Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) musst du festlegen, bis zu welchem Alter der Schutz gelten soll. Die gängigen Wahlmöglichkeiten sind Endalter 65 und Endalter 67. Beide haben Vor- und Nachteile, und die Entscheidung hängt davon ab, wie lange du arbeiten willst und wie groß dein Schutzbedarf ist.
Kurz beantwortet: Ein Endalter 65 ist in der Regel günstiger, endet aber früher. Für Jahrgänge ab 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Mit Endalter 67 reicht der Schutz deshalb bis zu dieser Grenze, der Beitrag steigt jedoch. Stand: Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Endalter legt fest, wie lange die BU-Leistung für einen Leistungsfall gilt.
- Für Jahrgänge ab 1964 gilt eine Regelaltersgrenze von 67 Jahren (§ 35 SGB VI).
- Endalter 65 kann zwischen 65 und 67 eine Schutzlücke erzeugen, wenn du noch arbeitest.
- Endalter 67 verlängert den Schutz, verursacht aber in der Regel einen höheren Beitrag.
- Ein Rechenbeispiel mit Annahmen zeigt, wie sich die Gesamtkosten über die Laufzeit verändern.
Was das Endalter genau regelt
Die BU-Versicherung zahlt eine Rente, wenn du nach § 172 VVG berufsunfähig wirst, und zwar während der vereinbarten Laufzeit. Das Endalter bestimmt das Ende dieser Laufzeit. Erreichst du es, endet der Schutz, auch wenn du noch arbeitest. Der Beitrag richtet sich wiederum danach, wie viele Jahre der Versicherer voraussichtlich leisten muss.
Wichtig ist die Unterscheidung zum Rentenbeginn. Das Endalter der BU ist eine vertragliche Größe. Der Rentenbeginn in der gesetzlichen Rentenversicherung hängt dagegen von Gesetz und Geburtsjahrgang ab. Beides fällt nicht zwingend zusammen, und genau daraus ergibt sich die Frage, ob eine Lücke entsteht.
Die Regelaltersgrenze als Orientierung
Die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung wird über § 35 SGB VI bestimmt. Für Versicherte der Jahrgänge ab 1964 liegt sie bei 67 Jahren. Diese Zahl ist der Anker für die Frage, wie lange du erwerbstätig sein könntest. Die Deutsche Rentenversicherung erläutert die Regelung auf ihrer Seite zur Regelaltersrente.
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente gilt nach § 43 SGB VI bis zur Regelaltersgrenze. Wer also mit 66 nicht mehr arbeiten kann, hat zwar Anspruch auf diese Rente, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, aber eine private BU mit Endalter 65 leistet in diesem Fall nicht mehr. Mehr dazu erklärt unser Beitrag zur Erwerbsminderungsrente für Studierende.
Endalter 65 oder 67: Der Vergleich
Die folgende Tabelle stellt beide Varianten gegenüber. Die Zahlen sind eine Annahme und dienen nur dem Vergleich, sie beziehen sich auf kein konkretes Angebot.
| Merkmal | Endalter 65 | Endalter 67 |
|---|---|---|
| Schutzdauer bei Beginn mit 30 Jahren (Annahme) | 35 Jahre | 37 Jahre |
| Monatsbeitrag (Annahme) | 75 Euro | 84 Euro |
| Beitragssumme über die Laufzeit (Annahme, ohne Anpassungen) | 31.500 Euro | 37.296 Euro |
| Schutz zwischen 65 und 67 | Nicht vorhanden | Vorhanden, sofern berufsunfähig |
| Passend, wenn | Du rechnest mit einem Ausstieg aus dem Beruf um 65 | Du willst bis zur Regelaltersgrenze abgesichert sein |
Im Beispiel liegen die Gesamtbeiträge um rund 5.800 Euro auseinander. Die Rechnung ist vereinfacht: Sie berücksichtigt keine Beitragsanpassungen, keine Dynamik und keine Inflation. Sie zeigt aber, wie sich ein kleiner monatlicher Unterschied über viele Jahre summiert.
Was du mit Endalter 65 verlierst und was nicht
Mit Endalter 65 verlierst du den Schutz für die Jahre zwischen 65 und 67. Das ist vor allem dann ein Thema, wenn du in diesem Zeitraum noch erwerbstätig bist, etwa als Ärztin, Apotheker oder Akademiker mit längerer Berufslaufbahn. Wer sicher mit 65 aufhört, verliert dagegen weniger.
Nicht verloren gehen die Leistungen bis zum Endalter selbst. Auch die Bedingungen, die Gesundheitsprüfung und die Berufsgruppe bleiben unverändert, sofern du sie nicht anpasst. Wichtig ist außerdem, dass ein Endalter nicht festlegt, wann du in Rente gehst. Das bestimmen andere Regeln.
