Der Berufseinstieg als Informatiker verläuft selten nach einem Tarifvertrag. Die meisten Stellen sind außertariflich verhandelbar, und viele Informatiker starten freiberuflich oder mit Remote-Arbeit. Krankenversicherung und Absicherung hängen deshalb stark davon ab, ob du angestellt, verbeamtet oder selbstständig beginnst.
Kurz beantwortet: Angestellte Informatiker sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, solange das regelmäßige Jahresentgelt unter 77.400 Euro liegt (Stand 2026). Selbstständige in der freiwilligen Versicherung zahlen 2026 mindestens 222,80 Euro im Monat für die Krankenversicherung. Ein Einstiegsgehalt nennen wir nicht, weil es für den Beruf keinen flächendeckenden Tarifvertrag gibt. Stand: Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Für Informatiker gibt es keinen flächendeckenden Tarifvertrag. Das Gehalt steht im Arbeitsvertrag oder wird frei verhandelt.
- Als Angestellter bist du in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, bis das regelmäßige Jahresentgelt 77.400 Euro übersteigt (2026).
- Als Selbstständiger besteht eine Rentenversicherungspflicht nur in den Fällen des § 2 SGB VI.
- In der freiwilligen Krankenversicherung gilt 2026 ein Mindestbeitrag von 222,80 Euro im Monat.
- Ohne Arbeitgeber fehlt die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, deshalb wird die eigene Absicherung wichtiger.
- Bei Arbeit aus dem Ausland musst du das anwendbare Sozialversicherungsrecht vorab klären.
Wie wird das Gehalt im Einstieg festgelegt?
In den meisten IT-Berufen gibt es weder einen Flächentarifvertrag noch feste Einstiegsstufen. Arbeitgeber legen das Gehalt nach Position, Qualifikation, Standort und eigenen Gehaltsbändern fest. Wer verhandelt, sollte Brutto, Sonderzahlungen, Homeoffice-Regeln und das Weiterbildungsbudget gemeinsam betrachten.
Eine Gehaltszahl nennen wir hier nicht. Vergleichsportale zeigen für denselben Beruf oft stark abweichende Werte. Als Orientierung taugt der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit, der Vergütungen nach Beruf und Region ausweist.
| Anstellungsform | Krankenversicherung | Rentenversicherung |
|---|---|---|
| Angestellt, Entgelt unter 77.400 Euro im Jahr (2026) | Pflicht in der GKV, Beitrag je zur Hälfte | Pflicht, Beitrag je zur Hälfte |
| Angestellt, Entgelt über 77.400 Euro im Jahr (2026) | Wahl zwischen GKV und PKV | Pflicht, Beitrag je zur Hälfte |
| Selbstständig, freiberuflich | Freiwillige GKV oder PKV | Meist keine Pflicht, Ausnahmen nach § 2 SGB VI |
Krankenversicherung als angestellter Informatiker
Angestellte sind nach § 5 SGB V versicherungspflichtig, solange das regelmäßige Jahresentgelt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Sie beträgt 2026 77.400 Euro im Jahr, also 6.450 Euro im Monat. Darüber endet die Pflicht, du kannst dann in der GKV bleiben oder in die PKV wechseln (Stand 1.1.2026, GKV-Spitzenverband).
Ob Boni zum regelmäßigen Jahresentgelt zählen, hängt von ihrer Regelmäßigkeit ab. Frag bei der Krankenkasse nach, bevor du entscheidest, denn die Einordnung bestimmt, welcher Weg offensteht.
Freelancer: Freiwillige Krankenversicherung und Mindestbeitrag
Wer selbstständig startet, kann sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Die Beitragsberechnung nutzt eine Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 Euro im Monat, einem Drittel der Bezugsgröße 2026 (Stand 1.1.2026). Der Mindestbeitrag fällt auch dann an, wenn dein Gewinn darunter liegt.
| Beispiel 2026 bei Mindestbemessung | Satz | Betrag je Monat |
|---|---|---|
| Krankenversicherung (ermäßigter Satz 14,0 Prozent plus 2,9 Prozent Zusatzbeitrag) | 16,9 Prozent | 222,80 Euro |
| Pflegeversicherung mit Kind | 3,6 Prozent | 47,46 Euro |
| Pflegeversicherung ohne Kind ab 23 | 4,2 Prozent | 55,37 Euro |
| Gesamt ohne Kind, ab 23 | Krankenversicherung und Pflege | 278,17 Euro |
Die Beträge sind berechnet nach den Sätzen des GKV-Spitzenverbands für 2026 und dem ermäßigten Satz nach § 243 SGB V, der für Mitglieder ohne Anspruch auf Krankengeld gilt.
