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BU über den Arbeitgeber (bAV) beim Berufseinstieg

Manche Arbeitgeber bieten eine Berufsunfähigkeitsversicherung über die betriebliche Altersversorgung an. Was du prüfen solltest, bevor du dich darauf verlässt.
Studentin mit Fahrradhelm vor einem Universitätsgebäude

Inhalt

Viele Berufseinsteiger hören zum ersten Mal von der betrieblichen Altersversorgung (bAV), wenn der Arbeitsvertrag unterschrieben werden soll. Manche Arbeitgeber bieten dabei auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) an, etwa als Teil einer Gruppenlösung. Ob das zu dir passt, hängt von den Bedingungen des Vertrags und von deiner Situation beim nächsten Jobwechsel ab.

Kurz beantwortet: Eine BU über den Arbeitgeber läuft je nach Gestaltung über eine Gruppenlösung oder eine Direktversicherung im Rahmen der bAV. Du kannst verlangen, dass ein Teil deines künftigen Entgelts umgewandelt wird, und zwar bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung. 2026 sind das 338 Euro monatlich (Beitragsbemessungsgrenze 8.450 Euro monatlich). Stand: Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine BU über den Arbeitgeber kann an das Arbeitsverhältnis gebunden sein. Sie ersetzt deshalb nicht automatisch eine eigene Absicherung.
  • Die Entgeltumwandlung hat einen gesetzlichen Rahmen. Der Anspruch ist auf 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze begrenzt (§ 1a BetrAVG).
  • Beim Jobwechsel entscheidet der Vertrag, ob du den Schutz mitnehmen oder in einen Einzeltarif überführen kannst.
  • Der Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn zählt. Vorerkrankungen müssen angegeben werden, soweit der Antrag danach fragt.
  • Vergleiche das Angebot des Arbeitgebers mit einer eigenen BU, bevor du dich festlegst.

Was bedeutet bAV eigentlich?

Die betriebliche Altersversorgung ist eine Form der Altersvorsorge, die dein Arbeitgeber anbietet oder die du über Entgeltumwandlung selbst aufbaust. Der Anspruch auf Entgeltumwandlung ist im Betriebsrentengesetz geregelt. Du kannst verlangen, dass ein Teil deines künftigen Entgelts dafür verwendet wird, und zwar bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (§ 1a BetrAVG, Betriebsrentengesetz (Abruf 26.10.2026)).

Die bAV dient in erster Linie der Altersvorsorge. Dass darüber auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung laufen kann, ist eine Gestaltungsfrage, die du im Vertrag prüfen musst. Nicht jede bAV-Lösung enthält einen BU-Schutz, und nicht jeder BU-Schutz im Betrieb ist gleich ausgestaltet.

Wie kann eine BU über den Arbeitgeber aussehen?

Die Gestaltung ist vielfältig. Häufig begegnen dir zwei Wege: Eine Gruppenlösung, die für mehrere Beschäftigte gilt, oder eine Versicherung, die der Arbeitgeber über die Entgeltumwandlung für dich abschließt. Ob Gesundheitsfragen gestellt werden, wie hoch die Leistung ist und wer Versicherungsnehmer ist, steht im jeweiligen Vertrag. Bei Gruppenlösungen können die Gesundheitsfragen anders ausfallen als im Einzelantrag. Frage deshalb konkret nach den Unterlagen, bevor du unterschreibst.

MerkmalBU über den ArbeitgeberEigene BU
VertragspartnerArbeitgeber oder Versicherer im Rahmen der bAVDu selbst mit einem Versicherer
Bindung an den JobKann an das Arbeitsverhältnis gebunden seinUnabhängig vom Arbeitgeber
Mitnahme beim JobwechselNur, wenn der Vertrag es vorsieht oder eine Übertragung möglich istIn der Regel, weil dein Vertrag bestehen bleibt
GesundheitsfragenJe nach Gestaltung, kann anders ausfallenIm Antrag, mit Risikoprüfung
LeistungsumfangIm Vertrag festgelegt, Anpassung nur, wenn der Vertrag sie vorsiehtNach deinem gewählten Tarif

Rechenbeispiel: Entgeltumwandlung und Obergrenze

Annahme: Du wandelst monatlich 100 Euro brutto in die bAV um. Das sind 1.200 Euro im Jahr. Die Obergrenze für den gesetzlichen Anspruch liegt bei 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze 2026. Rechnung: 101.400 Euro mal 0,04 ergibt 4.056 Euro im Jahr, also 338 Euro im Monat. Dein Wunschbetrag liegt in diesem Beispiel deutlich unter dem Anspruch. Die Beitragsbemessungsgrenze 2026 von 8.450 Euro monatlich und 101.400 Euro jährlich stammt aus der Meldung der Deutsche Rentenversicherung, Meldung zu den Sozialversicherungsrechengrößen (Stand Oktober 2026).

