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Auslandssemester Slowenien: KV, Visum, Kosten 2026

Auslandssemester Slowenien: Krankenversicherung mit EHIC, Visum laut Your Europe nicht nötig, Gebühren und Lebenshaltung mit Quellen, Oktober 2026.

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Auslandssemester Slowenien: Als EU-Land gilt in Slowenien deine Europäische Krankenversicherungskarte, ein Visum brauchst du mit deutschem Pass nicht. Die Universität Ljubljana nennt mindestens 700 Euro Lebenshaltung im Monat, ohne Angabe zur Unterkunft. Erasmus+-Studierende sind an der Gasthochschule von Studiengebühren, Einschreibung und Prüfungen befreit.

Auslandssemester Slowenien auf einen Blick

PunktAngabe (Stand Oktober 2026)Quelle
KrankenversicherungEuropäische Krankenversicherungskarte gilt, Rücktransport nicht abgedecktAuswärtiges Amt, Europäische Kommission (FAQ)
VisumNicht nötig für EU-Staatsangehörige, Anmeldung nach drei Monaten kann verlangt werdenYour Europe, Auswärtiges Amt
Studiengebühren und ReisedokumentErasmus+-Studierende sind von Studiengebühren, Einschreibung und Prüfungen befreit. Personalausweis oder Reisepass, gültig für den AufenthaltErasmus+, Auswärtiges Amt
LebenshaltungUniversität Ljubljana: mindestens 700 Euro im Monat, Wohnheimplätze für Austauschstudierende durchschnittlich 197,44 Euro zuzüglich rund 30 Euro NebenkostenUniversität Ljubljana (ohne Datum)
Auslands-BAföGMöglich, zuständig: Studierendenwerk MarburgDeutsches Studierendenwerk (Stand Januar 2026)

Alle Angaben sind Information und keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind jeweils die verlinkten amtlichen Seiten.

Wie bist du in Slowenien krankenversichert?

Europäische Krankenversicherungskarte und gesetzliche Krankenkasse

Slowenien gehört zur EU, deshalb gilt dort die Europäische Krankenversicherungskarte. Sie steht auf der Rückseite deiner deutschen Gesundheitskarte. Die Europäische Kommission nennt als Leistung medizinisch notwendige Sachleistungen während eines vorübergehenden Aufenthalts. Die Behandlung richtet sich nach den Rechtsvorschriften des Gastlandes, die Karte garantiert also keine Leistungen, die dort nicht vorgesehen sind. Für Studierende gilt laut Kommission, dass sie die Behandlungen erhalten, die für die Dauer ihres Aufenthalts notwendig sind.

Gesetzlich Versicherte legen mit der Karte oder einer Ersatzbescheinigung nach, dass sie Anspruch auf Behandlung haben. Ob dein Schutz während des Auslandssemesters unverändert weiterläuft, richtet sich nach deiner Einschreibung in Deutschland und nach deiner Krankenkasse. Lass dir die Lösung vor der Abreise schriftlich bestätigen. Bist du privat versichert, findest du die Grundlagen im Ratgeber Krankenversicherung im Auslandssemester.

Eigenanteile und Vorauszahlung vor Ort

Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass in vielen Ländern Arzt- oder Krankenhausrechnungen vor der Entlassung zu begleichen oder vorzustrecken sind. Bei Nichtzahlung kann die Ausreise verweigert werden. Ohne ausreichenden Versicherungsschutz trägst du notwendige Kosten, etwa für Behandlung oder einen Heimflug, selbst. Konkrete Eigenanteile nennt die Seite für Slowenien nicht. Bewahre deshalb alle Belege auf und kläre mit deiner Krankenkasse, welche Nachweise sie nach der Rückkehr verlangt.

Private Auslandskrankenversicherung und Rücktransport

Die Karte ersetzt keine Auslandskrankenversicherung. Der Rücktransport nach Deutschland ist nicht abgedeckt, ebenso aufschiebbare Behandlungen, etwa die meisten zahnärztlichen Eingriffe. Das Auswärtige Amt rät dringend zu einem Auslandskrankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung. Frage deine Krankenkasse außerdem, ob der Schutz einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt. Hintergründe findest du im Ratgeber Auslandskrankenversicherung für Erasmus, USA und Work and Travel.

