Viele Studierende gehen davon aus, dass Hilfskraftverträge automatisch befristet sind. Ganz so einfach ist es nicht. Entscheidend sind das Teilzeit- und Befristungsgesetz, die Praxis der Hochschule und der konkrete Vertrag. Dieser Ratgeber erklärt, was sich aus den Regeln ableiten lässt und wo die Grenzen liegen.
Kurz beantwortet: Aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz lässt sich keine allgemeine Pflicht ableiten, Hilfskraftverträge zu befristen. Eine Befristung braucht einen sachlichen Grund oder darf ohne Grund höchstens zwei Jahre dauern (§ 14 TzBfG, Stand 20.07.2022). In der Praxis sind studentische Hilfskraftverträge oft befristet. Die Universität Hamburg nennt für ihre SHK in der Regel zwölf Monate Mindestlaufzeit (Stand 29.06.2026).
Das Wichtigste in Kürze
- Das Teilzeit- und Befristungsgesetz verlangt für jede Befristung einen Grund oder erlaubt eine Befristung ohne Grund für bis zu zwei Jahre.
- Ob ein Hilfskraftvertrag befristet sein muss, ergibt sich nicht aus einer allgemeinen Pflicht, sondern aus dem Einzelfall und der Hochschulpraxis.
- Die Universität Hamburg schließt SHK- und WHK-Verträge in der Regel befristet, mit zwölf Monaten Mindestlaufzeit.
- Studierende Angestellte im Sinne des Tarifrechts werden dort in der Regel unbefristet eingestellt, das ist eine andere Vertragsform.
- Wer einen befristeten Vertrag erhält, sollte den Befristungsgrund im Vertrag prüfen lassen.
Was sagt das Teilzeit- und Befristungsgesetz?
Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG ist die Befristung eines Arbeitsvertrags zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist (gesetze-im-internet.de). Die Aufzählung in Satz 2 nennt Beispiele, etwa einen nur vorübergehenden Bedarf an der Arbeitsleistung oder eine Befristung im Anschluss an ein Studium, um den Übergang in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern.
Das Gesetz verlangt also eine Befristung nicht, sondern regelt die Voraussetzungen, unter denen eine Befristung zulässig ist. Zwischen Pflicht und Möglichkeit liegt ein Unterschied. Eine Hochschule darf befristen, wenn sie einen Grund hat, muss es aber nicht in jedem Fall tun.
Ohne Sachgrund ist eine kalendermäßige Befristung nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig. Innerhalb dieser Gesamtdauer ist auch eine höchstens dreimalige Verlängerung möglich. Diese Regel schützt Arbeitnehmer vor langen Ketten ohne Grund, ist aber für Hilfskraftstellen nur eine Option unter mehreren.
Wie befristen Hochschulen ihre Hilfskraftverträge?
Die Praxis lässt sich am Beispiel der Universität Hamburg zeigen. Dort erhalten studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte einen befristeten Arbeitsvertrag, in der Regel mit zwölf Monaten Mindestlaufzeit. Für Studierende Angestellte gilt laut derselben Seite dagegen eine andere Logik: Sie werden in der Regel unbefristet eingestellt (Universität Hamburg, Studierende Beschäftigte, Stand 29.06.2026).
| Merkmal | Hilfskraft (SHK oder WHK) | Studierende Angestellte |
|---|---|---|
| Vertragsform (Universität Hamburg) | befristet, in der Regel zwölf Monate Mindestlaufzeit | in der Regel unbefristet |
| Stundenobergrenze | 20 Wochenstunden, 86 Stunden im Monat für SHK und WHK | 20 Wochenstunden für alle studentischen Beschäftigungen |
| Urlaub | Bundesurlaubsgesetz, 20 Arbeitstage bei Fünftagewoche | gleiche Ansprüche wie übrige Tarifbeschäftigte |
Die Tabelle zeigt, dass die Bezeichnung der Stelle den Vertrag bestimmt. Eine SHK-Stelle ist nach den Angaben der Hochschule befristet, eine Stelle als Studierende Angestellte ist in der Regel unbefristet. Prüfe deshalb, welche Vertragsform dein Angebot hat, bevor du über die Befristung nachdenkst.
Welche Gründe kommen für eine Befristung in Betracht?
Für eine Hilfskraftstelle kommen Befristungsgründe in Betracht, die der Gesetzgeber in § 14 Abs. 1 Satz 2 nennt. Häufig genannt werden ein vorübergehender Arbeitsbedarf, etwa in einem befristeten Projekt, die Vertretung einer anderen Person oder eine Finanzierung aus Haushaltsmitteln, die für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind (Nr. 1, 3 und 7). Ob ein Grund trägt, prüft das Arbeitsgericht im Streitfall.
