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GKV oder PKV im Referendariat: Entscheidung mit Rechenbeispiel

Gesetzlich oder privat im Referendariat? So rechnest du Beiträge mit 2026er Sätzen, verstehst die Rolle der Beihilfe und triffst eine Entscheidung auf sicherer Grundlage.
Referendar steht vor der Tafel in einem Klassenzimmer

Inhalt

Die Frage GKV oder PKV im Referendariat entscheidet sich nicht nur am Beitrag. Entscheidend sind dein Rechtsstatus als Referendar, die Beihilfe und deine persönlichen Umstände. Dieser Ratgeber zeigt dir eine Rechnung mit klar gekennzeichneten Annahmen und die Punkte, die du vorher prüfen solltest.

Kurz beantwortet: Ob GKV oder PKV passt, hängt vor allem davon ab, ob du verbeamtet wirst. Als Beamter mit Beihilfeanspruch bist du in der Regel nicht gesetzlich versichert. Für die gesetzliche Variante gelten 2026 unter anderem 14,6 Prozent allgemeiner Beitragssatz und ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent. Stand: 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Dein Rechtsstatus entscheidet über die Grundlage: Beamter auf Widerruf mit Beihilfe oder öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis.
  • Im Beamtenverhältnis gilt die Beihilfe, und die Versicherung deckt den Rest. Im Ausbildungsverhältnis greift in der Regel die gesetzliche Pflicht.
  • Der gesetzliche Beitrag hängt vom Einkommen ab und wird geteilt. Der Zusatzbeitrag ist kassenindividuell.
  • Die Rechnung unten arbeitet mit Annahmen. Deine eigenen Zahlen weichen davon ab.
  • Wer wechseln will, muss Fristen und Bindungen beachten.

Warum der Rechtsstatus die Entscheidung vorgibt

Nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V sind Beamte versicherungsfrei, wenn sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe im Krankheitsfall haben. Für Beamte sieht das Gesetz damit eine Ausnahme vor. Ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis fällt nach dem Wortlaut nicht hinein. Deshalb bleibt für Referendare in dieser Form in der Regel die gesetzliche Versicherung als Beschäftigter.

Ob du verbeamtet wirst, legt das Landesrecht fest. In Sachsen kannst du nach dem Merkblatt des Justizministeriums zur Wahl zwischen einem Beamtenverhältnis auf Widerruf und einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis wählen. In anderen Ländern ist die Form festgelegt. Frag deshalb zuerst, welche Rechtsstellung für dich gilt, bevor du die Krankenversicherung wählst.

Rechenbeispiel: Gesetzlich als Beschäftigter

Annahme: Du bist 25 Jahre alt, hast keine Kinder und erhältst Anwärterbezüge von 1.800 Euro brutto im Monat. Du bist im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis gesetzlich versichert, und dein Dienstherr übernimmt die Arbeitgeberhälfte. Dann zahlst du nur deinen Anteil:

  1. Krankenversicherung: Allgemeiner Beitragssatz 14,6 Prozent plus durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 Prozent ergibt 17,5 Prozent. Deine Hälfte ist 8,75 Prozent, also 157,50 Euro bei 1.800 Euro.
  2. Pflegeversicherung: Der Beitrag liegt bei 3,6 Prozent, deine Hälfte also bei 1,8 Prozent, das sind 32,40 Euro.
  3. Kinderlosenzuschlag: Ab Vollendung des 23. Lebensjahres zahlst du allein 0,6 Prozentpunkte zusätzlich, also 10,80 Euro.
  4. Zusammen zahlst du in dieser Annahme für Kranken- und Pflegeversicherung 200,70 Euro im Monat.

Die Sätze stammen aus dem Bundesgesundheitsministerium zu den Beiträgen und dem Kinderlosenzuschlag. Der Zusatzbeitrag ist ein Durchschnittswert, deine Kasse kann höher oder niedriger liegen. Grundlage ist außerdem der § 241 SGB V für den allgemeinen Satz.

Rechenbeispiel: Privat mit Beihilfe

Im Beamtenverhältnis auf Widerruf sieht die Rechnung anders aus. Die Beihilfe übernimmt im Regelfall 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten, den Rest deckt dein Tarif. Annahme: Für den Restkostentarif zahlst du 150 Euro im Monat. Die folgende Tabelle stellt beide Varianten nur für den Krankenversicherungsteil gegenüber.

PositionGesetzlich als Beschäftigter (Annahme)Privat mit Beihilfe (Annahme)
Krankenversicherung, monatlich157,50 Euro (dein Anteil)150 Euro (Restkostentarif, Annahme)
LeistungenGesetzlicher Leistungskatalog50 Prozent Beihilfe plus Tarif für den Rest
Pflegeversicherung43,20 Euro inklusive KinderlosenzuschlagPrivate Pflegepflichtversicherung, hier nicht berechnet

Die Gegenüberstellung zeigt, dass der Monatsbeitrag allein wenig aussagt. Die private Variante braucht eine eigene Pflegeversicherung, und die gesetzliche Variante deckt die Kosten ohne Beihilfe ab. Außerdem änderst du mit der Verbeamtung die Grundlage, und das muss in deinem Tarif berücksichtigt sein.

