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AOK Rheinland/Hamburg für Studierende: Beitrag 2026, ab 30 und Leistungen

Beitrag der AOK Rheinland/Hamburg für Studenten 2026: 146,29 € mit Pflege unter 23, freiwilliger Mindestbeitrag ab 30 und Leistungen. Stand Oktober 2026.

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Der Beitrag der AOK Rheinland/Hamburg für Studenten beträgt 2026 in der Krankenversicherung 115,51 € im Monat. Mit Pflegeversicherung sind es 146,29 € (unter 23 oder mit Kind) beziehungsweise 151,42 € (kinderlos ab 23). Die Kasse ist in Hamburg und Nordrhein-Westfalen tätig. Die studentische Versicherung endet mit dem Semester des 30. Geburtstags, danach liegt der freiwillige Mindestbeitrag kinderlos bei 283,31 €.

Kurz beantwortet: Die Fakten zur AOK Rheinland/Hamburg für Studenten

AngabeWert
Zusatzbeitrag 20263,29 %
Öffnungregional: Hamburg und Nordrhein-Westfalen
Studentische Versicherung unter 23 (KV und PV)146,29 € im Monat
Studentische Versicherung ab 23, kinderlos (KV und PV)151,42 € im Monat
Freiwilliger Mindestbeitrag ab 30, kinderlos283,31 € im Monat
Freiwilliger Mindestbeitrag ab 30, mit Kind275,40 € im Monat
Quelle und StandZusatzbeitrag laut Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands, Stand 24.10.2026. Beiträge eigene Berechnung auf Basis der Rechengrößen 2026. Die abgerufene Studierendenseite der AOK (Stand 14.09.2026) nennt keine Beträge und verweist auf die Postleitzahl-Suche.

Die Beträge gelten für die gesetzliche Pflichtversicherung als Student im Geschäftsgebiet der AOK Rheinland/Hamburg. Der Zusatzbeitrag ist kassenindividuell und kann sich ändern, er wird in der Regel zum Jahreswechsel neu festgelegt. Verbindlich ist der Satz, den die AOK Rheinland/Hamburg selbst nennt.

Die AOK ist regional organisiert. Zuständig ist die AOK des Wohn- oder Studienorts, nicht automatisch die Kasse, die du von Zuhause kennst. Für einen bundesweiten Überblick über die Beiträge und die Zuständigkeit der AOK-Kassen steht der vorhandene Ratgeber AOK-Studentenkrankenversicherung bereit.

Was kostet die AOK Rheinland/Hamburg als Student?

Die AOK Rheinland/Hamburg bietet keinen frei wählbaren Studententarif an, sondern die gesetzliche studentische Krankenversicherung (KVdS) mit einheitlicher Formel. Der Beitrag errechnet sich aus einer festen Bemessungsgrundlage von 855 € im Monat. Dieser Betrag setzt sich aus 475 € Grundbedarf und 380 € Wohnpauschale zusammen (§ 236 SGB V) und gilt auch dann, wenn du kein BAföG erhältst.

So ergibt sich der Beitrag 2026 im Einzelnen:

  1. Bemessungsgrundlage: 855,00 € im Monat (475 € Grundbedarf plus 380 € Wohnpauschale).
  2. Basisbeitrag: 10,22 % von 855,00 € ergeben 87,38 €. Der Satz ist sieben Zehntel des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 %.
  3. Zusatzbeitrag der AOK Rheinland/Hamburg: 3,29 % von 855,00 € ergeben 28,13 €.
  4. Krankenversicherung: 87,38 € plus 28,13 € ergeben 115,51 €.
  5. Pflegeversicherung: 30,78 € (3,6 %) unter 23 oder mit Kind, 35,91 € (4,2 %) kinderlos ab 23.
  6. Summe: 146,29 € unter 23 oder mit Kind, 151,42 € kinderlos ab 23.

Ein Prozentpunkt Zusatzbeitrag entspricht bei Studierenden 8,55 € im Monat. Wie der Zusatzbeitrag der AOK Rheinland/Hamburg im Vergleich zu den anderen Kassen liegt, zeigt die Tabelle im Beitrag Zusatzbeiträge 2026 aller Krankenkassen. Den Überblick über alle Kassen bietet der Hub Krankenkassen für Studierende: alle Kassen im Überblick.

