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Auslandssemester Brasilien: Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt dort nicht, und das Sozialversicherungsabkommen erfasst keine gesetzliche Krankenversicherung. Für Aufenthalte über 90 Tage brauchst du ein Visum, das du vor der Ausreise bei der brasilianischen Vertretung beantragst. Die Universität UFJF nennt für Austauschstudierende ein Monatsbudget von etwa 1.000 bis 3.200 Real.
Auslandssemester Brasilien auf einen Blick
| Punkt | Angabe (Stand Oktober 2026) | Quelle |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | Europäische Krankenversicherungskarte gilt nicht, Abkommen erfasst keine gesetzliche Krankenversicherung | EU-Kommission, DVKA |
| Visum | Über 90 Tage nötig, vor der Ausreise bei der brasilianischen Vertretung | Auswärtiges Amt |
| Reisedokument | Reisepass nötig, Personalausweis reicht nicht | Auswärtiges Amt |
| Lebenshaltung | Etwa 1.000 bis 3.200 Real im Monat (Beispiel UFJF) | Universität UFJF (Seite von 2023) |
| Auslands-BAföG | Möglich, Amt: Studierendenwerk Bremen | Studierendenwerke (DSW) |
Alle Angaben sind Information und keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind jeweils die verlinkten amtlichen Seiten.
Wie bist du in Brasilien krankenversichert?
Europäische Krankenversicherungskarte und Sozialversicherungsabkommen
Brasilien gehört nicht zur EU und nicht zum EWR. Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt dort nicht, sie ist nach der Übersicht der EU-Kommission auf die EU, Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz beschränkt. Das deutsch-brasilianische Sozialversicherungsabkommen (unterzeichnet am 03.12.2009) erfasst nach der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) nur Renten und Rentenleistungen, die gesetzliche Krankenversicherung gehört nicht zu seinem Geltungsbereich. Einen Anspruch auf Sachleistungen in Brasilien begründet es deshalb nicht.
Für gesetzlich Versicherte heißt das: Behandlungskosten im Gastland trägst du zunächst selbst oder über eine Versicherung vor Ort oder im Ausland. Nach der Patientenbeauftragten der Bundesregierung gilt der deutsche Schutz außerhalb der EU nicht, sie nennt eine private Reisekrankenversicherung für den vollständigen Schutz bei Krankheit. Ob deine deutsche Versicherung während des Semesters weiterläuft, richtet sich nach deiner Einschreibung und deiner Kasse. Lass dir das schriftlich bestätigen. Bist du privat versichert, findest du die Grundlagen im Ratgeber Krankenversicherung im Auslandssemester und für Länder außerhalb der EU im Ratgeber PKV für Studierende im Nicht-EU-Ausland.
Gesundheitsversorgung und Impfungen
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass in Privatkliniken auch bei bestehender Versicherung oft eine hohe Vorauszahlung fällig ist. Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Empfohlen werden Gelbfieber und Hepatitis A, das Gelbfieberrisiko ist in vielen Bundesstaaten, auch in São Paulo und Rio de Janeiro, als hoch eingestuft. Die Universität UFJF schreibt Austauschstudierenden vor, vor der Ankunft eine Krankenversicherung aus dem Heimatland abzuschließen, und sieht das als eigene Verantwortung der Studierenden.
Private Auslandskrankenversicherung und Rücktransport
Das Auswärtige Amt rät dringend zu einer Reisekrankenversicherung, die auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, und empfiehlt zusätzlich eine medizinische Evakuierungsversicherung. Das Bundesportal nennt höhere Zuzahlungen im Ausland und die Rückholkosten als Restrisiko, das eine private Reisekrankenversicherung abdecken kann. Welche Leistungen du brauchst, hängt von deinem Vertrag, deiner Hochschule und der Dauer ab. Hintergründe findest du im Ratgeber Auslandskrankenversicherung für Erasmus, USA und Work and Travel.
Brauchst du für Brasilien ein Visum?
