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PKV-Tarifwechsel: So wechselst du innerhalb der Gesellschaft

Beim PKV-Tarifwechsel in der gleichen Gesellschaft werden erworbene Rechte angerechnet. Was als Mehrleistung gilt, was es kostet und wie du vorgehst.
Symbolbild: PKV-Tarifwechsel

Inhalt

Ein PKV-Tarifwechsel innerhalb derselben Gesellschaft ist dein gesetzlicher Anspruch: Nach § 204 VVG kannst du bei deinem Versicherer in andere Tarife mit gleichartigem Schutz wechseln, und erworbene Rechte sowie die Alterungsrückstellung werden dabei angerechnet. Soll der neue Tarif mehr leisten als der alte, darf der Versicherer für diese Mehrleistung einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag verlangen. Wer noch gar nicht privat versichert ist, findet den Einstieg im Ratgeber zum PKV-Wechsel als Student.

Das Wichtigste in Kürze

  • Du hast beim eigenen Versicherer Anspruch auf einen Wechsel in Tarife mit gleichartigem Schutz.
  • Erworbene Rechte und Alterungsrückstellung werden angerechnet.
  • Bei Mehrleistungen darf der Versicherer Leistungsausschluss oder Risikozuschlag und gegebenenfalls eine Wartezeit verlangen. Auch eine Senkung des Selbstbehalts gilt als Mehrleistung.
  • Nach den Leitlinien des PKV-Verbands sollen Versicherer Wechselanfragen innerhalb von 15 Arbeitstagen beantworten.

Welche Rechte hast du beim Tarifwechsel in der gleichen Gesellschaft?

Der Versicherer muss dir Tarife nennen, die einen gleichartigen Schutz bieten. Beim Wechsel nimmst du die Rechte mit, die du bereits erworben hast, einschließlich der Alterungsrückstellung. Wozu die Rückstellung dient, erklärt der Ratgeber zu den Altersrückstellungen in der PKV.

Eine Grenze setzen die Leitlinien des PKV-Verbands: Ein Wechsel von geschlechtsunabhängigen in geschlechtsabhängige Tarife ist ausgeschlossen. Die Tarifwechsel-Leitlinien sind eine freiwillige Selbstverpflichtung der Mitgliedsunternehmen.

Was gilt als Mehrleistung, und was folgt daraus?

SituationFolge beim Tarifwechsel
Neuer Tarif mit gleichartigem SchutzWechsel unter Anrechnung der erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung
Neuer Tarif mit MehrleistungLeistungsausschluss oder angemessener Risikozuschlag, gegebenenfalls Wartezeit
Selbstbehalt wird gesenktGilt als Mehrleistung
Zuschlag oder Wartezeit unerwünschtAbwendbar durch Leistungsausschluss für die Mehrleistung

Die Folgen knüpfen also an den Teil des Tarifs an, der über den bisherigen Schutz hinausgeht. Beispiel: Du hast einen Tarif mit hohem Selbstbehalt und möchtest ihn senken, weil dein Budget es zulässt. Der Versicherer darf dafür einen Zuschlag oder Ausschluss verlangen, und du entscheidest, ob du lieber auf die Mehrleistung verzichtest (Leistungsausschluss), um Zuschlag und Wartezeit zu vermeiden.

Was kostet ein Tarifwechsel, und wann lohnt er sich?

Die Kosten ergeben sich aus dem Beitrag des neuen Tarifs und einem möglichen Risikozuschlag für Mehrleistungen. Ob einmalige Gebühren anfallen, steht in den Tarifbedingungen und in der Antwort des Versicherers. Fordere deshalb alle Posten schriftlich an, bevor du dich entscheidest.

Für Studenten sind drei Anlässe naheliegend. Der Beitrag ist gestiegen, der Selbstbehalt passt nicht mehr zur finanziellen Lage, oder die Beihilfe endet. Bei Kindern von Beihilfeberechtigten endet sie in der Regel, wenn der Anspruch auf Familienzuschlag oder Kindergeld wegfällt, oft mit Vollendung des 25. Lebensjahres. Die genauen Regeln unterscheiden sich je nach Dienstherr, deshalb lohnt der Blick in die Beihilfevorschriften deines Dienstherrn. Dann kann dein Eigenanteil am Beitrag deutlich steigen. Wie du auf eine Erhöhung reagierst, steht im Beitrag über die PKV-Beitragsanpassung.

