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AOK Rheinland-Pfalz/Saarland für Studierende: Beitrag 2026, ab 30 und Leistungen

Beitrag der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland für Studenten 2026: 139,28 € mit Pflege unter 23, Mindestbeitrag ab 30 und Leistungen. Stand Oktober 2026.

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Der Beitrag der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland für Studenten beträgt 2026 in der Krankenversicherung 108,50 € im Monat. Mit Pflegeversicherung sind es 139,28 € (unter 23 oder mit Kind) beziehungsweise 144,41 € (kinderlos ab 23). Gebiet: Rheinland-Pfalz und Saarland. Die studentische Versicherung endet mit dem Semester des 30. Geburtstags, danach liegt der freiwillige Mindestbeitrag kinderlos bei 272,50 €.

Kurz beantwortet: Die Fakten zur AOK Rheinland-Pfalz/Saarland für Studenten

AngabeWert
Zusatzbeitrag 20262,47 %
Öffnungregional: Rheinland-Pfalz und Saarland
Studentische Versicherung unter 23 (KV und PV)139,28 € im Monat
Studentische Versicherung ab 23, kinderlos (KV und PV)144,41 € im Monat
Freiwilliger Mindestbeitrag ab 30, kinderlos272,50 € im Monat
Freiwilliger Mindestbeitrag ab 30, mit Kind264,59 € im Monat
Quelle und StandZusatzbeitrag laut Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands, Stand 24.10.2026. Beiträge eigene Berechnung auf Basis der Rechengrößen 2026. Die Studierendenseite der AOK (Stand 14.09.2026) nennt keine Beträge.

Die Beträge gelten für die gesetzliche Pflichtversicherung als Student im Geschäftsgebiet der AOK. Der Zusatzbeitrag ist kassenindividuell und kann sich ändern, er wird in der Regel zum Jahreswechsel neu festgelegt. Verbindlich ist der Satz, den die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland selbst nennt.

Die AOK ist regional organisiert. Zuständig ist die AOK des Wohn- oder Studienorts, nicht automatisch die Kasse, die du von Zuhause kennst. Für einen Überblick über die Beiträge und die Zuständigkeit der AOK-Kassen steht der vorhandene Ratgeber AOK-Studentenkrankenversicherung bereit.

Was kostet die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland als Student?

Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland bietet keinen frei wählbaren Studententarif an, sondern die gesetzliche studentische Krankenversicherung (KVdS) mit einheitlicher Formel. Der Beitrag errechnet sich aus einer festen Bemessungsgrundlage von 855 € im Monat. Dieser Betrag setzt sich aus 475 € Grundbedarf und 380 € Wohnpauschale zusammen (§ 236 SGB V) und gilt auch dann, wenn du kein BAföG erhältst.

So ergibt sich der Beitrag 2026 im Einzelnen:

  1. Bemessungsgrundlage: 855,00 € im Monat (475 € Grundbedarf plus 380 € Wohnpauschale).
  2. Basisbeitrag: 10,22 % von 855,00 € ergeben 87,38 €. Der Satz ist sieben Zehntel des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 %.
  3. Zusatzbeitrag der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland: 2,47 % von 855,00 € ergeben 21,12 €.
  4. Krankenversicherung: 87,38 € plus 21,12 € ergeben 108,50 €.
  5. Pflegeversicherung: 30,78 € (3,6 %) unter 23 oder mit Kind, 35,91 € (4,2 %) kinderlos ab 23.
  6. Summe: 139,28 € unter 23 oder mit Kind, 144,41 € kinderlos ab 23.

Ein Prozentpunkt Zusatzbeitrag entspricht bei Studierenden 8,55 € im Monat. Wie der Zusatzbeitrag der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland im Vergleich zu den anderen Kassen liegt, zeigt die Tabelle im Beitrag Zusatzbeiträge 2026 aller Krankenkassen. Den Überblick über alle Kassen bietet der Hub Krankenkassen für Studierende: alle Kassen im Überblick.

