Die Berufsunfähigkeitsversicherung im dualen Studium unterscheidet sich von einem klassischen Studium, weil du neben der Hochschule bereits im Betrieb arbeitest. Praxisphasen, Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag und mögliche Arbeitgeberleistungen beeinflussen, welche Tätigkeit der Versicherer als Grundlage nimmt. Dieser Ratgeber zeigt dir, worauf du achten solltest, und wie du Kosten und Gesundheitsfragen richtig einordnest.
Kurz beantwortet: Stand: Oktober 2026. Eine feste Beitragszahl für duale Studierende gibt es nicht. Der Beitrag hängt von Eintrittsalter, Gesundheit, Rentenhöhe und Laufzeit ab. Entscheidend ist, ob die Praxisphasen im Vertrag als Berufstätigkeit gelten und welche Leistungen dein Arbeitgeber zusätzlich zusagt. Beides solltest du vor dem Abschluss schriftlich klären.
Das Wichtigste in Kürze
- Berufsunfähig ist nach § 172 Abs. 2 VVG, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann.
- Im dualen Studium ist die Praxisphase ein wichtiger Anknüpfungspunkt für die Einstufung. Ob sie als Beruf zählt, steht im Vertrag.
- Ob du einen Ausbildungsvertrag oder einen Arbeitsvertrag hast, solltest du im Antrag korrekt angeben.
- Arbeitgeberleistungen können ergänzen, ersetzen aber nicht automatisch eine eigene Absicherung.
- Gesundheitsfragen beantwortest du vollständig und wahrheitsgemäß.
Was sagt das Gesetz zur Berufsunfähigkeit?
Nach § 172 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) kommt es auf den zuletzt ausgeübten Beruf an. Im dualen Studium gibt es mit der Praxisphase bereits eine berufliche Tätigkeit, die aber nicht automatisch dem späteren Beruf entspricht. Deshalb muss der Vertrag klar festlegen, welche Tätigkeit zählt.
Nach § 172 Abs. 3 VVG kann zusätzlich vereinbart werden, dass eine Verweisung nur greift, wenn die andere Tätigkeit deiner Ausbildung, deinen Fähigkeiten und deiner bisherigen Lebensstellung entspricht. Gerade beim dualen Studium lohnt sich der Blick auf diese Klausel, weil sich Praxis und Studium verbinden.
Wie wird ein duales Studium eingestuft?
Versicherer prüfen, in welchem Verhältnis du zum Betrieb stehst und welche Tätigkeit du dort tatsächlich ausübst. Die Tabelle zeigt, welche Punkte du vor dem Abschluss klären solltest.
| Prüfpunkt | Warum es zählt | Was du tust |
|---|---|---|
| Vertragsart | Ein Ausbildungsvertrag und ein Arbeitsvertrag können unterschiedlich bewertet werden | Vertrag lesen und die Vertragsart im Antrag angeben |
| Praxisphasen | Ob sie als ausgeübter Beruf zählen, muss der Vertrag regeln | Tätigkeit und Umfang der Praxisphase beschreiben |
| Übernahmezusage | Eine feste Übernahme nach dem Studium verändert den Berufsweg | Zusage schriftlich festhalten und beim Versicherer angeben |
| Arbeitgeberleistungen | Betriebliche Absicherungen sind eigene Verträge mit eigenen Bedingungen | Leistungen prüfen und nicht mit der eigenen BU verwechseln |
Was kostet die BU im dualen Studium?
Eine einheitliche Zahl gibt es nicht. Der Beitrag richtet sich nach Eintrittsalter, Gesundheit, Berufsgruppe, Rentenhöhe und Laufzeit. Ob sich dein Arbeitgeber an Kosten beteiligt, steht in deinem Vertrag oder in einer betrieblichen Regelung und lässt sich deshalb nur dort prüfen.