Das hängt von der Dauer ab. Nach dem Auswärtigen Amt sind touristische und geschäftliche Aufenthalte bis 90 Tage innerhalb von sechs Monaten visumfrei. Bei geplanten Aufenthalten über 90 Tage ist vor der Ausreise ein Visum bei der brasilianischen Auslandsvertretung in Deutschland zu beantragen. Für Studium, Praktika und Forschung sollst du vorab bei der Vertretung klären, ob ein Visum nötig ist. Ein Visum lässt sich in Brasilien nicht nachträglich erteilen.
Einreisen kannst du nur mit einem Reisepass oder vorläufigen Reisepass, der Personalausweis reicht nicht. Das Dokument muss bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Die Universität UFJF beschreibt den Ablauf für ihre Austauschstudierenden: Du beantragst das Studierendenvisum (früher VITEM IV) nach Erhalt des Zulassungsschreibens. Zusätzlich brauchst du eine brasilianische Steuernummer (CPF), die du beim Konsulat beantragen kannst. Die Bearbeitung dauert bis zu 30 Tage, nach der Erteilung hast du 90 Tage Zeit zur Einreise, und die Registrierung bei der Bundespolizei erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach der Ankunft. Die Seite wurde zuletzt am 03.03.2023 geändert, prüfe die Fristen und Unterlagen bei deiner Gasthochschule und der Vertretung.
- Reisepass, gültig für die gesamte Aufenthaltsdauer und mindestens sechs Monate bei der Einreise
- Zulassungsschreiben der Gasthochschule
- Brasilianische Steuernummer (CPF), beim Konsulat zu beantragen
- Visumantrag bei der brasilianischen Auslandsvertretung
Das Auswärtige Amt gibt für Brasilien keine allgemeine Reisewarnung aus, rät aber von Reisen in die unmittelbaren Grenzgebiete zu Venezuela ab (Stand der Seite 25.10.2026). Es nennt ein hohes Kriminalitäts- und Gewaltrisiko vor allem in Großstädten und weist wegen der Wahlen auf mögliche Kundgebungen hin. Lies vor der Abreise die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise.
Was kostet ein Auslandssemester in Brasilien?
Studiengebühren
Welche Gebühren an der brasilianischen Gasthochschule anfallen, hängt von der Austauschvereinbarung deiner Hochschule ab. Einen allgemeinen Betrag nennen wir nicht, weil wir keine amtliche Angabe dazu belegt haben. Frage deine Hochschule und die Gasthochschule vor der Zusage.
Lebenshaltung
Die Universität UFJF in Juiz de Fora nennt für Austauschstudierende ein Monatsbudget von etwa 1.000 bis 3.200 Real. Eine Einzimmerwohnung nahe dem Campus kostet 700 bis 1.500 Real im Monat, ein Platz in einer Wohngemeinschaft 500 bis 700 Real, eine Mahlzeit im Universitätsrestaurant 1,40 Real. Die Seite wurde zuletzt am 03.03.2023 geändert, und die Preise unterscheiden sich je nach Stadt. Frage deshalb deine Gasthochschule nach ihrem aktuellen Budget.
Förderung: Erasmus+ und Auslands-BAföG
Brasilien steht nicht auf der Liste der Erasmus+-Programmländer der Europäischen Kommission. Ob deine Hochschule für Brasilien eine Förderung anbietet, hängt von der Partnerhochschule und den Programmen deiner Hochschule ab. Frage dazu das International Office. Mehr zum Programm im Ratgeber Erasmus und Auslandssemester planen.
Auslands-BAföG ist für ein Teilstudium im Ausland möglich. Für Brasilien ist laut den Studierendenwerken das Studierendenwerk Bremen zuständig. Laut Flyer (Stand Januar 2026) ist ein ständiger Wohnsitz in Deutschland nötig, die Förderung beginnt frühestens mit dem Monat der Antragstellung, und der Antrag sollte möglichst sechs Monate vor Beginn gestellt werden. Es gibt einen einmaligen Reisekostenzuschlag, einen Zuschlag zur Krankenversicherung und Studiengebühren bis 5.600 Euro für höchstens ein Jahr, außerhalb der EU und der Schweiz unter Umständen außerdem einen monatlichen Auslandszuschlag. Alle Einzelheiten stehen im Ratgeber Auslands-BAföG: Voraussetzungen, Höhe und Zuschläge.
