More info

Abbildungen aus Fachbüchern im Referat verwenden: Was erlaubt ist

Darfst du Abbildungen aus Fachbüchern im Referat zeigen? Hier erfährst du, was das Zitatrecht nach § 51 UrhG erlaubt, was nicht und worauf du bei Folien achten solltest.
Zwei Studentinnen auf dem Campus im Herbst

Inhalt

Abbildungen aus Fachbüchern machen ein Referat oft anschaulicher, und ein gutes Diagramm erklärt manchmal mehr als drei Absätze. Trotzdem ist nicht jede Abbildung, die du im Lehrbuch findest, ohne Weiteres verwendbar. Entscheidend ist das Zitatrecht nach § 51 UrhG. Dieser Ratgeber zeigt, wann eine Abbildung als Zitat zulässig sein kann, wie du sie richtig kennzeichnest und welche Grenzen bei Folien und Handouts gelten.

Kurz beantwortet: Abbildungen aus Fachbüchern kannst du nach § 51 UrhG als Zitat verwenden, wenn der Zweck es rechtfertigt, etwa um einen Inhalt zu erläutern. Das Gesetz erstreckt das Zitatrecht ausdrücklich auch auf Abbildungen, selbst wenn diese geschützt sind. Ob ein mündliches Referat unter den Begriff des selbständigen wissenschaftlichen Werkes fällt, lässt sich nicht pauschal sagen. Eine saubere Quellenangabe gehört in jedem Fall dazu (Stand: November 2026).

Das Wichtigste in Kürze

  • Abbildungen dürfen nach § 51 UrhG zitiert werden, wenn die Nutzung durch den Zweck des Zitats gerechtfertigt ist.
  • Das Zitatrecht erfasst nach dem Gesetz auch Abbildungen, selbst wenn diese selbst geschützt sind.
  • Der Umfang muss zum Zweck passen: Ein Ausschnitt genügt meist, eine ganze Buchseite selten.
  • Eine Quellenangabe mit Urheber, Titel, Auflage, Jahr und Seite gehört an die Abbildung selbst.
  • Bei Folien, die du öffentlich hochlädst, ist Vorsicht geboten, weil das über das Zitat hinausgehen kann.

Was erlaubt das Zitatrecht nach § 51 UrhG?

§ 51 UrhG erlaubt die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, soweit die Nutzung in ihrem Umfang durch diesen Zweck gerechtfertigt ist. Das Gesetz nennt drei Fallgruppen. Erstens darf man einzelne Werke nach ihrer Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk aufnehmen, um dessen Inhalt zu erläutern. Zweitens darf man Stellen eines veröffentlichten Werkes in einem selbständigen Sprachwerk anführen. Drittens gilt Entsprechendes für Musikwerke in einem selbständigen Musikwerk.

Für Abbildungen ist ein Satz besonders wichtig. Das Zitatrecht umfasst nach § 51 Satz 2 UrhG auch die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, und zwar selbst dann, wenn diese Abbildung urheber- oder leistungsschutzrechtlich geschützt ist. Ein Diagramm aus einem Lehrbuch darf also grundsätzlich mit übernommen werden, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Passt das Referat unter den Begriff des wissenschaftlichen Werkes?

Die Vorschrift spricht von einem selbständigen wissenschaftlichen Werk. Eine Hausarbeit, eine Bachelorarbeit oder ein Aufsatz sind dem Wortsinn nach eher erfasst als ein mündlicher Vortrag mit Folien. Ob ein Referat darunter fällt, lässt sich nicht pauschal beantworten und hängt vom Einzelfall ab. Deshalb ist es sinnvoll, Abbildungen nur so sparsam einzusetzen, wie es der Zweck verlangt, und sie stets sauber zu belegen.

Die typischen Fälle im Überblick

Die folgende Tabelle ordnet übliche Verwendungen ein. Sie ersetzt keine Prüfung deiner konkreten Situation, zeigt aber, wo die Grenzen liegen.

VerwendungEinordnungWas du tun solltest
Diagramm aus einem Lehrbuch, das du im Text erläuterstZitat nach § 51 UrhG möglich, wenn du den Inhalt erläuterstQuelle mit Seitenzahl in der Bildunterschrift nennen
Komplette Buchseite mit Abbildung auf einer FolieDer Umfang ist kritisch, weil die Erläuterung nicht im Vordergrund stehtNur den relevanten Ausschnitt verwenden
Schaubild, das du nach einer Vorlage neu zeichnestEigene Bearbeitung, die Vorlage bleibt geschütztAls Anlehnung kennzeichnen und die Vorlage angeben
Bild aus dem Netz ohne klaren LizenzhinweisEntscheidend sind die rechtmäßige Veröffentlichung und die LizenzLizenz prüfen oder eine freie Alternative wählen

Wie zitierst du eine Abbildung richtig?

Eine Abbildung braucht dieselbe Sorgfalt wie ein Textzitat. Nenne Urheber, Titel, Auflage, Erscheinungsjahr und Seite, damit andere die Fundstelle finden. Eine Bildunterschrift mit Nummer, Kurzbeschreibung und Quelle ist in vielen Fächern üblich. Welche Zitierweise deine Hochschule oder dein Fachbereich verlangt, steht in den Vorgaben für Arbeiten.

