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Promotionsstipendium der Studienstiftung: Höhe und Fristen 2026/27

Das Promotionsstipendium der Studienstiftung umfasst 1.750 Euro Grundbetrag pro Monat. Wie die Calls 2026/27 laufen, wer sich bewerben kann und was zählt.
Doktorandin arbeitet im Büro an ihrer Dissertation

Inhalt

Das Promotionsstipendium der Studienstiftung des deutschen Volkes richtet sich an Promovierende mit einem weit überdurchschnittlichen Studienabschluss. Dieser Ratgeber zeigt, wie hoch die Förderung nach den Angaben der Studienstiftung ausfällt, wer sich bewerben kann und welche Bewerbungszeiträume für 2026/27 gelten.

Kurz beantwortet: Das Promotionsstipendium der Studienstiftung umfasst laut Website einen Grundbetrag von 1.750 Euro pro Monat, dazu eine Forschungskostenpauschale von bis zu 100 Euro. Die Regelförderdauer beträgt drei Jahre. Bewerbungen laufen in festen Calls, der nächste öffnet vom 1. bis 14. Februar 2027. Stand: Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundbetrag: 1.750 Euro pro Monat für Promovierende im Inland, dazu eine Forschungskostenpauschale von höchstens 100 Euro pro Monat (Website der Studienstiftung, abgerufen Oktober 2026).
  • Förderdauer: Regulär drei Jahre. Eine Verlängerung um bis zu sechs Monate ist möglich, die Höchstdauer liegt bei 42 Monaten, mit Kind im Haushalt bei 54 Monaten.
  • Bewerbung in festen Calls: 1. bis 14. Oktober, 1. bis 14. Februar, 1. bis 14. Juni und 1. bis 14. Oktober. Der Call im Oktober 2026 ist bereits geschlossen.
  • Auswahl: Ein Ausschuss entscheidet in der Regel etwa sieben Monate nach Öffnung des Calls, auf Basis von zwei schriftlichen Gutachten.
  • Krankenkassenzuschuss: 50 Prozent der nachgewiesenen Kosten, höchstens 170 Euro pro Monat, aber nur ohne gesetzliche Pflichtmitgliedschaft.

Wie hoch ist die Förderung und was kommt dazu?

Die Website nennt für Promovierende im Inland einen Grundbetrag von 1.750 Euro monatlich. Die Forschungskostenpauschale beträgt bis zu 100 Euro monatlich und kann am Jahresende ausgezahlt werden. Familien- und Kinderbetreuungszuschläge sind vorgesehen, die Website nennt dafür aber keine Beträge. Ein Büchergeld wird nicht erwähnt.

FörderbausteinAngabe laut WebsiteHinweis
Grundbetrag1.750 Euro pro MonatDie Seite trägt kein Datum, Abruf Oktober 2026
Forschungskostenpauschalebis zu 100 Euro pro MonatAuszahlung kann am Jahresende erfolgen
Höchstbetrag gesamtbis zu 1.850 Euro pro MonatSumme aus Grundbetrag und Pauschale
Krankenkassenzuschuss50 Prozent der nachgewiesenen Kosten, höchstens 170 Euro pro MonatNur ohne gesetzliche Pflichtmitgliedschaft
Familienzuschlägevorgesehen, Höhe nicht genanntBetrag bei der Studienstiftung erfragen

Wie sich der Krankenkassenzuschuss auswirkt, zeigt ein Beispiel. Annahme: Deine private Krankenversicherung kostet nachweislich 300 Euro im Monat. Dann übernimmt die Studienstiftung 50 Prozent, also 150 Euro, weil dieser Betrag unter dem Höchstbetrag von 170 Euro liegt. Bei 400 Euro im Monat wären es nur 170 Euro. Wer gesetzlich pflichtversichert ist, erhält den Zuschuss nicht.

Wer kann sich bewerben und was wird erwartet?

Die Studienstiftung sucht Promovierende mit einem weit überdurchschnittlichen Studienabschluss und einem wissenschaftlich anspruchsvollen Dissertationsprojekt. Eine Altersgrenze und eine konkrete Mindestnote nennt die Website nicht. Entscheidend ist das Gesamtbild aus Studienleistungen, Projekt und Motivation. Die genauen Unterlagen legt die Studienstiftung im jeweiligen Call fest, du solltest sie deshalb erst dort vollständig prüfen. Die Bewerbung erfolgt laut Website direkt per Post an die Studienstiftung in Bonn, ein Vorschlag durch Dritte ist dort nicht vorgesehen.

Wann kann ich mich bewerben? Die Calls 2026/27

Seit dem Sommer 2026 arbeitet die Studienstiftung mit festen Calls. Eine Begrenzung der Bewerbungen gibt es nicht. Zählt wird das Absendedatum, also der Poststempel oder der Matrixcode. Unterlagen, die ein bis zwei Tage vor dem Öffnen des Calls abgeschickt werden, werden ebenfalls angenommen.

