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Sonderkündigungsrecht bei Zusatzbeitrag

Sonderkündigungsrecht Krankenkasse 2026: Bei einer Zusatzbeitragserhöhung kündigst du bis zum Monat der Erhöhung, ohne zwölf Monate Bindung.

Definition

Das Sonderkündigungsrecht erlaubt dir, bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags durch deine Krankenkasse früher zu wechseln. Du kündigst bis zum Ablauf des Monats, ab dem der Zusatzbeitrag erstmals erhoben oder erhöht wird. Die zwölfmonatige Bindungsfrist gilt dann nicht.

Wert (Stand 20.10.2026)

GrößeWertStatusQuelle
Fristbis zum Ablauf des Monats, ab dem die Erhöhung giltgeltendes Recht§ 175 Abs. 4 Satz 6 SGB V
Bindungsfrist ohne Sonderrecht12 Monategeltendes Recht§ 175 Abs. 4 Satz 1 und 2 SGB V
Regelkündigungsfristzum Ablauf des übernächsten Kalendermonatsgeltendes Recht§ 175 Abs. 4 Satz 3 SGB V

Beispiel

Deine Kasse erhöht den Zusatzbeitrag zum 1. Januar 2027. Du kannst bis zum 31. Januar 2027 mit Wirkung zum Monatsende wechseln, ohne die Bindungsfrist abzuwarten. Die neue Kasse meldet den Wechsel an deine alte Kasse, du musst nicht selbst kündigen.

Verwandte Begriffe

Zusatzbeitrag, Kassenwechsel, Bindungsfrist, Anschlussversicherung.

Weiterführende Beiträge

Quellen

§ 175 SGB V. Stand: 20.10.2026.

Information, keine individuelle Beratung.
Redaktion: Academycon · Stand: Oktober 2026

Für eine erste Einordnung deiner Lage nutzt du den Online-Check.

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