This guide is also available in English: Read the English version.
Auslandssemester Schweiz: Als Bürgerin oder Bürger eines EU-Staates gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) auch in der Schweiz, doch sie ersetzt keine Auslandskrankenversicherung und deckt keinen Rücktransport. Ein Visum brauchst du nicht. Bleibst du länger als drei Monate, meldest du dich beim Migrationsamt deines Wohnkantons an. Die Universität Zürich nennt für Austauschstudierende mindestens 1.850 Franken im Monat.
Auslandssemester Schweiz auf einen Blick
| Punkt | Angabe (Stand Oktober 2026) | Quelle |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | Die EHIC gilt in der Schweiz, der Rücktransport ist nicht abgedeckt | Europäische Kommission, Auswärtiges Amt |
| Visum | Kein Visum nötig. Aufenthalt über drei Monate: Anmeldung beim Migrationsamt des Wohnkantons | Auswärtiges Amt, Staatssekretariat für Migration (SEM) |
| Studiengebühren oder Reisedokument | Reisepass oder Personalausweis, Gebühren an der Gasthochschule hängen von der Austauschvereinbarung ab | Auswärtiges Amt, Universität Zürich |
| Lebenshaltung oder Versicherung vor Ort | Mindestens 1.850 Franken im Monat, davon 200 Franken für Versicherungen im Budget der Universität Zürich | Universität Zürich (Seite ohne Aktualisierungsdatum) |
| Auslands-BAföG | Möglich, zuständig ist das Studierendenwerk Augsburg, Amt für Ausbildungsförderung | Deutsches Studierendenwerk (Flyer, Stand Januar 2026) |
Alle Angaben sind Information und keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind jeweils die verlinkten amtlichen Seiten.
Wie bist du in der Schweiz krankenversichert?
EHIC und gesetzliche Krankenkasse
Die Schweiz gehört nicht zur EU, sie ist aber in der Liste der Länder genannt, in denen die Europäische Krankenversicherungskarte ausgestellt und anerkannt wird. Anspruch haben Personen, die in einem EU-Mitgliedstaat, in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz durch ein staatliches Sozialversicherungssystem abgesichert sind. Mit der Karte hast du Anspruch auf alle Sachleistungen, die während deines Aufenthalts medizinisch notwendig werden. Die Behandlung richtet sich nach dem Recht des Gastlandes.
Die Karte ist an die gesetzliche Krankenversicherung gebunden. Ob dein Schutz während des Auslandssemesters unverändert weiterläuft, hängt von deiner Einschreibung in Deutschland und von deiner Krankenkasse ab. Lass dir das vor der Abreise schriftlich bestätigen. Bist du privat versichert, findest du die Grundlagen im Ratgeber Krankenversicherung im Auslandssemester: Was gilt?
Was zahlt die deutsche Krankenkasse?
Behandlungen werden nach dem gesetzlichen Tarif des Gastlandes abgerechnet, denn für die Leistungserbringer gilt dieser Tarif. Zahlst du vorab, wird dir die Summe im Gastland erstattet. Gelingt das nicht, erstattet dir die heimische Gesundheitsbehörde den Betrag nach der Rückkehr. Eine Obergrenze für die Erstattung nennt die Europäische Kommission nicht. Ohne Karte kann die Ärztin oder der Arzt die volle Summe vorab verlangen, die Behandlung darf aber nicht verweigert werden. Bewahre deshalb alle Belege auf.
Nicht dringende Behandlungen, etwa die meisten Zahnbehandlungen, muss der Behandler nicht erbringen, wenn sie bis zu deiner Rückkehr warten können. Behandlungen, die über das medizinisch Notwendige hinausgehen, können zu Erstattungsproblemen führen.
Private Auslandskrankenversicherung und Rücktransport
Die EHIC ersetzt keine Auslandskrankenversicherung. Der Rücktransport nach Deutschland ist nicht abgedeckt, dafür braucht es eine eigene Versicherung. Das Auswärtige Amt rät dringend, für die Dauer des Auslandsaufenthalts eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung abzuschließen. Es rät außerdem, mit der Krankenkasse zu klären, ob der Schutz auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt. Hintergründe zu Umfang und Auswahl findest du im Ratgeber Auslandskrankenversicherung für Erasmus, USA und Work and Travel.
Für die Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben. Die Schweiz hat laut Auswärtigem Amt eine geringe Kriminalitätsrate, Taschendiebstahl tritt aber an belebten Orten, Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln auf. Im Gebirge sind alpine Naturgefahren wie Lawinen, Murgänge und Hochwasser zu beachten.
Brauchst du für die Schweiz ein Visum?
