Das Promotionsstipendium der Hans-Böckler-Stiftung unterstützt Promovierende, die eine besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit nachweisen können. Dieser Ratgeber zeigt, wie sich die Förderung von bis zu 1.850 Euro monatlich zusammensetzt, welche Altersgrenze die Stiftung nennt und welche Bewerbungszeiträume für Einzelstipendien und Promotionskollegs gelten.
Kurz beantwortet: Das Promotionsstipendium der Hans-Böckler-Stiftung beträgt laut Heinrich-Böll-Stiftung (BMFTR-Sätze, Stand Oktober 2026) monatlich bis zu 1.850 Euro, bestehend aus bis zu 1.750 Euro Grundstipendium und 100 Euro Forschungskostenpauschale. Die Förderung dauert regelmäßig drei Jahre. Einzelstipendien sind nur online bis zu festen Stichtagen beantragbar. Stand: Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Monatlich fließen bis zu 1.750 Euro Grundstipendium plus 100 Euro Forschungskostenpauschale, zusammen bis zu 1.850 Euro (Stand Oktober 2026, BMFTR-Sätze laut Heinrich-Böll-Stiftung).
- Krankenkassenzuschuss: Bis zu 100 Euro pro Monat. Ein Familienzuschlag ist möglich, seine Höhe nennt die Seite nicht.
- Förderdauer: Regelmäßig drei Jahre, in begründeten Fällen verlängerbar.
- Altersgrenze: 40 Jahre laut Website. Eine Notengrenze gibt es nicht, verlangt wird eine besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit.
- Fristen: Einzelstipendien mit Bewerbungszeiträumen bis 2. November 2026 und bis 2. Mai 2027, Promotionskollegs mit eigenen Stichtagen.
Wie setzt sich das Promotionsstipendium zusammen?
Die monatliche Summe besteht aus zwei Teilen. Das Grundstipendium liegt bei bis zu 1.750 Euro. Hinzu kommt eine Forschungskostenpauschale von 100 Euro, sodass die Gesamtsumme bis zu 1.850 Euro beträgt. Diese Sätze nennt die Heinrich-Böll-Stiftung für Oktober 2026. Der Krankenkassenzuschuss kommt als eigener Baustein dazu.
| Baustein | Betrag pro Monat | Hinweis |
|---|---|---|
| Grundstipendium | bis zu 1.750 Euro | BMFTR-Satz, Stand Oktober 2026 |
| Forschungskostenpauschale | 100 Euro | Für Forschungsausgaben |
| Summe | bis zu 1.850 Euro | Rechnerisch aus den beiden Bausteinen |
| Krankenkassenzuschuss | bis zu 100 Euro | Die Seite nennt keine weitere Voraussetzung |
| Familienzuschlag | möglich, Betrag nicht genannt | Bei der Stiftung erfragen |
Die Website nennt eine Obergrenze von bis zu 100 Euro pro Monat, aber keine Formel, nach der sich der Betrag aus deinen tatsächlichen Beiträgen ergibt. Ob und wie der Zuschuss mit deiner Krankenversicherung zusammenhängt, solltest du deshalb vorab bei der Stiftung klären, bevor du Kosten einplanst.
Gilt eine Altersgrenze?
Ja. Die Website der Hans-Böckler-Stiftung nennt eine Altersgrenze von 40 Jahren für das Promotionsstipendium. Ob diese Grenze bei jeder Ausschreibung gleich ist, sollte man im jeweiligen Programmtext prüfen. Wenn du knapp darüber liegst, frag vor der Bewerbung direkt nach, ob für dich eine Ausnahme oder eine andere Regelung gilt.
Einzelstipendium oder Promotionskolleg? Zwei Wege mit eigenen Fristen
Die Hans-Böckler-Stiftung fördert Promovierende auf zwei Wegen. Das Einzelstipendium beantragst du selbst. Promotionskollegs und Nachwuchsforschungsgruppen schreiben ihre Stellen mit eigenen Stichtagen aus. Die folgende Tabelle zeigt die Stichtage, die die Website zum Zeitpunkt des Abrufs nennt.
| Programm | Bewerbungsschluss | Frühester Beginn |
|---|---|---|
| Promotionskolleg PK 059 (vier Themenbereiche) | 2. November 2026 | Juni 2027 bzw. November 2026 |
| Promotionskolleg PK 060 (Vechta) | 2. November 2026 | Juni 2027 |
| Promotionskolleg PK 063 (Bamberg) | 2. Mai 2027 | November 2027 |
Welche Bewerbungszeiträume gelten für das Einzelstipendium?
