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Blaue Karte EU: Gehaltsgrenze und Voraussetzungen im Überblick

Für 2026 liegt die allgemeine Gehaltsgrenze der Blauen Karte EU bei 50.700 Euro brutto im Jahr, der ermäßigte Satz bei 45.934,20 Euro. So prüfst du dein Angebot.
Berufseinsteigerin mit Mitarbeiterausweis am ersten Arbeitstag

Inhalt

Die Blaue Karte EU erleichtert qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten die Arbeit in Deutschland. Entscheidend für die Erteilung ist neben der Qualifikation eine Gehaltsgrenze, die jährlich für das Kalenderjahr festgelegt wird. Dieser Ratgeber zeigt, welche Grenzen 2026 gelten, wie du sie prüfst und welche weiteren Punkte im Verfahren zählen.

Kurz beantwortet: Für 2026 gilt nach der Bekanntmachung des Bundesinnenministeriums vom 2. Dezember 2025 im Bundesanzeiger vom 18. Dezember 2025 eine allgemeine Gehaltsgrenze von 50.700 Euro brutto im Jahr. Der ermäßigte Satz beträgt 45.934,20 Euro brutto im Jahr. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die allgemeine Gehaltsgrenze der Blauen Karte EU beträgt für 2026 50.700 Euro brutto pro Jahr.
  • Ein ermäßigter Satz von 45.934,20 Euro brutto pro Jahr gilt in den im Gesetz genannten Fällen.
  • Die Grenzen beziehen sich auf das Bruttojahresgehalt aus dem Arbeitsvertrag, nicht auf das Nettogehalt.
  • Der ermäßigte Satz betrifft nach dem Gesetz bestimmte Berufsgruppen und Absolventen, deren Hochschulabschluss höchstens drei Jahre zurückliegt.
  • Für 2027 gilt eine eigene Bekanntmachung, die du abwarten solltest.

Wie hoch ist die Gehaltsgrenze 2026?

Die Bekanntmachung des Bundesinnenministeriums legt für 2026 zwei Beträge fest. Beide beziehen sich auf das Bruttojahresgehalt und gelten für das Kalenderjahr 2026. Die folgende Übersicht fasst sie zusammen.

GehaltsgrenzeBetrag pro Jahr (brutto)Grundlage
Allgemein50.700 Euro§ 18g Abs. 1 Satz 1 AufenthG
Ermäßigt45.934,20 Euro§ 18g Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 AufenthG, laut Bekanntmachung

Das Gesetz knüpft die allgemeine Grenze an die Hälfte der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. Der ermäßigte Satz entspricht rund 45,3 Prozent dieser Bemessungsgrenze. Die Beträge selbst übernimmst du daher am besten aus der amtlichen Bekanntmachung und nicht aus Rechenhilfen Dritter.

Wer fällt unter den ermäßigten Satz?

Der ermäßigte Satz gilt nach § 18g AufenthG für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung, wenn sie einen Beruf aus bestimmten Berufsgruppen ausüben oder ihren Hochschulabschluss nicht mehr als drei Jahre vor der Beantragung erworben haben. Außerdem braucht es in diesen Fällen die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Die genaue Zuordnung zu den Berufsgruppen steht im Gesetz und sollte im Einzelfall geprüft werden.

Für Berufseinsteiger ist die Drei-Jahres-Regel besonders wichtig. Wer den Abschluss länger zurückliegend erworben hat, fällt nicht automatisch unter den ermäßigten Satz und muss die allgemeine Grenze erreichen.

Rechenbeispiel: Welche Grenze passt zu deinem Angebot?

Die Rechnung ist einfach, solange du das Bruttojahresgehalt aus dem Vertrag zugrunde legst. Die folgenden Annahmen zeigen die Logik.

Annahme 1: Dein Angebot liegt bei 52.000 Euro brutto im Jahr. Das liegt über der allgemeinen Grenze von 50.700 Euro und erfüllt sie damit. Annahme 2: Dein Angebot liegt bei 48.000 Euro brutto im Jahr. Das liegt unter der allgemeinen Grenze, aber über dem ermäßigten Satz von 45.934,20 Euro. Der ermäßigte Satz hilft nur, wenn die Voraussetzungen des Gesetzes erfüllt sind.

Eine Netto-Rechnung ersetzt diese Prüfung nicht. Für die Lohnsteuer und Sozialabgaben nutzt du den Abgabenrechner des Bundesfinanzministeriums, weil die Grenze am Brutto anknüpft.

Was bedeutet die Gehaltsgrenze für deine Verhandlung?

Die Gehaltsgrenze wirkt wie eine Untergrenze, die dein Angebot erreichen muss, damit der Weg über die Blaue Karte offensteht. Sie ersetzt aber keine Verhandlung über Aufgaben, Entwicklung und Zusatzleistungen. Wer ein Angebot knapp über der Grenze erhält, sollte daher die weiteren Bestandteile genau prüfen.