Was du bei der Rechnung nicht übersehen solltest

Der Dienstherr übernimmt bei der gesetzlichen Variante die Arbeitgeberhälfte. Das senkt deinen Anteil, sagt aber nichts über den Leistungsumfang. Vergleichst du zwei Angebote, rechne deshalb immer mit dem Anteil, den du tatsächlich zahlst, und ergänze den Leistungsumfang separat.

Achte außerdem darauf, dass die Beitragsrechnung auf den beitragspflichtigen Bezügen beruht und nicht auf dem gesamten Bruttobetrag. Die Beitragsbemessungsgrenze spielt bei Anwärterbezügen in der Regel keine Rolle. Kläre die Grundlage vorab mit deinem Dienstherrn oder deiner Krankenkasse.

Welche Punkte deine Entscheidung verschieben

Die Rechnung ist nur ein Teil. Folgende Faktoren verändern das Ergebnis oft stärker als eine kleine Abweichung im Beitrag:

  • Vorerkrankungen: Im privaten Tarif können Gesundheitsfragen eine Rolle spielen. In der gesetzlichen Versicherung gibt es keine Gesundheitsprüfung.
  • Familie: Mit Kindern ändern sich die Beihilfesätze und die Beitragsrechnung. Für Eltern fällt der Kinderlosenzuschlag nicht an.
  • Zahnersatz und Brille: Die Leistungen unterscheiden sich in beiden Systemen deutlich.
  • Zukunft: Nach der Verbeamtung auf Lebenszeit bleibt die private Versicherung in der Regel bestehen, ein Wechsel zurück ist eingeschränkt.

So triffst du die Entscheidung

Ein Vergleich gelingt, wenn du beide Varianten mit denselben Annahmen rechnest. Nimm deine erwarteten Behandlungskosten, deine Familiensituation und deine Vorerkrankungen als Basis. Die Tarifangebote holst du dir direkt vom Anbieter, weil Preise einzelner Versicherer in diesem Ratgeber bewusst nicht genannt werden.

Eine Einordnung für deine Situation kannst du über So arbeiten wir anfragen. Die Grundlagen zur Wahl zwischen den Systemen stehen im Ratgeber Krankenversicherung im Referendariat: GKV, PKV und Beihilfe.

Häufige Fragen

Kann ich im Referendariat freiwillig gesetzlich versichert bleiben?

Ob und wie das möglich ist, hängt von deinem Rechtsstatus ab. Beamte mit Beihilfeanspruch haben einen anderen Weg als Referendare im Ausbildungsverhältnis. Die Details zur freiwilligen Versicherung beschreibt der Ratgeber Referendar gesetzlich versichert: So funktioniert die freiwillige Variante.

Wie hoch ist der Zusatzbeitrag meiner Kasse?

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2026 bei 2,9 Prozent, laut Bundesgesundheitsministerium. Jede Kasse setzt ihren eigenen Satz fest. Vergleiche ihn vor der Entscheidung, denn er wirkt sich auf deine Rechnung aus.

Muss ich nach dem Referendariat wieder wechseln?

Das hängt vom Weg ab. Mit der Verbeamtung auf Lebenszeit ändert sich die Grundlage, und ein Wechsel zwischen den Systemen ist an Fristen gebunden. Wie das im Einzelnen funktioniert, erklärt der Ratgeber zu Wechsel von GKV in PKV beim Referendariat.

Ist ein Anwärtertarif für mich sinnvoll?

Ein Anwärtertarif ist speziell für die Ausbildungszeit gedacht und passt zur Beihilfe. Er ist nicht automatisch die beste Wahl. Prüfe Leistungen, Bedingungen und die Frage, wie der Tarif nach der Ausbildung weiterläuft. Mehr dazu im Ratgeber Anwärtertarif PKV: Wie die Ausbildungstarife funktionieren.

So gehst du jetzt vor

  1. Kläre deinen Rechtsstatus mit der Einstellungsbehörde oder dem Landesjustizprüfungsamt.
  2. Rechne beide Varianten mit deinen eigenen Zahlen und denselben Annahmen durch.
  3. Hol dir Angebote und Leistungsbeschreibungen, bevor du dich festlegst.
  4. Prüfe Fristen und Bindungen, bevor du kündigst oder wechselst.

Passend dazu

Quellen: § 6 SGB V, Versicherungsfreiheit für Beamte (Abruf Oktober 2026); GKV-Spitzenverband, Rechengrößen Beitragsrecht 2026 (Stand 01.01.2026); Bundesgesundheitsministerium, Beiträge der GKV (Stand September 2026); Merkblatt Wahl Beamtenverhältnis oder Ausbildungsverhältnis, Sachsen.

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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