Ob und wie der Betrag steuerlich und sozialversicherungsrechtlich wirkt, hängt von weiteren Grenzen ab. Diese findest du in deiner Entgeltabrechnung oder klärst du am besten mit einer persönlichen Beratung.

Was passiert im Leistungsfall?

Im Ernstfall zählt, wie der Vertrag die Berufsunfähigkeit definiert. Das Gesetz beschreibt sie als Unfähigkeit, den zuletzt ausgeübten Beruf ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer auszuüben, infolge Krankheit, Körperverletzung oder eines über das Altersmaß hinausgehenden Kräfteverfalls (§ 172 VVG). Der Vertrag konkretisiert diese Definition, etwa mit Regeln zur Verweisung und zur Leistungshöhe.

Dein Arbeitgeber wird im Leistungsfall in der Regel nicht selbst entscheiden. Die Prüfung läuft über den Versicherer nach den Bedingungen. Deshalb solltest du die Bedingungen kennen, bevor du dich auf den Schutz verlässt, und nicht erst im Ernstfall.

Worauf du beim Berufseinstieg achten solltest

  • Versicherungsnehmer: Wem gehört der Vertrag, und was passiert, wenn das Arbeitsverhältnis endet?
  • Fortführung: Kannst du den Schutz privat weiterführen oder in einen eigenen Tarif überführen, ohne neue Gesundheitsprüfung?
  • Verweisung: Welche Regeln gelten, wenn du in einen anderen Beruf wechselst? Mehr dazu in Abstrakte Verweisung: Warum sie für Studierende wichtig ist.
  • Gesundheitsangaben: Welche Fragen werden gestellt, und gibt es Vorerkrankungen, die du angeben musst?
  • Doppelabsicherung: Prüfe, was du bereits über den Arbeitgeber hast, bevor du eine zweite BU abschließt.

Häufige Fragen

Ist eine BU über den Arbeitgeber besser als eine eigene?

Nicht automatisch. Sie kann bequem sein, bietet aber oft weniger Gestaltungsspielraum und bleibt an das Arbeitsverhältnis gebunden. Eine eigene BU lässt sich unabhängig vom Job führen. Beides solltest du nebeneinander vergleichen.

Bleibt die BU bei einem Jobwechsel erhalten?

Das hängt vom Vertrag ab. Ob der Schutz mitgenommen oder in einen Einzelvertrag überführt werden kann, steht in den Unterlagen. Frage vor einem Wechsel schriftlich nach, welche Optionen es gibt.

Muss ich mich für die bAV entscheiden?

Nein. Der Anspruch auf Entgeltumwandlung besteht, wenn du ihn geltend machst (§ 1a BetrAVG). Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können andere Regelungen enthalten, deshalb lohnt der Blick in deinen Arbeitsvertrag.

Kann ich nach dem Jobwechsel einfach weiterzahlen?

Das ist nur möglich, wenn der Vertrag eine Fortführung vorsieht oder ein Einzeltarif angeboten wird. Ob und zu welchen Bedingungen das geht, klärst du mit dem Versicherer, bevor das Arbeitsverhältnis endet. Ein Wechsel ohne Klärung kann dazu führen, dass Schutz verloren geht.

Welche Rolle spielt die Gesundheitsprüfung?

Vorerkrankungen müssen wahrheitsgemäß angegeben werden, soweit der Antrag danach fragt. Bei Gruppenlösungen kann die Frageform abweichen. Im Zweifel hilft eine anonyme Risikovoranfrage, wie sie im Ratgeber BU mit Vorerkrankung als Student erklärt wird.

Für Berufseinsteiger heißt das: Der Arbeitgeberschutz ist oft ein guter Baustein, aber selten die ganze Lösung. Ob er ausreicht, hängt von der Höhe der Leistung, der Dauer des Schutzes und der Frage ab, wie du nach einem Wechsel dastehst.

So gehst du jetzt vor

  1. Frage beim Arbeitgeber nach allen Unterlagen zur bAV und zur BU, einschließlich der Versicherungsbedingungen.
  2. Prüfe, wer Versicherungsnehmer ist und wie der Schutz beim Jobwechsel weiterläuft.
  3. Vergleiche die Leistungen mit einem eigenen BU-Angebot, bevor du entscheidest.
  4. Lass dir Fragen zu Gesundheitsangaben und Überschneidungen persönlich einordnen: So arbeiten wir.

Passend dazu

Quellen: § 1a BetrAVG, Betriebsrentengesetz (Abruf 26.10.2026); § 172 VVG, Gesetz über den Versicherungsvertrag (Abruf 26.10.2026); Deutsche Rentenversicherung, Meldung zu den Sozialversicherungsrechengrößen (Stand Oktober 2026).

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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