More info

Berufseinstieg als Wirtschaftsprüfer: GKV, Haftung und BU

Prüfungsassistenten sind meist angestellt, Berufsträger tragen Haftung und Versorgung selbst. Der Ratgeber erklärt GKV, Berufshaftpflicht, Versorgungswerk und BU.
Berufseinsteigerin mit Mitarbeiterausweis am ersten Arbeitstag

Inhalt

Der Berufseinstieg als Wirtschaftsprüfer beginnt meist als Prüfungsassistent oder Associate in einer Prüfungsgesellschaft. Bis zum Berufsexamen sind Gehalt und Sozialversicherung im Arbeitsvertrag geregelt. Mit dem Schritt in die Selbstständigkeit oder in den Berufsträgerstatus ändern sich Krankenversicherung, Altersvorsorge und Haftungsfragen.

Kurz beantwortet: Angestellte Prüfungsassistenten sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, solange das regelmäßige Jahresentgelt unter 77.400 Euro liegt (Stand 2026). Wirtschaftsprüfer in eigener Praxis brauchen nach der Wirtschaftsprüferordnung eine Berufshaftpflichtversicherung. Ein Einstiegsgehalt nennen wir nicht, weil uns kein flächendeckender Tarifvertrag bekannt ist. Stand: Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Prüfungsassistenz-Einstieg bist du in der Regel angestellt und in der GKV pflichtversichert, solange die Grenze von 77.400 Euro (2026) nicht überschritten wird.
  • Das Gehalt ist meist nicht tariflich geregelt. Prüfungsprämien und Sonderzahlungen gehören in die Gesamtbetrachtung.
  • Mit dem Berufsexamen ändert sich oft der Status, und damit Krankenversicherung und Altersvorsorge.
  • Wer eine eigene Praxis führt, braucht eine Berufshaftpflichtversicherung, deren Mindestsummen die Wirtschaftsprüferordnung festlegt.
  • Die Berufshaftpflicht schützt vor Ansprüchen Dritter, nicht vor Einkommensausfall. Dafür braucht es eine BU.
  • Mitglieder eines Versorgungswerks können sich unter Bedingungen von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen, die Antragsfrist ist kurz.

Was verdienen Wirtschaftsprüfer im Einstieg?

Für Prüfungsgesellschaften ist uns kein flächendeckender Tarifvertrag bekannt. Die Vergütung wird deshalb meist im Arbeitsvertrag festgelegt und hängt von Gesellschaft, Standort und Studienabschluss ab. Viele Häuser koppeln Gehaltsschritte an Fortschritte im Examen. Ob und wie, steht im Vertrag.

Eine Gehaltszahl nennen wir nicht. Als Orientierung taugt der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit, der Vergleichswerte nach Beruf und Region ausweist.

Punkt im AngebotWarum er wichtig istWo du nachliest
FixgehaltBestimmt das regelmäßige JahresentgeltArbeitsvertrag
Sonderzahlungen und PrüfungsprämienBeeinflussen die Grenze von 77.400 EuroVertrag und betriebliche Regelungen
Überstunden und ArbeitszeitWirken auf Vergütung und FreizeitArbeitsvertrag
HaftungsregelungWer haftet bei Fehlern im MandatVertrag, Rücksprache mit dem Arbeitgeber

Krankenversicherung als Prüfungsassistent

Angestellte sind nach § 5 SGB V versicherungspflichtig, solange das regelmäßige Jahresentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt. Sie liegt 2026 bei 77.400 Euro im Jahr, also 6.450 Euro im Monat. Ob Prüfungsprämien zum regelmäßigen Entgelt zählen, klärt die Krankenkasse anhand der Zahlungsregel.

Die Beitragsanteile entsprechen denen anderer Angestellter. Das folgende Beispiel zeigt sie bei einem Bruttogehalt von 4.000 Euro, ohne Lohnsteuer und Arbeitslosenversicherung.

Beitragsanteil 2026 (Annahme: Bruttogehalt 4.000 Euro)SatzBetrag je Monat
Krankenversicherung, Arbeitnehmeranteil8,75 Prozent350,00 Euro
Pflegeversicherung, Arbeitnehmeranteil ohne Kind ab 232,4 Prozent96,00 Euro
Rentenversicherung, Arbeitnehmeranteil9,3 Prozent372,00 Euro

Stand der Sätze: 1.1.2026, laut GKV-Spitzenverband und Deutscher Rentenversicherung. Für den Nettobetrag nutzt du den Abgabenrechner des Bundesfinanzministeriums.

Haftung und Berufshaftpflicht

Wirtschaftsprüfer müssen nach der Wirtschaftsprüferordnung eine Berufshaftpflichtversicherung unterhalten. Die Mindestversicherungssummen stehen in § 54 der Wirtschaftsprüferordnung, maßgeblich ist der Wortlaut des Gesetzes. Die Pflicht trifft vor allem Berufsträger in eigener Praxis oder Gesellschaft.