Rentenversicherung: Wann Selbstständige pflichtversichert sind
Nach § 2 SGB VI sind bestimmte Selbstständige rentenversicherungspflichtig, aber nur Berufsgruppen aus dem dort genannten Katalog. Für die meisten freiberuflichen IT-Tätigkeiten besteht keine Pflicht. Wer nicht pflichtversichert ist, kann freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen oder privat vorsorgen.
Absicherung der Arbeitskraft ohne Arbeitgeber
Im Angestelltenverhältnis zahlt der Arbeitgeber bei Krankheit eine Zeit lang weiter. Nach § 3 EFZG sind es bis zu sechs Wochen. Als Selbstständiger fehlt diese Fortzahlung. Krankengeld der gesetzlichen Kasse ist für freiwillig Versicherte nur über einen Wahltarif zu haben, deshalb muss die Absicherung eigens geprüft werden.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ergänzt diesen Teil, wenn du deine Arbeitskraft als Haupteinnahmequelle nicht verlieren willst. Gesundheitsangaben sind dabei Pflicht, Details regelt § 19 VVG. Eine persönliche Einordnung ist bei Academycon möglich, der Ablauf steht unter So arbeiten wir.
Schritt für Schritt: Das solltest du vor dem Vertrag klären
- Kläre, ob du angestellt, verbeamtet oder selbstständig startest, denn daran hängen Krankenversicherung und Rente.
- Rechne bei einer Anstellung dein regelmäßiges Jahresentgelt gegen die Grenze von 77.400 Euro.
- Vergleiche bei Selbstständigkeit die freiwillige GKV mit dem Mindestbeitrag und die PKV-Angebote, bevor du dich entscheidest.
Häufige Fragen
Muss ich als Freelancer zwingend in die gesetzliche Krankenkasse?
Nein, du kannst dich freiwillig in der GKV versichern oder in die PKV wechseln, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Bei einer freiwilligen GKV zahlst du den Beitrag grundsätzlich selbst, ohne Arbeitgeberanteil. Vergleiche Beiträge und Leistungen, bevor du dich festlegst.
Kann ich von der freiwilligen GKV später in die PKV wechseln?
Der Wechsel ist an Bedingungen gebunden, die sich nach deinem Status richten. Kläre sie mit der Krankenkasse und dem privaten Versicherer, bevor du kündigst.
Wie wirkt sich Arbeit aus dem Ausland auf meine Versicherung aus?
Die Sozialversicherung knüpft oft an den Ort der Beschäftigung an, und internationale Regeln können abweichen. Kläre vorab mit deiner Krankenkasse und der Deutschen Rentenversicherung, welche Regeln gelten. Bei Remote-Arbeit aus dem EU-Ausland ist das besonders wichtig.
Lohnt sich eine BU schon im ersten Jahr als Freelancer?
Das hängt von Vorsorgeplan, Gesundheit und Budget ab. Der Gesundheitszustand bei Antrag entscheidet über Annahme und Bedingungen, deshalb wirkt der Zeitpunkt direkt auf die Konditionen. Ob es zu deiner Situation passt, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen.
So gehst du jetzt vor
- Kläre, ob du angestellt, verbeamtet oder selbstständig startest, denn daran hängen Krankenversicherung und Rente.
- Vergleiche bei Selbstständigkeit die freiwillige GKV mit dem Mindestbeitrag und die PKV-Angebote.
- Kläre die Pflicht zur Rentenversicherung nach § 2 SGB VI, bevor du den Start planst.
- Prüfe, ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu deinem Einkommen passt, und beantworte Gesundheitsfragen vollständig.
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Quellen: § 2 SGB VI (Stand: Oktober 2026), GKV-Spitzenverband, Faktenblatt Rechengrößen 2026 (Stand: 1.1.2026), § 243 SGB V (Stand: Oktober 2026), § 3 EFZG (Stand: Oktober 2026).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.