Du bist Student, das bedeutet Freiheit, neue Erfahrungen und vielleicht auch das eine oder andere Bier zu viel. Aber leider bedeutet es auch, dass du dich mit einem Thema auseinandersetzen musst, das oft grauer ist als die Berliner Wintertage: Steuern. Keine Sorge, ich werde dir Steuern für Studenten so einfach erklären, dass du danach nicht mehr nur Bahnhof verstehst. Packen wir’s an!
Du fragst dich vielleicht, warum du dich überhaupt mit Steuern beschäftigen solltest. Du bist doch Student, du hast doch kaum Geld, geschweige denn ein festes Einkommen, oder? Falsch gedacht. Auch als Student kommst du in Kontakt mit dem Finanzamt, ob du willst oder nicht. Aber hier kommt die gute Nachricht: Dieses „In-Kontakt-Kommen“ muss nicht zwingend teuer für dich werden. Im Gegenteil, oft kannst du sogar Geld zurückbekommen!
Der Mythos vom steuerfreien Studentenleben
Vielleicht hast du gehört, dass Studenten quasi automatisch steuerfrei sind. Das ist leider ein weit verbreiteter Irrtum. Es stimmt, dass es bestimmte Freibeträge gibt, die dafür sorgen, dass viele Studenten keine Steuern zahlen müssen. Aber steuerfrei bist du nicht per se. Sobald du einen Job hast, BAföG beziehst oder ein Stipendium erhältst, können steuerliche Aspekte relevant werden. Es geht also nicht darum, ob du Steuern zahlst, sondern ob du zu viel zahlst und wie du das verhinderst.
Deine Pflichten und Rechte als Steuerzahler
Auch wenn du studentisch geprägt bist und finanziell oft am Limit, hast du als Erwerbstätiger in Deutschland bestimmte Pflichten. Dazu gehört beispielsweise, deine Einnahmen transparent zu machen. Gleichzeitig hast du aber auch Rechte, die dir helfen können, deine Steuerlast zu minimieren. Der Königsweg dabei ist die Steuererklärung. Ich weiß, das klingt nach einem Bürokratiemonster, aber ich zeige dir, dass es weniger schlimm ist, als du vielleicht denkst.
Wenn du mehr über finanzielle Unterstützung während deines Studiums erfahren möchtest, könnte dich auch der Artikel über BAföG interessieren. Dort wird erklärt, wie du mit BAföG mehr Geld im Studium erhalten kannst, was dir helfen kann, deine Steuern besser zu managen. Schau dir den Artikel hier an: Mehr Geld im Studium mit BAföG.Einkommensteuererklärung: Dein Freund und Helfer
Die Einkommensteuererklärung. Allein das Wort klingt schon nach einem dicken Wälzer und schlaflosen Nächten. Aber für dich als Student ist sie oft der Schlüssel zu einer saftigen Steuerrückerstattung. Stell dir vor, du bekommst Geld zurück, das du schon abgeschrieben hattest – das ist wie ein unverhoffter Bonus!
Wann du eine Steuererklärung abgeben musst
Zunächst die schlechte Nachricht: Du musst nicht immer eine Steuererklärung abgeben. Und das ist in diesem Fall tatsächlich schlecht, denn wenn du sie nicht abgibst, bekommst du auch kein Geld zurück. Eine Pflicht zur Abgabe besteht unter anderem, wenn du…
- …mehr als einen Arbeitgeber im Jahr hattest.
- …neben deinem Gehalt noch andere Einkünfte hattest, die nicht pauschal versteuert wurden.
- …vom Finanzamt aufgefordert wirst (das passiert aber selten bei Studenten, die nur geringfügig dazuverdienen).
Aber auch wenn du nicht zur Abgabe verpflichtet bist, solltest du IMMER eine machen, wenn du Lohnsteuer gezahlt hast. Denn diese zu viel gezahlten Steuern holst du dir nur so zurück.
Wann sich eine Steuererklärung für dich lohnt
Eigentlich lohnt sich eine Steuererklärung FAST immer für dich, wenn du als Student arbeitest und dabei Lohnsteuer abgeführt wurde. Das ist der Fall, wenn dein monatliches Bruttoeinkommen über dem Grundfreibetrag liegt (der Wert ändert sich jährlich, aber denk an ca. 11.604 Euro im Jahr 2024). Selbst wenn du nur einen Minijob hast, kann es sich lohnen, wenn dein Arbeitgeber pauschale Lohnsteuer abgeführt hat (was bei Minijobs seltener der Fall ist). Aber ganz besonders lohnt es sich, wenn du…
- …hohe Werbungskosten hattest (dazu gleich mehr).
- …als Werkstudent gearbeitet hast und oberhalb des Grundfreibetrags verdient hast.
- …im Studium den Job gewechselt hast.
Die vereinfachte Steuererklärung für Studenten
Gute Nachrichten: Es gibt auch eine vereinfachte Steuererklärung, die speziell für dich als Student interessant sein kann. Diese ist oft in einem Programm oder als Formular schon vorbereitet und fragt nur die wichtigsten Dinge ab. Aber Vorsicht: Einfach bedeutet nicht unbedingt, dass du alles herausholst. Manchmal lohnt sich der „Mehraufwand“ für die reguläre Steuererklärung am Ende mehr. Ich empfehle dir, dich zuerst mit den Grundlagen der normalen Steuererklärung vertraut zu machen.
Das kannst du absetzen: Werbekosten und Sonderausgaben

Jetzt wird’s spannend! Hier geht es darum, wofür du Geld ausgegeben hast, das dir das Finanzamt im Idealfall zurückerstattet. Das sind sogenannte „Werbungskosten“ oder „Sonderausgaben“. Stell dir vor, jeder Euro, den du für dein Studium ausgibst, könnte dir die Steuerlast mindern. Klingt gut, oder?
Werbungskosten während des Studiums
Werbungskosten sind alle Ausgaben, die dir durch deine Arbeit oder dein Studium entstehen. Und hier haben Studenten oft einen entscheidenden Vorteil, weil viele Ausgaben beruflich bedingt sind. Dazu gehören:
Fahrtkosten zur Uni und zum Job
- 0,30 Euro pro Kilometer: Ja, du kannst jeden Weg zur Uni oder zu deinem Nebenjob mit 0,30 Euro pro Kilometer absetzen. Und das gilt für die einfache Strecke! Auch wenn du mit dem Fahrrad fährst oder zu Fuß gehst, kannst du diesen Pauschalbetrag ansetzen. Es lohnt sich also, ein Fahrtenbuch zu führen, auch wenn es nur eine einfache Tabelle ist.
- Öffentliche Verkehrsmittel: Hast du ein Semesterticket oder ein Monatsticket? Auch diese Kosten kannst du geltend machen. Sammle alle Belege!
Fachliteratur und Lernmaterialien
- Bücher, Skripte, Zeitschriften: Alles, was du für dein Studium kaufst, um dich weiterzubilden, ist absetzbar. Denk an deine alten Rechnungen für Fachbücher!
- Online-Kurse und Studiengebühren (wenn beruflich bedingt): Falls du Gebühren für bestimmte Kurse oder sogar Studiengebühren gezahlt hast, die direkt mit deinem Job oder deiner zukünftigen Tätigkeit zusammenhängen, können diese ebenfalls abgesetzt werden.
Arbeitsmittel und Software
- Laptop, Tablet, Drucker: Diese Arbeitsmittel kannst du abschreiben, wenn du sie überwiegend für dein Studium nutzt. Bei teureren Anschaffungen läuft das über mehrere Jahre (Absetzung für Abnutzung, kurz AfA). Unter einer bestimmten Grenze (geringwertige Wirtschaftsgüter, aktuell 800 Euro netto) kannst du die Kosten im Anschaffungsjahr komplett angeben. Bewahre die Rechnungen sorgfältig auf!
- Softwarelizenzen: Spezielle Software, die du für dein Studium brauchst (z.B. CAD-Programme, Statistiksoftware), ist ebenfalls abzugsfähig.
Umzugskosten und Doppelte Haushaltsführung
- Umzug wegen Studium oder Job: Wenn du wegen deines Studiums oder eines Jobs umziehen musstest, können die Umzugskosten abgesetzt werden. Das schließt Speditionskosten, Maklergebühren und sogar eine Umzugspauschale ein.
- Doppelte Haushaltsführung: Wenn du noch einen Wohnsitz bei deinen Eltern hast, aber für das Studium eine eigene Wohnung unterhältst, kann das unter bestimmten Voraussetzungen eine Doppelte Haushaltsführung sein. Dann kannst du viele Kosten doppelt ansetzen, jedoch ist das Thema komplex und erfordert genaue Prüfung.
Kontoführungsgebühren und Bewerbungskosten
- Kontoführungsgebühren: 16 Euro im Jahr pauschal kannst du immer ansetzen, ohne Nachweis.
- Bewerbungskosten: Wenn du dich für Praktika oder Jobs bewirbst, kannst du die Kosten dafür absetzen (Fahrtkosten, Porto, Kopien).
Sonderausgaben – nicht nur für Studenten
Sonderausgaben sind Ausgaben, die du aus privaten Gründen hast, die aber vom Staat gefördert werden sollen.
Versicherungen
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge: Dein Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung ist in der Regel komplett absetzbar.
- Haftpflichtversicherungen: Auch deine private Haftpflichtversicherung oder eine Unfallversicherung kannst du als Sonderausgabe ansetzen.
