Mit dem ersten Job ändern sich gleich mehrere Versicherungen auf einmal: Die Krankenversicherung, die Altersvorsorge und die Frage nach einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Reihenfolge ist wichtig, weil manche Entscheidungen nur in bestimmten Zeitfenstern sinnvoll sind. Dieser Ratgeber ordnet die Schritte.
Kurz beantwortet: Beim Berufseinstieg endet die Familienversicherung, sobald dein regelmäßiges Gesamteinkommen 565 Euro monatlich übersteigt (Stand 2026). Als Arbeitnehmer bist du in der Regel gesetzlich pflichtversichert, solange dein Verdienst unter der Versicherungspflichtgrenze von 6.450 Euro monatlich liegt. Stand: Oktober 2026, Quelle: GKV-Spitzenverband, Faktenblatt (Stand 1.1.2026).
Das Wichtigste in Kürze
- Die Familienversicherung endet, sobald dein regelmäßiges Gesamteinkommen die Grenze von 565 Euro monatlich überschreitet.
- Als Arbeitnehmer unter der Versicherungspflichtgrenze bist du in der Regel gesetzlich pflichtversichert.
- Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird mit jedem Jahr teurer, je später du einsteigst.
- Vorsorge und Krankenversicherung solltest du gemeinsam planen, nicht getrennt voneinander.
- Eine eigene Haftpflicht ist wichtig, sobald die Mitversicherung der Eltern endet.
Schritt 1: Wie klärst du die Krankenversicherung?
Nach dem Studium entscheidet vor allem dein Einkommen darüber, welche Krankenversicherung für dich gilt. Die Familienversicherung der Eltern ist an eine Einkommensgrenze gebunden. Nach § 10 SGB V darf dein regelmäßiges Gesamteinkommen einen Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nicht übersteigen, das waren 2026 genau 565 Euro im Monat. Mit einem ersten Gehalt bist du deshalb in der Regel nicht mehr familienversichert. Wie die Entscheidung zwischen gesetzlich und privat ausfällt, zeigt PKV oder GKV beim ersten Job im Detail.
| Ausgangslage | Typische Folge | Grundlage |
|---|---|---|
| Arbeitnehmer unter der Versicherungspflichtgrenze | Pflichtversicherung in der GKV | 6.450 Euro monatlich, Stand 2026 |
| Arbeitnehmer über der Versicherungspflichtgrenze | Wahl zwischen GKV und PKV | 6.450 Euro monatlich, Stand 2026 |
| Gesamteinkommen über 565 Euro monatlich | Keine Familienversicherung mehr | § 10 SGB V, Stand 2026 |
Rechenbeispiel: Was zahlst du ungefähr in der GKV?
Der GKV-Beitrag wird zur Hälfte von dir und zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen. Für 2026 gilt ein allgemeiner Beitragssatz von 14,6 Prozent. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag, der im Durchschnitt bei 2,9 Prozent liegt, sich aber je Krankenkasse unterscheidet.
Annahme: Bruttogehalt 4.000 Euro monatlich, Durchschnittszusatzbeitrag von 2,9 Prozent.
Gesamter Beitragssatz: 14,6 + 2,9 = 17,5 Prozent. Dein Anteil beträgt die Hälfte: 8,75 Prozent. Rechnung: 4.000 × 0,0875 = 350 Euro im Monat. Die Pflegeversicherung ist in diesem Beispiel nicht enthalten, ebenso wenig die Lohnsteuer.
Als Pflichtversicherter kannst du dir die gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich selbst aussuchen. Wie dieses Wahlrecht ausgeübt wird, regelt § 175 SGB V. Vergleiche Zusatzbeiträge und Leistungen, bevor du dich entscheidest, denn der Zusatzbeitrag unterscheidet sich je Kasse. Wenn du dich für eine private Krankenversicherung entscheidest, gelten andere Regeln, die im Ratgeber zum PKV-Einstieg beschrieben sind.
Schritt 2: Wie ordnest du deine Altersvorsorge?
Parallel zur Krankenversicherung solltest du prüfen, wie du für das Alter vorsorgst. Dazu gehört die gesetzliche Rente, für die 2026 ein Beitragssatz von 18,6 Prozent gilt. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung liegt 2026 bei 8.450 Euro monatlich. Fragst du bei deinem Arbeitgeber nach einer betrieblichen Altersversorgung, erfährst du, ob eine Entgeltumwandlung angeboten wird. Sie wirkt sich sowohl auf Steuern als auch auf Sozialabgaben aus, deshalb solltest du sie vor der Entscheidung prüfen. Ein Vergleich mit weiteren Möglichkeiten gehört ebenfalls dazu. Achte darauf, dass du Altersvorsorge und laufende Kosten gemeinsam planst, damit beides zu deinem Gehalt passt.
