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Auslandssemester Österreich: Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) bist du für medizinisch notwendige Behandlung abgesichert, den Rücktransport deckt sie aber nicht. Eine Visumspflicht nennt das Auswärtige Amt für deutsche Staatsangehörige nicht. Die Universität Wien nennt Unterkunft mit 450 bis 700 Euro und Essen mit 350 Euro im Monat, ohne Datum.
Auslandssemester Österreich auf einen Blick
| Punkt | Angabe (Stand Oktober 2026) | Quelle |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | Europäische Krankenversicherungskarte gilt, Rücktransport nicht abgedeckt | Europäische Kommission (EHIC-FAQ) |
| Visum | Keine Visumspflicht genannt, Anmeldung nach drei Monaten kann verlangt werden | Auswärtiges Amt, Europäische Kommission (Your Europe) |
| Studiengebühren | Erasmus+-Studierende sind von Gebühren für Studium, Einschreibung und Prüfungen befreit, kleine Gebühren können anfallen | Europäische Kommission (Erasmus+) |
| Lebenshaltung | Unterkunft 450 bis 700 Euro, Essen 350 Euro im Monat (Seite ohne Datum) | Universität Wien |
| Auslands-BAföG | Möglich, zuständig laut DSW-Zuordnung: Landeshauptstadt München, Referat für Bildung und Sport | Deutsches Studierendenwerk (Flyer, Stand Januar 2026) |
Alle Angaben sind Information und keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind jeweils die verlinkten amtlichen Seiten.
Wie bist du in Österreich krankenversichert?
Europäische Krankenversicherungskarte und gesetzliche Krankenkasse
Österreich gehört zur EU, deshalb gilt dort die Europäische Krankenversicherungskarte. Nach Angaben der Europäischen Kommission richtet sich die Behandlung nach dem Recht des Gastlandes. Für Studierende ersetzt die Karte den Formular E-128 und gibt Zugang zu Behandlungen, die mit Blick auf die Dauer deines Aufenthalts notwendig sind. Mit einem Rücktransport hat die Karte laut Kommission nichts zu tun.
Lass dir von deiner Krankenkasse schriftlich bestätigen, wie du während des Auslandssemesters versichert bist, bevor du das Learning Agreement unterschreibst. Prüfe außerdem, dass die Karte bis zum Ende deines Aufenthalts gültig ist. Bist du privat versichert, findest du die Grundlagen im Ratgeber Krankenversicherung im Auslandssemester.
Das Auswärtige Amt weist außerdem darauf hin, dass in vielen Ländern Kosten vor der Entlassung zu begleichen oder vorzustrecken sind. Plane deshalb Geld für eine mögliche Vorauszahlung ein, auch wenn die Karte gilt.
Was zahlt die deutsche Krankenkasse?
Die Behandlung rechnest du nach den Regeln des Gastlandes ab. Im Ausland können höhere Selbstbeteiligungen anfallen, die ein Kostenrisiko darstellen. Bewahre deshalb alle Belege auf. Zahlst du eine Behandlung zunächst selbst, erstattet die Kasse laut Bundesportal nur Kosten, die bei einer vergleichbaren Behandlung im Versicherungsstaat übernommen worden wären, abzüglich eines Verwaltungskostenabschlags.
Für Krankenhausbehandlungen im EU-Ausland ist eine vorherige Zustimmung deiner Kasse nötig, ebenso für Behandlungen, die auch in Deutschland vorab genehmigt werden müssen. Bei geplanten ambulanten Behandlungen rät das Bundesportal, sich vorab bei der Kasse zu erkundigen.
Private Auslandskrankenversicherung und Rücktransport
Die Karte ersetzt keine Auslandskrankenversicherung. Der Rücktransport nach Deutschland ist nicht abgedeckt. Das Auswärtige Amt rät für die gesamte Dauer des Auslandsaufenthalts zu einer Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung. Das Bundesportal nennt Rücktransporte und höhere Selbstbeteiligungen im Ausland als Restrisiko, das eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abdecken kann. Hintergründe findest du im Ratgeber Auslandskrankenversicherung für Erasmus, USA und Work and Travel.
Brauchst du für Österreich ein Visum?
Nein. Das Auswärtige Amt nennt für Österreich keine Visumspflicht für deutsche Staatsangehörige. Zugelassen für die Einreise sind laut Auswärtigem Amt Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis und Kinderreisepass. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen höchstens ein Jahr abgelaufen sein.
Während der ersten drei Monate darf der Aufnahmestaat laut Europäischer Kommission keine Anmeldung verlangen. Danach kann Österreich eine Anmeldung deines Aufenthalts verlangen. Für Aufenthalte über drei Monate nennt die Kommission drei Voraussetzungen: Einschreibung an einer anerkannten Hochschule, umfassende Krankenversicherung und ausreichende Mittel. Halte deshalb diese Unterlagen bereit:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis der Einschreibung an der Gasthochschule
- Nachweis einer umfassenden Krankenversicherung
- Nachweis ausreichender Mittel, einen festen Mindestbetrag nennt die Kommission nicht
Eine Reisewarnung besteht laut Auswärtigem Amt für Österreich nicht (Stand der Seite 25.10.2026). Die Seite weist darauf hin, dass Terroranschläge auch in Österreich nicht ausgeschlossen werden. Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl tritt vor allem in Großstädten an touristischen Orten auf.
Für die Einreise nach Österreich sind laut Auswärtigem Amt keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Die Seite nennt den FSME-Schutz als öffentlich empfohlen. Kläre deinen Impfschutz mit deiner Ärztin oder deinem Arzt.
Was kostet ein Auslandssemester in Österreich?
Studiengebühren
Als Erasmus+-Studierende bist du an der Gasthochschule von Gebühren für Studium, Einschreibung und Prüfungen befreit. Die Kommission nennt zusätzlich Gebühren für den Zugang zu Laboren und Bibliotheken als erfasst. Kleine Gebühren, etwa für die Versicherung oder die Mitgliedschaft in einer Studierendenvertretung, können trotzdem anfallen. Deren Höhe haben wir nicht belegt, frage deshalb deine Gasthochschule.
Lebenshaltung
Die Universität Wien nennt auf ihrer Seite Richtwerte für Unterkunft inklusive Heizung und Strom von 450 bis 700 Euro im Monat, für Essen 350 Euro und für Studium und persönlichen Bedarf 400 bis 500 Euro. Als Gesamtsumme gibt sie etwa 1.400 Euro an und betont, die Werte seien nicht bindend. Transport wird mit einer einmaligen Verwaltungsgebühr für ein Ersatzticket genannt, ein monatlicher Betrag fehlt. Die Seite trägt kein Datum und richtet sich allgemein an Studierende in Österreich, Austauschstudierende nennt sie nicht ausdrücklich. Frage deshalb deine Gasthochschule nach dem aktuellen Budget.
Förderung: Erasmus+ und Auslands-BAföG
Die Erasmus+-Förderung legt deine Hochschule fest. Die Kommission beschreibt sie als Beitrag zu Reise- und Lebenshaltungskosten, dessen Höhe unter anderem von den Lebenshaltungskosten, der Zahl der Bewerbenden und der Entfernung abhängt. Einen festen Betrag nennt sie nicht. Mehr dazu im Ratgeber Erasmus und Auslandssemester planen.
Auslands-BAföG ist für ein Studium im Ausland möglich. Voraussetzung ist ein ständiger Wohnsitz in Deutschland. Die Förderung beginnt im Monat der Antragstellung, frühestens mit dem Start des Auslandsstudiums. Der Antrag sollte möglichst sechs Monate vor Beginn gestellt werden. Innerhalb der EU ist laut Flyer des Deutschen Studierendenwerks kein mindestens einjähriges Studium in Deutschland vorausgesetzt. Laut DSW-Zuordnung ist für Österreich die Landeshauptstadt München, Referat für Bildung und Sport, zuständig. Der Flyer nennt einen einmaligen Reisekostenzuschlag, einen Zuschlag zur Krankenversicherung und Studiengebühren bis 5.600 Euro für höchstens ein Jahr. Alle Einzelheiten stehen im Ratgeber Auslands-BAföG: Voraussetzungen, Höhe und Zuschläge.
Rechenbeispiel: Bei einem Erasmus+-Semester von fünf Monaten ergeben Unterkunft mit 450 bis 700 Euro und Essen mit 350 Euro im Monat zusammen 800 bis 1.050 Euro, also 4.000 bis 5.250 Euro für fünf Monate. Studium und persönlicher Bedarf sowie Transport sind darin nicht enthalten. Kleine Gebühren, deren Höhe wir nicht belegt haben, kommen hinzu. Reisekosten und Auslandskrankenversicherung sind nicht enthalten. Die Summe ist eine Orientierung, keine Zusage.