Rechenbeispiel: Bei einem Semester von fünf Monaten und 1.000 bis 3.200 Real im Monat ergeben sich 5.000 bis 16.000 Real Lebenshaltung. Flug, Auslandskrankenversicherung und der Semesterbeitrag deiner Heimathochschule sind darin nicht enthalten. Die Summe ist eine Orientierung, keine Zusage.
So gehst du vor der Abreise vor
- Kläre früh bei der brasilianischen Vertretung, ob und welches Visum du für dein Programm brauchst, und beantrage es vor der Ausreise.
- Prüfe, ob dein Reisepass bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist.
- Lass dich zu Gelbfieber und Hepatitis A impfen, wenn deine Reisemedizin es empfiehlt, und plane die Impfung früh genug vor der Reise.
- Plane die Registrierung bei der Bundespolizei nach der Ankunft ein.
- Lass dir von deiner Krankenkasse schriftlich bestätigen, wie du während des Auslandssemesters versichert bist, bevor du das Learning Agreement unterschreibst.
- Schließe eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab, wenn dein Versicherungsschutz Rücktransport und aufschiebbare Behandlungen nicht umfasst.
- Stelle den Auslands-BAföG-Antrag beim zuständigen Amt (das Studierendenwerk Bremen) etwa sechs Monate vor Beginn, falls du gefördert wirst.
- Frage beim International Office nach Förderung und nach den Gebühren der Gasthochschule.
Häufige Fragen
Gilt meine Europäische Krankenversicherungskarte in Brasilien?
Nein, die Karte gilt nur in der EU, in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Das Sozialversicherungsabkommen mit Brasilien erfasst die gesetzliche Krankenversicherung nicht.
Brauche ich für Brasilien ein Visum?
Für Aufenthalte über 90 Tage ja. Für ein Studium sollst du vorab bei der brasilianischen Vertretung klären, ob und welches Visum nötig ist.
Reicht der Personalausweis für Brasilien?
Nein, nach dem Auswärtigen Amt brauchst du einen Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist.
Wie viel kostet das Leben in Brasilien im Monat?
Die Universität UFJF nennt etwa 1.000 bis 3.200 Real im Monat (Seite von 2023). Die Kosten hängen stark von der Stadt ab.
Gibt es eine Reisewarnung für Brasilien?
Es gibt keine allgemeine Reisewarnung, das Auswärtige Amt rät aber von Reisen in die Grenzgebiete zu Venezuela ab (Stand 25.10.2026).
Wer ist für Auslands-BAföG nach Brasilien zuständig?
Das Studierendenwerk Bremen.
Quellen
- Auswärtiges Amt, Brasilien: Reise- und Sicherheitshinweise (Stand der Seite 25.10.2026)
- DVKA, Sozialversicherungsabkommen Deutschland und Brasilien (BGBl. 2010 II Nr. 22)
- Universität Juiz de Fora (UFJF), Passport and Visa (zuletzt geändert 03.03.2023)
- Europäische Kommission, FAQ Soziale Sicherheit: Europäische Krankenversicherungskarte (ohne Datum)
- Europäische Kommission, Erasmus+: Programmländer (abgerufen 25.10.2026)
- Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Flyer Versichert im Ausland (ohne Datum)
- Bundesportal, Krankenversicherung im Ausland (zuletzt aktualisiert 06.12.2022)
- Deutsches Studierendenwerk, Flyer Auslands-BAföG (Stand Januar 2026)
Abruf der Quellen am 25.10.2026, sofern nicht anders angegeben.
Passend dazu
- Krankenversicherung im Auslandssemester: Was gilt?
- Auslands-BAföG: Voraussetzungen, Höhe und Zuschläge
- Auslandssemester Spanien: KV, Visum, Kosten
- Auslandssemester USA: KV, Visum, Kosten
- Alle Länder für dein Auslandssemester im Überblick
Den Online-Check findest du unter check.academycon.de.
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung.