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Elternzeit im ersten Job: Elterngeld und Krankenversicherung

Elternzeit im ersten Job? Der Ratgeber erklärt Dauer, Elterngeld mit Rechenbeispiel, die Beitragsfreiheit in der Krankenversicherung und die nächsten Schritte.
Berufseinsteigerin mit Mitarbeiterausweis am ersten Arbeitstag

Inhalt

Elternzeit im ersten Job ist möglich, sobald du in einem Arbeitsverhältnis stehst, und sie ist für viele Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger der erste große Test im Beruf. Dieser Ratgeber zeigt dir, wie lange du Elternzeit nehmen kannst, wie das Elterngeld berechnet wird und was mit deiner Krankenversicherung passiert.

Kurz beantwortet: Elternzeit kannst du bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres deines Kindes nehmen, dazu bis zu 24 Monate zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag (§ 15 BEEG, Stand Oktober 2026). Elterngeld beträgt mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro im Monat (§ 2 BEEG). Während des Elterngeldbezugs bleibst du gesetzlich krankenversichert und bist beitragsfrei (§ 224 SGB V).

Das Wichtigste in Kürze

  • Elternzeit kannst du bis zum dritten Geburtstag deines Kindes nehmen. Bis zu 24 Monate davon sind zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag möglich (§ 15 BEEG).
  • Elterngeld liegt zwischen 300 und 1.800 Euro im Monat. Die Höhe richtet sich nach deinem Nettoeinkommen vor der Geburt (§ 2 BEEG).
  • Als gesetzlich Pflichtversicherter bleibst du Mitglied, solange Elterngeld bezogen oder Elternzeit in Anspruch genommen wird (§ 192 SGB V).
  • Während des Elterngeldbezugs bist du beitragsfrei in der Krankenversicherung (§ 224 SGB V).
  • Bist du gesetzlich versichert, ist dein Kind in der Regel über dich familienversichert (§ 10 SGB V).
  • Melde die Elternzeit rechtzeitig und schriftlich an. Die Fristen sind gesetzlich geregelt.

Wie lange kann ich Elternzeit nehmen?

Elternzeit steht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen und mit ihm in einem Haushalt leben. Der Anspruch besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Wie lange du tatsächlich nimmst, entscheidest du innerhalb dieses Rahmens. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Zeiträume.

ZeitraumRegelHinweis
Bis zum dritten Geburtstag des KindesAnspruch auf ElternzeitDie Elternzeit lässt sich auf Zeitabschnitte verteilen
Zwischen drittem Geburtstag und vollendetem achten LebensjahrBis zu 24 Monate möglichAbstimmung mit dem Arbeitgeber nötig
Bei Adoption oder Aufnahme in PflegeBis zu drei Jahre ab Aufnahme, längstens bis zum achten LebensjahrGilt für angenommene Kinder und Kinder in Vollzeitpflege

Quelle für diese Zeiträume ist § 15 BEEG (Abruf Oktober 2026). Für den Anspruch zählt, dass du das Kind selbst betreust. Für den Zeitraum nach dem dritten Geburtstag ist die Abstimmung mit dem Arbeitgeber der übliche Weg.

Wie hoch ist das Elterngeld im ersten Job?

Elterngeld ersetzt einen Teil des wegfallenden Nettoeinkommens. Grundlage ist dein Einkommen vor der Geburt. Mindestens erhältst du 300 Euro, höchstens 1.800 Euro im Monat (§ 2 BEEG, Stand Oktober 2026). Im ersten Job ist das Einkommen oft noch niedrig, deshalb kann der Mindestbetrag eine größere Rolle spielen, als man denkt. Grundsätzlich liegt der Satz bei 65 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens, bei geringen Einkommen steigt er. Die folgenden Rechenbeispiele beruhen auf diesem Grundsatz. Wenn du dein Kind noch während des Studiums bekommst, zeigt dir der Ratgeber zum Elterngeld im Studium, welche Besonderheiten gelten.

Annahme: Dein Nettoeinkommen vor der Geburt liegt bei 2.200 Euro. Dann ergibt sich 2.200 mal 65 Prozent, also 1.430 Euro Elterngeld im Monat.

Annahme: Dein Nettoeinkommen liegt bei 3.000 Euro. Rechnerisch wären es 1.950 Euro. Weil der Höchstbetrag von 1.800 Euro greift, erhältst du 1.800 Euro.

Die Obergrenze erreichst du bei einem Nettoeinkommen von rund 2.770 Euro (1.800 geteilt durch 0,65 ergibt 2.769,23 Euro). Ob der Prozentsatz in deinem Fall höher ausfällt, prüft die Elterngeldstelle anhand deiner Unterlagen.