So gehst du vor der Abreise vor
- Lass dir von deiner Krankenkasse schriftlich bestätigen, wie du während des Auslandssemesters versichert bist, bevor du das Learning Agreement unterschreibst.
- Prüfe die Gültigkeit deiner Europäischen Krankenversicherungskarte bis zum Ende deines Aufenthalts und bestelle bei Bedarf rechtzeitig eine neue.
- Schließe eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab, weil die Karte keinen Rücktransport abdeckt.
- Kläre bei deiner Krankenkasse, ob geplante Behandlungen eine vorherige Zustimmung brauchen.
- Plane Geld für eine mögliche Vorauszahlung von Behandlungen ein.
- Stelle den Auslands-BAföG-Antrag möglichst sechs Monate vor Beginn, falls du gefördert wirst.
- Frage das International Office nach der Erasmus+-Förderung und nach allen Gebühren der Gasthochschule.
- Lass dir den FSME-Schutz von deiner Ärztin oder deinem Arzt prüfen, da die Seite des Auswärtigen Amts ihn öffentlich empfohlen nennt.
- Halte Personalausweis oder Reisepass sowie Einschreibe- und Versicherungsnachweis für eine mögliche Anmeldung nach drei Monaten bereit.
Häufige Fragen
Gilt meine Europäische Krankenversicherungskarte in Österreich?
Ja, für medizinisch notwendige Behandlung nach den Regeln des Gastlandes. Behandlungen, die bis zu deiner Rückkehr warten können, und der Rücktransport sind damit nicht abgedeckt.
Brauche ich für Österreich ein Visum?
Nein. Das Auswärtige Amt nennt für deutsche Staatsangehörige keine Visumspflicht. Nach drei Monaten kann Österreich eine Anmeldung verlangen.
Muss ich in Österreich Studiengebühren zahlen?
Als Erasmus+-Studierende nicht für Studium, Einschreibung und Prüfungen. Kleine Gebühren, etwa für die Versicherung, können anfallen.
Wie hoch sind die Lebenshaltungskosten in Österreich?
Die Universität Wien nennt Richtwerte von etwa 1.400 Euro im Monat insgesamt, davon 450 bis 700 Euro für Unterkunft und 350 Euro für Essen. Die Seite trägt kein Datum und richtet sich allgemein an Studierende.
Zahlt meine Krankenkasse den Rücktransport?
Die Europäische Kommission sagt, die Karte hat mit einem Rücktransport nichts zu tun. Eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung deckt dieses Risiko ab. Frage deine Kasse nach dem Leistungsumfang.
Wer ist für Auslands-BAföG nach Österreich zuständig?
Laut DSW-Zuordnung ist die Landeshauptstadt München, Referat für Bildung und Sport, zuständig.
Quellen
- Auswärtiges Amt, Österreich: Reise- und Sicherheitshinweise (Stand der Seite 25.10.2026)
- Europäische Kommission, Your Europe: Studying in another EU country (zuletzt geändert 30.09.2026)
- Europäische Kommission, FAQ Soziale Sicherheit: Europäische Krankenversicherungskarte (ohne Datum)
- Europäische Kommission, Erasmus+: Studieren im Ausland (zuletzt aktualisiert 18.12.2025)
- Bundesportal, Krankenversicherung im Ausland (zuletzt aktualisiert 06.12.2022)
- Deutsches Studierendenwerk, Flyer Auslands-BAföG (Stand Januar 2026)
- Universität Wien, Living and studying in Vienna (ohne Datum, Seite auf Englisch)
Abruf der Quellen am 25.10.2026, sofern nicht anders angegeben.
Passend dazu
- Krankenversicherung im Auslandssemester: Was gilt?
- Auslands-BAföG: Voraussetzungen, Höhe und Zuschläge
- Auslandskrankenversicherung für Erasmus, USA und Work and Travel
- Erasmus und Auslandssemester planen
- Auslandssemester Italien: KV, Visum, Kosten
- Alle Länder für dein Auslandssemester im Überblick
Den Online-Check findest du unter check.academycon.de.
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung.