Die Pendlerpauschale für Berufseinsteiger heißt im Gesetz Entfernungspauschale. Sie erlaubt es, die Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte in der Steuererklärung als Werbungskosten anzusetzen. Für 2026 gilt dafür ein Satz von 0,38 Euro je vollem Kilometer der einfachen Entfernung. Dieser Ratgeber zeigt, wie du die Pauschale berechnest und wann sie sich tatsächlich auswirkt.
Kurz beantwortet: Die Pendlerpauschale ist nach § 9 EStG die Entfernungspauschale. Für 2026 werden 0,38 Euro je vollem Kilometer der einfachen Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte angesetzt, an jedem tatsächlichen Arbeitstag. Bei eigenem Auto gibt es keinen Höchstbetrag, bei anderen Verkehrsmitteln gilt eine Obergrenze von 4.500 Euro im Kalenderjahr. Stand: Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Pro vollem Kilometer der einfachen Strecke werden 0,38 Euro angesetzt, nicht für Hin- und Rückweg getrennt.
- Gezählt werden nur die Tage, an denen du tatsächlich zur Arbeit fährst.
- Die Pauschale gilt für jedes Verkehrsmittel, also auch für Bus und Bahn.
- Sie wirkt erst, wenn deine Werbungskosten insgesamt über dem Pauschbetrag von 1.230 Euro liegen.
- Mit eigenem Auto gibt es keine Obergrenze, mit anderen Verkehrsmitteln gilt der Höchstbetrag von 4.500 Euro.
Was ist die Pendlerpauschale überhaupt?
Die Pendlerpauschale ist der umgangssprachliche Name für die Entfernungspauschale. Sie ersetzt keine tatsächlichen Kosten, sondern ist ein gesetzlicher Pauschalsatz für den Weg zur Arbeit. Entscheidend ist die erste Tätigkeitsstätte, also der Ort, an dem du dauerhaft oder typischerweise tätig bist. Dazu zählen Büro, Werk oder Filiale des Arbeitgebers, nicht aber jeder Termin beim Kunden.
Wer als Berufseinsteiger in eine neue Stadt zieht, sollte deshalb früh festhalten, wo die erste Tätigkeitsstätte liegt. Die Strecke ist dann die Entfernung zwischen Wohnung und genau diesem Ort. Wie ein berufsbedingter Umzug steuerlich wirkt, erklärt unser Ratgeber Umzug für den ersten Job.
Wie viel sind 0,38 Euro pro Kilometer im Jahr?
Die Rechnung ist einfach: Einfache Strecke in vollen Kilometern mal 0,38 Euro, mal Anzahl der Arbeitstage. Die folgende Tabelle rechnet mit 220 Arbeitstagen im Jahr als Annahme, also ohne Urlaub, Krankheit und Homeoffice-Tage.
| Einfache Strecke | Ansatz pro Arbeitstag | Jahreswert bei 220 Arbeitstagen (Annahme) |
|---|---|---|
| 10 Kilometer | 3,80 Euro | 836 Euro |
| 20 Kilometer | 7,60 Euro | 1.672 Euro |
| 30 Kilometer | 11,40 Euro | 2.508 Euro |
| 40 Kilometer | 15,20 Euro | 3.344 Euro |
Bruchteile eines Kilometers fallen weg. Bei 25,8 Kilometern rechnest du also mit 25 vollen Kilometern.
Wann bringt die Pendlerpauschale wirklich etwas?
Die Pauschale mindert dein zu versteuerndes Einkommen erst, wenn alle Werbungskosten zusammen über dem Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 Euro (2026, § 9a EStG) liegen. Dieser Betrag wird ohnehin berücksichtigt. Wer wenig Strecke hat und sonst keine Werbungskosten angibt, profitiert deshalb kaum.
Annahme: Deine einfache Strecke beträgt 25 Kilometer, du fährst an 220 Arbeitstagen mit dem eigenen Auto und hast sonst keine Werbungskosten. Dann ergeben sich 25 mal 0,38 Euro gleich 9,50 Euro pro Tag und 2.090 Euro im Jahr. Davon liegen 860 Euro über dem Pauschbetrag von 1.230 Euro. Nur dieser Betrag wirkt sich auf deine Steuer aus.
Gilt ein Höchstbetrag für jedes Verkehrsmittel?
Die Pauschale gilt für alle Verkehrsmittel gleichermaßen. Der Höchstbetrag von 4.500 Euro im Kalenderjahr greift jedoch, wenn du nicht mit einem eigenen oder dir überlassenen Kraftwagen fährst, also etwa mit Bus, Bahn oder dem Fahrrad. Wer mit dem eigenen Auto pendelt, kann die Pauschale ohne diese Obergrenze ansetzen. Im Zweifel hilft die Auskunft des Finanzamts.