Schritt 3: Brauchst du eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf wegen Krankheit, Körperverletzung oder altersunüblichem Kräfteverfall voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kannst. Das regelt § 172 VVG. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist an enge Voraussetzungen geknüpft und deckt den Einkommensausfall oft nicht ab.
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass der Beitrag mit dem Eintrittsalter steigt. Wer früh einsteigt, zahlt in der Regel weniger. Gleichzeitig gilt: Eine Unfallversicherung ersetzt keine Berufsunfähigkeitsversicherung, weil sie nur bei dauerhafter Invalidität durch Unfall zahlt, nicht bei Krankheit. Eine ausführliche Einordnung findest du im Ratgeber Berufseinstieg nach dem Studium.
Schritt 4: Wie passt du Haftpflicht und Hausrat an?
Mit dem Ende der Ausbildung endet bei vielen die Mitversicherung in der Haftpflicht der Eltern. Dann brauchst du eine eigene Privathaftpflicht. Das gilt auch für den Hausrat, sobald du eine eigene Wohnung hast. Die Details zur Haftpflicht hat Haftpflicht als Student zusammengestellt. Achte bei der Umstellung auf eine lückenlose Übergabe: Zuerst sicherst du den neuen Schutz, dann kündigst du einen bestehenden Vertrag, falls du einen hast. Besteht auch nur an einzelnen Tagen kein Vertrag, ist ein Schaden, der in dieser Zeit verursacht wird, nicht versichert.
Häufige Fragen
Muss ich nach dem Studium sofort in die PKV wechseln?
Nein. Wer unter der Versicherungspflichtgrenze verdient, ist in der Regel gesetzlich pflichtversichert. Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Deshalb lohnt sich der Blick auf deine Einkommensentwicklung, bevor du dich festlegst.
Ab wann gilt mein Gehalt als über der Grenze?
Maßgeblich ist dein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt. Die Versicherungspflichtgrenze liegt 2026 bei 6.450 Euro monatlich beziehungsweise 77.400 Euro jährlich. Liegt dein Gehalt darüber, hast du die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung.
Darf ich neben der Familienversicherung noch etwas verdienen?
Ja, solange dein regelmäßiges Gesamteinkommen 565 Euro monatlich nicht übersteigt. Bei einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) gilt nach § 10 SGB V eine höhere Grenze von 603 Euro monatlich (Stand 2026). Im Zweifel lohnt die Rückfrage bei deiner Krankenkasse.
Lohnt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung schon im Berufseinstieg?
Der Berufseinstieg ist oft ein guter Zeitpunkt, weil du in der Regel noch jung bist und der Beitrag vom Eintrittsalter abhängt. Ob sich der Abschluss für dich lohnt, hängt von deiner Lebenssituation und deinen Verpflichtungen ab.
Muss ich mich selbst um die Anmeldung bei der Krankenkasse kümmern?
In der Regel meldet dich dein Arbeitgeber bei der Krankenkasse an, die du gewählt hast. Wichtig ist, dass du die Wahl bewusst triffst und deinem Arbeitgeber die gewünschte Kasse mitteilst. Kläre vorab, welche Unterlagen dein Arbeitgeber von dir für die Anmeldung braucht.
Was ändert sich bei Arbeitgeber-Zuschüssen?
Als Arbeitnehmer zahlst du den Beitrag zur Krankenversicherung nicht allein. Der Arbeitgeber übernimmt die andere Hälfte, wie die Rechnung im Abschnitt zur Beitragsberechnung zeigt. Auch bei einer privaten Krankenversicherung gibt es einen Arbeitgeberzuschuss, der sich aber nach anderen Regeln berechnet.
So gehst du jetzt vor
- Prüfe zuerst deine Krankenversicherung, sobald du das erste Gehalt kennst, und vergleiche die Einkommensgrenzen.
- Kläre die Altersvorsorge mit deinem Arbeitgeber, bevor du Verträge abschließt.
- Plane die Berufsunfähigkeitsversicherung früh, mit Blick auf Gesundheitsfragen und Eintrittsalter.
- Lass dir für eine individuelle Einschätzung eine persönliche Beratung erklären. Die Abläufe bei Academycon findest du unter So arbeiten wir.
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Quellen: GKV-Spitzenverband: Faktenblatt Rechengrößen (Stand 1.1.2026), § 10 SGB V, Familienversicherung (Abruf 26.10.2026), § 172 VVG, Berufsunfähigkeit (Abruf 26.10.2026), Verbraucherzentrale (Stand 19.08.2026)
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.