Wie gut dein Bachelorabschluss ausfällt, entscheidet sich nicht allein an der letzten Prüfung. Die Bachelornote entsteht aus mehreren Schritten: Modulnoten, Gewichtung, Umgang mit unbenoteten Leistungen und Rundung. Wie genau das bei dir funktioniert, legt deine Prüfungsordnung fest. Dieser Ratgeber zeigt am Beispiel, welche Stellschrauben es gibt.
Kurz beantwortet: Wie die Bachelornote entsteht, legt deine Ordnung fest. Im Beispiel der Universität Potsdam für die Rechtswissenschaft (LL.B., alte Studienordnung) werden die Modulnoten nach Leistungspunkten gewichtet. 362,1 Punkte bei 156 benoteten Leistungspunkten ergeben dort 2,32. Die Bachelorarbeit geht mit 6 LP ein. Stand: November 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Potsdamer Beispiel werden Modulnoten nach Leistungspunkten gewichtet.
- Die Abschlussnote ergibt sich aus der Summe der Punkte, geteilt durch die benoteten Leistungspunkte.
- Ein Modul erhält Punkte aus Leistungspunkten mal Note.
- Die Bachelorarbeit geht im Beispiel mit 6 Leistungspunkten ein.
- Unbenotete Leistungen fließen im Beispiel nicht in die Note ein.
- Die Abschlussnote wird nach dem Beispiel ohne Rundung nach der ersten Kommastelle abgeschnitten.
Was bedeutet Gewichtung nach Leistungspunkten?
Gewichtung heißt, dass Module mit mehr Leistungspunkten stärker in die Gesamtnote eingehen. Ein Modul mit 9 LP zählt im Beispiel also mehr als ein Modul mit 6 LP. Die Potsdamer Seite beschreibt, dass die Modulnote bei mehreren Teilleistungen ebenfalls nach LP gewichtet wird. Eine einfache Durchschnittsrechnung kann deshalb von deiner Note abweichen.
Ob deine Ordnung dieselbe Systematik nutzt, musst du selbst prüfen. Die Seite stammt aus einer Studienordnung für die Rechtswissenschaft LL.B. und ist für andere Studiengänge nur ein Beispiel. Übernimm die Zahlen deshalb nicht ungeprüft auf dein Studium.
Wie rechnest du die Note Schritt für Schritt?
- Notiere für jedes benotete Modul die Leistungspunkte und die Modulnote.
- Multipliziere die Leistungspunkte mit der Note, um die Punkte je Modul zu erhalten.
- Addiere alle Punkte und teile die Summe durch die Summe der benoteten Leistungspunkte.
- Wende die Rundungsregel deiner Ordnung an und vergleiche das Ergebnis mit deiner Bescheinigung.
Rechenbeispiel mit Annahme
Annahme: Drei benotete Module gehen mit 6, 9 und 6 Leistungspunkten in die Berechnung ein. Die Noten sind 2,0, 2,7 und 1,3. Unbenotete Leistungen bleiben außen vor.
| Modul | LP | Note | Punkte (LP mal Note) |
|---|---|---|---|
| Modul A | 6 | 2,0 | 12,0 |
| Modul B | 9 | 2,7 | 24,3 |
| Modul C | 6 | 1,3 | 7,8 |
| Summe | 21 | 44,1 |
Die Abschlussnote ergibt sich aus 44,1 geteilt durch 21 benotete Leistungspunkte, also 2,1. Das Beispiel ist eine Rechenübung. Ob deine Ordnung Rundungen oder Sonderregeln vorsieht, bleibt offen.
Welche Rolle spielt die Bachelorarbeit?
Im Potsdamer Beispiel geht die Bachelorarbeit mit 6 Leistungspunkten in die Bewertung ein. Wichtig ist außerdem die Regel für den Fall, dass Erst- und Zweitgutachter unterschiedliche Noten vergeben. Dann greift nach dem Beispiel eine Sonderregel, die den Mittelwert abschneidet und auf den nächstliegenden Skalenwert rundet.
Ob die Bachelorarbeit in deiner Ordnung stärker zählt als ein gewöhnliches Modul, steht ebenfalls dort. Prüfe deshalb, wie viele Leistungspunkte sie hat und ob die Gutachten gesondert gewichtet werden. Lege die Angaben zur Bachelorarbeit in deiner Übersicht gesondert ab.
Wie wird gerundet und was steht im Zeugnis?
Nach der Potsdamer Seite wird die Abschlussnote ohne Rundung nach der ersten Kommastelle abgeschnitten. Auf dem Zeugnis erscheinen Modulnoten mit einer Nachkommastelle, die Endnote wird aber mit den ungekürzten Modulnoten berechnet. Dieser Unterschied erklärt oft, warum eine Nachrechnung nicht exakt mit dem Zeugnis übereinstimmt.
Wenn du die Note überprüfen willst, nimm daher die ungekürzten Modulnoten aus deinen Unterlagen und nicht die gerundeten Werte aus dem Zeugnis.
Was ist mit ECTS und Leistungspunkten?
