Das Promotionsstipendium des Cusanuswerks richtet sich an Promovierende in Vollzeit, die ihre Dissertation in der Anfangsphase haben. Die Förderung umfasst ein monatliches Stipendium, eine Forschungskostenpauschale und Zuschläge für Kinder und Familie. Die Förderung setzt unter anderem die Zugehörigkeit zur katholischen Kirche voraus.
Dieser Ratgeber beruht auf dem Merkblatt für die klassische Promotion (Stand 25. Juni 2026), der Startseite des Cusanuswerks und den BMFTR-Sätzen der Begabtenförderungswerke (Stand Oktober 2026). Die BMFTR-Sätze sind neuer als das Merkblatt und bestimmen deshalb die Höhe. Die Angaben sind so vollständig nachprüfbar.
Kurz beantwortet: Das Cusanuswerk zahlt nach den BMFTR-Sätzen (Stand Oktober 2026) bis zu 1.750 Euro monatlich, dazu eine Forschungskostenpauschale von 100 Euro. Der Einsendeschluss für das nächste Auswahlverfahren ist der 1. November 2026. Die Förderung dauert in der Regel drei Jahre. Stand: Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Förderung von bis zu 1.750 Euro monatlich (BMFTR-Satz), dazu 100 Euro Forschungskostenpauschale für Sachkosten und Reisen im Inland.
- Frist: Einsendeschluss für das nächste Auswahlverfahren ist der 1. November 2026.
- Dauer: Drei Jahre Regelförderung, verlängerbar um sechs Monate, insgesamt höchstens vier Jahre und sechs Monate.
- Voraussetzungen: Zulassung zur Promotion, Vollzeitpromotion, Dissertation in der Anfangsphase und Zugehörigkeit zur katholischen Kirche.
- Zuschläge: Kinderzulage, Familienzuschlag und ein Zuschuss zur Krankenversicherung, wenn keine Pflichtmitgliedschaft in der GKV besteht.
Wie hoch ist das Promotionsstipendium des Cusanuswerks?
Das Stipendium beträgt nach den BMFTR-Sätzen (Stand Oktober 2026) bis zu 1.750 Euro monatlich. Die Forschungskostenpauschale von 100 Euro monatlich kommt hinzu und ist für Sachkosten und Reisekosten im Inland gedacht. Zuschläge gibt es je nach persönlicher Situation.
| Leistung | Betrag | Quelle und Stand |
|---|---|---|
| Stipendium | bis zu 1.750 Euro monatlich | BMFTR-Satz, Stand Oktober 2026 |
| Forschungskostenpauschale | 100 Euro monatlich | Merkblatt, Stand 25. Juni 2026 |
| Kinderzulage | 155 Euro für das erste Kind, 50 Euro für jedes weitere Kind | Merkblatt, Stand 25. Juni 2026 |
| Familienzuschlag | 155 Euro, je nach Situation | Merkblatt, Stand 25. Juni 2026 |
| Zuschuss zur Krankenversicherung | 50 Prozent des Beitrags, höchstens 100 Euro, nur ohne Pflichtmitgliedschaft in der GKV | Merkblatt, Stand 25. Juni 2026 |
Rechenbeispiel. Annahme: Förderung über die Regeldauer von drei Jahren plus die Verlängerung um sechs Monate (42 Monate), Grundstipendium von 1.750 Euro, nur Stipendium und Forschungskostenpauschale, keine Zuschläge. Rechnung: (1.750 Euro + 100 Euro) × 42 Monate = 77.700 Euro. Mit einer Kinderzulage von 155 Euro für ein Kind ergibt sich (1.750 + 100 + 155) × 42 = 84.210 Euro. Der Krankenversicherungszuschuss ist in dieser Rechnung nicht enthalten.
Wer kann sich bewerben?
Das Merkblatt nennt mehrere Voraussetzungen. Du brauchst die deutsche Staatsbürgerschaft, mit Ausnahmen, die das Merkblatt regelt. Außerdem musst du zur Promotion zugelassen sein und in Vollzeit promovieren. Die Dissertation sollte sich in der Anfangsphase befinden, und der überwiegende Teil der Forschungsarbeit sollte noch ausstehen.
Die Förderung setzt zudem die Zugehörigkeit zur katholischen Kirche voraus. Eine Mindestnote oder eine Altersgrenze nennt das Merkblatt nicht. Prüfe deshalb vor der Bewerbung, ob die Ausnahmen bei der Staatsbürgerschaft auf deine Situation zutreffen.