Brauchst du für Slowenien ein Visum?

Nein. Für EU-Staatsangehörige nennt die Europäische Kommission für ein Studium in einem anderen EU-Land keine Visumspflicht. Das Auswärtige Amt nennt für deutsche Staatsangehörige als Einreisedokumente Reisepass, vorläufigen Reisepass, Personalausweis, vorläufigen Personalausweis und Kinderreisepass. Der vorläufige Personalausweis muss gültig sein. Abgelaufene Dokumente dürfen höchstens ein Jahr abgelaufen sein, außer beim vorläufigen Personalausweis. Ohne gültigen Lichtbildausweis droht ein hohes Bußgeld. Führerschein oder Geburtsurkunde reichen nicht aus.

Für Aufenthalte über drei Monate verlangt die Europäische Kommission eine Einschreibung an einer anerkannten Hochschule, eine umfassende Krankenversicherung und ausreichende Mittel. Die Mittel müssen so hoch sein, dass du nicht auf Sozialleistungen angewiesen bist. Nach drei Monaten kann Slowenien verlangen, dass du deinen Wohnsitz anmeldest. Die Seite der Kommission gilt allgemein für EU-Staaten, das genaue Verfahren klärst du deshalb mit den slowenischen Behörden. Halte diese Unterlagen bereit:

  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Nachweis der Einschreibung an der Gasthochschule
  • Nachweis einer umfassenden Krankenversicherung, bei gesetzlich Versicherten die Europäische Krankenversicherungskarte
  • Erklärung, dass du ausreichende finanzielle Mittel hast

Eine Reisewarnung besteht laut Auswärtigem Amt für Slowenien nicht (Stand der Seite 25.10.2026). Die Seite nennt eine erhöhte abstrakte Terrorgefahr. Im Alltag kommt es in Urlaubsgebieten vor allem zu Taschendiebstählen und Autoaufbrüchen. An Autobahnraststätten gab es gelegentlich Überfälle, Gewaltdelikte sind selten. Die Seite empfiehlt zudem Hepatitis A als Reiseimpfung.

Was kostet ein Auslandssemester in Slowenien?

Studiengebühren

Erasmus+-Studierende sind an der Gasthochschule von Gebühren für Studium, Einschreibung und Prüfungen sowie von Gebühren für Labor- und Bibliotheksnutzung befreit. Kleine Gebühren für Versicherung oder Studierendenvertretung können trotzdem anfallen. Welche Gebühren bei einem Austausch außerhalb von Erasmus+ anfallen, hängt von der Austauschvereinbarung deiner Hochschule ab. Einen allgemeinen Betrag nennen wir nicht, weil wir keine amtliche Angabe dazu belegt haben. Frage deine Hochschule und die Gasthochschule vor der Zusage.

Lebenshaltung und Wohnen

Die Universität Ljubljana nennt auf ihrer Seite als Lebenshaltung mindestens 700 Euro im Monat und stellt ihn über die Studiengebühren. Ob die Unterkunft darin enthalten ist, geht aus der Seite nicht hervor. Für Wohnheimplätze für Austauschstudierende gibt die Universität durchschnittlich 197,44 Euro an, dazu rund 30 Euro Nebenkosten. Private Zimmer nennt sie mit 200 bis 500 Euro im Monat. Für die Stadtbuskarte für Studierende nennt sie 20 Euro im Monat. Die Seite trägt kein Datum, sondern zeigt nur den Copyright-Vermerk 2026. Die Beträge können deshalb abweichen. Frage deine Gasthochschule nach ihrem Budget für Austauschstudierende.

Förderung: Erasmus+ und Auslands-BAföG

Der Erasmus+-Zuschuss ist laut Europäischer Kommission ein Beitrag zu Reise- und Lebenshaltungskosten. Seine Höhe hängt von mehreren Bedingungen ab, unter anderem vom Unterschied der Lebenshaltungskosten zwischen Heimat- und Zielland. Einen Monatsbetrag nennt die Kommission nicht. Frage dein International Office nach der Höhe der Förderung für Slowenien. Mehr dazu im Ratgeber Erasmus und Auslandssemester planen.

