nur kooperative Verfahren.

So prüfst du, ob eine kooperative Promotion für dich infrage kommt

  1. Prüfe, ob dein Bundesland kooperative Promotionen im Hochschulgesetz vorsieht. In Nordrhein-Westfalen ist das in § 67a HG NRW geregelt.
  2. Frage bei der Universität nach der Promotionsordnung. Achte darauf, ob Lehrende der Fachhochschule als Betreuende oder Gutachtende vorgesehen sind.
  3. Kläre, welche Hochschullehrkräfte beider Hochschulen die Vereinbarung schließen, bevor du mit der Forschung beginnst.
  4. Lass dir schriftlich bestätigen, an welcher Hochschule du eingeschrieben bist und welche Pflichten daraus folgen.

Welche Fragen solltest du vor dem Start klären?

Diese Punkte entscheiden im Alltag oft mehr als die Gesetzeslage. Sie betreffen deine Planung, deine Finanzierung und deine Versicherung. Lass dir die Antworten möglichst früh und in Textform geben, zum Beispiel in einem Betreuungsvertrag. Notiere außerdem, wer dir welche Zusage gemacht hat. Mündliche Absprachen zwischen zwei Hochschulen sind schnell vergessen, wenn später Fragen zu Fristen oder Gutachten auftauchen.

  • Wer ist Erstbetreuende oder Erstbetreuender, wer ist Zweitbetreuende oder Zweitbetreuender?
  • Wie wird die Finanzierung geregelt: Über eine Stelle an der Universität, an der Fachhochschule oder über ein Stipendium?
  • Welche Fristen für Abgabe, Begutachtung und Disputation gelten nach der Promotionsordnung?
  • Welche Krankenversicherung passt zu deiner Situation? Das hängt von Einschreibung, Einkommen und Status ab.

Häufige Fragen

Kann ich an einer Fachhochschule promovieren?

Das hängt vom Landesrecht ab. In Nordrhein-Westfalen ist die Promotion im Rahmen einer Kooperation mit einer Universität ausdrücklich vorgesehen. Ob eine Fachhochschule ein eigenes Promotionsrecht hat, ist in den Ländern unterschiedlich geregelt. Die Kooperation setzt eine Universität voraus, die an der Promotion mitwirkt.

An welcher Hochschule werde ich eingeschrieben?

Nach § 67a Abs. 1 Satz 4 HG NRW können Doktorandinnen und Doktoranden, die an der Fachhochschule betreut werden, dort eingeschrieben werden. Sie nehmen an Wahlen der Fachhochschule aber nicht teil. Frage bei beiden Hochschulen nach, welche Rechte und Pflichten aus der Einschreibung folgen.

Gibt es für kooperative Promotionen eine feste Finanzierung?

Das Gesetz regelt keine Finanzierung. Üblich sind eine Promotionsstelle, ein Stipendium oder eigene Mittel. Welche Möglichkeiten es gibt und wie sie sich unterscheiden, erklärt der Ratgeber zur Promotionsfinanzierung. Kläre die Finanzierung, bevor du die Vereinbarung unterschreibst.

Was passiert, wenn es keine Vereinbarung gibt?

Das Gesetz sieht vor, dass die individuellen Promotionsstudien durch Vereinbarung festgelegt werden. Ohne eine solche Vereinbarung fehlt eine klare Grundlage für Betreuung und Begutachtung. Sprich das Thema früh an, bevor du mit dem Projekt beginnst, und halte den Stand schriftlich fest.

Muss ich mich um meine Krankenversicherung kümmern?

Ja, die Versicherung hängt von deinem Status ab. Als eingeschriebene Doktorandin oder eingeschriebener Doktorand, als Beschäftigte oder Beschäftigter oder als Person mit einem Stipendium gelten jeweils andere Regeln. Den Überblick gibt der Ratgeber zur Krankenversicherung in der Promotion und der Ratgeber zur Krankenversicherung als Doktorand.

So gehst du jetzt vor

  1. Lies das Hochschulgesetz deines Bundeslandes und prüfe, ob kooperative Promotionen dort ausdrücklich vorgesehen sind.
  2. Fordere die Promotionsordnung der Universität an und markiere die Passagen zur Betreuung durch Lehrende der Fachhochschule.
  3. Kläre mit beiden Hochschulen, wer die Vereinbarung schließt, und lass dir einen Entwurf geben, bevor du unterschreibst.
  4. Kläre Finanzierung, Einschreibung und Krankenversicherung, bevor du mit der Promotion beginnst.

Passend dazu

Quellen: § 67a Hochschulgesetz NRW (HG NRW), Fassung laut Justizportal NRW, Abruf Oktober 2026, Stand der Fassung nicht angegeben; Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Promotionen 2025, 2. Oktober 2026.

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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