Die Erasmus+ Förderung für ein Studium im Ausland hängt von der Ländergruppe des Gastlands ab und davon, welche Hochschule dich entsendet. Diese Seite nennt die Monatssätze für das Studienjahr 2026/27, soweit eine Quelle vorliegt, und erklärt, wie die Förderdauer begrenzt ist.
Kurz beantwortet
Für das Studienjahr 2026/27 nennt die Hochschule Paderborn nach Angaben des DAAD einen Monatssatz von 600 Euro für Ländergruppe 1 und 540 Euro für Ländergruppe 2 (Stand September 2026). Für Ländergruppe 3 liegt noch kein belegter Wert vor. Die Förderung zahlt deine Hochschule, die Höchstdauer richtet sich nach der Vereinbarung mit der Gasthochschule.
Welche Sätze gelten nach Ländergruppe?
Die Ländergruppen legt der DAAD fest. Die Zuordnung deines Gastlands zu einer Gruppe findest du in der Liste des DAAD, bevor du dich bewirbst. Die Tabelle zeigt nur die Werte, für die eine Quelle vorliegt.
| Ländergruppe | Monatssatz | Tagessatz | Quelle und Stand |
|---|---|---|---|
| Ländergruppe 1 | 600 Euro | 20 Euro | Hochschule Paderborn, Infoblatt nach DAAD-Angaben, Stand September 2026 |
| Ländergruppe 2 | 540 Euro | 18 Euro | Hochschule Paderborn, Infoblatt nach DAAD-Angaben, Stand September 2026 |
Wie lange wird gefördert?
Die Dauer ist an den Aufenthalt gebunden. Die Hochschule Paderborn fördert einsemestrige Aufenthalte für höchstens 140 Tage, also rund fünf Monate, und zweisemestrige für höchstens 280 Tage. Längere Aufenthalte bekommen für die übrigen Tage keine Förderung. Solche Regeln können je Hochschule abweichen, deshalb fragst du deine Hochschule nach ihrer Vorgabe.
Rechenbeispiel: Du gehst für ein Semester nach Gruppe 1 und bist 140 Tage dort. Bei 20 Euro je Tag ergeben sich 2.800 Euro Förderung. Bei einem Aufenthalt von 120 Tagen in Gruppe 2 ergeben sich bei 18 Euro je Tag 2.160 Euro.
Welche Fristen gelten?
Die Quelle nennt keine Bewerbungsfrist und keinen Termin für das Learning Agreement. Sie nennt nur frühestmögliche Auszahlungstermine: Für das Wintersemester 2026/27 frühestens im August 2026, für das Sommersemester 2027 frühestens im Dezember 2026. Die Bewerbungsfristen legt jede Hochschule selbst fest, deshalb erfragst du sie bei deinem Auslandsamt.
Häufige Fragen
Bekomme ich Erasmus-Förderung und BAföG gleichzeitig?
Ja, Erasmus-Förderung und Auslands-BAföG sind getrennte Leistungen. Wie sie sich auf deinen Bedarf auswirken, klärt das zuständige Amt für Ausbildungsförderung im Einzelfall.
Gilt Erasmus auch für Praktika?
Erasmus+ fördert neben dem Studium auch Praktika. Die Sätze und Fristen für Praktika stehen in dieser Quelle nicht und sind hier nicht belegt.
So gehst du jetzt vor
- Ermittle die Ländergruppe deines Gastlands in der DAAD-Liste.
- Frage deine Hochschule nach der Förderdauer, den Bewerbungsfristen und dem Learning Agreement.
- Rechne die Förderung mit dem Tagessatz und der Aufenthaltsdauer durch.
- Plane Krankenversicherung und Visum separat ein, denn die Förderung deckt sie nicht ab.
Information, keine individuelle Beratung.
Redaktion: Academycon · Stand: Oktober 2026
Quellen: Hochschule Paderborn, Erasmus-Förderung Studienjahr 2026/27, Infoblatt nach Angaben des DAAD, Stand September 2026. DAAD, Erasmus+ Studierendenmobilität (Ländergruppen-Liste). Verordnung der Europäischen Union zu Erasmus+ in der geltenden Fassung.
Den Online-Check findest du unter check.academycon.de.
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung.
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