Die Berufshaftpflicht schützt dich vor Schadensersatzforderungen von Mandanten. Sie ersetzt keinen Einkommensschutz. Wenn du krankheitsbedingt nicht arbeiten kannst, zahlt sie nichts. Dafür ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung zuständig.

Nach dem Examen: Selbstständigkeit und Versorgungswerk

Wer nach dem Examen selbstständig tätig wird, ist anders versichert als im Angestelltenverhältnis. In der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung gilt 2026 ein Mindestbeitrag von 222,80 Euro im Monat, berechnet aus einer Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 Euro (Stand 1.1.2026, GKV-Spitzenverband).

Wer kraft Gesetzes Mitglied einer Kammer und eines berufsständischen Versorgungswerks ist, kann sich nach § 6 SGB VI von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten gestellt werden, damit die Befreiung ab Voraussetzung wirkt. Leistungen und Beiträge des Versorgungswerks stehen in dessen Satzung, konkrete Beträge nennen wir deshalb nicht.

Berufsunfähigkeit: Der Schutz deines Einkommens

Nach § 172 VVG leistet eine BU-Versicherung, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf wegen Krankheit oder Unfallfolgen voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausgeübt werden kann. Für Berufsträger ist entscheidend, wie der Tarif den Beruf beschreibt und ob eine Verweisungsklausel gilt.

Gesundheitsangaben beim Antrag sind verpflichtend. Die Anzeigepflicht nach § 19 VVG verlangt vollständige und richtige Angaben. Eine BU passt, wenn dein Einkommen von deiner eigenen Arbeit abhängt, und weniger, wenn ausreichende Vermögenswerte oder Versorgung bereits absichern. Eine persönliche Einordnung ist bei Academycon möglich, der Ablauf steht unter So arbeiten wir.

Häufige Fragen

Bin ich als Prüfungsassistent in der GKV oder in der PKV?

Als Angestellter bist du in der GKV versicherungspflichtig, solange das regelmäßige Jahresentgelt unter 77.400 Euro liegt (2026). Darüber hast du die Wahl zwischen GKV und PKV. Prüfe die Entscheidung anhand der Zahlen aus deinem Arbeitsvertrag.

Muss ich als angestellter Wirtschaftsprüfer eine eigene Berufshaftpflicht haben?

Die Pflicht trifft Berufsträger in eigener Praxis oder Gesellschaft. Als Angestellter klärst du mit dem Arbeitgeber, wie die Haftung im Mandat geregelt ist und ob eine eigene Absicherung nötig ist. Frag im Zweifel nach, bevor du unterschreibst.

Was ändert sich mit der Selbstständigkeit bei Krankenversicherung und Rente?

In der freiwilligen GKV zahlst du den Beitrag ohne Arbeitgeberanteil, mit einem Mindestbeitrag. Bei der Rente kann eine Befreiung über das Versorgungswerk greifen. Beides solltest du vor dem Schritt schriftlich klären.

Reicht die Berufshaftpflicht als Absicherung?

Nein, sie schützt vor Ansprüchen Dritter, nicht vor Einkommensausfall. Deshalb ist eine BU eine eigene Entscheidung, die sich an deinem Einkommen und deiner Lebensplanung orientiert.

So gehst du jetzt vor

  1. Prüfe deinen Arbeitsvertrag auf Fixgehalt, Sonderzahlungen und Haftungsregelung.
  2. Rechne dein regelmäßiges Jahresentgelt gegen die Grenze von 77.400 Euro, bevor du über die Krankenversicherung entscheidest.
  3. Kläre vor einer Selbstständigkeit die Berufshaftpflicht, die mögliche Befreiung von der Rentenversicherung und die freiwillige Krankenversicherung.
  4. Beantworte Gesundheitsfragen einer BU vollständig und vergleiche die Verweisungsklausel, bevor du unterschreibst.

Passend dazu

Quellen: § 5 SGB V (Stand: Oktober 2026), Wirtschaftsprüferordnung (Stand: Oktober 2026), § 6 SGB VI (Stand: Oktober 2026), § 172 VVG (Stand: Oktober 2026), GKV-Spitzenverband, Faktenblatt Rechengrößen 2026 (Stand: 1.1.2026).

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

Teilen

Weitere Artikel

Studentin liest am Küchentisch ein Schreiben ihrer Krankenkasse

Karenztag: Was Beschäftigte am ersten Krankheitstag verlieren würden

Studentin mit Rucksack und Reisepass am Fenster einer Flughafenhalle

Reisepass verloren im Ausland: Was jetzt zu tun ist

Zwei Studentinnen auf dem Campus im Herbst

Freistellung für Ehrenamt: Anspruch gegen den Arbeitgeber