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Entgelttransparenz: Wann du dein Vergleichsgehalt erfragen kannst

Die EU-Richtlinie 2023/970 musste bis Juni 2026 umgesetzt sein. Ob und wann du ein Vergleichsgehalt erfragen kannst, hängt vom deutschen Gesetz ab, das nach den belegten Quellen noch fehlt.
Berufseinsteigerin mit Mitarbeiterausweis am ersten Arbeitstag

Inhalt

Ein Vergleichsgehalt zu erfragen klingt nach einem einfachen Recht, ist aber in Deutschland noch nicht gesetzlich geregelt. Die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz verlangt eine Umsetzung, und genau dort liegt die Frage, ab wann du Auskunft verlangen kannst. Dieser Ratgeber erklärt den Stand und zeigt, was du bis dahin tun kannst.

Kurz beantwortet: Die EU-Richtlinie 2023/970 musste bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt sein. Eine Ausarbeitung des Bundestags vom 10. Juli 2026 nennt für Deutschland keinen Referentenentwurf und keinen Gesetzentwurf mit Datum. Einen gesetzlichen Auskunftsanspruch ab einem bestimmten Termin kannst du daraus nicht ableiten. Der jüngste belegte Stand ist der 8. September 2026, danach klärst du den Stand beim zuständigen Bundesministerium. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die EU-Richtlinie 2023/970 soll gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit durch Transparenz stärken.
  • Die Frist zur Umsetzung in nationales Recht war der 7. Juni 2026.
  • Nach der Bundestags-Ausarbeitung vom 10. Juli 2026 gab es zu diesem Zeitpunkt kein Gesetz mit Datum, nur Vorarbeiten und Vorschläge.
  • Ein Auskunftsanspruch zum Vergleichsgehalt ist daher für dich heute nicht als fester Anspruch belegt.
  • Bis ein Gesetz steht, helfen Tarifverträge, Stellenangaben und eine gut vorbereitete Gehaltsverhandlung.

Was regelt die EU-Richtlinie?

Die Richtlinie (EU) 2023/970 verfolgt das Ziel, gleiches Entgelt für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durchzusetzen. Dazu gehören Regeln zur Entgelttransparenz, die Beschäftigten einen besseren Überblick über Gehaltsstrukturen verschaffen sollen. Die Richtlinie ist im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und richtet sich an die Mitgliedstaaten, nicht unmittelbar an einzelne Arbeitgeber.

Für dich bedeutet das: Die Richtlinie gibt den Rahmen vor, die konkrete Ausgestaltung liegt beim deutschen Gesetzgeber. Gerade die Details zu Schwellen, Fristen und Verfahren entscheiden darüber, wie stark dein Recht im Alltag wirkt. Diese Details sind in den geprüften Quellen für Deutschland nicht festgelegt.

Warum ist der Stand unklar?

Nach der Ausarbeitung des Bundestags vom 10. Juli 2026 hatte der Gesetzgeber zu diesem Zeitpunkt keinen Referenten- oder Gesetzentwurf mit Datum vorgelegt. Die Ausarbeitung verweist auf den Koalitionsvertrag, der eine Umsetzung bürokratiearm vorsieht, und auf eine Expertenkommission, deren Abschlussbericht am 24. Oktober 2025 vorlag. Verbände hatten zudem Vorschläge im Lobbyregister eingereicht. Die Bundesregierung antwortete am 8. Juli 2026 (Bundestagsdrucksache 21/7026), das zuständige Ministerium habe einen Entwurf vorbereitet und kläre noch Einzelfragen, das Gesetzgebungsverfahren solle danach eingeleitet werden. Am 8. September 2026 forderte die Fraktion Die Linke in einem Antrag (Drucksache 21/7916) die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen.

Die Zeitachse zeigt, warum sich der Ratgeber an belegten Daten orientiert. Frist, Vorarbeiten und Abschlussdaten sind belegt, ein Gesetzestext mit festen Regeln nicht.