Wie läuft ein Tarifwechsel ab?

  1. Kläre dein Ziel, also weniger Beitrag, einen anderen Selbstbehalt oder andere Leistungen.
  2. Richte eine Anfrage an deinen Versicherer und bitte um Tarife mit gleichartigem Schutz.
  3. Warte die Antwort ab: Nach den Leitlinien sollen Versicherer innerhalb von 15 Arbeitstagen antworten.
  4. Vergleiche die Angebote nach Beitrag, Leistungsumfang, Zuschlägen, Ausschlüssen und Wartezeiten.
  5. Entscheide dich und lass dir den Wechsel schriftlich bestätigen.

Beim Vergleich der Angebote helfen die Checkliste für den Tarif und der Überblick zu PKV-Tarifen im Vergleich. Prüfpunkte sind Erstattungssätze (üblich sind 75, 90 oder 100 Prozent, oft mit Höchstbeträgen), der Hilfsmittelkatalog (offen oder geschlossen) und der Selbstbehalt.

Kommt der Basistarif als Ziel eines Tarifwechsels infrage?

Für bereits privat Versicherte gelten für den Wechsel in den Basistarif zusätzliche Bedingungen, etwa ab 55 Jahren, bei Rentenbezug oder bei Bezug von Sozialhilfe oder Grundsicherungsgeld. Was den Basistarif von anderen Stufen unterscheidet, zeigt der Beitrag Basistarif oder Komforttarif.

Häufige Fragen

Verliere ich beim Tarifwechsel meine Alterungsrückstellung?

Nein, beim Wechsel innerhalb der Gesellschaft nach § 204 VVG werden erworbene Rechte und die Alterungsrückstellung angerechnet. Das gilt für Tarife mit gleichartigem Schutz. Für Mehrleistungen darf der Versicherer einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag verlangen.

Muss ich für den Tarifwechsel gesundheitliche Fragen beantworten?

Für den Schutz, den du bereits hast, bleiben deine erworbenen Rechte erhalten, dafür brauchst du keine neue Gesundheitsprüfung. Das Gesetz knüpft Risikozuschlag, Leistungsausschluss und Wartezeit an die Mehrleistung im neuen Tarif. Weil ein Risikozuschlag an das Risiko anknüpft, kann der Versicherer für die Mehrleistung Gesundheitsangaben von dir verlangen. Welche, nennt er in seiner Antwort auf deine Anfrage.

Wie schnell muss der Versicherer antworten?

Nach den freiwilligen Leitlinien des PKV-Verbands sollen Anfragen innerhalb von 15 Arbeitstagen beantwortet werden. Es handelt sich um eine Selbstverpflichtung der Mitgliedsunternehmen, nicht um eine gesetzliche Frist.

Gilt die Senkung des Selbstbehalts als Mehrleistung?

Ja. Wer den Selbstbehalt senkt, bekommt im Leistungsfall mehr erstattet, und der Versicherer darf dafür Leistungsausschluss oder angemessenen Risikozuschlag verlangen. Ein höherer Selbstbehalt senkt dagegen in der Regel den Beitrag.

So gehst du jetzt vor

  1. Lies in deinem Versicherungsschein nach, in welchem Tarif du bist und welchen Selbstbehalt du hast.
  2. Schreibe deinem Versicherer, welches Ziel du mit dem Wechsel verfolgst, und bitte um Tarife mit gleichartigem Schutz.
  3. Notiere das Datum der Anfrage und rechne 15 Arbeitstage ab.
  4. Entscheide erst nach schriftlichen Angeboten, die Beitrag, Zuschläge, Ausschlüsse und Wartezeiten nennen.

Wenn du deine Situation durchsprechen willst, findest du auf der Startseite von Academycon den Weg zur Beratung.

Erfahrungen zu uns findest du bei ProvenExpert, Trustlocal und Trustindex. Erwähnt wurde Academycon unter anderem in einem Bericht im VersicherungsJournal. Eine Übersicht aller Erwähnungen steht auf der Presseseite.

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Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung.

This guide is also available in English: Read the English version.

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