Wie lange wird gefördert?
Die Regelförderungsdauer beträgt drei Jahre. Sie kann um sechs Monate verlängert werden. Insgesamt ist die Förderung auf höchstens vier Jahre und sechs Monate begrenzt, ggf. mit weiteren Verlängerungen. Plane deine Dissertation so, dass sie innerhalb dieser Spanne abgeschlossen werden kann.
Wann musst du dich bewerben?
Die Startseite des Cusanuswerks nennt für Promovierende nur einen Termin: Den Einsendeschluss für das nächste Auswahlverfahren am 1. November 2026. Das Merkblatt verweist auf die Anmeldetermine der Homepage, nennt selbst aber keine Monate.
| Termin | Bedeutung | Status am 26. Oktober 2026 |
|---|---|---|
| 1. November 2026 | Einsendeschluss für das nächste Auswahlverfahren | In wenigen Tagen. Jetzt handeln. |
| Weitere Termine | Auf der Homepage nach Ausschreibung | Vor jeder Bewerbung prüfen |
Der Termin ist knapp. Wer bis zum 1. November einreichen will, muss die Unterlagen in den nächsten Tagen zusammenstellen. Ein Gutachten, das erst später eintrifft, kann die Bewerbung verzögern. Wenn du den Termin verpasst, prüfe rechtzeitig den nächsten Auswahltermin.
Was sich mit der Förderung finanziell verändert
Viele Promovierende rechnen zuerst mit dem Grundbetrag. Die Zuschläge verändern die Summe aber spürbar. Ob ein Stipendium steuerpflichtig ist und wie es sich auf deine Versicherung auswirkt, hängt vom Einzelfall ab. Unser Ratgeber zu Stipendium, Steuern und Sozialversicherung zeigt die Grundlagen.
Wenn du keiner Pflichtmitgliedschaft in der GKV unterliegst, kommt der Zuschuss zur Krankenversicherung für dich in Betracht und gehört in deine Planung. Der Zuschuss beträgt laut Merkblatt 50 Prozent des Beitrags, höchstens 100 Euro. Den Rest der Versicherungsfragen klärst du mit unserem Ratgeber zur Krankenversicherung in der Promotion.
Häufige Fragen
Muss ich katholisch sein, um mich zu bewerben?
Laut Merkblatt setzt die Förderung die Zugehörigkeit zur katholischen Kirche voraus. Wenn dieser Punkt auf dich nicht zutrifft, ist eine Bewerbung nach dem Merkblatt nicht vorgesehen. Kläre das im Zweifel direkt mit dem Cusanuswerk.
Kann ich in Teilzeit promovieren und trotzdem gefördert werden?
Das Merkblatt verlangt Vollzeitpromotion. Eine Teilzeitpromotion ist daher laut Merkblatt nicht förderfähig.
Was bedeutet die Anfangsphase der Dissertation?
Gemeint ist, dass der überwiegende Teil der Forschungsarbeit noch vor dir liegt. Wenn du bereits weit fortgeschritten bist, passt die Förderung nach Merkblatt möglicherweise nicht mehr.
Gibt es eine Mindestnote?
Das Merkblatt nennt keine Mindestnote. Die Auswahl richtet sich nach den Unterlagen, die das Cusanuswerk im Verfahren verlangt. Prüfe dazu den Ausschreibungstext.
Ab wann wird die Förderung gezahlt?
Die Unterlagen nennen dazu keinen festen Zeitpunkt. Frage das Cusanuswerk, wenn du deine Finanzplanung abschließt.
So gehst du jetzt vor
- Prüfe bis Ende dieser Woche, ob alle Voraussetzungen aus dem Merkblatt auf dich zutreffen.
- Fordere dein Gutachten sofort an und halte die Frist 1. November 2026 im Kalender fest.
- Rechne deine Finanzierung mit Grundbetrag, Forschungskostenpauschale und den Zuschlägen durch, die für dich gelten.
- Lies die Homepage des Cusanuswerks, sobald die nächste Ausschreibung erscheint, und prüfe den Termin dort.
Passend dazu
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- Promotion finanzieren: Stelle, Stipendium oder Eigenmittel im Vergleich
Quellen: Cusanuswerk, Merkblatt klassische Promotion (Stand 25. Juni 2026), Cusanuswerk, Startseite mit Einsendeschluss (Abruf Oktober 2026); Heinrich-Böll-Stiftung, Stipendienhöhe der Begabtenförderungswerke (BMFTR-Sätze, Stand Oktober 2026).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.