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BU im dualen Studium: Was der Arbeitgeber übernimmt und was nicht

Im dualen Studium zahlt der Arbeitgeber Gehalt und Entgeltfortzahlung. Eine BU ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, Zuschüsse sind freiwillig und hängen vom Vertrag ab.
Studentin mit Fahrradhelm vor einem Universitätsgebäude

Inhalt

Im dualen Studium arbeitest du oft in einem Ausbildungs- oder Anstellungsverhältnis, während du studierst. Deshalb fragen sich viele: Was übernimmt der Arbeitgeber bei der BU im dualen Studium, und was bleibt an dir hängen? Die Antwort ist kürzer, als viele erwarten: Eine Pflicht zur Berufsunfähigkeitsversicherung besteht gesetzlich nicht, alles darüber hinaus ist freiwillig.

Kurz beantwortet: Im dualen Studium mit Vergütung zahlt der Arbeitgeber das Gehalt und bei Krankheit die gesetzliche Entgeltfortzahlung. Eine BU-Versicherung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Ob er Beiträge übernimmt, etwa über eine Gruppen-BU oder die betriebliche Altersversorgung, regelt der Vertrag oder der Tarif. Stand: Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die gesetzliche Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gilt für Arbeitnehmer bis zu sechs Wochen (§ 3 EFZG). Sie ersetzt aber keine BU, weil sie zeitlich begrenzt ist.
  • Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, auch nicht für duale Studierende.
  • Freiwillige Zuschüsse sind möglich, etwa über eine Gruppen-BU oder einen Baustein in der betrieblichen Altersversorgung.
  • Ob du als Beschäftigter oder als Studierender krankenversichert bist, hängt von deinem Vertrag ab und wirkt sich auf die Absicherung aus.
  • Vor dem Abschluss lohnt sich ein Blick in den Arbeitsvertrag, die Gruppenregelung und die Bedingungen des Tarifs.

Welche Absicherung gibt es schon durch den Arbeitgeber?

Bei einem dualen Studium mit Ausbildungsvergütung bist du in der Regel Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer. Daraus folgen gesetzliche Ansprüche, die im Krankheitsfall greifen. Die Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz beträgt bis zu sechs Wochen, sofern dich kein Verschulden trifft (§ 3 Abs. 1 EFZG). Danach kann in der Regel das Krankengeld deiner Krankenkasse greifen. Diese Leistungen schützen dich aber nur vorübergehend und nicht bei dauerhafter Berufsunfähigkeit.

Die folgende Übersicht zeigt, was der Arbeitgeber typischerweise leistet und wo freiwillige Angebote beginnen.

LeistungGesetzlich vorgeschrieben?Typische Form
Ausbildungs- oder StudienvergütungJa, nach dem Arbeits- oder AusbildungsvertragMonatliches Gehalt
Entgeltfortzahlung im KrankheitsfallJa, bis zu sechs Wochen (§ 3 EFZG)Weiterzahlung des Gehalts
BerufsunfähigkeitsversicherungNeinFreiwillig, als Einzel- oder Gruppenvertrag
Beitragszuschuss zur BUNeinFreiwillig, individuell oder per Betriebsregelung
BU als Baustein der betrieblichen AltersversorgungNeinFreiwillig, meist über Entgeltumwandlung

Wie funktioniert eine Gruppen-BU im Betrieb?

Manche Unternehmen schließen für ihre Belegschaft eine Gruppenversicherung ab. Die Gruppe wird oft nach Berufsgruppe oder Betriebszugehörigkeit gebildet, und der Arbeitgeber trägt einen Teil oder den ganzen Beitrag. Ob du in die Gruppe fällst, ob du den Tarif verlassen kannst und was passiert, wenn du den Betrieb wechselst, steht in den Gruppenbedingungen.

Der Vorteil liegt im Preis und oft in vereinfachten Gesundheitsfragen. Der Nachteil liegt darin, dass die Versicherung an das Arbeitsverhältnis gebunden sein kann. Endet die Ausbildung oder wechselst du den Arbeitgeber, kann der Schutz entfallen oder neu beantragt werden müssen. Deshalb solltest du prüfen, ob du den Vertrag nach dem Ausscheiden fortführen kannst.

Was passiert, wenn der Arbeitsvertrag endet?

Der Übergang nach dem Studium ist der Punkt, an dem viele Absicherungen ungeplant wegfallen. Wenn der Vertrag mit dem Arbeitgeber endet, muss eine Gruppenversicherung nicht automatisch weiterlaufen. Manche Gruppenverträge sehen eine Fortführung als Einzelvertrag vor, manche nicht. Ob du den Schutz übernehmen kannst, steht in den Gruppenbedingungen, und diese Regelung solltest du vor Beginn des Studiums kennen.

