Definition
Der Midijob ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Übergangsbereich oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze. Regelmäßig darf das Entgelt 2.000 Euro im Monat nicht übersteigen. In diesem Bereich zahlst du Sozialversicherungsbeiträge mit einem reduzierten Arbeitnehmeranteil, der mit steigendem Entgelt stufenweise zunimmt.
Wert (Stand 20.10.2026)
| Größe | Wert | Status | Quelle |
|---|---|---|---|
| Obergrenze des Übergangsbereichs | 2.000 Euro im Monat | amtlich | § 20 Abs. 2 SGB IV |
| Untergrenze 2026 | oberhalb von 603,01 Euro | berechnet aus der Minijob-Grenze | § 8 SGB IV |
| Untergrenze 2027 | oberhalb von 633,01 Euro | amtlich (Minijob-Zentrale) | Minijob-Grenze 2027 |
Beispiel
Du verdienst im Januar 2026 regelmäßig 900 Euro. Du liegst damit im Übergangsbereich, also im Midijob, und bist sozialversicherungspflichtig. Ein Minijob bis 603 Euro bleibt davon getrennt.
Verwandte Begriffe
Minijob, Geringfügigkeitsgrenze, Familienversicherung, Werkstudentenprivileg.
Weiterführende Beiträge
Quellen
§ 20 SGB IV, § 8 SGB IV, Minijob-Zentrale, Minijob-Grenze 2027. Stand: 20.10.2026.
Information, keine individuelle Beratung.
Redaktion: Academycon · Stand: Oktober 2026
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