Die Rentenlücke berechnen ist der erste Schritt jeder seriösen Altersplanung. Als Akademiker startest du oft später ins Erwerbsleben als andere, und das Einkommen steigt in den ersten Jahren nicht gleichmäßig. Umso wichtiger ist eine Rechnung, die auf deinen Entgeltpunkten und dem aktuellen Rentenwert beruht.
Kurz beantwortet: Die Rentenlücke ist der Betrag, der zwischen deinem gewünschten Einkommen im Ruhestand und deiner voraussichtlichen gesetzlichen Rente fehlt. Du berechnest sie mit deinen Entgeltpunkten und dem aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro (West, seit 1. Juli 2026). Mit 40 Entgeltpunkten ergibt sich rund 1.700 Euro Rente brutto im Monat. Stand: Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Die gesetzliche Rente ergibt sich aus Entgeltpunkten mal Rentenwert, vor Steuern und vor Abzügen für die Krankenversicherung.
- Der aktuelle Rentenwert (West) beträgt seit dem 1. Juli 2026 42,52 Euro.
- Der Beitragssatz zur Rentenversicherung liegt 2026 bei 18,6 Prozent, bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 Euro im Monat.
- Die Lücke ist eine Differenz zwischen Wunschrente und gesetzlicher Rente, keine feste Zahl.
- Rechne die Lücke jedes Jahr neu, denn Rentenwert und Gehalt verändern sich.
Was bedeutet Rentenlücke überhaupt?
Die Rentenlücke ist die Differenz zwischen dem Einkommen, das du im Ruhestand haben möchtest, und dem, was die gesetzliche Rente voraussichtlich zahlt. Die Lücke ist keine Strafe und auch kein Urteil über deine Planung. Sie zeigt nur, wie viel du zusätzlich aufbauen musst, damit der Lebensstandard passt.
Entscheidend ist dabei der Unterschied zwischen brutto und netto. Die gesetzliche Rente wird vor Steuern berechnet. Später können Steuern und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen werden, je nach Situation. Deshalb ist jede Rechnung nur so genau wie der Vergleich, den du anstellst.
Wie hoch ist deine gesetzliche Rente voraussichtlich?
Der Wert ergibt sich aus den Entgeltpunkten. Ein Entgeltpunkt entspricht einem Jahr mit Durchschnittsverdienst. Verdienst du mehr, gibt es mehr Punkte, verdienst du weniger, weniger. Der Rentenwert ist der Betrag, den ein Entgeltpunkt im Monat ergibt. Er wird jährlich zum 1. Juli angepasst.
| Größe | Wert | Stand | Quelle |
|---|---|---|---|
| Aktueller Rentenwert West | 42,52 Euro | ab 1. Juli 2026 | Deutsche Rentenversicherung |
| Vorheriger Rentenwert West | 40,79 Euro | bis 30. Juni 2026 | Deutsche Rentenversicherung |
| Beitragssatz Rentenversicherung | 18,6 Prozent | 2026 | Beitragssatzbekanntmachung 2026 |
| Beitragsbemessungsgrenze RV | 8.450 Euro im Monat | 2026 | Deutsche Rentenversicherung |
Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze zahlt keinen Rentenbeitrag mehr, zählt also auch nicht zu den Entgeltpunkten. Wer mit einem hohen Einkommen startet, sollte das im Kopf behalten, wenn er die Rente hochrechnet.
Wie rechnest du die Lücke konkret aus?
Die Rechnung hat vier Schritte. Das folgende Beispiel nutzt Annahmen, die du mit deinen eigenen Werten ersetzt:
- Entgeltpunkte: 40 (Annahme: 40 Jahre mit Durchschnittsverdienst).
- Gesetzliche Rente brutto: 40 mal 42,52 Euro ergibt 1.700,80 Euro im Monat, Stand Juli 2026, vor Steuern.
- Wunschrente netto: 2.500 Euro im Monat (Annahme).
- Lücke grob: 2.500 minus 1.700,80 ergibt 799,20 Euro im Monat. Diese Zahl vergleicht Netto mit Brutto und ist nur eine erste Orientierung.
Die Rechnung wird erst dann belastbar, wenn du deine eigenen Zahlen einsetzt. Notiere für jeden Schritt, woher der Wert stammt: Rentenauskunft, Gehaltsabrechnung oder eigene Annahme. So erkennst du später, welche Position sich geändert hat. Eine Annahme ist in Ordnung, sie muss nur als Annahme gekennzeichnet sein.
Für eine genauere Rechnung ziehst du Steuern und Krankenversicherung von der Bruttorente ab, rechnest mit einer realistischen Entwicklung des Rentenwerts und berücksichtigst eine mögliche Zusatzvorsorge. Dieser Schritt lohnt sich, wenn die grobe Lücke größer als ein paar hundert Euro ist.
Wie legst du deine Wunschrente fest?