  1. Prüfe, ob du die Abbildung wirklich brauchst oder ob eine eigene Darstellung genügt.
  2. Nimm nur den relevanten Ausschnitt und nicht die ganze Seite.
  3. Ergänze eine Bildunterschrift mit Urheber, Titel, Auflage, Jahr und Seitenzahl.
  4. Führe das Buch, aus dem die Abbildung stammt, im Literaturverzeichnis auf.
  5. Kennzeichne eigene Umzeichnungen als Anlehnung an die Vorlage.

Was gilt bei Folien und Handouts?

Für Folien gilt dasselbe Prinzip wie für schriftliche Arbeiten, nur dass die Darstellung kürzer ist. Wer Folien mit fremden Abbildungen nach dem Referat auf eine Lernplattform hochlädt, macht sie öffentlich zugänglich, und das kann über das Zitat hinausgehen. Frag deshalb Lehrende, ob Folien mit fremden Abbildungen verteilt werden dürfen. Mehr dazu steht im Beitrag Skripte und Folien teilen: Was das Urheberrecht im Studium erlaubt.

Häufige Fragen

Darf ich eine Abbildung verkleinern und dann ohne Quelle zeigen?

Eine Verkleinerung ändert an der Quellenangabe nichts. Die Quelle gehört zur Abbildung, unabhängig von ihrer Größe. Stärkere Bearbeitungen können das Werk verändern, deshalb solltest du bei deutlichen Eingriffen vorab klären, ob die Nutzung noch vom Zitat gedeckt ist.

Reicht es, die Abbildung nur im Literaturverzeichnis zu nennen?

Ein Eintrag im Literaturverzeichnis ersetzt nicht den Hinweis direkt bei der Abbildung. Die Fundstelle soll bei der Abbildung selbst erkennbar sein, damit Leser sofort sehen, woher sie stammt.

Gilt das auch für Diagramme aus Statistiken?

Zahlen und Fakten sind als solche oft nicht urheberrechtlich geschützt, die grafische Gestaltung einer Darstellung dagegen schon. Ob du eine Grafik übernimmst oder die Daten in einer eigenen Darstellung verwendest, macht deshalb einen Unterschied. Bei amtlichen Statistiken lohnt sich ein Blick auf die Nutzungsbedingungen der herausgebenden Stelle.

Was tust du, wenn die Abbildung nur aus dem Internet stammt?

Dann prüfst du, ob die Abbildung rechtmäßig veröffentlicht ist und welche Lizenz gilt. Für freie Bilder helfen die Lizenzhinweise weiter. Die Grundlagen erklärt der Beitrag Creative Commons: Bilder kostenlos nutzen und richtig nennen.

So gehst du jetzt vor

  1. Entscheide zuerst, ob die Abbildung zur Erläuterung nötig ist oder ob ein eigenes Schaubild genügt.
  2. Übernimm nur den Ausschnitt, den du wirklich zeigst.
  3. Versieh jede Abbildung mit Bildunterschrift, Urheber, Titel, Auflage, Jahr und Seite.
  4. Trage das Quellwerk ins Literaturverzeichnis ein und prüfe die Vorgaben deiner Hochschule.
  5. Frag vor dem Hochladen von Folien nach, ob fremde Abbildungen dort erlaubt sind.

Wann eine eigene Grafik die bessere Wahl ist

Viele Dozierende schätzen selbst erstellte Schaubilder, weil sie zeigen, dass du den Inhalt verstanden hast. Eine Grafik, die du aus einem Lehrbuch übernimmst und nur leicht veränderst, bleibt im Kern eine fremde Abbildung. Wenn du die Aussage selbst auf den Punkt bringst und die Quelle als Grundlage nennst, erspart dir das Diskussionen über den Umfang der Übernahme. Zugleich wirkt deine Arbeit eigenständiger, und genau darauf achten Bewertende in vielen Fächern.

Eine Faustregel lautet: Je wichtiger eine Abbildung für deine Argumentation ist, desto genauer solltest du sie belegen und erläutern. Eine dekorative Grafik ohne erkennbaren Bezug zum Text trägt dagegen wenig und erhöht das Risiko, dass die Verwendung als bloße Ausschmückung gewertet wird. Lieber weniger Abbildungen, die du wirklich erklärst, als eine Sammlung von Bildern ohne Funktion.

Passend dazu

Quellen: § 51 UrhG, Zitate (gesetze-im-internet.de).

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

Teilen

Weitere Artikel

Zwei Studentinnen auf dem Campus im Herbst

Wohnberechtigungsschein für Studierende: Wann du ihn brauchst

Zwei Studentinnen auf dem Campus im Herbst

Privatkopie: Dürfen Streaming-Mitschnitte gespeichert werden?

Zwei Studentinnen auf dem Campus im Herbst

Staffelmiete und Indexmiete: Was im Mietvertrag steht