Gerade bei einem Einstieg mit Probezeit oder variablen Anteilen lohnt sich die Frage, welcher Betrag im Vertrag fest garantiert ist. Ob variable Bestandteile berücksichtigt werden, prüft die zuständige Stelle anhand des Vertrags.

Welche Fehler solltest du beim Angebot vermeiden?

Viele Verfahren stocken nicht am Gehalt, sondern an unklaren Angaben im Vertrag. Diese Punkte prüfst du am besten, bevor du unterschreibst:

  • Der Betrag ist nur als Monatswert genannt, ohne Angabe, wie viele Monate berücksichtigt werden.
  • Das Gehalt steht ohne Angabe, ob Sonderzahlungen Teil des Jahresbetrags sind.
  • Die Arbeitszeit fehlt im Vertrag, obwohl sie den Vergleich mit der Grenze beeinflusst.
  • Der Vertrag ist nur mündlich vereinbart oder noch nicht unterschrieben, wenn der Antrag bereits läuft.

Eine saubere Dokumentation erleichtert später die Prüfung durch die Behörde und vermeidet Rückfragen. Lass dir das Angebot bei Bedarf schriftlich bestätigen.

Welche Voraussetzungen gehören außerdem dazu?

Die Gehaltsgrenze ist ein Kriterium unter mehreren. Weitere Punkte, die das Gesetz regelt, etwa Qualifikation und Arbeitsvertrag, prüft die zuständige Stelle. Welche Unterlagen genau nötig sind, hängt vom Einzelfall und vom Herkunftsland ab, weshalb die Auskunft der zuständigen Auslandsvertretung oder Ausländerbehörde maßgeblich ist.

  • Gültiger Arbeitsvertrag oder verbindliches Stellenangebot mit dem Bruttojahresgehalt
  • Nachweis der beruflichen oder akademischen Qualifikation
  • Ein Überblick über die Unterlagen, die die zuständige Stelle verlangt
  • Klärung, ob die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit im Einzelfall nötig ist

Gilt die Grenze auch 2027?

Die Gehaltsgrenze wird jährlich neu bekannt gemacht. Die Beträge für 2026 gelten für dieses Kalenderjahr, und für 2027 gilt eine eigene Bekanntmachung. Der Betrag für 2027 steht erst mit der Bekanntmachung des Bundesinnenministeriums fest. Ob eine Gesetzesänderung die Berechnung der Grenze berührt, steht im aktuellen Wortlaut von § 18g AufenthG.

Bis zur Bekanntmachung für 2027 solltest du keine Zahl für das kommende Jahr übernehmen, die nicht aus einer amtlichen Quelle stammt.

Wie gehst du beim Antrag vor?

Der Antrag verläuft je nach Herkunftsland und Ausgangslage über unterschiedliche Stellen. Die folgenden Schritte geben dir eine Struktur, die du mit der zuständigen Stelle abstimmst.

  1. Prüfe, ob dein Bruttojahresgehalt die einschlägige Grenze erreicht, und halte den Betrag im Vertrag fest.
  2. Kläre, ob du unter den ermäßigten Satz fällst, und prüfe dafür Berufsgruppe und Abschlussdatum.
  3. Sammle die Unterlagen zu Qualifikation und Arbeitsvertrag und lasse sie bei Bedarf übersetzen.
  4. Stimme den Antrag mit der zuständigen Auslandsvertretung oder Ausländerbehörde ab.

Häufige Fragen

Ist 50.700 Euro das Netto- oder Bruttogehalt?

Es handelt sich um einen Bruttobetrag pro Jahr. Die Gehaltsgrenze bezieht sich auf das Bruttojahresgehalt aus dem Arbeitsvertrag. Dein Nettoeinkommen hängt von Steuerklasse, Sozialabgaben und Abzügen ab.

Welche Grenze gilt für mich, wenn ich gerade erst den Abschluss gemacht habe?

Der ermäßigte Satz kann greifen, wenn der Hochschulabschluss nicht mehr als drei Jahre vor der Beantragung erworben wurde und die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Ob das für dich passt, prüft die zuständige Stelle anhand deiner Unterlagen.

Darf ich mit einem geringeren Gehalt beginnen und später erhöhen?

Welches Gehalt im Verfahren maßgeblich ist, prüft die zuständige Stelle anhand des vorgelegten Vertrags. Eine spätere Erhöhung ersetzt die Prüfung nicht. Stimme dich mit der Stelle ab, wenn sich dein Gehalt während des Verfahrens ändert.

Wo finde ich weitere Informationen zum Berufseinstieg?

Im Ratgeber zur Bewerbung um den ersten Job findest du den Zeitplan von der Anzeige bis zum Vertrag. Das hilft bei der Einordnung, bevor du einen Vertrag unterschreibst.

Passend dazu

Quellen: Bekanntmachung des BMI zu § 18g AufenthG, BAnz AT 18.12.2025 B3 (Bekanntmachung vom 2. Dezember 2025); § 18g AufenthG, Blaue Karte EU (lxgesetze.de, Lesefassung ohne Gewähr); § 18g AufenthG, amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de.

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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