Die Potsdamer Seite nennt Leistungspunkte (LP), nicht ECTS. Im Alltag werden beide Begriffe oft gleichgesetzt. Prüfe in deiner Ordnung trotzdem, welche Größe gilt. Mehr zu den Bewertungen erklären die Ratgeber ECTS-Noten erklärt: Was die Buchstaben A bis F bedeuten und ECTS-Punkte erklärt: Wie viele du pro Semester brauchst.
Häufige Fragen
Gehen alle Module gleich in die Note ein?
Nein, im Potsdamer Beispiel werden Module nach Leistungspunkten gewichtet. Ob das in deiner Ordnung genauso gilt, musst du dort nachsehen. Module mit mehr Leistungspunkten haben nach diesem Muster mehr Gewicht.
Zählen bestandene Module ohne Note?
Im Potsdamer Beispiel bleiben das Pflichtpraktikum mit 6 LP und 12 LP im Schwerpunktbereich unbenotet. Es können maximal 162 benotete LP einfließen. Welche Leistungen unbenotet bleiben, steht bei dir in der Ordnung und im Modulhandbuch.
Warum weicht meine Note vom Rechner ab?
Häufige Gründe sind die Rundungsregel, unterschiedliche Gewichtung oder eine Sonderregel bei der Bachelorarbeit. Ein Rechner kennt deine Ordnung nicht, deshalb solltest du das Ergebnis mit der Regel deiner Hochschule abgleichen, bevor du dich darauf verlässt.
Unterscheidet sich die Bachelornote von der Examensnote?
Ja, die Examensnote im Staatsexamen folgt eigenen Regeln. Lies dazu den Ratgeber Examensnote berechnen: So setzt sich das Staatsexamen zusammen. Für Bewerbungen stellt sich außerdem die Frage, ob du deine Note angeben solltest, den Ablauf erklärt der Ratgeber Abschlussnote in der Bewerbung: Wann angeben, wann nicht.
Kann ich meine Note mit einer Wiederholung verbessern?
Das regelt die Ordnung gesondert. Ob und wie eine Verbesserung möglich ist, erklärt der Ratgeber Notenverbesserung im Bachelor: Lohnt sich das Wiederholen?. Prüfe vorab, wie sich eine neue Note auf die Gesamtnote auswirkt.
So gehst du jetzt vor
- Hol dir die Prüfungsordnung deines Studiengangs und suche die Gewichtungs- und Rundungsregel.
- Sammle alle Modulnoten mit Leistungspunkten aus dem Prüfungsauszug.
- Rechne die Note mit den ungekürzten Werten nach und notiere den Rechenweg.
- Vergleiche dein Ergebnis mit dem Zeugnis und kläre Abweichungen beim Prüfungsamt.
Wie wirken unbenotete Leistungen auf die Note?
Im Potsdamer Beispiel bleiben manche Leistungen unbenotet, etwa das Pflichtpraktikum mit 6 LP und 12 LP im Schwerpunktbereich. Außerdem können bis zu 6 LP des außerjuristischen Profilfachs durch ein unbenotetes Praktikum ersetzt werden. Dann fließen mindestens 156 LP in die Note ein. Prüfe im Modulhandbuch, welche Leistungen als benotet ausgewiesen sind, denn diese Zuordnung entscheidet über die Rechnung. Für deine Rechnung heißt das: Erst die benoteten Leistungspunkte bestimmen den Nenner, nicht die Gesamtzahl aller Leistungen.
Was gilt bei Zwischenprüfungen?
Auch Zwischenprüfungen können eigene Regeln haben. Im Potsdamer Beispiel müssen von drei Modulen je Rechtsgebiet zwei bestanden sein. Bei drei bestandenen Modulen zählen die beiden besseren Noten. Solche Sonderregeln verändern das Ergebnis, deshalb solltest du sie gesondert prüfen, bevor du eine Rechnung aufstellst. Frag im Prüfungsamt nach der aktuellen Fassung, wenn du unsicher bist.
Typische Fehler beim Nachrechnen
- Gerundete Zeugnisnoten werden statt der ungekürzten Modulnoten verwendet.
- Unbenotete Leistungen werden in den Nenner aufgenommen.
- Die Bachelorarbeit wird wie ein Modul mit anderem Gewicht behandelt, ohne die Ordnung zu prüfen.
- Sonderregeln bei Teilleistungen werden übersehen, etwa bei Übungen mit mehreren Prüfungsformen.
Wenn du Fehler vermeiden willst, arbeite mit einer Tabelle, in der jede Leistung mit Leistungspunkten, Note und Rechenschritt steht. Eine saubere Tabelle macht Abweichungen sichtbar, bevor du beim Prüfungsamt nachfragen musst.
Passend dazu
- Prüfungsordnung verstehen: Der Überblick für Studierende
- ECTS-Noten erklärt: Was die Buchstaben A bis F bedeuten
- ECTS-Punkte erklärt: Wie viele du pro Semester brauchst
- Notenverbesserung im Bachelor: Lohnt sich das Wiederholen?
- Abschlussnote in der Bewerbung: Wann angeben, wann nicht
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.