Die Wunschrente ist eine persönliche Entscheidung und keine Rechenformel. Viele orientieren sich am Nettoeinkommen der letzten Berufsjahre, andere am Budget, das sie im Ruhestand wirklich brauchen. Für die Planung hilft eine Liste mit Miete, Krankenversicherung, Mobilität, Reisen und Rücklagen für größere Ausgaben. Wer diese Liste als Monatsbudget formuliert, kommt auf eine realistische Zielgröße. Diese Zielgröße setzt du in die Formel ein, und sie entscheidet darüber, wie groß die Lücke ausfällt.
Welche Stellschrauben gibt es?
- Mehr Entgeltpunkte: Wer später mehr verdient, sammelt mehr Punkte. Teilzeit oder Unterbrechungen senken sie entsprechend.
- Zeiten prüfen: Lücken im Versicherungsverlauf klärst du über die Deutsche Rentenversicherung. Das lohnt vor allem bei Studien- und Ausbildungszeiten, die nicht lückenlos belegt sind.
- Zusätzliche Vorsorge: Betriebliche Altersversorgung, Riester-Nachfolge ab 2027, Basisrente oder ein Depot. Der Vergleich steht im Ratgeber zur Altersvorsorge für Akademiker.
- Früh anfangen: Wer früh startet, verteilt den Aufwand auf mehr Jahre und braucht pro Monat weniger.
Ein Ansatz, der sich für Studierende anbietet: Die Rentenversicherung im Studium ist ein eigenes Thema. Wie Pflicht und Befreiung funktionieren, erklärt der Ratgeber zur Rentenversicherung im Studium.
Wie kommst du an deine Rentenauskunft?
Die Deutsche Rentenversicherung informiert dich über deinen Rentenanspruch und deinen Versicherungsverlauf. Du kannst die Auskunft über dein Konto bei der DRV einsehen. Dort findest du deine bisherigen Entgeltpunkte und eine Hochrechnung. Wenn Einträge fehlen oder falsch aussehen, melde dich rechtzeitig, damit sie korrigiert werden können.
Häufige Fragen
Reicht eine Faustregel wie 70 Prozent des Nettos?
Solche Faustregeln sind höchstens Anhaltspunkte. Dein Rentenanspruch hängt an deinen Entgeltpunkten und nicht an einem festen Prozentsatz deines Gehalts. Rechne deshalb lieber mit deinen eigenen Werten.
Zählt die betriebliche Altersversorgung zur Rentenlücke?
Sie zählt nicht zur gesetzlichen Rente, schließt die Lücke aber, sobald du sie einplanst. Rechne deshalb zuerst mit der gesetzlichen Rente und ergänze danach die Zusatzvorsorge, damit du siehst, wie groß der verbleibende Betrag ist.
Wie oft soll ich nachrechnen?
Einmal im Jahr, wenn du die neue Auskunft hast, und bei jeder größeren Gehaltsveränderung. Der Rentenwert ändert sich jährlich, deshalb verschiebt sich auch die Rechnung.
Was ist, wenn meine Erwerbsbiografie Lücken hat?
Lücken wirken sich direkt auf die Entgeltpunkte aus. Prüfe deshalb deine Auskunft auf fehlende Zeiten und kläre mit der Deutschen Rentenversicherung, welche Zeiten anrechenbar sind und welche Nachweise du brauchst. Je früher du das klärst, desto eher kannst du die Rechnung auf eine belastbare Grundlage stellen.
Lohnt sich ein Rechner oder reicht die Tabelle?
Eine Tabelle reicht für die erste Orientierung. Sobald du mehrere Szenarien vergleichen willst, etwa unterschiedliche Gehälter oder Rentenbeginne, wird eine Tabellenkalkulation hilfreich. Trage dann Entgeltpunkte, Rentenwert und Wunschrente in getrennte Zellen ein, damit du jede Annahme einzeln ändern kannst.
Ist das Ergebnis verbindlich?
Nein. Die Rechnung ist eine Orientierung für deine Planung und keine Zusage. Verbindliche Auskünfte gibt die Deutsche Rentenversicherung.
So gehst du jetzt vor
- Fordere deine Rentenauskunft an und prüfe deine Entgeltpunkte.
- Trage Entgeltpunkte und den aktuellen Rentenwert in die Formel ein.
- Lege deine Wunschrente netto fest und berechne die Lücke.
- Rechne die Lücke jedes Jahr nach und schließe sie Schritt für Schritt mit Zusatzvorsorge.
Passend dazu
- Rentenversicherung im Studium: Pflicht, Befreiung und Rentenpunkte
- Altersvorsorge für Akademiker: Die richtige Reihenfolge
- Altersvorsorge für Studenten: Früh anfangen mit kleinen Beträgen
Quellen: Deutsche Rentenversicherung, Rentenanpassung 2026 (Meldung vom 5. März 2026); Deutsche Rentenversicherung, Sozialversicherungs-Rechengrößen 2027 mit Werten 2026 (Meldung vom 7. Oktober 2026); Beitragssatzbekanntmachung Rentenversicherung 2026 (gesetze-im-internet.de).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.