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Urlaubssemester

Urlaubssemester und Krankenversicherung: Was in der KVdS gilt, wann die Pflicht ruht und wie sich die Beurlaubung auf die Versicherungspflicht auswirkt.

Definition

Ein Urlaubssemester ist ein Semester, in dem du an deiner Hochschule beurlaubt bist und nicht studierst. Du bleibst eingeschrieben. Nach den Grundsätzlichen Hinweisen der Spitzenverbände (Fassung 23.12.2025, Abschnitt 1.1.1) besteht die Versicherungspflicht bei einer Beurlaubung mit fortbestehender Einschreibung fort. Für die Krankenversicherung ist das Urlaubssemester dennoch ein Prüfpunkt, weil die Hochschule den Status melden muss.

Wert (Stand 20.10.2026)

GrößeWertStatusQuelle
Versicherungspflicht bei BeurlaubungBesteht bei fortbestehender Einschreibung nach den Grundsätzlichen Hinweisen fortVerwaltungsvorgabeGemeinsame Grundsätzliche Hinweise, Fassung 23.12.2025, Abschnitt 1.1.1

Beispiel

Du nimmst im Sommersemester 2027 ein Urlaubssemester. Du bleibst eingeschrieben, die studentische Versicherungspflicht besteht nach den Grundsätzlichen Hinweisen fort. Teile der Kasse die Beurlaubung trotzdem mit und kläre, ob dein Beitrag davon berührt wird.

Verwandte Begriffe

KVdS, Exmatrikulation, Anschlussversicherung.

Weiterführende Beiträge

Quellen

Gemeinsame Grundsätzliche Hinweise zur KVdS, Fassung 23.12.2025. Stand: 20.10.2026.

Information, keine individuelle Beratung.
Redaktion: Academycon · Stand: Oktober 2026

Für eine erste Einordnung deiner Lage nutzt du den Online-Check.

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