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Studienstiftung des deutschen Volkes: Bewerbung, Auswahl und Förderung

Die Studienstiftung des deutschen Volkes nimmt Studierende per Vorschlag oder Selbstbewerbung auf. Zugang, Auswahl und Förderbausteine mit Stand Oktober 2026.
Studentin füllt in der Bibliothek einen Förderantrag aus

Inhalt

Das Stipendium der Studienstiftung des deutschen Volkes gehört zu den Begabtenförderungswerken, die Mittel des Bundes erhalten. Dieser Ratgeber erklärt, wie du in die Förderung kommst, wie die Auswahl beschrieben wird und welche Förderbausteine gelten.

Kurz beantwortet: Für das Stipendium der Studienstiftung des deutschen Volkes wirst du entweder vorgeschlagen oder bewirbst dich selbst. Die Selbstbewerbung wird laut Hochschulaufrufen vor allem für das erste und zweite Fachsemester ausgeschrieben. Als Richtwert gelten bis zu 855 Euro monatlich plus 300 Euro Studienkostenpauschale (BMFTR-Mittel, Stand: Oktober 2026).

Das Wichtigste in Kürze

  • Zugang: Du wirst vorgeschlagen oder bewirbst dich selbst. Die Website hat dafür eigene Seiten.
  • Selbstbewerbung: Hochschulen weisen auf das erste und zweite Fachsemester als Zeitfenster hin.
  • Auswahl: Das Verfahren steht auf einer eigenen Unterseite. Wir geben es nicht Schritt für Schritt wieder, weil wir die Details nicht vollständig geprüft haben.
  • Förderhöhe: Der Höchstsatz von 855 Euro im Studium ist einkommensabhängig nach BAföG-Regeln. Die Studienkostenpauschale von 300 Euro ist einkommensunabhängig.
  • Promotion: Für Promovierende gelten höhere Sätze, bis zu 1.750 Euro Grundstipendium (Stand Oktober 2026).

Wer kann vorschlagen, und wer bewirbt sich selbst?

Die Studienstiftung unterscheidet zwei Zugangswege. Bei einem Vorschlag wirst du von einer berechtigten Stelle empfohlen. Bei der Selbstbewerbung stellst du dich selbst zur Wahl. Die Website beantwortet die Frage, wer vorschlagen darf, auf einer eigenen Seite mit dem Titel „Wer kann vorschlagen?“. Die Liste dort kann sich ändern, deshalb übernehmen wir sie nicht in diesen Text.

Für die Selbstbewerbung zeigt ein Hochschulaufruf der TU Dresden, dass Studierende im ersten und zweiten Fachsemester eingeladen werden, sich zu bewerben. Solche Aufrufe erscheinen meist direkt an den Hochschulen. Frag deshalb bei deiner Hochschule nach, ob es einen Termin oder einen Ansprechpartner gibt, bevor du eigenständig recherchierst.

PunktAngabeStand und Quelle
ZugangVorschlag oder SelbstbewerbungWebsite der Studienstiftung, Stand Oktober 2026
Zeitfenster SelbstbewerbungErstes und zweites Fachsemester laut HochschulaufrufTU Dresden, Aufruf ohne Datum im Text
AuswahlVerfahren auf eigener Unterseite beschriebenWebsite, Stand Oktober 2026
Förderhöhe StudiumBis 855 Euro monatlich, einkommensabhängigBMFTR-Mittel, Stand Oktober 2026
Studienkostenpauschale300 Euro monatlich, einkommensunabhängigBMFTR-Mittel, Stand Oktober 2026

Wie wird ausgewählt?

Die Website verweist für die Auswahl auf die Seite „Wer wählt aus?“. Welche Unterlagen dort verlangt werden und in welchen Stufen geprüft wird, haben wir nicht im Detail belegt. Wir nennen deshalb keine Verfahrensschritte, die sich nicht aus einer Quelle ergeben. Die folgenden Schritte helfen dir, dich vorzubereiten, ohne ein bestimmtes Verfahren zu unterstellen.

  1. Lies die Seiten „Voraussetzungen“ sowie „Bewerbung und Auswahl“ vollständig durch, bevor du etwas einreichst.
  2. Kläre, ob für dich der Vorschlag oder die Selbstbewerbung infrage kommt, und notiere die zuständige Stelle.
  3. Frag an deiner Hochschule nach Terminen für die Selbstbewerbung im ersten oder zweiten Fachsemester.
  4. Sammle früh Nachweise zu deinen Leistungen und zu deinem Engagement, damit du nicht unter Zeitdruck arbeitest.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Begabtenförderungswerke erhalten Mittel des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Die Stipendienhöhe mit diesen Mitteln hat die Heinrich-Böll-Stiftung im Oktober 2026 veröffentlicht. Die Sätze gelten für die Werke, die BMFTR-Mittel verwenden. Ob die Studienstiftung eigene Zuschläge vorsieht, prüfst du am besten direkt auf ihrer Website.