Nein. Das Auswärtige Amt nennt für die Einreise keine Visumspflicht für deutsche Staatsangehörige. Zugelassen sind Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis und Kinderreisepass. Außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen die Dokumente höchstens ein Jahr abgelaufen sein. Verbindliche Auskunft erteilen die Vertretungen des Ziellandes.
Für einen Aufenthalt über drei Monate gilt eine eigene Regel. Laut Staatssekretariat für Migration (SEM) meldest du dich beim Migrationsamt des Wohnkantons als Nichterwerbstätige oder Nichterwerbstätiger an. Bei erfüllten Voraussetzungen erhältst du eine Aufenthaltsbewilligung für die Dauer der Ausbildung, mindestens jedoch für ein Jahr. Das SEM verlangt dafür unter anderem:
- Glaubhafte Darstellung, dass ausreichende finanzielle Mittel vorhanden sind, sodass keine Sozialhilfeabhängigkeit entsteht
- Zulassung an einer anerkannten Lehranstalt in der Schweiz
- Krankenversicherungsschutz, der alle Risiken einschließlich Unfall abdeckt
Das Factsheet des SEM trägt die Kennzeichnung SP_08/23 und nennt kein ausdrückliches Datum. Die Frage, ob und wie du dich in deiner Gasthochschule anmelden musst, klärst du daher direkt mit dem International Office. Wohnst du in der Schweiz, ist laut Auswärtigem Amt innerhalb von drei Monaten eine schweizerische Krankenversicherung abzuschließen.
Eine Reisewarnung besteht laut Auswärtigem Amt für die Schweiz nicht (Stand der Seite 25.10.2026). Die Seite verweist auf eine separate Seite mit aktuellen Reisewarnungen. Der weltweite Terrorhinweis gilt weiterhin.
Was kostet ein Auslandssemester in der Schweiz?
Studiengebühren
Welche Gebühren an der Gasthochschule anfallen, hängt von der Austauschvereinbarung deiner Hochschule ab. Einen allgemeinen Betrag nennen wir nicht, weil wir keine amtliche Angabe dazu belegt haben. Beispiel Universität Zürich: Nach der Seite des Programms Global Student Experience entfallen die Studiengebühren für Austauschstudierende von Partneruniversitäten. Die Seite nennt kein Aktualisierungsdatum, nur das Copyright 2023. Frage deine Hochschule und die Gasthochschule vor der Zusage, ob das für dich gilt.
Lebenshaltung
Die Universität Zürich nennt für Austauschstudierende als erwartete Mindestsumme 1.850 Franken im Monat. Im Budget sind unter anderem 200 Franken für Versicherungen angesetzt. Die Seite der Universität Zürich zu den Lebenshaltungskosten nennt für Einzelposten einen Mindestbetrag von 2.200 Franken im Monat, davon 910 Franken für Miete inklusive Heizung und Energie und 450 Franken für Essen. Beide Seiten tragen kein Aktualisierungsdatum, die Copyright-Angabe lautet 2023. Die Beträge können deshalb abweichen. Frage deine Gasthochschule nach ihrem Budget für Austauschstudierende.
Förderung: Erasmus+ und Auslands-BAföG
Die Schweiz ist laut Erasmus+-Programmliste der Europäischen Kommission nicht assoziiert. Die Schweiz kann deshalb nur an bestimmten Aktionen teilnehmen, abhängig von spezifischen Kriterien. Ob und wie an deiner Hochschule eine Förderung möglich ist, klärt das International Office. Eine Erasmus+-Förderung solltest du deshalb nicht pauschal erwarten. Mehr zur Planung im Ratgeber Auslandssemester planen: Bewerbung, Erasmus und Finanzierung.
Auslands-BAföG ist für ein Teilstudium in der Schweiz möglich. Innerhalb der EU oder der Schweiz kann laut Flyer des Deutschen Studierendenwerks (Stand Januar 2026) auch die Förderung einzelner Auslandssemester gewährt werden, sofern der Aufenthalt dem Studium in Deutschland förderlich ist. Zuständig ist das Studierendenwerk Augsburg, Amt für Ausbildungsförderung, das die Schweiz zusammen mit Liechtenstein betreut. Der Antrag sollte möglichst sechs Monate vor Beginn gestellt werden. Der Flyer nennt einen einmaligen Zuschlag für Hin- und Rückreise, einen Zuschlag zur Krankenversicherung und Studiengebühren bis 5.600 Euro für höchstens ein Jahr. Alle Einzelheiten stehen im Ratgeber Auslands-BAföG: Voraussetzungen, Höhe und Zuschläge.
