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PKV-Wechsel beim Berufseinstieg: Kündigung der GKV und Fristen

Wann kannst du beim Berufseinstieg in die PKV wechseln? Der Ratgeber erklärt die Grenze 2026, den Stichtag zum Jahresende und alle Fristen bei der GKV.
Berufseinsteigerin mit Mitarbeiterausweis am ersten Arbeitstag

Inhalt

Ein PKV-Wechsel beim Berufseinstieg ist erst möglich, wenn du aus der gesetzlichen Versicherungspflicht ausscheidest. Das passiert nicht mit dem ersten Gehalt, sondern dann, wenn dein Jahresentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet. Dieser Ratgeber erklärt die Regel, den Stichtag und die Fristen bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Kurz beantwortet: Angestellte werden erst versicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Jahresentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. 2026 liegt sie bei 77.400 Euro im Jahr, also 6.450 Euro im Monat (GKV-Spitzenverband, Stand Januar 2026). Die Pflicht endet mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Grenze überschritten wird (§ 6 Abs. 4 SGB V). Eine Kündigung der freiwilligen GKV-Mitgliedschaft wirkt zum Ende des übernächsten Kalendermonats (§ 175 Abs. 4 SGB V).

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Pflicht endet nicht mit dem Gehaltsstart, sondern am Ende des Kalenderjahres, in dem die Grenze überschritten wird (§ 6 Abs. 4 SGB V).
  • Ausnahme: Liegt dein Entgelt nicht über der Grenze, die ab dem Folgejahr gilt, bleibt die Pflicht bestehen.
  • Nach dem Ende der Pflicht entscheidest du, ob du freiwillig gesetzlich bleibst oder in die PKV wechselst.
  • Den Beitritt zur freiwilligen Versicherung zeigst du innerhalb von drei Monaten an (§ 9 Abs. 2 SGB V).
  • Eine Krankenversicherung ist Pflicht. Der neue Vertrag sollte deshalb ohne Lücke an die bisherige Versicherung anschließen (§ 193 Abs. 3 VVG).

Ab wann bin ich nicht mehr gesetzlich pflichtversichert?

Als Angestellter bist du gesetzlich pflichtversichert, solange dein regelmäßiges Jahresentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht überschreitet. Die Grenze wird jährlich angepasst. Für 2026 liegt sie bei 77.400 Euro im Jahr. Für 2027 liegt ein Verordnungsentwurf mit 84.150 Euro vor, der noch nicht verbindlich ist (BMAS, Stand Oktober 2026). Entscheidend ist das regelmäßige Entgelt. Ob eine Sonderzahlung dazu zählt, prüft dein Lohnbüro.

MonatsgehaltJahreswert (mal 12)Über 77.400 Euro (2026)?Über 84.150 Euro (2027, Entwurf)?Folge
6.000 Euro72.000 EuroNeinNeinPflicht bleibt bestehen
6.600 Euro79.200 EuroJaNeinPflicht bleibt bestehen (Ausnahme nach § 6 Abs. 4 Satz 2 SGB V)
7.100 Euro85.200 EuroJaJaPflicht endet mit Ablauf des Jahres 2026

Annahme für die Tabelle: Dein Gehalt bleibt das ganze Jahr gleich, und es gibt keine Sonderzahlungen. Die Werte für 2027 beruhen auf dem Verordnungsentwurf und können sich noch ändern.

Wann genau endet die Versicherungspflicht?

Die Versicherungspflicht endet mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Grenze überschritten wird (§ 6 Abs. 4 Satz 1 SGB V). Der Stichtag ist also nicht dein erster Gehaltstag, sondern der 31. Dezember des Jahres. Ein Beispiel: Du startest im März 2026 mit einem Gehalt über 77.400 Euro im Jahr. Liegt dein Entgelt auch über der Grenze, die ab dem 1. Januar 2027 gilt, endet die Pflicht zum 31. Dezember 2026. Übersteigt es diese Grenze nicht, bleibt die Pflicht bestehen (§ 6 Abs. 4 Satz 2 SGB V). Auch eine Gehaltserhöhung kann den Zeitpunkt verändern, deshalb lohnt sich die Prüfung mit dem Lohnbüro.

Wie läuft der Wechsel in die PKV ab?

  • Lass dir vom Lohnbüro bestätigen, zu welchem Datum die Versicherungspflicht endet, und auf welchem Jahresentgelt die Berechnung beruht.
  • Entscheide dich vor dem Stichtag, ob du in der GKV freiwillig bleibst oder in die PKV wechselst.
  • Stelle den PKV-Antrag mit den Gesundheitsfragen so rechtzeitig, dass der Versicherungsbeginn direkt an das Ende der bisherigen Pflicht anschließt.
  • Wenn du freiwillig in der GKV bleibst, zeigst du den Beitritt innerhalb von drei Monaten an. Wenn du in die PKV wechselst, kündigst du die freiwillige Mitgliedschaft zum passenden Termin.
  • Bewahre die Bestätigung deiner Krankenkasse auf. Sie muss die Kündigung spätestens innerhalb von zwei Wochen bestätigen (§ 175 Abs. 4 SGB V).