Förderbaustein (BMFTR-Mittel)BetragHinweis
Höchstsatz Studiumbis 855 Euro pro Monateinkommensabhängig nach BAföG-Regeln
Studienkostenpauschale300 Euro pro Monateinkommensunabhängig
Grundstipendium Promotionbis 1.750 Euro pro MonatHöchstsatz
Forschungskostenpauschale Promotion100 Euro pro MonatPauschale
Familienzulage Promotion155 Euro pro MonatZuschlag

Annahme: Du studierst im ersten Fachsemester und erhältst den vollen Höchstsatz von 855 Euro sowie die Studienkostenpauschale von 300 Euro. Annahme: Dein anrechenbares Einkommen führt zu keiner Kürzung, und die Förderung läuft zwölf Monate. Dann ergeben sich 1.155 Euro pro Monat und 13.860 Euro im Jahr. Die tatsächliche Zahlung kann niedriger ausfallen, weil der Höchstsatz einkommensabhängig gekürzt wird.

Passt eine Begabtenförderung zu deiner Situation?

Ein Stipendium dieser Art passt besonders, wenn du über mehrere Jahre studieren willst und Fristen und Auswahlverfahren einplanen kannst. Es passt weniger, wenn du die Förderung kurzfristig brauchst, denn Bewerbung und Auswahl kosten Zeit. Auch ein Stipendium ersetzt nicht automatisch BAföG, weil die Höhe von deinem Einkommen abhängt.

  • Eher passend: Du kannst Termine einhalten und planst dein Studium mit einem Zeithorizont von mehreren Jahren.
  • Eher weniger passend: Du brauchst die Finanzierung innerhalb weniger Wochen oder hast keinen Zugang zu einer Hochschule, die Termine bekannt gibt.

Wie hängt das Stipendium mit BAföG zusammen?

Der Höchstsatz im Studium ist einkommensabhängig nach BAföG-Regeln. Das bedeutet, dass dein Einkommen die Zahlung senken kann. Wie du BAföG und ein Stipendium sinnvoll kombinierst, erklärt unser Ratgeber Stipendium im Studium finden: Arten, Anbieter und Voraussetzungen. Steuerfragen zu Stipendien beantwortet Stipendium steuerpflichtig? Steuern und Sozialversicherung im Überblick.

Häufige Fragen

Kann ich mich selbst bei der Studienstiftung bewerben?

Ja, laut Hochschulaufrufen gibt es eine Selbstbewerbung. Sie richtet sich vor allem an Studierende im ersten und zweiten Fachsemester. Ob das auf dich zutrifft, zeigt die Website unter „Bewerbung und Auswahl“.

Ab welchem Fachsemester kann ich mich bewerben?

Der Hochschulaufruf nennt das erste und das zweite Fachsemester. Zu späteren Semestern haben wir in den geprüften Quellen keinen Hinweis gefunden. Frag im Zweifel direkt bei der Studienstiftung nach, bevor du auf eine Bewerbung verzichtest.

Wie hoch ist das Stipendium?

Eine feste Summe für alle gibt es nicht. Der Richtwert für das Studium liegt bei bis zu 855 Euro monatlich, einkommensabhängig, dazu kommt eine einkommensunabhängige Studienkostenpauschale von 300 Euro. Die genaue Höhe für dich ergibt sich aus deinem Einkommen und den Regeln des Werks.

Gilt die Förderung auch für die Promotion?

Für Promovierende nennen die Sätze ein Grundstipendium von bis zu 1.750 Euro monatlich, eine Forschungskostenpauschale von 100 Euro und eine Familienzulage von 155 Euro (Stand Oktober 2026). Wie du eine Promotion insgesamt finanzierst, zeigt der Ratgeber Promotion finanzieren: Stelle, Stipendium oder Eigenmittel im Vergleich.

Wo finde ich aktuelle Fristen?

Fristen und Auswahltermine stehen auf der Website der Studienstiftung und in den Hochschulaufrufen. Beide können sich ändern. Verlass dich nicht auf ältere Angaben aus Foren oder Artikeln, sondern prüfe vor jeder Bewerbung die aktuellen Seiten.

So gehst du jetzt vor

  1. Prüfe auf der Website der Studienstiftung, ob für dich ein Vorschlag oder die Selbstbewerbung in Frage kommt.
  2. Frag an deiner Hochschule nach dem Termin für die Selbstbewerbung im ersten oder zweiten Fachsemester.
  3. Rechne mit dem Höchstsatz nur als Obergrenze und prüfe mit deinem Einkommen, was realistisch ist.
  4. Vergleiche das Angebot mit anderen Förderungen, etwa über Stipendium bewerben: So überzeugst du die Auswahlgremien.

Passend dazu

Quellen: Studienstiftung des deutschen Volkes, Website (Stand Oktober 2026), Heinrich-Böll-Stiftung, Stipendienhöhe der Begabtenförderungswerke (Stand Oktober 2026), TU Dresden, Hinweis auf die Bewerbung bei der Studienstiftung (ohne Datum).

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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