Call geöffnetAuswahlsitzung (in der Regel)Frühester Stipendienbeginn
1. bis 14. Oktober 2026Mai 20271. Juli 2027
1. bis 14. Februar 2027September 20271. Oktober 2027
1. bis 14. Juni 2027Januar 20281. April 2028
1. bis 14. Oktober 2027Mai 20281. Juli 2028

Der Call im Oktober 2026 ist geschlossen. Für den Februar 2027 gilt: Unterlagen einseitig bedruckt und ohne Heftung, Klammern oder Mappen einreichen, und das Absendedatum innerhalb des Zeitraums einplanen.

Wie läuft die Auswahl ab und wie lange dauert sie?

Die Anträge werden in einer Ausschusssitzung entschieden, in der Regel etwa sieben Monate nach Öffnung des Calls. Dafür sollen zwei schriftliche Gutachten vorliegen. Fehlt ein Gutachten bis zur Sitzung, wird der Antrag in der nächsten Sitzung entschieden. Plane deshalb den Beginn deiner Promotion mit einigen Monaten Puffer, denn der frühestmögliche Beginn liegt je nach Call zwischen Juli 2027 und Juli 2028.

Was gilt bei Verlängerung und am Ende der Förderung?

Die reguläre Förderung dauert drei Jahre. Eine Verlängerung um bis zu sechs Monate ist auf Antrag möglich. Die Höchstdauer beträgt 42 Monate, mit Kind im Haushalt 54 Monate. Plane deine Promotion so, dass die Förderdauer ausreicht. Fragen zu Unterbrechungen, etwa durch Elternzeit oder Krankheit, klärst du am besten früh mit der Studienstiftung.

Welche Alternativen gibt es, wenn der Call nicht passt?

Wer den Call verpasst oder die Voraussetzungen nicht vollständig erfüllt, kann andere Stiftungen prüfen. Die Begabtenförderungswerke haben eigene Fristen und Verfahren. Die Konrad-Adenauer-Stiftung arbeitet mit festen Bewerbungsschlüssen am 15. Januar und 15. Juli, die Hans-Böckler-Stiftung mit Stichtagen für Einzelstipendien im Herbst und Frühjahr. Ein Überblick über Stipendien im Studium findet sich in Stipendium im Studium finden.

Häufige Fragen

Brauche ich einen Vorschlag, um mich zu bewerben?

Laut Website der Studienstiftung erfolgt die Bewerbung direkt. Ein Vorschlag durch Dritte wird dort nicht beschrieben. Prüfe trotzdem die Unterlagen im jeweiligen Call, denn die Anforderungen können sich von Call zu Call ändern.

Bekomme ich den Krankenkassenzuschuss auch bei gesetzlicher Versicherung?

Nein. Der Zuschuss ist nach den Angaben der Studienstiftung nur für Personen ohne gesetzliche Pflichtmitgliedschaft vorgesehen. Wer gesetzlich pflichtversichert ist, erhält ihn nicht. Zur Versicherung nach dem Studium gibt es einen eigenen Ratgeber: Krankenversicherung nach dem Studium.

Gibt es eine Altersgrenze?

Die Website nennt keine Altersgrenze. Wenn du älter bist oder einen längeren Weg hinter dir hast, frag vor der Bewerbung direkt bei der Studienstiftung nach, welche Unterlagen sie in deinem Fall erwartet.

Muss ich eine bestimmte Note nachweisen?

Eine Mindestnote steht nicht auf der Website. Verlangt wird ein weit überdurchschnittlicher Studienabschluss. Ob dein Abschluss dazu passt, zeigt sich am Gesamtbild aus Abschluss, Projekt und Motivation und nicht an einer einzelnen Zahl.

Wie hängt das Stipendium mit anderen Förderungen zusammen?

Ob und wie ein Stipendium mit anderen Leistungen verrechnet wird, hängt vom Einzelfall ab. Eine Einordnung für Stipendien im Allgemeinen findest du unter Stipendium und BAföG. Verbindliche Auskünfte gibt die Studienstiftung.

So gehst du jetzt vor

  1. Prüfe, ob dein Studienabschluss zum Anspruch „weit überdurchschnittlich“ passt und ob du ein konkretes Dissertationsprojekt hast.
  2. Trag den Call vom 1. bis 14. Februar 2027 in deinen Kalender ein und plane die Unterlagen so, dass das Absendedatum im Zeitraum liegt.
  3. Hol die beiden schriftlichen Gutachten frühzeitig ein, denn sie müssen bis zur Auswahlsitzung vorliegen.
  4. Kläre deine Krankenversicherung, bevor du den Zuschuss einplanst. Er gilt nur ohne gesetzliche Pflichtmitgliedschaft.
  5. Lies die Vorgaben des Calls vollständig und frag bei der Studienstiftung nach, wenn ein Punkt offen bleibt.

Passend dazu

Quellen: Studienstiftung des deutschen Volkes, Finanzielle Förderung Promotionsstipendium (Abruf: Oktober 2026); Studienstiftung des deutschen Volkes, Promotionsförderung, Voraussetzungen und Calls (Abruf: Oktober 2026).

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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