Spenden und Kirchensteuer
- Spenden an gemeinnützige Organisationen: Wenn du gespendet hast, kannst du das natürlich auch angeben.
- Kirchensteuer: Falls du Kirchensteuer zahlst, kannst du diese ebenfalls absetzen.
Dein erster Job: Minijob, Werkstudent oder „normaler“ Angestellter?

Als Student hast du oft die Qual der Wahl, wenn es um den Nebenjob geht. Jede Form hat ihre eigenen steuerlichen Besonderheiten, die du kennen solltest, um keine unangenehmen Überraschungen zu erleben.
Minijob (450-Euro-Job / 520-Euro-Job)
Der Minijob ist bei vielen Studenten beliebt, da er sozialversicherungsfrei ist (bis auf einen geringen Rentenversicherungsbeitrag, von dem du dich aber befreien lassen kannst).
- Steuerliche Behandlung: Der Arbeitgeber zahlt in der Regel eine Pauschalsteuer von 2% an das Finanzamt. Für dich ist der Lohn dann brutto wie netto, und du musst ihn nicht in deiner Steuererklärung angeben.
- Achtung bei mehreren Minijobs: Wenn du mehrere Minijobs gleichzeitig hast und dein Gesamteinkommen die Minijob-Grenze übersteigt, werden alle Jobs sozialversicherungspflichtig und ggf. auch steuerpflichtig. Das ist eine Falle, in die viele Studenten tappen!
Werkstudentenprivileg
Das Werkstudentenprivileg ist eine großartige Sache für dich, denn es bedeutet, dass du bei einem Job, der während des Studiums ausgeübt wird, in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei bleibst.
- Voraussetzungen: Du musst ordentlich immatrikuliert sein und darfst nicht mehr als 20 Stunden pro Woche während des Semesters arbeiten (in den Semesterferien darfst du mehr arbeiten).
- Steuerliche Behandlung: Dein Einkommen als Werkstudent ist ganz normal lohnsteuerpflichtig. Das bedeutet, wenn du über dem monatlichen Freibetrag liegst, wird dir Lohnsteuer abgezogen. Aber genau hier kommt die Steuererklärung ins Spiel: Diese zu viel gezahlte Lohnsteuer kannst du dir am Jahresende zurückholen!
„Normaler“ Angestelltenjob
Wenn dein Job nicht unter die Kategorie Minijob oder Werkstudent fällt (z.B. weil du mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest oder nicht eingeschrieben bist), bist du ein „normaler“ Arbeitnehmer.
- Steuerliche Behandlung: Hier gelten die üblichen Regeln für Arbeitnehmer. Dein Gehalt ist voll steuer- und sozialversicherungspflichtig. Auch hier lohnt sich die Steuererklärung, um eventuell zu viel gezahlte Steuern zurückzubekommen.
BAföG und Stipendien: Steuerfrei, aber nicht immer
| Thema | Erklärung |
|---|---|
| Steuernummer | Wenn du Steuern zahlst, bekommst du eine Steuernummer, die du bei allen steuerlichen Angelegenheiten angeben musst. |
| Steuererklärung | Du musst eine Steuererklärung abgeben, wenn du Einkommen hast, das über dem Grundfreibetrag liegt. |
| Werbungskosten | Du kannst bestimmte Ausgaben, wie z.B. Fahrtkosten zur Uni, als Werbungskosten in deiner Steuererklärung angeben und dadurch Steuern sparen. |
| Steuerrückerstattung | Wenn du zu viel Steuern gezahlt hast, bekommst du eine Steuerrückerstattung vom Finanzamt. |
Nicht nur Nebenjobs sind eine Einnahmequelle für dich als Student. Viele erhalten Unterstützung in Form von BAföG oder Stipendien. Hier gibt es gute Nachrichten, aber auch Ausnahmen, die du kennen solltest.
BAföG – in der Regel steuerfrei
Das Beste vorweg: BAföG ist in der Regel komplett steuerfrei. Das bedeutet, du musst es nicht in deiner Steuererklärung angeben und es wird auch nicht auf andere Einkünfte angerechnet.
- Rückzahlungsverpflichtung: Unabhängig von der Steuerfreiheit musst du einen Teil des BAföG später zurückzahlen. Das hat aber keine steuerliche Relevanz, es sei denn, du kannst die Zahlungen als Werbungskosten geltend machen, was aber nur in Ausnahmefällen gelingt.
Stipendien – genauer hinschauen
Bei Stipendien ist die Sache etwas komplizierter als beim BAföG. Viele Stipendien sind steuerfrei, aber nicht alle.
- Steuerfreie Stipendien: In der Regel sind Stipendien steuerfrei, wenn sie die Ausbildung und Forschung fördern, die wissenschaftliche oder künstlerische Qualifikation des Stipendiaten verbessern sollen und nicht mehr als 1.000 Euro pro Monat betragen. Dies ist die häufigste Form von Stipendium.
