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BAföG-Freibeträge ab 2028: Was die jährliche Anpassung bedeutet

Der Entwurf zum 30. BAföG-Änderungsgesetz sieht jährlich steigende Freibeträge ab dem Wintersemester 2028/29 vor. Was heute gilt und was offen ist.
Studentin füllt in der Bibliothek einen Förderantrag aus

Inhalt

BAföG-Freibeträge bestimmen, wie viel eigenes Einkommen und Vermögen ohne Anrechnung auf die Förderung bleibt. Der Entwurf zum 30. BAföG-Änderungsgesetz sieht vor, diese Freibeträge künftig jedes Jahr anzuheben. Dieser Ratgeber erklärt, was sich ab 2028 ändern soll, welche Beträge heute gelten und wo noch Fragen offen sind.

Kurz beantwortet: Der Entwurf zum 30. BAföG-Änderungsgesetz sieht vor, die Freibeträge ab dem Wintersemester 2028/2029 jährlich anzuheben. Im Entwurf (Drucksache 21/8405) ist dafür ein Satz von 1,5 Prozent je Jahr genannt. Der Entwurf ist noch nicht beschlossen, und der Bundesrat hält die Anpassung für nicht ausreichend. Heute gilt ein anrechnungsfreier Einkommensfreibetrag von 389 Euro im Monat (Stand 2026). Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Entwurf sieht eine jährliche Anhebung der Freibeträge ab dem Wintersemester 2028/2029 vor.
  • Im Entwurf ist ein Satz von 1,5 Prozent je Jahr genannt. Die Bundestag-Meldung selbst nennt keinen Prozentsatz.
  • Der Entwurf ist im Verfahren. Zweite und dritte Lesung stehen noch aus, eine Verkündung gibt es noch nicht.
  • Der Einkommensfreibetrag beträgt heute 389 Euro im Monat, nach Abzug der Pauschalen, wie bafög.de erläutert.
  • Welcher Euro-Betrag ab 2028 gilt, lässt sich aus dem Prozentsatz allein nicht sicher ableiten.

Was der Entwurf für die Freibeträge vorsieht

Der Entwurf zum 30. BAföG-Änderungsgesetz (Drucksache 21/8405) sieht vor, die Freibeträge künftig jährlich anzuheben. Die Meldung des Bundestags zum Gesetzentwurf nennt als ersten Schritt das Wintersemester 2028/2029. Den Prozentsatz von 1,5 Prozent pro Jahr entnehmen wir dem Entwurfstext, die Bundestag-Meldung nennt ihn nicht.

Ob die Anhebung im Gesetz so bleibt, entscheidet das weitere Verfahren. Der Bundesrat hält die geplante jährliche Anhebung der Freibeträge für nicht ausreichend, um die inflationsbedingte Kostensteigerung auszugleichen. Das ist eine Position des Bundesrats, kein beschlossener Stand.

Wie weit ist das Gesetzgebungsverfahren?

Der Entwurf durchläuft mehrere Stationen, bevor eine Anpassung gilt. Die folgende Übersicht zeigt die Schritte, die nach den verfügbaren Quellen belegt sind. Ein Datum ist nur dann als erledigt zu lesen, wenn die Quelle es ausdrücklich bestätigt.

DatumSchrittQuelle
12.08.2026Kabinettsbeschluss zum EntwurfBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
07.10.2026Drucksache 21/8405 des BundestagsBundestag, Drucksache 21/8405
08.10.2026Meldung des Bundestags zum Gesetzentwurf (hib 800/2026)Bundestag, hib
15.10.2026Erste Lesung im Bundestag (Woche 42)Bundestag-Textarchiv

Zweite und dritte Lesung sowie die Befassung im Bundesrat stehen nach dem Stand dieses Ratgebers noch aus. Erst mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt steht fest, ob und in welcher Form die Anpassung gilt.

Welche Freibeträge gelten heute?

Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Freibeträge nach dem derzeitigen Stand. Der Einkommensfreibetrag gilt, nachdem die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro jährlich und die Sozialpauschale abgezogen sind, wie bafög.de erläutert.

FreibetragBetragStand und Quelle
Einkommensfreibetrag im Monat für Auszubildende389 EuroAb 1. Januar 2026, bafög.de
Vermögensfreibetrag bis 29 Jahre15.000 EuroStand 2026, bafög.de und DSW-FAQ Januar 2026
Vermögensfreibetrag ab 30 Jahren45.000 EuroStand 2026, bafög.de und DSW-FAQ Januar 2026
Vermögenszuschlag je Ehegatte oder Kind2.300 EuroStand 2024, bafög.de

Ein Rechenbeispiel mit Annahmen

Annahme: Der Einkommensfreibetrag von 389 Euro steigt im ersten Anpassungsschritt um 1,5 Prozent. Dann ergibt sich ein Betrag von rund 395 Euro im Monat. Das Beispiel zeigt nur die Größenordnung, denn die genaue Umsetzung, Rundung und Anpassungsdaten legt das endgültige Gesetz fest.