Rechenbeispiel: Bei einem Aufenthalt von fünf Monaten ergeben sich nach dem Mindestbetrag der Universität Zürich fünfmal 1.850 Franken, also 9.250 Franken Lebenshaltung. Gebühren fallen bei einer Austauschvereinbarung mit Gebührenbefreiung nicht an, sonst fehlt ein belegter Betrag. Der Aufenthalt in der Schweiz ist zusätzlich mit Reise, Auslandskrankenversicherung und dem Semesterbeitrag deiner Heimathochschule belastet, die hier nicht enthalten sind. Die Summe ist eine Orientierung, keine Zusage.
So gehst du vor der Abreise vor
- Lass dir von deiner Krankenkasse schriftlich bestätigen, wie du während des Auslandssemesters versichert bist, bevor du das Learning Agreement unterschreibst.
- Prüfe die Gültigkeit deiner Europäischen Krankenversicherungskarte für die gesamte Dauer des Aufenthalts und bestelle bei Bedarf rechtzeitig eine neue Karte.
- Schließe eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab, weil die EHIC den Rücktransport nicht übernimmt, und kläre mit deiner Krankenkasse, ob ein Rettungsflug abgedeckt ist.
- Prüfe, ob dein Reisepass oder Personalausweis für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig ist.
- Stelle den Auslands-BAföG-Antrag beim Studierendenwerk Augsburg etwa sechs Monate vor Beginn, falls du gefördert werden möchtest.
- Kläre mit dem Migrationsamt deines Wohnkantons, welche Unterlagen für die Anmeldung und die Aufenthaltsbewilligung nötig sind, wenn du länger als drei Monate bleibst.
- Frage das International Office nach der Förderung für die Schweiz und nach den Gebühren der Gasthochschule.
- Prüfe, ob dein Versicherungsschutz Unfälle in den Bergen einschließt, falls du Wanderungen oder Skitouren planst.
Häufige Fragen
Gilt meine Europäische Krankenversicherungskarte in der Schweiz?
Ja, die Europäische Kommission nennt die Schweiz unter den Ländern, in denen die Karte gilt. Die Karte deckt medizinisch notwendige Behandlung nach dem Recht des Gastlandes ab. Der Rücktransport ist nicht abgedeckt.
Brauche ich für die Schweiz ein Visum?
Nein. Das Auswärtige Amt nennt für die Einreise keine Visumspflicht. Bleibst du länger als drei Monate, musst du dich beim Migrationsamt deines Wohnkantons anmelden und kannst eine Aufenthaltsbewilligung erhalten.
Muss ich in der Schweiz Studiengebühren zahlen?
Das hängt von der Austauschvereinbarung deiner Hochschule ab. Die Universität Zürich befreit Austauschstudierende von Partneruniversitäten von Studiengebühren. Frage deine Hochschule und die Gasthochschule vor der Zusage.
Wie hoch sind die Lebenshaltungskosten in der Schweiz?
Die Universität Zürich nennt als erwartete Mindestsumme 1.850 Franken im Monat für Austauschstudierende. Die Seite trägt kein Aktualisierungsdatum, die Copyright-Angabe lautet 2023. Die Beträge können abweichen.
Zahlt meine Krankenkasse den Rücktransport?
Die EHIC übernimmt den Rücktransport nach Deutschland nicht. Das Auswärtige Amt rät zu einer Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung und dazu, mit der Krankenkasse zu klären, ob ein Rettungsflug abgedeckt ist.
Wer ist für Auslands-BAföG in die Schweiz zuständig?
Zuständig ist das Studierendenwerk Augsburg, Amt für Ausbildungsförderung, laut Zuordnung des Deutschen Studierendenwerks im Flyer vom Stand Januar 2026. Das Amt betreut die Schweiz zusammen mit Liechtenstein.
Quellen
- Auswärtiges Amt, Schweiz: Reise- und Sicherheitshinweise (Stand der Seite 25.10.2026)
- Europäische Kommission, FAQ Soziale Sicherheit: Europäische Krankenversicherungskarte (ohne Datum)
- Staatssekretariat für Migration, Factsheet Nichterwerbstätige (Kennzeichnung SP_08/23)
- Europäische Kommission, Erasmus+ Programmleitfaden: Teilnahmeberechtigte Länder (ohne Datum)
- Universität Zürich, Global Student Experience: Finances (Copyright 2023, englisch)
- Universität Zürich, Tuition and living costs (Copyright 2023, englisch)
- Deutsches Studierendenwerk, Flyer Auslands-BAföG (Stand Januar 2026)
Abruf der Quellen am 25.10.2026, sofern nicht anders angegeben.
Passend dazu
- Krankenversicherung im Auslandssemester: Was gilt?
- Auslands-BAföG: Voraussetzungen, Höhe und Zuschläge
- Auslandskrankenversicherung für Erasmus, USA und Work and Travel
- Auslandssemester Frankreich
- Auslandssemester Österreich
- Alle Länder für dein Auslandssemester im Überblick
Den Online-Check findest du unter check.academycon.de.
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung.