Definition
Der Zusatzbeitrag ist der Anteil am Krankenversicherungsbeitrag, den jede gesetzliche Krankenkasse selbst festlegt. Er wird auf dieselbe Bemessungsgrundlage berechnet wie der allgemeine Beitragssatz. Der Zusatzbeitrag liegt je Kasse unterschiedlich hoch, der bundesweite Durchschnitt ist eine Richtgröße.
Wert (Stand 20.10.2026)
| Größe | Wert | Status | Quelle |
|---|---|---|---|
| Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026 | 2,9 Prozent | amtlich | BMG, Stand 3.9.2026 |
| Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2027 | 2,9 Prozent | Schätzung des Schätzerkreises, amtliche Festsetzung steht aus | Bundesamt für Soziale Sicherung |
Beispiel
In der KVdS beträgt die Bemessungsgrundlage 855 Euro. Bei einem Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent zahlst du 24,80 Euro im Monat. Erhöht deine Kasse den Satz um 0,3 Prozentpunkte, kommen 2,57 Euro im Monat dazu, das sind 30,78 Euro im Jahr.
Verwandte Begriffe
Beitragssatz, Beitragsbemessungsgrundlage, Sonderkündigungsrecht, KVdS.
Weiterführende Beiträge
- Zusatzbeiträge 2026 aller Krankenkassen und was Studierende zahlen
- Krankenkasse wechseln als Student: Fristen, Ablauf und Sonderkündigungsrecht
Quellen
Bundesgesundheitsministerium, Beiträge der GKV, Bundesamt für Soziale Sicherung, Schätzerkreis 2026 und 2027. Stand: 20.10.2026.
Information, keine individuelle Beratung.
Redaktion: Academycon · Stand: Oktober 2026
Für eine erste Einordnung deiner Lage nutzt du den Online-Check.
This guide is also available in English: Read the English version.