Kurz beantwortet
Mit 25 endet die Familienversicherung für Kinder in Ausbildung. Wer studiert, ist dann in der Regel über die studentische Krankenversicherung (KVdS) versichert, sofern die Voraussetzungen vorliegen. Ohne diesen Status kommen die freiwillige gesetzliche Versicherung oder eine private Versicherung in Frage. Für Studierende ab 23 ohne Kind kostet die KVdS 2026 rund 148,09 Euro im Monat.
Bis wann bin ich familienversichert?
Kinder sind familienversichert, wenn sie in einer Schul- oder Berufsausbildung stehen, und zwar bis zum 25. Geburtstag. Die Altersgrenze verlängert sich um Zeiten eines gesetzlichen Dienstes, eines freiwilligen Wehrdienstes oder eines Freiwilligendienstes. Studienzeiten verlängern sie dagegen nicht. Die Krankenversicherung mit 25 hängt also von der Ausbildung ab.
Zusätzlich gilt eine Einkommensgrenze. Dabei darf das Gesamteinkommen 2026 monatlich 565 Euro nicht übersteigen. Bei einer geringfügigen Beschäftigung ist bis zur Minijob-Grenze von 603 Euro (2026) ein regelmäßiges Einkommen zulässig.
| Merkmal | Wert 2026 | Stand | Status | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Altersgrenze in Ausbildung | 25 Jahre | geltendes Recht | amtlich | § 10 Abs. 2 SGB V |
| Einkommensgrenze Familienversicherung | 565 Euro im Monat | 01.01.2026 | amtlich | § 10 SGB V, GKV-Spitzenverband |
| Minijob-Sonderfall | 603 Euro im Monat | 01.01.2026 | amtlich | § 10 Abs. 1 Satz 5 SGB V |
| Einkommensgrenze 2027 | 590 Euro im Monat | 01.01.2027 | Gesetzentwurf | Verordnungsentwurf, berechnet |
Welche Wege gibt es nach dem 25. Geburtstag?
- Studentische Krankenversicherung (KVdS): Sie gilt, solange du als Studierende immatrikuliert bist und die Altersgrenze 30 nicht erreicht hast.
- Freiwillige gesetzliche Versicherung: Sie kommt in Frage, wenn die KVdS nicht mehr gilt. Die Mindestbemessung liegt bei 1.318,33 Euro.
- Private Krankenversicherung: Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist unter bestimmten Voraussetzungen binnen drei Monaten möglich. Die Befreiung ist aber nicht widerruflich.
Was kostet die Krankenversicherung mit 25 über die KVdS?
Die KVdS-Bemessungsgrundlage beträgt 855 Euro im Monat (475 Euro Grundbedarf und 380 Euro Wohnpauschale). Daraus ergibt sich für die Krankenversicherung mit 25 folgender Rechenweg für 2026:
- Krankenversicherung ohne Zusatzbeitrag: 855,00 mal 10,22 Prozent gleich 87,38 Euro.
- Durchschnittlicher Zusatzbeitrag: 855,00 mal 2,9 Prozent gleich 24,80 Euro.
- Pflegeversicherung ohne Kinderlosenzuschlag: 855,00 mal 3,6 Prozent gleich 30,78 Euro.
- Summe ohne Kinderlosenzuschlag: 87,38 plus 24,80 plus 30,78 gleich 142,96 Euro.
- Mit Kinderlosenzuschlag ab 23 (0,6 Punkte): 855,00 mal 4,2 Prozent gleich 35,91 Euro statt 30,78 Euro. Summe 148,09 Euro.
Der tatsächliche Zusatzbeitrag hängt aber von deiner Kasse ab.
So gehst du vor
- Prüfe, ob du eine Schul- oder Berufsausbildung hast und ob ein Dienst die Altersgrenze verlängert.
- Prüfe dein Einkommen gegen die Grenze von 565 Euro und die Minijob-Grenze von 603 Euro.
- Melde anschließend die Immatrikulation bei deiner Krankenkasse und kläre den Status.
- Wenn du dich befreien willst, stelle den Antrag innerhalb von drei Monaten.
Häufige Fragen
Gilt die Familienversicherung auch während des Masterstudiums?
Nur bis zum 25. Geburtstag. Danach greift die KVdS, wenn die übrigen Voraussetzungen gelten.
Gilt bei einem Minijob eine andere Grenze?
Ja. Bei geringfügiger Beschäftigung gilt nämlich die höhere Grenze von 603 Euro (2026). Überschreitest du sie regelmäßig, endet die Familienversicherung.
Kann ich nach dem 25. Geburtstag in die PKV wechseln?
Das ist möglich, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Befreiung von der Versicherungspflicht muss binnen drei Monaten beantragt werden.
Was passiert bei einem Freiwilligendienst?
Die Altersgrenze verlängert sich also um die Dauer des Dienstes, wie in den Voraussetzungen beschrieben.
Bleibt die KVdS bis 30 bestehen?
Ja, solange du immatrikuliert bist und die übrigen Voraussetzungen gelten. Die Pflicht endet mit dem Ablauf des Semesters, in dem du 30 wirst, sofern kein Verlängerungsgrund vorliegt.
Quellen
- § 10 SGB V (Familienversicherung), § 5 SGB V (Studierende), § 8 SGB V (Befreiung). Quelle: Gesetze-im-internet.de, abgerufen am 20.10.2026.
- GKV-Spitzenverband, Faktenblatt Rechengrößen 2026, Stand 01.01.2026.
- Gemeinsames Rundschreiben KVdS (Fassung 2017): Aktuelle Fassung prüfen.
Passend dazu
- Studieren mit 30: Chancen, Finanzierung und Alltag
- Familienversicherung im Studium unter 25: Einkommensgrenze und Voraussetzungen 2026
- Krankenversicherung im Studium nach Alter: Kosten unter 25, 25 bis 29 und ab 30
Information, keine individuelle Beratung.
Redaktion: Academycon · Stand: Oktober 2026
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