Ein Einzelvertrag, den du selbst abgeschlossen hast, bleibt dagegen bestehen, unabhängig davon, bei wem du arbeitest. Er wird allerdings nach deinem jetzigen Alter und Gesundheitszustand bepreist. Wer die BU erst nach dem Studium abschließt, zahlt also meist mehr als während der Ausbildung. Viele Tarife bieten deshalb eine Nachversicherungsgarantie an, mit der sich die Absicherung später ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen lässt. Ob und in welchem Umfang das gilt, regelt wieder der Tarif.

Praktisch heißt das: Notiere dir, bis wann deine Gruppenabsicherung gilt, und kläre bereits im letzten Ausbildungsjahr, ob ein Einzelvertrag nötig ist. Der Wechsel sollte nicht erst passieren, wenn bereits eine Erkrankung besteht, denn dann kann ein neuer Antrag mit Ausschlüssen oder Zuschlägen verbunden sein. Lass dir die Regelung zum Vertragsende am besten schriftlich bestätigen.

Was ist mit der betrieblichen Altersversorgung?

Über die betriebliche Altersversorgung (bAV) lässt sich eine BU-Versicherung finanzieren, wenn der Arbeitgeber das anbietet. Dabei wandelst du einen Teil deines Gehalts in Beiträge um, und die Beiträge sind bis zu einer Grenze steuerfrei. Diese Grenze liegt nach § 3 Nr. 63 EStG bei 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung. Für 2026 entspricht das 8.112 Euro im Jahr bei einer Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 Euro im Monat (Stand 2026, Quelle: Gesetz).

Ein Rechenbeispiel zeigt die Logik. Annahme: Die BU kostet 60 Euro im Monat, und der Arbeitgeber übernimmt 30 Euro davon. Dann bleiben dir 30 Euro. Ob der Zuschuss steuer- und sozialabgabenfrei ist, hängt von der konkreten Gestaltung ab. Das lässt sich nur mit dem Arbeitgeber und einer steuerlichen Beratung klären.

Häufige Fragen

Muss mein Arbeitgeber mir eine BU bezahlen?

Nein, eine gesetzliche Pflicht dazu gibt es nicht. Eine Zusage kann sich aus dem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag ergeben. Wenn es so etwas nicht gibt, bleibt die Entscheidung bei dir.

Ersetzt die Entgeltfortzahlung meine BU?

Nein. Die Entgeltfortzahlung ist auf sechs Wochen begrenzt und gilt nur bei Krankheit. Eine BU zahlt dagegen eine Rente bei dauerhafter Berufsunfähigkeit, also unabhängig davon, ob du einen Arbeitgeber hast.

Bleibt meine BU bei einem Jobwechsel bestehen?

Bei einem Einzelvertrag ja, bei einer Gruppenversicherung hängt es vom Gruppenvertrag ab. Prüfe vor einem Wechsel, ob der Vertrag übertragbar ist, und ob du den Schutz privat weiterführen kannst.

Bin ich im dualen Studium krankenversichert wie ein Azubi?

Das hängt davon ab, ob du in einem Beschäftigungsverhältnis mit Vergütung stehst oder ob du überwiegend als Studierende geführt wirst. Im ersten Fall gelten die Regeln für Beschäftigte, im zweiten die Regeln für Studierende. Der Arbeitgeber und die Krankenkasse klären das mit dir.

Wann lohnt sich der Abschluss im Studium?

Ein früher Abschluss kann günstiger sein, weil die Beiträge vom Alter und Gesundheitszustand abhängen. Wichtig ist, dass der Schutz nicht vom Arbeitgeber abhängt, wenn du ihn langfristig brauchst. Deshalb solltest du Gruppen- und Einzelvertrag vergleichen.

So gehst du jetzt vor

  1. Lies deinen Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag und prüfe, ob eine Gruppen-BU oder ein Zuschuss erwähnt wird.
  2. Frage beim Personalbereich nach, ob es eine Betriebsregelung oder ein bAV-Angebot gibt, und lass dir die Bedingungen schriftlich geben.
  3. Vergleiche den Gruppenvertrag mit einer Einzelversicherung, insbesondere bei Berufswechsel oder Ende der Ausbildung.
  4. Kläre deine Krankenversicherung mit der Krankenkasse, bevor du einen Vertrag unterschreibst.

Passend dazu

Quellen: § 3 EFZG, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall · § 3 Nr. 63 EStG, Steuerfreie Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung · § 5 SGB V, Versicherungspflicht (jeweils abgerufen Oktober 2026)

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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