- Steuerpflichtige Stipendien: Vorsicht ist geboten, wenn das Stipendium eine Gegenleistung für eine bestimmte Arbeit oder Leistung darstellt, die über die reine Ausbildung hinausgeht. Zum Beispiel, wenn du forschen musst, die Ergebnisse dem Stipendiengeber gehören und du dafür ein „festes Gehalt“ erhältst. In solchen Fällen kann das Stipendium als Einkommen gewertet werden und ist steuerpflichtig. Lies dir die Stipendienbedingungen genau durch!
Checkliste und Tipps für deine Steuererklärung
Du hast es fast geschafft! Jetzt weißt du schon eine Menge über Steuern für Studenten. Zum Abschluss gebe ich dir noch eine praktische Checkliste und ein paar wertvolle Tipps an die Hand, damit deine Steuererklärung ein voller Erfolg wird.
Deine persönliche Steuer-Checkliste
Diese Unterlagen solltest du griffbereit haben, wenn du deine Steuererklärung machst:
- Identifikationsnummer (IdNr.): Die hast du einmalig vom Finanzamt bekommen.
- Lohnsteuerbescheinigungen: Die bekommst du von deinem Arbeitgeber am Jahresende (oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses).
- Belege für Fahrtkosten: Semestertickets, Quittungen für ÖPNV, Liste der Fahrten (Uni, Job).
- Kaufbelege: Für Fachliteratur, Arbeitsmittel (Laptop, Software), eventuell Büromaterial.
- Belege für Versicherungen: Nachweise über gezahlte Beiträge (Kranken-, Pflege-, Haftpflichtversicherung).
- Kontoauszüge: Für eventuelle Kontoführungsgebühren oder Spenden.
- Mietvertrag/Nebenkostenabrechnung: Falls du Kosten der doppelten Haushaltsführung geltend machst.
- Nachweise über Studiengebühren oder Kursgebühren.
- Bankverbindung: Damit das Finanzamt dir das Geld auch überweisen kann!
Software oder ElsterFormular nutzen
Für deine Steuererklärung musst du nicht zwingend teure Software kaufen. Es gibt verschiedene Optionen:
- ElsterFormular (neu: Mein ELSTER): Das ist die kostenlose Software des Finanzamts. Sie ist funktional, aber kann manchmal etwas unübersichtlich sein.
- Steuerprogramme (z.B. WISO Steuer, Tax): Diese Programme sind kostenpflichtig, aber oft sehr benutzerfreundlich. Sie führen dich Schritt für Schritt durch die Erklärung und geben Tipps. Für den Anfang, wenn du dir unsicher bist, oft eine gute Investition. Achtung: Nicht alle Kosten sind absetzbar.
- Lohnsteuerhilfevereine: Wenn du dich gar nicht auskennst oder eine komplizierte Situation hast, kann ein Lohnsteuerhilfeverein dir helfen. Die Kosten dafür kannst du sogar absetzen.
Wichtige Fristen nicht verpassen
Normalerweise hast du bis zum 31. Juli des Folgejahres Zeit, deine Steuererklärung einzureichen. Wenn du einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein beauftragst, verlängert sich diese Frist. Aber merk dir: Wenn du nicht zur Abgabe verpflichtet bist und dir nur Geld zurückholen willst, hast du sogar vier Jahre Zeit! Das heißt, du könntest auch noch die Steuererklärungen für die letzten vier Jahre nachholen und dir Geld von damals sichern.
Bewahre ALLE Belege auf!
Das ist der wichtigste Tipp überhaupt! Jedes Kassenbon, jede Rechnung, jeder Kontoauszug, der mit deinen studien- oder berufsbedingten Ausgaben zu tun hat: Aufheben! Das Finanzamt kann jederzeit Nachweise fordern. Digitalisiert die Belege, wenn du möchtest, aber sorge dafür, dass du sie im Original nachreichen kannst, falls nötig.
Fazit: Stell dich dem Thema, es lohnt sich!
Ich weiß, Steuern sind kein Thema, das man auf Partys gerne anschneidet. Aber ich hoffe, ich konnte dir zeigen, dass es als Student unglaublich wichtig ist, sich damit auseinanderzusetzen. Du kannst dir bares Geld zurückholen, das dir oft an allen Ecken und Enden fehlt.
Scheue dich nicht davor, deine erste Steuererklärung zu machen. Es ist weniger kompliziert, als es aussieht. Fang früh an, sammle deine Belege und nutze die Hilfe, die dir zur Verfügung steht (Software, Lohnsteuerhilfevereine oder sogar Freunde, die es schon gemacht haben). Jede Minute, die du in deine Steuererklärung investierst, kann sich vielfach auszahlen. Viel Erfolg dabei!