Annahme: Die Anhebung erfolgt zwei Jahre nacheinander mit jeweils 1,5 Prozent. Dann läge der Betrag bei etwa 401 Euro im Monat. Auch hier handelt es sich um eine Modellrechnung, keine Auskunft über einen festgelegten Betrag.

Wer eine andere Ausgangszahl nachrechnen möchte, nimmt den jeweils gültigen Freibetrag als Basis und multipliziert ihn je Anpassungsschritt mit dem Faktor 1,015. Die Rundung bleibt dabei offen, weil sie im Gesetz festgelegt werden muss.

Was das für Studierende und Eltern bedeutet

Für Studierende, die neben dem Studium arbeiten, ist der Einkommensfreibetrag die wichtigste Stellschraube. Ein höherer Freibetrag bedeutet, dass mehr Verdienst ohne Kürzung der Förderung möglich ist, sofern die übrigen Regeln gelten. Wie die Grenzen heute wirken, zeigt der Beitrag zum Nebenjob und zum BAföG.

Für das Elterneinkommen sind die Quellen weniger eindeutig. Ob der Elternfreibetrag ab 2028 steigt, ist nicht belegt. Eine verlässliche Antwort gibt erst der verkündete Gesetzestext.

Häufige Fragen

Ab wann genau steigen die Freibeträge?

Der Entwurf sieht den ersten Schritt ab dem Wintersemester 2028/2029 vor. Der genaue Stichtag und die Höhe des Anstiegs werden erst mit dem verkündeten Gesetz verbindlich. Bis dahin gelten die heutigen Beträge.

Gilt die Anpassung schon für laufende Förderungen?

Ob und wann laufende Bewilligungen angepasst werden, regelt die Übergangsvorschrift im Gesetz. Wer 2028 studiert oder gefördert wird, sollte den endgültigen Text abwarten, bevor er die Planung anpasst.

Wo finde ich die aktuellen Beträge?

Die jeweils geltenden Beträge veröffentlicht das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt auf bafög.de. Nach dem Entwurf sollen die neuen Beträge bis zum 31. Mai veröffentlicht werden, bevor sie gelten.

Was heißt jährliche Anpassung im BAföG?

Gemeint ist, dass die Freibeträge automatisch um einen festen Prozentsatz steigen, ohne dass dafür jedes Mal eine neue Gesetzesänderung nötig wäre. Ob das so kommt, hängt vom verkündeten Gesetz ab.

Was ist noch offen?

  • Ob die jährliche Anhebung im Gesetz so bleibt oder nachgebessert wird, nachdem der Bundesrat sie kritisiert hat.
  • Die genaue Rundung und die Höhe jedes Anpassungsschritts, die sich nicht allein aus dem Prozentsatz ableiten lässt.
  • Die Übergangsregel für laufende Bewilligungen.
  • Ob für den Elternfreibetrag ab 2028 eine vergleichbare Anpassung vorgesehen ist. Dazu gibt es in den verfügbaren Quellen keine belegte Aussage.

Für die Planung heißt das: Die Zahlen für 2028 stehen noch nicht fest. Sinnvoll ist, mit den heute geltenden Beträgen zu rechnen und den Stand im Gesetzgebungsverfahren regelmäßig zu prüfen.

Die Vermögensfreibeträge sind von der geplanten Anpassung nach den vorliegenden Quellen nicht betroffen. Den Vermögensfreibetrag von 15.000 Euro für Auszubildende unter 30 Jahren und von 45.000 Euro ab 30 Jahren zeigt die Tabelle oben. Wie Vermögen tatsächlich angerechnet wird, hängt zusätzlich vom Einzelfall ab, etwa von Freibeträgen für Ehegatten und Kinder.

So gehst du jetzt vor

  1. Lege deine aktuellen Freibeträge anhand des letzten Bescheids fest, bevor du Nebenjobs planst.
  2. Verfolge den Stand des Gesetzgebungsverfahrens im Bundestag und die Verkündung im Bundesgesetzblatt.
  3. Prüfe nach der Verkündung die Übergangsregel, bevor du deine Planung für 2028 anpasst.
  4. Kläre bei Unsicherheit die Beträge mit dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.

Passend dazu

Quellen: BAföG-Reform im Bundestag, Textarchiv KW 42/2026, Stand 02.11.2026; hib 800/2026, Gesetzentwurf 30. BAföG-Änderungsgesetz, 08.10.2026; Drucksache 21/8405, Entwurf 30. BAföG-Änderungsgesetz; Freibeträge und Förderungshöhe, bafög.de, Stand 2026; FAQ zum BAföG, Deutsches Studierendenwerk, Januar 2026.

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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