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BAföG und Vermögen: Freibetrag 2026 und Anrechnung

BAföG und Vermögen 2026: Freibetrag von 15.000 Euro bis 30 und 45.000 Euro ab 30, Zuschläge für Kinder und Ehegatten und die Anrechnung über dem Freibetrag.
Studentin füllt in der Bibliothek einen Förderantrag aus

Inhalt

Beim BAföG spielt Vermögen eine größere Rolle, als viele erwarten. Wer Erspartes, Wertpapiere oder ein Guthaben auf dem Konto hat, muss prüfen, wie viel davon anrechenbar ist. Dieser Ratgeber erklärt die Freibeträge für 2026, die Anrechnung über dem Freibetrag und die Punkte, die bei der Antragstellung zählen.

Kurz beantwortet: Beim BAföG bleiben für Auszubildende unter 30 Jahren 15.000 Euro Vermögen anrechnungsfrei, ab 30 Jahren 45.000 Euro. Für Ehegatten und jedes Kind erhöht sich der Freibetrag um je 2.300 Euro. Vermögen darüber wird für die Ausbildung eingesetzt und mindert den Monatsbedarf. Grundlage ist § 29 BAföG. Stand: Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Freibetrag für Auszubildende liegt bei 15.000 Euro bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres und bei 45.000 Euro ab dann.
  • Ehegatten und Kinder erhöhen den Freibetrag um je 2.300 Euro.
  • Vermögen über dem Freibetrag wird für die Ausbildung eingesetzt und auf den monatlichen Bedarf verteilt.
  • Das Vermögen der Eltern wird laut bafög.de nicht angerechnet, wohl aber das Einkommen, das sie daraus erzielen.
  • Maßgeblich sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Welche Vermögensfreibeträge gelten 2026?

Das BAföG unterscheidet bei den Freibeträgen zwischen dir als Auszubildender, deinem Ehegatten und deinen Kindern. Die Beträge stehen in § 29 Abs. 1 BAföG. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Werte:

PersonengruppeFreibetragGrundlage
Auszubildende unter 30 Jahren15.000 Euro§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BAföG
Auszubildende ab Vollendung des 30. Lebensjahres45.000 Euro§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BAföG
Ehegatte oder Lebenspartnerje 2.300 Euro zusätzlich§ 29 Abs. 1 Nr. 2 BAföG
Jedes Kindje 2.300 Euro zusätzlich§ 29 Abs. 1 Nr. 3 BAföG

Die Werte stimmen laut Studierendenwerk mit dem Stand Januar 2026 überein. Die Vermögensfreibeträge sind seit dem 1. August 2024 in Kraft. Im Regierungsentwurf zur BAföG-Reform 2027 wird § 29 nach den abgerufenen Quellen nicht geändert. Der Entwurf ist aber noch nicht beschlossen.

Wie wird Vermögen über dem Freibetrag angerechnet?

Vermögen, das den Freibetrag übersteigt, wird für die Ausbildung eingesetzt. Laut bafög.de wird der überschießende Betrag durch die Zahl der Kalendermonate des Bewilligungszeitraums geteilt. Der so ermittelte Monatsbetrag wird auf deinen monatlichen Bedarf angerechnet. Einen festen Prozentsatz nennen die herangezogenen Quellen nicht, deshalb solltest du den konkreten Rechenweg mit dem Amt klären.

Rechenbeispiel: 18.000 Euro Vermögen mit 24 Jahren

Annahme: Du bist 24 Jahre alt, hast 18.000 Euro Vermögen zum Zeitpunkt der Antragstellung und bekommst die Förderung für einen Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten.

  1. Freibetrag abziehen: 18.000 Euro minus 15.000 Euro ergibt 3.000 Euro.
  2. Auf die Monate verteilen: 3.000 Euro geteilt durch 12 Monate ergibt 250 Euro.
  3. Vom Bedarf abziehen: Der monatliche Anspruch sinkt in diesem Beispiel um 250 Euro.

Das Ergebnis ist eine vereinfachte Annahme. Wie sich Einkommen, Wohnform und Elternfreibetrag auswirken, hängt vom Einzelfall ab. Die Rechnung zeigt nur die Logik der Anrechnung.

Warum der Zeitpunkt der Antragstellung zählt

Das BAföG fragt nicht nach dem Vermögen eines beliebigen Monats, sondern nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt der Antragstellung. Das gibt dir einen klaren Stichtag. Transparente Angaben sind dabei der sicherste Weg, denn Unstimmigkeiten verlängern in der Regel die Bearbeitung.

Ändern sich die Verhältnisse nach der Bewilligung, etwa durch eine Erbschaft oder größere Einnahmen, solltest du das dem Amt zeitnah mitteilen. Ob und wie sich das auf die laufende Förderung auswirkt, klärt das Amt im Einzelfall.

Typische Fehler bei der Vermögensangabe

  • Nur das Girokonto angeben und Sparverträge oder Depots vergessen.
  • Freibetrag und Einkommen verwechseln. Der Freibetrag betrifft das Vermögen, Einkünfte werden nach eigenen Regeln berücksichtigt.
  • Das Vermögen der Eltern einrechnen, obwohl es laut bafög.de nicht angerechnet wird.
  • Das Alter zum falschen Zeitpunkt berechnen. Maßgeblich sind die Verhältnisse bei der Antragstellung.

Was zählt als Vermögen?

Der Begriff ist im Alltag weiter gefasst, als man zunächst denkt. Zum Vermögen zählen typischerweise Guthaben auf Konten, Wertpapiere und Sparverträge. Der Gesetzgeber kennt zusätzlich eine Härteklausel, mit der das Amt einen weiteren Vermögensteil anrechnungsfrei lassen kann.

  • Guthaben auf Girokonten und Sparkonten zählen zum Vermögen.
  • Das Vermögen deiner Eltern wird laut bafög.de nicht angerechnet, ihre Erträge daraus aber schon.
  • Nach § 29 Abs. 3 BAföG kann das Amt zur Vermeidung unbilliger Härten einen weiteren Vermögensteil anrechnungsfrei lassen.

Häufige Fragen

Zählen ein Auto oder eine Immobilie als Vermögen?

Das hängt von Nutzung und Wert ab und lässt sich nicht pauschal beantworten. Kläre den Fall mit dem Amt für Ausbildungsförderung, bevor du Verträge abschließt. Lass dir die Einschätzung schriftlich geben.

Muss ich mein Vermögen beim BAföG-Antrag angeben?

Ja. Das Amt prüft die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Antragstellung. Vollständige und richtige Angaben sind wichtig, weil unvollständige Angaben Folgen für die Förderung haben können.

Gilt die Altersgrenze 30 auch für den Freibetrag?

Ja. Der höhere Freibetrag von 45.000 Euro greift ab Vollendung des 30. Lebensjahres. Wer jünger ist, bleibt bei 15.000 Euro. Der Zeitpunkt der Antragstellung ist entscheidend für die Frage, welcher Freibetrag gilt.

Lohnt es sich, Vermögen vor dem Antrag abzubauen?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Ein Abbau kann die Förderung erhöhen, verringert aber deine finanzielle Reserve. Er kann außerdem Ziele wie Altersvorsorge oder Rücklagen betreffen. Rechne beide Seiten gegeneinander, bevor du handelst, und lass dich zu größeren Schritten beraten.

Vermeide Schritte, die nur dazu dienen, die Angaben beim Antrag zu verändern. Das Amt prüft die Verhältnisse, und auffällige Übertragungen können Nachfragen auslösen. Transparenz ist auf Dauer der bessere Weg.

Wenn du unsicher bist, welche Angaben nötig sind, kläre das vor der Antragstellung mit dem Amt. Eine kurze Nachfrage kostet weniger Zeit als eine Korrektur später. Notiere dir deine Fragen vorab, dann bleibt der Termin kurz und konkret.

Was ändert sich mit der BAföG-Reform 2027?

Der Regierungsentwurf sieht unter anderem eine Wohnpauschale von 440 Euro für auswärts Wohnende ab dem Sommersemester 2027 vor, außerdem eine jährliche Anhebung der Freibeträge ab 2028. Er ist noch nicht beschlossen. Bis zur Verkündung gelten die bisherigen Sätze. Für deine Planung heißt das: Rechne mit den heutigen Freibeträgen und prüfe Änderungen, sobald ein Gesetz verabschiedet ist.

So gehst du jetzt vor

  1. Ermittle dein Vermögen zum Antragszeitpunkt und liste alle Konten, Depots und Sparverträge auf.
  2. Prüfe, ob du bereits 30 Jahre alt bist, denn davon hängt der Freibetrag ab.
  3. Lass dir beim Amt für Ausbildungsförderung den Rechenweg für deinen Bewilligungszeitraum erklären.
  4. Kläre größere Anlagen oder Vermögensbewegungen, bevor du sie vornimmst, weil sie den Anspruch beeinflussen können.

Passend dazu

Quellen: Gesetze im Internet, § 29 BAföG (abgerufen 20.10.2026), bafög.de, Wird Vermögen angerechnet? (Stand Juli 2024), Deutsches Studierendenwerk, FAQ BAföG (Stand 01/2026), Bundestag, Drucksache 21/8405 (Entwurf, Stand 07.10.2026).

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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