Eine studentische Hilfskraft (kurz SHK, umgangssprachlich Hiwi) arbeitet neben dem Studium an der Hochschule, zum Beispiel in Tutorien, bei Recherchen, Korrekturen oder in der Bibliothek. Nach der Richtlinie der Tarifgemeinschaft deutscher Länder liegt der Stundensatz für studentische Hilfskräfte ohne Abschluss seit dem Sommersemester 2026 bei 15,20 €, ab dem Sommersemester 2027 bei 15,90 €.
Verträge laufen in der Regel für ein Jahr. Wie viel bei dir hängen bleibt und was der Job für BAföG, Kindergeld und Krankenversicherung bedeutet, hängt vor allem an der Zahl der Wochenstunden.
Das Wichtigste in Kürze
- Studentische Hilfskräfte haben noch keinen Hochschulabschluss. Wissenschaftliche Hilfskräfte haben einen Bachelor oder Master und werden höher bezahlt.
- Die Richtlinie der Länder nennt für studentische Hilfskräfte 15,20 € pro Stunde (ab Sommersemester 2027: 15,90 €). Einzelne Länder können abweichen.
- Der Vertrag läuft in der Regel ein Jahr. Stundenzahl, Laufzeit und Stundensatz stehen im Arbeitsvertrag.
- Bei 15,20 € liegst du ab gut 9 Wochenstunden über der Grenze von 603 € (BAföG, Minijob).
- Höchstens 20 Wochenstunden in der Vorlesungszeit bedeuten: Keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, aber Rentenversicherungspflicht.
Was macht eine studentische Hilfskraft?
Studentische Hilfskräfte unterstützen Lehre, Forschung und Verwaltung. Typisch sind die Vorbereitung von Seminaren, Korrekturhilfe, Literaturrecherche und die Leitung von Tutorien. Auch Stellen in Bibliotheken und Sekretariaten gehören dazu.
Wie die Stunden verteilt sind, legt die Stelle fest. Tutorien liegen an festen Terminen, Recherche und Korrekturen lassen sich oft freier einteilen.
Was ist der Unterschied zwischen studentischer und wissenschaftlicher Hilfskraft?
Der Unterschied liegt im Abschluss. Die Richtlinie der Tarifgemeinschaft deutscher Länder unterscheidet Hilfskräfte ohne Abschluss, mit Bachelor und mit Master. Wer schon einen Hochschulabschluss hat und weiter an der Hochschule arbeitet, ist wissenschaftliche Hilfskraft und bekommt einen höheren Satz.
| Gruppe | Höchstsatz pro Stunde ab Sommersemester 2026 | Höchstsatz pro Stunde ab Sommersemester 2027 |
|---|---|---|
| Studentische Hilfskraft ohne Abschluss | 15,20 € | 15,90 € |
| Wissenschaftliche Hilfskraft mit Bachelor | 15,81 € | 16,51 € |
| Wissenschaftliche Hilfskraft mit Master | 21,03 € | 21,73 € |
Die Richtlinie gilt seit dem 1. April 2026 für Hilfskräfte an Hochschulen. Sie sind vom Tarifvertrag der Länder (TV-L) ausgenommen (§ 1 Abs. 3 TV-L), ihre Vergütung folgt deshalb dieser Richtlinie. Für studentische Hilfskräfte ohne Abschluss sind Höchstsatz und Mindestbetrag gleich. Einzelne Länder können von der Richtlinie abweichen. Die konkrete Vergütung nennt dir die Hochschule im Vertrag.
Wie hoch ist das Gehalt einer Hilfskraft?
Mit 15,20 € pro Stunde liegt der Satz über dem gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 €. Wie viel du im Monat verdienst, hängt von den vereinbarten Stunden ab.
Rechenbeispiel: Ben, 22, Bachelorstudium, arbeitet als studentische Hilfskraft zu 15,20 € brutto pro Stunde. Als Annahme dienen 4,35 Wochen pro Monat.
| Wochenstunden | Brutto pro Monat | Einordnung |
|---|---|---|
| 5 | 330,60 € | Unter allen Grenzen |
| 8 | 528,96 € | Unter 565 € und unter 603 € (BAföG, Minijob) |
| 10 | 661,20 € | Über 603 €, kein Minijob mehr, BAföG-Anrechnung möglich |
| 15 | 991,80 € | Über 603 €, die Familienversicherung entfällt |
| 20 | 1.322,40 € | Obergrenze für das Werkstudentenprivileg in der Vorlesungszeit |
Die 603 € erreichst du bei 15,20 € nach knapp 40 Stunden im Monat, also gut 9 Wochenstunden. Ab 2027 steigt der Satz auf 15,90 €. Die Minijob-Grenze liegt dann bei 633 €, sodass sich die Stundenzahl kaum verändert. Wurde Lohnsteuer einbehalten, kannst du sie dir über die Steuererklärung zurückholen. Einkommensteuer fällt erst über dem Grundfreibetrag von 12.348 € im Jahr an.
Was steht im Hilfskraftvertrag?
Der Vertrag regelt Beginn und Ende, den Aufgabenbereich, den Stundensatz und die vereinbarten Stunden. In der Regel läuft er für ein Jahr. Ob danach verlängert wird, klärst du mit der Stelle.
Prüfe vor der Unterschrift, ob die Stunden pro Woche oder pro Monat angegeben sind und ob sie in der Vorlesungszeit und in den Semesterferien gleich gelten. Das entscheidet über die Sozialversicherung, denn dafür zählen die Wochenstunden in der Vorlesungszeit.