Welche Stationen sind belegt?

DatumEreignisQuelle
17. Mai 2023Veröffentlichung der Richtlinie (EU) 2023/970 im AmtsblattEUR-Lex
24. Oktober 2025Abschlussbericht der vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingesetzten ExpertenkommissionBundestag, Ausarbeitung EU 6
7. Juni 2026Frist zur Umsetzung in nationales RechtBundestag, Ausarbeitung EU 6
8. Juni 2026Ausarbeitung des Fachbereichs zu den Vorschlägen der KommissionBundestag, Ausarbeitung EU 6
8. Juli 2026Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage: Entwurf vorbereitet, Verfahren noch nicht eingeleitetBundestag, Drucksache 21/7026
10. Juli 2026Abschluss der Ausarbeitung zu Umsetzungsspielräumen und DatenschutzBundestag, Ausarbeitung EU 6
8. September 2026Antrag der Fraktion Die Linke, einen Gesetzentwurf vorzulegenBundestag, Drucksache 21/7916

Die Tabelle ist eine Zusammenfassung der belegten Daten. Den aktuellen Gesetzgebungsstand prüfst du am besten direkt beim zuständigen Bundesministerium, weil sich Verfahren schnell verändern.

Was kannst du bis zu einem Gesetz tun?

Auch ohne gesetzlichen Anspruch lässt sich das eigene Gehalt gut vorbereiten. Der wichtigste Hebel ist die Einordnung der eigenen Tätigkeit. Wer seine Aufgaben konkret beschreibt und mit Stellenbeschreibungen vergleicht, kann im Gespräch sachlich argumentieren.

Tarifverträge sind eine verlässliche Primärquelle, wenn dein Arbeitgeber tarifgebunden ist. Sie regeln Entgeltgruppen und Stufen. Fehlt eine Bindung, bleibt die Einordnung über die Stellenausschreibung und das eigene Profil. Wie du das Gespräch führst, zeigt der Ratgeber zur Bewerbung um den ersten Job.

Woran erkennst du belastbare Gehaltsangaben?

Nicht jede Zahl im Internet hilft dir bei der Verhandlung. Die Aussagekraft hängt davon ab, wer die Angabe macht und wie sie entstanden ist. Die folgende Übersicht hilft bei der Einordnung.

QuelleAussagekraftEinschränkung
TarifvertragVerbindliche Entgeltregeln für tarifgebundene BetriebeGilt nur, wenn der Arbeitgeber gebunden ist oder der Vertrag darauf verweist
StellenanzeigeAngabe des Arbeitgebers zu einer konkreten StelleKeine Garantie, die Verhandlung bleibt offen
Amtliche StatistikDurchschnittswerte für Gruppen und BranchenKeine Aussage über deine Stelle im Betrieb
Online-GehaltsportaleSelbstangaben von NutzernNicht überprüft, oft unvollständig

Achte bei Vergleichen darauf, ob Vollzeit oder Teilzeit, Berufserfahrung und Verantwortung übereinstimmen. Ein Vergleich mit einer Stelle, die andere Aufgaben umfasst, führt schnell in die Irre.

Was kannst du im Arbeitsvertrag schon heute prüfen?

Unabhängig vom Gesetz lohnt ein genauer Blick in den Arbeitsvertrag. Viele Fragen zur Vergütung lassen sich dort klären, bevor es später Streit gibt.

  • Ist das Grundgehalt getrennt von variablen Bestandteilen, Zulagen und Sonderzahlungen ausgewiesen?
  • Wird auf einen Tarifvertrag oder eine Entgeltgruppe verwiesen, und ist sie für dich nachvollziehbar?
  • Sind Arbeitszeit und Vergütung so beschrieben, dass du Mehrarbeit einordnen kannst?
  • Gibt es eine Regelung zur Anpassung des Gehalts nach Probezeit oder nach einer bestimmten Zeit?