Was gilt bei der AOK Rheinland/Hamburg ab 25 und ab 30?

Familienversicherung endet mit 25

Bis zum 25. Geburtstag kannst du als Student über einen Elternteil familienversichert sein, wenn dieser Mitglied einer gesetzlichen Kasse ist. Das gilt, solange dein Gesamteinkommen 2026 höchstens 565 € im Monat beträgt, bei einem Minijob höchstens 603 € (§ 10 SGB V). Die AOK nennt auf ihrer Seite ebenfalls die Altersgrenze 25 und die Einkommensgrenze von 565 €. Verlängern lässt sich die Altersgrenze nur um Zeiten eines gesetzlichen Dienstes oder Freiwilligendienstes, höchstens um zwölf Monate, nicht um Studienzeiten. Danach läuft deine Absicherung als Student mit den oben berechneten Beträgen weiter. Ab dem 23. Geburtstag fällt zudem der Pflegezuschlag für Kinderlose an, das sind 5,13 € mehr im Monat. Mehr dazu steht im Glossar unter Familienversicherung im Studium.

Studentische Versicherung endet mit 30

Die Pflichtversicherung als Student endet mit Ablauf des Semesters, in dem du 30 wirst (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V). Eine Höchstzahl an Fachsemestern gibt es seit 2020 nicht mehr, maßgeblich ist die Altersgrenze. Die AOK nennt auf ihrer Seite ebenfalls das Ende mit dem Semester des 30. Lebensjahres und eine Verlängerung in bestimmten Fällen. Ob eine Verlängerung greift, prüft die AOK vor Ort im Einzelfall und je Semester. Details stehen in den Beiträgen Krankenversicherung als Student über 30 und Studieren mit 30.

Endet die studentische Versicherung, bleibst du in der Regel als freiwilliges Mitglied bei der AOK, sofern du keinen anderen Schutz nachweist. Dann gilt eine Mindestbemessungsgrundlage. So ergibt sich der Mindestbeitrag 2026:

  1. Mindestbemessungsgrundlage: 3.955,00 € Bezugsgröße geteilt durch 3 ergeben 1.318,33 € im Monat.
  2. Krankenversicherung: ermäßigter Satz 14,0 % plus Zusatzbeitrag 3,29 % ergeben 17,29 %, das sind 227,94 €.
  3. Pflegeversicherung: 47,46 € (3,6 %) mit Kind, 55,37 € (4,2 %) kinderlos.
  4. Summe: 275,40 € mit Kind, 283,31 € kinderlos.

Bei höheren Einnahmen bemisst sich der Beitrag danach, bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat.

Was gilt für Werkstudenten und Minijobber bei der AOK Rheinland/Hamburg?

Ein Werkstudentenjob oder Minijob ändert an deiner Versicherung bei der AOK meist nichts, solange das Studium im Vordergrund steht. Entscheidend sind Wochenstunden und Verdienst.

KonstellationWirkung auf die Krankenversicherung
Werkstudent mit höchstens 20 Wochenstunden während des SemestersDie studentische Versicherung läuft weiter. Mehr Stunden sind in der vorlesungsfreien Zeit erlaubt.
Unbefristete Beschäftigung über 20 WochenstundenAb dem ersten Tag entsteht Versicherungspflicht als Arbeitnehmer.
Minijob mit einem Entgelt über 565 €, aber unter 603 € im MonatWenn die Familienversicherung ausgeschlossen ist, ist eine studentische Versicherung möglich.

Zusätzliche Stunden am Abend, in der Nacht oder am Wochenende sind möglich, wenn die Beschäftigung auf höchstens 26 Wochen im Jahr befristet ist. Alle Jobs werden dafür zusammengerechnet. Die Einordnung im Detail und die Fälle bei Semesterferien oder mehreren Arbeitgebern beschreibt der Beitrag Werkstudent: 20-Stunden-Regel.

Welche Zusatzleistungen und Bonusprogramme nennt die AOK Rheinland/Hamburg für junge Versicherte?