Was gilt bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland ab 25 und ab 30?

Familienversicherung endet mit 25

Bis zum 25. Geburtstag kannst du als Student über einen Elternteil familienversichert sein, wenn dieser Mitglied einer gesetzlichen Kasse ist. Das gilt, solange dein regelmäßiges Gesamteinkommen 2026 höchstens 565 € im Monat beträgt, bei einem Minijob höchstens 603 € (§ 10 SGB V). Die AOK nennt auf ihrer Seite ebenfalls die Altersgrenze 25 und die Einkommensgrenze von 565 €. Verlängern lässt sich die Altersgrenze nur um Zeiten eines gesetzlichen Dienstes oder Freiwilligendienstes, höchstens um zwölf Monate, nicht um Studienzeiten. Ab dem 23. Geburtstag fällt zudem der Pflegezuschlag für Kinderlose an, das sind 5,13 € mehr im Monat. Mehr dazu steht im Glossar unter Familienversicherung im Studium.

Studentische Versicherung endet mit 30

Die Pflichtversicherung als Student endet mit Ablauf des Semesters, in dem du 30 wirst (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V). Eine Höchstzahl an Fachsemestern gibt es seit 2020 nicht mehr, maßgeblich ist die Altersgrenze. Die AOK nennt auf ihrer Seite ebenfalls das Ende mit dem Semester des 30. Lebensjahres und eine Verlängerung in bestimmten Fällen. Ob eine Verlängerung greift, prüft die AOK vor Ort im Einzelfall. Details stehen in den Beiträgen Krankenversicherung als Student über 30 und Studieren mit 30.

Endet die studentische Versicherung, bleibst du in der Regel als freiwilliges Mitglied bei der AOK, sofern du keinen anderen Schutz nachweist. Dann gilt eine Mindestbemessungsgrundlage. So ergibt sich der Mindestbeitrag 2026:

  1. Mindestbemessungsgrundlage: 3.955,00 € Bezugsgröße geteilt durch 3 ergeben 1.318,33 € im Monat.
  2. Krankenversicherung: ermäßigter Satz 14,0 % plus Zusatzbeitrag 2,47 % ergeben 16,47 %, das sind 217,13 €.
  3. Pflegeversicherung: 47,46 € (3,6 %) mit Kind, 55,37 € (4,2 %) kinderlos.
  4. Summe: 264,59 € mit Kind, 272,50 € kinderlos.

Bei höheren Einnahmen bemisst sich der Beitrag danach, bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat.

Was gilt für Werkstudenten und Minijobber bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland?

Ein Werkstudentenjob oder Minijob ändert an deiner Versicherung bei der AOK meist nichts, solange das Studium im Vordergrund steht. Entscheidend sind Wochenstunden und Verdienst. Die Regeln beschreibt die AOK auf ihrer Seite (Stand 14.09.2026).

KonstellationWirkung auf die Krankenversicherung
Werkstudent mit höchstens 20 Wochenstunden während des SemestersDie studentische Versicherung läuft weiter. Mehr Stunden sind in der vorlesungsfreien Zeit erlaubt.
Unbefristete Beschäftigung über 20 WochenstundenAb dem ersten Tag entsteht Versicherungspflicht als Arbeitnehmer.
Minijob mit einem Entgelt über 565 €, aber unter 603 € im MonatWenn die Familienversicherung ausgeschlossen ist, ist eine studentische Versicherung möglich.

Zusätzliche Stunden am Abend, in der Nacht oder am Wochenende sind möglich, wenn die Beschäftigung auf höchstens 26 Wochen im Jahr befristet ist. Alle Jobs werden dafür zusammengerechnet. Die Einordnung im Detail beschreibt der Beitrag Werkstudent: 20-Stunden-Regel.

Welche Zusatzleistungen und Bonusprogramme nennt die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland für junge Versicherte?

Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland nennt auf ihren Seiten ein Bonusprogramm. Wir geben die Angaben hier ohne Wertung wieder, sie stammen von der AOK und können sich ändern.

  • Bonusprogramm der AOK („Meine AOK“-App): Anmeldung für das Programm in der App, Aktivitäten werden per Foto nachgewiesen, der gesammelte Bonus kann direkt ausgezahlt werden. Die Seite nennt keine Punkte, Euro-Beträge oder Prämien. Die Programme sind regional verschieden, die zuständige AOK wird über die Postleitzahl ermittelt. Studierende und junge Versicherte nennt die Seite nicht als eigene Zielgruppe. Quelle: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, Bonusprogramm, Seitenstand 13.10.2026.

Der gesetzliche Leistungskatalog ist bei allen gesetzlichen Kassen weitgehend gleich, die Satzung regelt die freiwilligen Angebote.

Wie wechselst du zur AOK Rheinland-Pfalz/Saarland?

Du meldest dich bei der AOK an, sie übernimmt die Kündigung bei deiner bisherigen Kasse. Die Fristen regelt § 175 SGB V:

  1. Wahlrecht: Du kannst deine Kasse frei wählen. Als Student musst du die Wahl spätestens zwei Wochen nach Beginn der Versicherungspflicht treffen.
  2. Antrag: Stelle den Antrag bei der AOK. Die Meldung der neuen Kasse ersetzt die Kündigung, die Bestätigung durch die bisherige Kasse folgt.
  3. Kündigungsfrist: Die Mitgliedschaft endet zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats. Wer im Januar kündigt, wechselt zum 1. April.
  4. Bindung: An die neue Kasse bist du grundsätzlich zwölf Monate gebunden. Das gilt nicht, wenn die Mitgliedschaft kraft Gesetzes endet, etwa mit dem Ende der Familienversicherung.
  5. Sonderkündigungsrecht: Erhöht die Kasse den Zusatzbeitrag, kannst du früher kündigen. Die Zwölf-Monats-Bindung spielt dann keine Rolle.

Ausführlich beschreibt das der Beitrag Krankenkasse wechseln als Student.

Häufige Fragen

Gibt es bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland einen Studententarif?

Nein, die AOK bietet die gesetzliche studentische Krankenversicherung an. Der Beitrag folgt der gesetzlichen Formel und beträgt 2026 mit dem Zusatzbeitrag von 2,47 % für die Krankenversicherung 108,50 € im Monat, mit Pflegeversicherung 139,28 € beziehungsweise 144,41 €.

Wie hoch ist der Zusatzbeitrag der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland 2026?

Er liegt laut Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands bei 2,47 %. Auf die Bemessungsgrundlage von 855 € gerechnet sind das 21,12 € im Monat. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag beträgt 2,9 %.

Bis wann bin ich familienversichert?

Als Student bis zum 25. Geburtstag, wenn dein Gesamteinkommen 2026 höchstens 565 € im Monat beträgt, bei einem Minijob 603 €. Danach folgt in der Regel die studentische Versicherung, sofern du die Voraussetzungen erfüllst.

Was kostet die AOK mit 30?

Nach dem Ende der studentischen Versicherung liegt der freiwillige Mindestbeitrag 2026 bei 272,50 € im Monat für Kinderlose und bei 264,59 € mit Kind, jeweils mit Pflegeversicherung. Bei höheren Einnahmen steigt der Beitrag.

Kann ich als Werkstudent bei der AOK bleiben?

Ja, solange du während des Semesters höchstens 20 Wochenstunden arbeitest. Arbeitest du dauerhaft mehr, kann eine Versicherungspflicht als Arbeitnehmer entstehen.

Wann kann ich die AOK wieder verlassen?

Grundsätzlich nach zwölf Monaten Bindung, bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags früher mit dem Sonderkündigungsrecht.

Quellen

Wenn du deine Situation einordnen willst, kannst du den Online-Check von Academycon nutzen.

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Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung.

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