Worauf du bei der Entscheidung achten solltest
Die richtige Wahl hängt von deinem Berufsweg ab. Die folgenden Fragen helfen dir, eine Richtung zu finden. Sie ersetzen keine individuelle Prüfung.
- Wie lange willst oder musst du voraussichtlich arbeiten, und welche Tätigkeit übst du dann aus?
- Welche Rolle spielt die Absicherung für dein Einkommen, wenn du mit 66 nicht mehr arbeiten kannst?
- Passt der Beitrag langfristig in dein Budget, auch wenn sich deine Lebenssituation ändert?
- Gibt es eine Dynamik oder eine Anpassungsmöglichkeit, mit der du das Endalter später nachjustieren kannst?
Eine Anpassung des Endalters im Nachhinein ist nicht in jedem Tarif möglich. Prüfe deshalb schon beim Abschluss, welche Optionen dein Vertrag vorsieht. Unser Beitrag zur BU-Dynamik erklärt, wie solche Anpassungen zusammenwirken.
So rechnest du den Unterschied für dein Angebot selbst nach: Multipliziere die Schutzdauer in Jahren mit 12 und dann mit dem Monatsbeitrag. Annahme im Beispiel: 35 Jahre mal 12 Monate mal 75 Euro ergibt 31.500 Euro, 37 Jahre mal 12 Monate mal 84 Euro ergibt 37.296 Euro. Die Differenz von knapp 5.800 Euro ist der Preis für zwei zusätzliche Jahre Schutz, sofern der Beitrag konstant bleibt. Bei Dynamik oder Beitragsanpassungen verschieben sich die Summen entsprechend.
Für Berufe mit einer langen Laufbahn oder einem späten Berufseinstieg, etwa nach einer Promotion oder einem Facharzt, ist die Frage besonders relevant. Wer erst spät in den Vollzeitberuf startet, kann mit Endalter 65 einen kürzeren Zeitraum absichern, als er tatsächlich arbeitet. Das lohnt sich bei der Planung zu bedenken.
Häufige Fragen
Ist Endalter 67 immer die bessere Wahl?
Nicht zwingend. Endalter 67 schützt länger, kostet aber in der Regel mehr. Wer sicher ist, dass der Beruf früher endet, oder wer den höheren Beitrag nicht tragen kann, fährt mit Endalter 65 möglicherweise besser. Entscheidend ist die Abwägung von Schutzbedarf und Budget.
Kann ich das Endalter später ändern?
Das hängt vom Tarif ab. Manche Verträge erlauben eine Änderung, andere nicht oder nur mit einer neuen Gesundheitsprüfung. Frage vor dem Abschluss ausdrücklich nach den Bedingungen für eine Anpassung.
Wie hängt das Endalter mit der Erwerbsminderungsrente zusammen?
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente läuft nach § 43 SGB VI bis zur Regelaltersgrenze. Die BU ist dagegen ein privater Vertrag mit eigenem Endalter. Beide Systeme ergänzen sich nur teilweise, deshalb lohnt der Blick auf beide.
Muss ich das Endalter bei Vertragsbeginn festlegen?
Ja, das Endalter wird im Vertrag festgehalten. Es ist die Grundlage für die Laufzeit und den Beitrag. Eine spätere Anpassung ist nur möglich, wenn der Tarif es vorsieht.
So gehst du jetzt vor
- Kläre, bis wann du voraussichtlich arbeiten möchtest und welche Tätigkeit du dann ausübst.
- Lass dir für beide Endalter den Beitrag und die Gesamtsumme in Euro schriftlich nennen.
- Prüfe, ob der Vertrag eine spätere Anpassung oder eine Nachversicherungsgarantie enthält.
- Lass dich bei Unsicherheit persönlich beraten, bevor du dich festlegst.
Passend dazu
- Erwerbsminderungsrente: Was der Staat für Studierende zahlt
- BU-Rente: Wie hoch sollte sie als Student sein?
- Nachversicherungsgarantie: BU-Rente nach dem Berufseinstieg erhöhen
- BU-Beitrag pausieren oder senken: Optionen bei Geldknappheit
- BU-Dynamik und Inflationsschutz einfach erklärt
Eine persönliche Einordnung deines Endalters bietet Academycon auf dieser Seite an.
Quellen: § 35 SGB VI, Regelaltersrente, Deutsche Rentenversicherung, Stand Oktober 2026; § 43 SGB VI, Rente wegen Erwerbsminderung, gesetze-im-internet.de, Stand Oktober 2026; § 172 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), gesetze-im-internet.de, Stand Oktober 2026.
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.