Die AOK Rheinland/Hamburg nennt auf ihren Seiten einen Wahltarif. Wir geben die Angaben hier ohne Wertung wieder, sie stammen von der AOK und können sich ändern.

  • Wahltarif AOK-Bonus-Plus: Selbstbehalttarif mit Grundbonus. Der Grundbonus fällt zu Jahresbeginn an und wird ausgezahlt, wenn keine Leistungen in Anspruch genommen werden. Selbstbehalte und Grundbonus richten sich nach dem Bruttoeinkommen. Die Seite nennt keine Euro-Beträge. Zusätzliche Boni für Vorsorge, Impfungen oder ein Fitnessstudio hängen von der regionalen AOK ab. Quelle: AOK Rheinland/Hamburg, Wahltarif AOK-Bonus-Plus, Seitenstand 30.09.2026.

Die Seite nennt Studierende nicht als eigene Zielgruppe. Der gesetzliche Leistungskatalog ist bei allen gesetzlichen Kassen weitgehend gleich, die Satzung regelt die freiwilligen Angebote.

Wie wechselst du zur AOK Rheinland/Hamburg?

Du meldest dich bei der AOK an, sie übernimmt die Kündigung bei deiner bisherigen Kasse. Die Fristen regelt § 175 SGB V:

  1. Wahlrecht: Du kannst deine Kasse frei wählen. Als Student musst du die Wahl spätestens zwei Wochen nach Beginn der Versicherungspflicht treffen.
  2. Antrag: Stelle den Antrag bei der AOK. Die Meldung der neuen Kasse ersetzt die Kündigung, die Bestätigung durch die bisherige Kasse folgt.
  3. Kündigungsfrist: Die Mitgliedschaft endet zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats. Wer im Januar kündigt, wechselt zum 1. April.
  4. Bindung: An die neue Kasse bist du grundsätzlich zwölf Monate gebunden. Das gilt nicht, wenn die Mitgliedschaft kraft Gesetzes endet, etwa mit dem Ende der Familienversicherung.
  5. Sonderkündigungsrecht: Erhöht die Kasse den Zusatzbeitrag, kannst du früher kündigen. Die Zwölf-Monats-Bindung spielt dann keine Rolle.

Ausführlich beschreibt das der Beitrag Krankenkasse wechseln als Student.

Häufige Fragen

Gibt es bei der AOK Rheinland/Hamburg einen Studententarif?

Nein, die AOK bietet die gesetzliche studentische Krankenversicherung an. Der Beitrag folgt der gesetzlichen Formel und beträgt 2026 mit dem Zusatzbeitrag von 3,29 % für die Krankenversicherung 115,51 € im Monat, mit Pflegeversicherung 146,29 € beziehungsweise 151,42 €.

Wie hoch ist der Zusatzbeitrag der AOK Rheinland/Hamburg 2026?

Er liegt laut Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands bei 3,29 %. Auf die Bemessungsgrundlage von 855 € gerechnet sind das 28,13 € im Monat. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag beträgt 2,9 %.

Bis wann bin ich familienversichert?

Als Student bis zum 25. Geburtstag, wenn dein Gesamteinkommen 2026 höchstens 565 € im Monat beträgt, bei einem Minijob 603 €. Danach folgt in der Regel die studentische Versicherung, sofern du die Voraussetzungen erfüllst.

Was kostet die AOK mit 30?

Nach dem Ende der studentischen Versicherung liegt der freiwillige Mindestbeitrag 2026 bei 283,31 € im Monat für Kinderlose und bei 275,40 € mit Kind, jeweils mit Pflegeversicherung. Bei höheren Einnahmen steigt der Beitrag.

Kann ich als Werkstudent bei der AOK bleiben?

Ja, solange du während des Semesters höchstens 20 Wochenstunden arbeitest. Arbeitest du dauerhaft mehr, kann eine Versicherungspflicht als Arbeitnehmer entstehen.

Wann kann ich die AOK wieder verlassen?

Grundsätzlich nach zwölf Monaten Bindung, bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags früher mit dem Sonderkündigungsrecht.

Quellen

Wenn du deine Situation einordnen willst, kannst du den Online-Check von Academycon nutzen.

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Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung.

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