Wer direkt nach dem Studium weiterarbeitet, kann auf den Befristungsgrund der Anschlussbeschäftigung nach einem Studium verweisen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TzBfG). Der Übergang vom Hiwi-Job zur Festanstellung ist im Beitrag Hilfskraft nach dem Studium beschrieben.
Wann wird die Befristung zum Problem?
Problematisch wird eine Befristung, wenn kein tragfähiger Grund vorliegt, der Vertrag über den Zweck hinausgeht oder mehrere Verträge aneinandergereiht werden. Die Grenzen einer Kette beschreibt der Beitrag zur Kettenbefristung in der Wissenschaft. Für die Qualifizierung wissenschaftlicher Beschäftigter setzt das WissZeitVG zusätzliche Höchstdauern (§ 2 Abs. 1 WissZeitVG).
Unabhängig von der Stellenart sollte der Grund im Vertrag genannt sein, damit die Befristung nachvollziehbar bleibt. Ein Vertrag, der nur das Datum nennt, lässt offen, auf welcher Grundlage er beruht. Diese Offenheit kann später Fragen aufwerfen, wenn es um eine Verlängerung oder einen Folgevertrag geht.
Ein Rechenbeispiel zur Verlängerung
Viele Hilfskräfte verlängern ihren Vertrag mehrfach. Dabei zählt die Gesamtdauer. Annahme: Dein erster Vertrag läuft zwölf Monate. Eine Verlängerung um weitere zwölf Monate ergibt 24 Monate. Ohne Sachgrund ist damit die Grenze von zwei Jahren erreicht, und eine weitere Befristung braucht einen Befristungsgrund nach § 14 Abs. 1 TzBfG.
Zwei weitere Punkte gehören dazu. Erstens: Innerhalb der Zwei-Jahres-Grenze sind höchstens drei Verlängerungen zulässig, nicht drei Neuverträge. Zweitens: Ein neuer Vertrag mit einer anderen Stelle der Hochschule kann einen eigenen Befristungsgrund brauchen. Wer diese Rechnung früh anstellt, erkennt, wann die Gespräche mit der Personalabteilung nötig werden.
Die Verlängerung sollte schriftlich erfolgen. Ein mündlicher Hinweis, dass der Vertrag weiterläuft, reicht für die Planung nicht aus. Bitte die Personalabteilung um einen Nachtrag oder einen neuen Vertrag mit Datum und Befristungsgrund.
Häufige Fragen
Muss mein Hilfskraftvertrag befristet sein?
Aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz ergibt sich keine allgemeine Pflicht zur Befristung. Viele Hochschulen schließen ihre Verträge dennoch befristet ab. Ob das für deine Stelle gilt, zeigt der Vertrag und die Praxis deiner Hochschule.
Darf die Hochschule den Vertrag ohne Grund befristen?
Ohne sachlichen Grund ist eine Befristung nur bis zu zwei Jahren zulässig, und innerhalb dieser Dauer höchstens dreimal verlängerbar. Danach braucht es einen Grund.
Was bedeutet eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten?
Eine Mindestlaufzeit legt fest, wie lange der Vertrag im Regelfall läuft. Die Universität Hamburg nennt sie für ihre befristeten Hilfskraftverträge. Was eine kürzere Laufzeit rechtfertigt, richtet sich nach dem Befristungsrecht und nicht nach der Hochschulpraxis allein.
Kann ich mich gegen die Befristung wehren?
Eine Befristung kannst du gerichtlich überprüfen lassen, aber nur innerhalb der gesetzlichen Frist. Lass dich rechtzeitig beraten, etwa von einer Gewerkschaft oder einer Rechtsberatung. Auch der Personalrat der Hochschule ist oft ein erster Ansprechpartner, wenn es um Befristungen geht. Er kennt die Hausregeln und kann einschätzen, wie die Verwaltung bisher entschieden hat. Eine verbindliche Auskunft ersetzt das aber nicht. Im Zweifel bietet die Rechtsberatung der Gewerkschaften oder eine Fachanwältin für Arbeitsrecht eine Einschätzung des konkreten Vertrags.
So gehst du jetzt vor
- Lies den Vertrag und suche den Befristungsgrund oder den Verweis auf die Rechtsgrundlage.
- Frage die Personalabteilung, welche Stellenart und welche Laufzeit vorgesehen sind.
- Berechne deine bisherige Gesamtdauer, falls du bereits befristet an der Hochschule gearbeitet hast.
- Hole bei Unklarheiten eine schriftliche Auskunft ein, bevor du unterschreibst.
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Quellen: TzBfG, § 14 (gesetze-im-internet.de, zuletzt geändert 20.07.2022), Universität Hamburg, Informationen für studierende Beschäftigte (Stand 29.06.2026), WissZeitVG, § 2 (gesetze-im-internet.de, zuletzt geändert 25.05.2020).
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.