Für Einzelstipendien nennt die Seite zwei Bewerbungszeiträume. Bewerbungen sind nur online innerhalb dieser Fristen möglich. Wer zu einem späteren Zeitpunkt anfangen möchte, sollte den zweiten Zeitraum im Blick behalten.
| Förderbeginn | Bewerbung vom | Bewerbung bis |
|---|---|---|
| Juni bis September 2027 | 15. August 2026 | 2. November 2026 |
| Oktober 2027 bis Januar 2028 | 15. Februar 2027 | 2. Mai 2027 |
Für Antragsskizzen von Promotionsverbünden gilt zusätzlich der 31. Januar 2027 (einschließlich). Die Seite nennt keinen eigenen Stand, prüfe die Termine deshalb kurz vor dem Einreichen erneut.
Welche Voraussetzungen gelten?
Die Stiftung verlangt eine besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit, die aus Studien- und Prüfungsleistungen hervorgehen muss. Hinzu kommen ein zügiges Studium und der offizielle Nachweis des promotionsberechtigenden Abschlusses. Eine konkrete Note nennt die Seite nicht. Den Nachweis über den Abschluss solltest du früh bereit halten, denn er gehört zu den Pflichtunterlagen.
Wie läuft die Bewerbung ab?
Die Bewerbung läuft online über die Stiftung. Nutze dafür die Fristen aus den Tabellen oben und plane einen Puffer ein. Die Seite verweist zusätzlich auf die Seite „Fristen und Termine“, die weitere Details enthält.
Häufige Fragen
Wo finde ich die aktuellen Fristen?
Die Website verweist für Einzelstipendien auf die Seite „Fristen und Termine“. Dort stehen die jeweils gültigen Stichtage. Die Angaben in diesem Ratgeber stammen vom Stand Oktober 2026 und solltest du vor dem Einreichen gegenprüfen.
Wie lange wird das Stipendium gezahlt?
Regelmäßig drei Jahre. Die Stiftung nennt eine Verlängerung in begründeten Fällen. Wie lange sie möglich ist und welche Gründe gelten, steht nicht auf der Seite, deshalb solltest du sie vorab erfragen.
Gibt es Büchergeld?
Die Seite erwähnt kein Büchergeld. Die Förderung besteht aus Grundstipendium, Forschungskostenpauschale und den genannten Zuschüssen.
Brauche ich eine Note, um mich zu bewerben?
Eine Notengrenze gibt es nicht. Entscheidend ist die besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit, die sich aus deinen Studien- und Prüfungsleistungen ablesen lassen muss. Ein zügiges Studium gehört ebenfalls dazu.
Wann bekomme ich die Zusage?
Die Seite nennt dazu keine feste Dauer. Wer rechtzeitig einreicht, kann sich auf einen Förderbeginn im angegebenen Zeitraum einstellen. Die verbindliche Zeitplanung erhältst du von der Stiftung nach Eingang der Unterlagen.
So gehst du jetzt vor
- Prüfe, ob du die Altersgrenze von 40 Jahren einhältst und ob dein Abschluss promotionsberechtigend ist.
- Entscheide dich zwischen Einzelstipendium und Promotionskolleg, denn beide haben unterschiedliche Stichtage.
- Trag die Frist 2. November 2026 oder 2. Mai 2027 in deinen Kalender ein und plane die Online-Bewerbung mit Puffer.
- Klär vor dem Einreichen den Krankenkassenzuschuss und einen möglichen Familienzuschlag mit der Stiftung.
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Quellen: Hans-Böckler-Stiftung, Stipendium für Promovierende (Abruf: Oktober 2026, Copyright-Angabe 2026); Hans-Böckler-Stiftung, Bewerbungsfristen für Promotionsstipendien und Programme (Abruf: Oktober 2026); Heinrich-Böll-Stiftung, Stipendienhöhe der Begabtenförderungswerke (BMFTR-Sätze, Stand Oktober 2026).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.