Wer seinen Vertrag vollständig versteht, kann später gezielter nachfragen. Das gilt besonders für Berufseinsteiger, die ihre erste Gehaltsverhandlung noch vor sich haben.

Welche Fragen solltest du dir stellen?

Bevor du ein Gehalt verhandelst oder ein Angebot annimmst, lohnt sich eine kurze Prüfung. Diese Fragen geben dir Orientierung:

  • Ist der Arbeitgeber tarifgebunden, und welche Entgeltgruppe passt zu meiner Tätigkeit?
  • Welche Aufgaben übernehmen vergleichbare Beschäftigte im Betrieb, soweit ich das erfahren kann?
  • Gibt es einen Betriebsrat, der bei Fragen zur Vergütung Auskunft geben kann?
  • Ist mein Gehalt schriftlich im Arbeitsvertrag festgehalten, mit Bestandteilen und Zulagen?

Was sollte ein Gehaltsgespräch enthalten?

Ein gutes Gehaltsgespräch beginnt mit der eigenen Leistung und endet mit einer konkreten Zahl oder einer klaren Frage. Ob ein Vergleich mit Kolleginnen und Kollegen in deinem Betrieb möglich ist, hängt von der Offenheit des Arbeitgebers ab. Stelle die Frage sachlich und ohne Vorwurf.

Häufige Fragen

Kann ich mein Vergleichsgehalt schon heute erfragen?

Ein gesetzlicher Auskunftsanspruch nach der Richtlinie ist für Deutschland nach den belegten Quellen nicht als geltendes Recht festgehalten. Du kannst trotzdem nachfragen. Ob der Arbeitgeber antwortet, ist allerdings eine Frage der Unternehmenskultur und des Betriebsklimas.

Gilt ein künftiger Anspruch auch für kleine Betriebe?

Ob und ab welcher Betriebsgröße ein Anspruch gilt, ist in den belegten Quellen nicht festgelegt. Diese Frage hängt vom künftigen deutschen Gesetz ab. Prüfe deshalb den Gesetzestext, sobald er beschlossen ist.

Muss das Gehalt in der Stellenanzeige stehen?

Ob und wie Gehaltsangaben in Stellenanzeigen künftig verlangt werden, muss das deutsche Umsetzungsgesetz konkretisieren. Ohne gesetzliche Vorgabe entscheidet der Arbeitgeber selbst, was er in einer Anzeige angibt.

Was ist, wenn mein Arbeitgeber meine Frage nicht beantwortet?

Dann bleibt dir die Verhandlung über die eigene Leistung und die Tätigkeit. Notiere das Gespräch, damit du dich später darauf beziehen kannst. Bei Unsicherheit hilft eine Beratung durch den Betriebsrat oder eine Fachperson aus dem Arbeitsrecht.

So gehst du jetzt vor

  1. Prüfe, ob dein Arbeitgeber tarifgebunden ist und welche Entgeltgruppe in Frage kommt.
  2. Beschreibe deine Aufgaben konkret und vergleiche sie mit Stellenbeschreibungen.
  3. Verfolge den Gesetzgebungsstand beim zuständigen Ministerium, bevor du dich auf einen Anspruch berufst.
  4. Bereite das Gehaltsgespräch mit einer klaren Zahl und deinen Argumenten vor.

Passend dazu

Quellen: Deutscher Bundestag, Ausarbeitung Fachbereich EU 6, Fragen zur Richtlinie (EU) 2023/970 (Stand 10. Juli 2026); Richtlinie (EU) 2023/970 über Entgelttransparenz, EUR-Lex (Abruf November 2026); Bundestag, Drucksache 21/7026 (Antwort der Bundesregierung, 8. Juli 2026); Bundestag, Drucksache 21/7916 (Antrag der Fraktion Die Linke, 8. September 2026, abgerufen 2. November 2026).

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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