Welche Strecke zählt genau?
Gezählt wird die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, nicht die Strecke, die du tatsächlich fährst. Umwege wegen Stau, Baustellen oder Sammeltouren erhöhen die Pauschale nicht. Umgekehrt zählt nur der Weg zur Arbeit, nicht die Fahrt zu einem Kundentermin.
Wer Dienstreisen unternimmt, rechnet diese gesondert ab. Für die Pauschale ist allein die Strecke entscheidend, die du täglich zwischen zu Hause und dem Arbeitsort zurücklegst.
Beispiel mit Bus und Bahn
Annahme: Du wohnst 40 Kilometer von deiner Tätigkeitsstätte entfernt und fährst mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit. Die Pauschale beträgt dann 15,20 Euro pro Arbeitstag. Bei 220 Arbeitstagen ergeben sich 3.344 Euro. Der Höchstbetrag von 4.500 Euro wird damit nicht überschritten. Die Ticketkosten setzt du in der Regel nicht zusätzlich an, weil die Pauschale sie abdeckt.
Wie erfasst du deine Strecke richtig?
- Ermittle die Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte auf der kürzesten Straßenverbindung.
- Runde die Entfernung auf volle Kilometer ab.
- Notiere die Arbeitstage, an denen du tatsächlich gefahren bist.
- Rechne Entfernung mal 0,38 Euro mal Arbeitstage und bewahre die Aufstellung auf.
- Gib den Betrag in der Anlage N deiner Einkommensteuererklärung an.
Was gilt bei Homeoffice und Urlaub?
Pauschal angesetzt wird nur für Tage, an denen du tatsächlich zur ersten Tätigkeitsstätte fährst. Homeoffice-Tage, Urlaubstage und Krankheitstage zählen nicht. Wer an mehreren Tagen zu Hause arbeitet, senkt deshalb die Zahl der Fahrttage und damit den Betrag. Das ist keine Strafe, sondern schlicht die Rechenlogik der Pauschale.
Häufige Fragen
Was zählt, wenn ich mehrere Arbeitsorte habe?
Maßgeblich ist die erste Tätigkeitsstätte. Fahrten zu anderen Einsatzorten werden nach anderen Regeln behandelt. Wenn dein Arbeitgeber dich regelmäßig woanders einsetzt, lohnt die Rückfrage beim Finanzamt oder einer Steuerberatung.
Kann ich die Pauschale schon während des Jahres berücksichtigen?
Ja, über einen Freibetrag beim Finanzamt kannst du den Betrag bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigen lassen. Die Steuer wird dann über das Jahr niedriger eingestellt. Ob sich das bei deinem Gehalt lohnt, kannst du vorher prüfen.
Brauche ich ein Fahrtenbuch?
Nein. Die Entfernungspauschale wird über die Strecke und die Arbeitstage berechnet. Ein Fahrtenbuch ist nur bei der Dienstwagennutzung von Bedeutung, nicht für die Pauschale selbst.
Gilt die Pauschale auch bei einem Minijob?
Für Werbungskosten ist entscheidend, ob du Einkünfte versteuerst und Werbungskosten absetzen kannst. Bei Minijobs mit Pauschalsteuer ist die Lage anders. Frage deshalb vor der Steuererklärung nach, wie der Minijob bei dir behandelt wird. Die nötigen Angaben findest du auf deiner Lohnabrechnung.
Was passiert bei einem Jobwechsel im laufenden Jahr?
Die Pauschale gilt für die Strecke zur jeweiligen ersten Tätigkeitsstätte. Wechselst du den Arbeitgeber oder den Arbeitsort, ändert sich die Berechnung ab dem neuen Arbeitsverhältnis. Für das Jahr musst du die Teilzeiträume getrennt festhalten und in der Steuererklärung nachvollziehbar angeben.
So gehst du jetzt vor
- Lege die erste Tätigkeitsstätte und die einfache Entfernung schriftlich fest.
- Führe ab dem ersten Arbeitstag eine Liste der Fahrtage.
- Prüfe, ob die übrigen Werbungskosten über 1.230 Euro liegen.
- Beantrage bei Bedarf einen Freibetrag beim Finanzamt.
- Gib den Betrag in der Steuererklärung an und bewahre die Liste auf.
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Quellen: § 9 EStG, Entfernungspauschale (Stand: Oktober 2026), § 9a EStG, Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Stand: 2026)
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.