Auslands-BAföG ist für ein Teilstudium im Ausland möglich. Für Slowenien ist laut Flyer des Deutschen Studierendenwerks (Stand Januar 2026) das Studierendenwerk Marburg zuständig. Voraussetzung ist ein ständiger Wohnsitz in Deutschland. Der Antrag sollte möglichst sechs Monate vor Auslandsbeginn online gestellt werden. Die Förderung beginnt mit dem Monat der Antragstellung, frühestens aber mit dem Start des Auslandsstudiums. Der Flyer nennt einen einmaligen Zuschlag für Hin- und Rückreise, einen Zuschlag zur Krankenversicherung und Studiengebühren bis 5.600 Euro für höchstens ein Jahr, falls erforderlich. Alle Einzelheiten stehen im Ratgeber Auslands-BAföG: Voraussetzungen, Höhe und Zuschläge.

Rechenbeispiel: Bei einem Semester von fünf Monaten ergeben sich mit dem Mindestbetrag der Universität Ljubljana mindestens 3.500 Euro für die Lebenshaltung. Erasmus+-Studierende zahlen an der Gasthochschule keine Studiengebühren, kleine Gebühren kommen hinzu. Flug oder Bahnfahrt, eine Auslandskrankenversicherung und die Kosten für Vorkasse-Behandlungen sind in der Summe nicht enthalten. Die Summe ist eine Orientierung, keine Zusage.

So gehst du vor der Abreise vor

  1. Lass dir von deiner Krankenkasse schriftlich bestätigen, wie du in Slowenien versichert bist, bevor du das Learning Agreement unterschreibst.
  2. Prüfe, dass deine Europäische Krankenversicherungskarte für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig ist, und bestelle bei Bedarf rechtzeitig eine neue.
  3. Schließe eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab, weil die Karte den Rücktransport nicht abdeckt.
  4. Kläre den Impf- und Masernschutz nach dem STIKO-Impfkalender und die Hepatitis-A-Impfung, die das Auswärtige Amt empfiehlt.
  5. Prüfe, dass dein Personalausweis oder Reisepass gültig ist, denn ein abgelaufener Ausweis kann bei der Einreise zu Problemen führen.
  6. Stelle den Auslands-BAföG-Antrag beim Studierendenwerk Marburg möglichst sechs Monate vor Beginn, falls du gefördert werden möchtest.
  7. Halte Einschreibe- und Versicherungsnachweis für eine mögliche Anmeldung nach drei Monaten bereit.

Häufige Fragen

Gilt meine Europäische Krankenversicherungskarte in Slowenien?

Ja, für medizinisch notwendige Behandlung nach den Regeln des slowenischen Systems. Aufschiebbare Behandlungen und der Rücktransport nach Deutschland sind nicht abgedeckt.

Brauche ich für Slowenien ein Visum?

Nein. Mit deutscher Staatsangehörigkeit genügen Reisepass oder Personalausweis, der gültig sein muss. Nach drei Monaten kann Slowenien eine Anmeldung verlangen.

Muss ich in Slowenien Studiengebühren zahlen?

Als Erasmus+-Studierende nicht für Studium, Einschreibung und Prüfungen. Kleine Gebühren für Versicherung oder Studierendenvertretung können anfallen. Für andere Austauschformen klärt deine Hochschule die Gebühren anhand der Austauschvereinbarung.

Wie hoch sind die Lebenshaltungskosten in Slowenien?

Die Universität Ljubljana nennt mindestens 700 Euro im Monat. Wohnheimplätze für Austauschstudierende kosten im Durchschnitt 197,44 Euro zuzüglich rund 30 Euro Nebenkosten. Die Seite trägt kein Datum.

Zahlt meine Krankenkasse den Rücktransport?

Die Europäische Krankenversicherungskarte übernimmt den Rücktransport nach Deutschland nicht. Frage deine Krankenkasse nach dem Leistungsumfang im Ausland und kläre den Rücktransport zusätzlich mit einer Auslandsversicherung.

Wer ist für Auslands-BAföG nach Slowenien zuständig?

Das Studierendenwerk Marburg. Das nennt der Flyer des Deutschen Studierendenwerks (Stand Januar 2026).

Quellen

Abruf der Quellen am 25.10.2026, sofern nicht anders angegeben.

Passend dazu

Den Online-Check findest du unter check.academycon.de.

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung.

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