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Zusatzbeitrag der Krankenkasse

Zusatzbeitrag 2026: Durchschnitt 2,9 Prozent, Berechnung auf die Bemessungsgrundlage und was 0,3 Prozentpunkte für Studierende bedeuten. Mit Beispiel.

Definition

Der Zusatzbeitrag ist der Anteil am Krankenversicherungsbeitrag, den jede gesetzliche Krankenkasse selbst festlegt. Er wird auf dieselbe Bemessungsgrundlage berechnet wie der allgemeine Beitragssatz. Der Zusatzbeitrag liegt je Kasse unterschiedlich hoch, der bundesweite Durchschnitt ist eine Richtgröße.

Wert (Stand 20.10.2026)

GrößeWertStatusQuelle
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 20262,9 ProzentamtlichBMG, Stand 3.9.2026
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 20272,9 ProzentSchätzung des Schätzerkreises, amtliche Festsetzung steht ausBundesamt für Soziale Sicherung

Beispiel

In der KVdS beträgt die Bemessungsgrundlage 855 Euro. Bei einem Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent zahlst du 24,80 Euro im Monat. Erhöht deine Kasse den Satz um 0,3 Prozentpunkte, kommen 2,57 Euro im Monat dazu, das sind 30,78 Euro im Jahr.

Verwandte Begriffe

Beitragssatz, Beitragsbemessungsgrundlage, Sonderkündigungsrecht, KVdS.

Weiterführende Beiträge

Quellen

Bundesgesundheitsministerium, Beiträge der GKV, Bundesamt für Soziale Sicherung, Schätzerkreis 2026 und 2027. Stand: 20.10.2026.

Information, keine individuelle Beratung.
Redaktion: Academycon · Stand: Oktober 2026

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