Wie ist eine Hilfskraft sozialversichert?
Es gelten die Regeln für Beschäftigte neben dem Studium. Bei höchstens 20 Wochenstunden in der Vorlesungszeit bist du versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die Rentenversicherung ist immer Pflicht. Der Beitrag beträgt 18,6 %, den du dir mit der Hochschule je zur Hälfte teilst. Zwischen 603,01 und 2.000 € im Monat zahlst du reduzierte Beiträge, dein Rentenanspruch richtet sich aber weiter nach dem vollen Verdienst. Mehrere Jobs werden zusammengerechnet.
Bis 603 € im Monat gilt die Stelle als Minijob. Dann führt der Arbeitgeber Pauschalen ab, und du zahlst 3,6 % in die Rentenversicherung, sofern du dich nicht schriftlich befreien lässt. Welche Regel bei dir greift, klärst du bei Vertragsschluss mit der Personalstelle der Hochschule.
Für die Krankenversicherung zählt dein Gesamteinkommen. Die beitragsfreie Familienversicherung endet über 565 € Gesamteinkommen im Monat, bei einem reinen Minijob erst über 603 €. Bei einer Anstellung wird die Werbungskostenpauschale von 102,50 € abgezogen, sodass ein Arbeitsentgelt bis 667,50 € möglich bleibt. Danach bist du über die studentische Krankenversicherung versichert. Wer sich zu Beginn des Studiums von der Versicherungspflicht befreien ließ, ist privat versichert. Die Befreiung gilt in der Regel für das gesamte Studium und ist unwiderruflich. Was dann bei einem Werkstudentenjob gilt, erklärt der Beitrag PKV für Werkstudenten.
Wirkt sich der Hilfskraftjob auf BAföG und Kindergeld aus?
Beim BAföG bleiben 603 € brutto im Monat anrechnungsfrei. Was darüber liegt, prüft das BAföG-Amt beim Studierendenwerk. Im Erststudium hat dein Verdienst keinen Einfluss auf das Kindergeld. Nach einem abgeschlossenen Erststudium sind regelmäßig höchstens 20 Wochenstunden unschädlich, ein Minijob ebenfalls. Das betrifft zum Beispiel einen Master nach einer Berufstätigkeit.
Wie bewirbst du dich als Hilfskraft?
Stellen werden oft direkt an Instituten und Lehrstühlen vergeben. Frag bei Dozierenden, deren Veranstaltungen du gut abgeschlossen hast, bei der Fachschaft und im Career Center nach. Achte zusätzlich auf Ausschreibungen der Hochschule und der Bibliothek.
Für die Bewerbung genügen meist ein Lebenslauf, eine Notenübersicht und ein kurzes Anschreiben, das auf das Fach der Stelle eingeht. Nenne darin, wie viele Wochenstunden du leisten kannst und ab wann du anfangen möchtest.
Welche Alternativen gibt es zur Hilfskraftstelle?
Ist an deiner Hochschule keine Stelle frei, findest du im Überblick zu Jobs für Studierende weitere Wege vom Minijob bis zum Gewerbe. Wer selbstständig arbeiten möchte, liest den Beitrag zu Freelancing als Student.
Häufige Fragen
Wie viel verdient eine studentische Hilfskraft pro Stunde?
Nach der Richtlinie der Tarifgemeinschaft deutscher Länder sind es für studentische Hilfskräfte ohne Abschluss 15,20 € seit dem Sommersemester 2026 und 15,90 € ab dem Sommersemester 2027. Einzelne Länder können abweichen, deshalb nennt dir die Hochschule im Vertrag den verbindlichen Stundensatz.
Ist eine Hilfskraftstelle ein Minijob?
Das hängt vom Verdienst ab. Bis 603 € im Monat gilt die Stelle als Minijob. Bei 15,20 € Stundensatz sind das knapp 40 Stunden im Monat. Liegt dein Verdienst darüber, fällt die Stelle unter die Regeln für Beschäftigte neben dem Studium, etwa das Werkstudentenprivileg bei höchstens 20 Wochenstunden.
Wie lange läuft ein Hilfskraftvertrag?
In der Regel für ein Jahr. Beginn und Ende stehen im Vertrag. Ob verlängert wird, entscheidet die Stelle. Sprich deshalb rechtzeitig vor dem Ende mit der Stelle, wenn du weiterarbeiten möchtest.
Was heißt Hiwi, und ist das dasselbe wie SHK?
Hiwi (kurz für Hilfswissenschaftler) ist die umgangssprachliche Bezeichnung für Hilfskräfte an der Hochschule. Gemeint sind meist studentische Hilfskräfte, also Studierende ohne Abschluss. Wissenschaftliche Hilfskräfte haben bereits einen Bachelor oder Master und werden nach der Richtlinie höher bezahlt.
So gehst du jetzt vor
- Frag bei Instituten, Dozierenden, Fachschaft oder Career Center nach freien Stellen.
- Lege fest, wie viele Wochenstunden zu deinem Stundenplan passen, und rechne den Monatsverdienst gegen die Grenzen von 565 € und 603 € durch.
- Lass dir Laufzeit, Stundensatz und Wochenstunden im Vertrag bestätigen, bevor du unterschreibst.
- Melde einen höheren Verdienst dem BAföG-Amt und, falls du es nach dem Erststudium beziehst, der Familienkasse.
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Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung.
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