Ein Rechenbeispiel zur Versorgungslücke: Annahme: Du möchtest im Leistungsfall 1.800 Euro im Monat zur Verfügung haben. Annahme: Die Berufsunfähigkeitsrente liegt bei 900 Euro im Monat. Die Lücke liegt bei 900 Euro im Monat. Diese Lücke zeigt dir, wie hoch die Rente sein sollte.
Welche Gesundheitsfragen musst du beantworten?
Der Antrag fragt nach Diagnosen, Behandlungen und Medikamenten der letzten Jahre. Bei dualen Studierenden können Ausbildungsbeginn und Versicherungsbeginn auseinanderfallen. Gib die Angaben für den gesamten Zeitraum an, in dem du versichert sein möchtest, und prüfe, ob der Antrag auf den richtigen Beginn datiert ist.
- Notiere Behandlungen mit Datum und Ärztin oder Arzt.
- Achte darauf, dass der Versicherungsbeginn zum Vertragsbeginn passt.
- Frage nach, wenn du eine Frage nicht eindeutig beantworten kannst.
- Bewahre eine Kopie des beantworteten Antrags auf.
Mehr zur Prüfung findest du unter Gesundheitsprüfung in der PKV erklärt.
Wann passt der Abschluss im dualen Studium?
Für einen frühen Abschluss spricht, dass du gesund bist und die Einstufung klären kannst, bevor sich dein Berufsweg festlegt. Dagegen spricht, dass sich mit dem Betrieb noch vieles ändern kann. Eine Option mit klaren Regeln zur Verweisung bleibt in dieser Phase flexibler.
Wie Studium und Krankenversicherung im dualen Studium zusammenhängen, erklärt die Seite zum dualen Studium und zur Krankenversicherung. Wenn du deine Situation persönlich besprechen möchtest, erklärt So arbeiten wir bei Academycon, wie eine Beratung abläuft.
Häufige Fragen
Zählt meine Praxisphase schon als Beruf?
Das hängt vom Vertrag ab. Eine Praxisphase ist oft Teil der Ausbildung und nicht automatisch der spätere Beruf. Frage beim Versicherer nach und lass dir die Antwort schriftlich geben.
Muss ich meinen Arbeitgeber über die BU informieren?
Eine Pflicht gegenüber dem Arbeitgeber folgt nicht automatisch aus der Versicherung. Ob betriebliche Regelungen gelten, steht in deinem Vertrag und in den internen Unterlagen des Betriebs.
Was ist, wenn ich nach dem dualen Studium den Betrieb wechsle?
Ein Arbeitgeberwechsel kann die Einstufung berühren, wenn sich die Tätigkeit ändert. Prüfe vorab, ob dein Vertrag diese Änderung abdeckt.
Ist eine eigene BU neben der betrieblichen Absicherung sinnvoll?
Das hängt davon ab, welche Leistungen die betriebliche Absicherung bietet und wie lange sie gilt. Vergleiche Leistung, Dauer und Bedingungen, bevor du dich festlegst.
So gehst du jetzt vor
- Notiere deine Vertragsart und den Umfang der Praxisphasen.
- Frage schriftlich nach der Einstufung deines dualen Studiums.
- Kläre, welche Arbeitgeberleistungen bestehen und wie lange sie gelten.
- Beantworte die Gesundheitsfragen vollständig und bewahre Kopien auf.
Passend dazu
- Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten: Kosten und Start
- Duales Studium: Vorteile, Nachteile und Voraussetzungen
- Duales Studium: Familienversicherung, Pflichtversicherung und Beitrag
- Duales Studium und Krankenversicherung
- Berufseinstieg nach dem Studium: So gelingt dir der Start
Quellen: § 172 VVG, Berufsunfähigkeit (gesetze-im-internet.de, abgerufen Oktober 2026). Versicherungsvertragsgesetz (VVG), Gesamtausgabe (gesetze-im-internet.de, abgerufen Oktober 2026).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.