Welche Fristen gelten bei der GKV?

Die Fristen entscheiden, ob du lückenlos versichert bleibst. Die wichtigsten stehen in der folgenden Übersicht.

VorgangFristRechtsgrundlage
Beitritt zur freiwilligen GKV nach Ende der PflichtAnzeige innerhalb von drei Monaten§ 9 Abs. 2 SGB V
Kündigung der freiwilligen GKV-MitgliedschaftWirkt zum Ende des übernächsten Kalendermonats nach der Erklärung§ 175 Abs. 4 SGB V
Bestätigung der Kündigung durch die KasseSpätestens innerhalb von zwei Wochen§ 175 Abs. 4 SGB V
Bindungsfrist beim Kassenwechsel12 Monate, gilt nicht bei Ende der Mitgliedschaft kraft Gesetzes§ 175 Abs. 4 SGB V
Sonderkündigungsrecht bei ZusatzbeitragKündigung bis zum Ablauf des Monats, ab dem der Zusatzbeitrag erhöht wird§ 175 Abs. 4 SGB V

Die Bindungsfrist von zwölf Monaten gilt beim Kassenwechsel. Sie greift nicht, wenn die Mitgliedschaft kraft Gesetzes endet (§ 175 Abs. 4 SGB V). Kläre mit deiner Kasse, welcher Fall bei dir vorliegt, bevor du kündigst.

Welche Vor- und Nachteile hat die PKV beim Berufseinstieg?

Beide Seiten gehören zur Entscheidung. Ob die PKV zu dir passt, hängt von deiner Gesundheit, deiner Familienplanung und dem Tarif ab.

GesichtspunktSpricht eher für die PKVSpricht eher für die GKV
BeitragDer Beitrag hängt nicht vom Gehalt ab, sondern von Tarif und AlterDer Beitrag richtet sich nach dem Einkommen, mit einer Mindestbemessungsgrundlage
LeistungenTarife können umfangreiche Leistungen bietenDer Leistungsumfang ist gesetzlich festgelegt
FamilieJede Person braucht einen eigenen VertragKinder sind in der Regel familienversichert
GesundheitsprüfungBei der PKV kann die Prüfung zu Zuschlägen führenBeim Beitritt zur GKV gibt es keine Gesundheitsprüfung

Eine persönliche Einschätzung ersetzt diese Übersicht nicht. Wie du dich auf den Wechsel vorbereitest, zeigt der Ratgeber zur optimalen Vorbereitung auf den PKV-Wechsel.

Häufige Fragen

Kann ich schon vor dem Ende der Pflicht in die PKV wechseln?

In der Regel nicht. Solange du versicherungspflichtig bist, kannst du dich nicht frei für die PKV entscheiden. Die Wahlfreiheit entsteht erst mit dem Ende der Pflicht.

Gilt die Grenze auch bei Teilzeit?

Die Grenze bezieht sich auf das Jahresentgelt. Ein Teilzeitgehalt unter der Grenze hält die Pflicht aufrecht. Entscheidend ist also, was du im Jahr tatsächlich verdienst.

Was passiert, wenn ich keinen PKV-Vertrag bekomme?

Wer sonst ohne Krankenversicherung wäre, kann den Basistarif der PKV ohne Gesundheitsprüfung abschließen (§ 193 VVG). Bis zum Vertragsbeginn sollte deine gesetzliche Versicherung bestehen bleiben, damit keine Lücke entsteht.

Verliere ich beim Wechsel den Arbeitgeberzuschuss?

Nein. Mit einer privaten Versicherung kann ein Arbeitgeberzuschuss überhaupt erst entstehen. Die Berechnung erklärt der Beitrag Arbeitgeberzuschuss zur PKV: So wird er berechnet.

Muss ich die Kündigung selbst erklären?

Bei der freiwilligen GKV-Mitgliedschaft ja. Die Kündigung musst du an deine Krankenkasse richten. Die Kasse bestätigt sie innerhalb von zwei Wochen (§ 175 Abs. 4 SGB V).

So gehst du jetzt vor

  1. Kläre mit dem Lohnbüro, zu welchem Datum deine Versicherungspflicht endet.
  2. Vergleiche PKV-Angebote mit dem freiwilligen GKV-Beitrag, einschließlich Tarifbedingungen und Beitragsentwicklung im Alter.
  3. Stelle den Antrag und plane den Versicherungsbeginn ohne Lücke.
  4. Melde den Beitritt zur freiwilligen GKV innerhalb von drei Monaten oder kündige rechtzeitig, je nach Entscheidung.

Passend dazu

Quellen: § 6 SGB V, Versicherungsfreiheit und Jahresarbeitsentgeltgrenze (Abruf Oktober 2026), § 9 SGB V, freiwillige Versicherung (Abruf Oktober 2026), § 175 SGB V, Kassenwahlrecht und Kündigung (Abruf Oktober 2026), § 193 VVG, Krankenversicherungspflicht (Abruf Oktober 2026), GKV-Spitzenverband, Faktenblatt Rechengrößen 2026 (Stand 1. Januar 2026).

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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