Bleibe ich in der Krankenversicherung?

Ja, wenn du gesetzlich pflichtversichert bist. Nach § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V bleibt die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger erhalten, solange Elterngeld bezogen oder Elternzeit in Anspruch genommen wird. Während des Elterngeldbezugs bist du beitragsfrei (§ 224 Abs. 1 SGB V). Diese Beitragsfreiheit bezieht sich auf die Krankenversicherung. Ob und in welcher Höhe in der Elternzeit ohne Elterngeld Beiträge anfallen und wie es mit der Pflegeversicherung aussieht, klärt du am besten direkt mit deiner Krankenkasse.

Dein Kind ist in der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel über dich familienversichert (§ 10 SGB V). Bist du privat versichert, musst du dein Kind bei deiner PKV anmelden. Die Fristen dafür stehen in den Tarifbedingungen, deshalb solltest du sie früh prüfen. Wie du beim Start in die Krankenversicherung vorgehst, erklärt der Ratgeber zur Krankenversicherung beim Berufseinstieg.

Was gilt im Mutterschutz und beim Mutterschaftsgeld?

Vor und nach der Geburt gelten Mutterschutzfristen, in denen du nicht arbeiten darfst. Gesetzlich Versicherte erhalten in dieser Zeit Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse. Zusätzlich kann dein Arbeitgeber einen Zuschuss zahlen. Die genauen Regeln hängen davon ab, ob du gesetzlich oder privat versichert bist und wie dein Arbeitsverhältnis gestaltet ist. Frage deine Krankenkasse und die Personalabteilung rechtzeitig, welche Unterlagen sie brauchen.

Welche Rechte habe ich im ersten Job?

Während der Elternzeit gilt besonderer Kündigungsschutz. Dein Arbeitgeber darf dir in dieser Zeit grundsätzlich nicht kündigen. Ob und in welchem Umfang du während der Elternzeit weiterarbeitest, regeln die Vereinbarung mit deinem Arbeitgeber und das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. Ein Teilzeitjob während der Elternzeit ist möglich, muss aber mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden. Ein Blick in den Arbeitsvertrag und in den Tarifvertrag lohnt sich, bevor du die Elternzeit beantragst.

Häufige Fragen

Kann ich Elternzeit schon in der Probezeit nehmen?

Ja. Der Anspruch hängt am Arbeitsverhältnis, nicht an der Dauer der Beschäftigung. Trotzdem solltest du die Elternzeit rechtzeitig und schriftlich anmelden, damit alle Fristen eingehalten werden.

Bekomme ich Elterngeld, wenn ich vor der Geburt noch kein Gehalt hatte?

Ja. Wer vor der Geburt kein Einkommen hatte, erhält den Mindestbetrag von 300 Euro im Monat (§ 2 BEEG, Stand Oktober 2026). Das betrifft zum Beispiel Personen, die direkt nach dem Studium ein Kind bekommen und vorher nicht gearbeitet haben.

Zahle ich während der Elternzeit weiter Krankenkassenbeiträge?

Während des Elterngeldbezugs bist du beitragsfrei (§ 224 Abs. 1 SGB V). Ohne Elterngeld kann eine Beitragspflicht bestehen. Das hängt von deiner Situation ab und sollte mit der Krankenkasse geklärt werden, bevor die Elternzeit beginnt.

Ist mein Kind automatisch versichert?

Wenn du gesetzlich versichert bist, ist dein Kind in der Regel über dich familienversichert (§ 10 SGB V). Bei einer privaten Krankenversicherung musst du dein Kind fristgerecht anmelden. Eine Verzögerung kann zu Lücken oder zu Nachteilen führen, deshalb frühzeitig handeln.

So gehst du jetzt vor

  1. Melde die Elternzeit rechtzeitig und schriftlich beim Arbeitgeber an. Die Fristen richten sich nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz.
  2. Kläre bei deiner Krankenkasse oder bei deiner PKV, wie Beiträge und Versicherungsschutz während der Elternzeit laufen.
  3. Beantrage das Elterngeld bei der zuständigen Elterngeldstelle. Halte Geburtsurkunde und Einkommensnachweise bereit.
  4. Lass dir im Gespräch mit der Personalabteilung erklären, welche Regeln für Teilzeit und die Rückkehr in den Job gelten.

Passend dazu

Quellen: § 2 BEEG, Höhe des Elterngeldes (Abruf Oktober 2026), § 15 BEEG, Elternzeit (Abruf Oktober 2026), § 192 SGB V, Erhalt der Mitgliedschaft (Abruf Oktober 2026), § 224 SGB V, Beitragsfreiheit (Abruf Oktober 2026), § 10 SGB V, Familienversicherung (Abruf Oktober 2026).

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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