More info

Hilfskraft im Urlaub und bei Krankheit: Was dir zusteht

Hilfskräfte haben 24 Werktage Mindesturlaub und bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Meldepflichten und Dienstplan im Überblick.
Doktorandin arbeitet im Büro an ihrer Dissertation

Inhalt

Kurz beantwortet: Nach dem Bundesurlaubsgesetz hast du mindestens 24 Werktage Urlaub im Jahr, der volle Anspruch entsteht nach sechs Monaten. Bei Krankheit zahlt der Arbeitgeber nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz bis zu sechs Wochen den Lohn weiter, sofern dich kein Verschulden trifft und das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen besteht. Der Leitfaden der Universität Marburg (Stand: 30. Juni 2026) empfiehlt, Urlaub über eine Reduzierung der Arbeitszeit auszugleichen.

Hilfskräfte an Hochschulen haben dieselben gesetzlichen Grundlagen wie andere Beschäftigte, dazu kommen die Regeln ihres Vertrags und der Hochschule. Gerade bei kurzen Verträgen und wechselnden Dienstplänen ist es schwer, den Überblick zu behalten. Dieser Ratgeber zeigt, was Urlaub und Krankheit für dich bedeuten und welche Fristen du beachten solltest.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage im Jahr.
  • Der volle Urlaubsanspruch entsteht erst nach sechs Monaten Bestehen des Arbeitsverhältnisses.
  • Bei Krankheit besteht nach vier Wochen Arbeitsverhältnis ein Anspruch auf bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung, wenn dich kein Verschulden trifft.
  • Eine Krankmeldung muss unverzüglich erfolgen. Ab mehr als drei Kalendertagen Arbeitsunfähigkeit ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
  • Der Marburger Leitfaden behandelt Urlaub und Dienstplan als eigene Punkte.

Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) bildet die Grundlage für den Urlaub aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Der Mindesturlaub liegt bei 24 Werktagen im Jahr. Werktage sind dabei alle Tage von Montag bis Samstag, sodass sich die Zahl je nach Arbeitstagen pro Woche umrechnet.

RegelInhaltFundstelle
MindesturlaubMindestens 24 Werktage im Jahr§ 3 Abs. 1 BUrlG
WartezeitDer volle Anspruch entsteht nach sechs Monaten Bestehen des Arbeitsverhältnisses§ 4 BUrlG
Abgeltung bei EndeKann der Urlaub wegen Beendigung nicht mehr gewährt werden, ist er abzugelten§ 7 Abs. 4 BUrlG

Die Tabelle nennt die Regeln, die im Gesetz ausdrücklich stehen. Die Umrechnung auf Teilzeit und die Frage, wie Urlaub bei kurzer Vertragslaufzeit wirkt, musst du im Einzelfall prüfen. Ein Hinweis darauf steht im Ratgeber zur Stundenzahl studentischer Hilfskräfte.

Annahme: Du arbeitest an fünf Tagen pro Woche. Dann entsprechen 24 Werktage rechnerisch 20 Arbeitstagen (24 × 5 : 6). Diese Umrechnung ist eine gängige Rechenweise, die du im Vertrag nachprüfen solltest, bevor du einen Urlaub planst.

Was der Leitfaden für Hilfskräfte zum Urlaub sagt

Der Marburger Leitfaden hält fest, dass studentische Hilfskräfte einen Urlaubsanspruch haben. Empfohlen wird, den Urlaub durch eine Reduzierung der Arbeitszeit abzugelten. Andere Regelungen sind möglich. Außerdem sollte der Urlaub frühzeitig mit der vorgesetzten Person abgestimmt werden.

Das heißt für dich: Plane deinen Urlaub mit der Stelle, bevor du Reisen buchst. Ob du stattdessen weniger Stunden arbeitest oder eine andere Lösung vereinbarst, sollte schriftlich festgehalten werden, damit die Abrechnung am Monatsende stimmt.

Krankheit: Entgeltfortzahlung nach dem EntgFG

Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) regelt, dass ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer bis zur Dauer von sechs Wochen Entgeltfortzahlung erhält, sofern ihn an der Arbeitsunfähigkeit kein Verschulden trifft. Die Vorschrift greift also nicht bei selbst verschuldeter Erkrankung. Nach § 3 Abs. 3 EntgFG entsteht der Anspruch erst nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses. Bei erneuter Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit beginnt ein neuer Sechs-Wochen-Zeitraum nur, wenn zuvor mindestens sechs Monate keine Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Krankheit bestand oder seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit zwölf Monate vergangen sind (§ 3 Abs. 1 EntgFG).

Die Pflichten sind ebenfalls geregelt. Du musst die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen. Dauert sie länger als drei Kalendertage, musst du eine ärztliche Bescheinigung spätestens am folgenden Arbeitstag vorlegen. Der Arbeitgeber darf die Vorlage auch früher verlangen.

  1. Melde dich am ersten Krankheitstag unverzüglich bei der Stelle ab.
  2. Nenne die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit.
  3. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, legst du die ärztliche Bescheinigung spätestens am darauffolgenden Arbeitstag vor.
  4. Dokumentiere die Ausfallzeiten, damit die Abrechnung korrekt bleibt.

Dienstplan und Ausfallzeiten

Viele Hilfskraftstellen sind an einen Dienstplan gebunden. Nach dem Marburger Leitfaden wird bei dienstplangebundener Arbeitszeit der Arbeitsausfall in dem Umfang angerechnet, der den im Dienstplan vorgesehenen Schichtstunden entspricht. Für die Vergütung zählt damit der Plan und nicht die Zahl der Tage.

Hast du in einem Monat wegen Krankheit Schichten verloren, rechne den Ausfall mit der Stelle nach. Eine Abweichung in der Abrechnung ist leichter zu klären, wenn du die geplanten Schichten notiert hast. Wie Mehrarbeit vergütet wird, erklärt der Ratgeber zu Überstunden als studentische Hilfskraft.

Dokumentation erleichtert jede Klärung

Wer im Krankheitsfall oder bei Urlaub Ansprüche geltend machen will, braucht Belege. Lege deshalb eine Kopie jeder Krankmeldung, jeder Urlaubsvereinbarung und des Dienstplans ab. Auch Mails mit der Personalabteilung gehören dazu, weil sie den Stand einer Absprache zeigen.

Eine einfache Liste mit Datum, Art der Abwesenheit, betroffenen Schichten und Ansprechperson reicht meistens aus. Sie spart dir Zeit, wenn die Abrechnung nicht stimmt oder wenn sich der Vertrag verlängert und die Ansprüche neu berechnet werden.

  • Datum und Dauer jeder Krankmeldung mit dem Eingangsdatum bei der Stelle
  • Vereinbarte Urlaubstage mit dem Datum der schriftlichen Zusage
  • Geplante und tatsächlich geleistete Schichten je Monat
  • Name der Ansprechperson und Ergebnis jedes Gesprächs

Was am Ende des Vertrags passiert

Wenn das Arbeitsverhältnis endet und der Urlaub nicht mehr gewährt werden kann, ist er nach § 7 Abs. 4 BUrlG abzugelten. Die Abgeltung greift also, wenn der Urlaub wegen des Vertragsendes nicht mehr gewährt werden kann. Prüfe deshalb vor dem Vertragsende, wie viele Urlaubstage dir noch zustehen.

Häufige Fragen

Muss ich die Krankmeldung schon am ersten Tag schriftlich einreichen?

Das Gesetz verlangt eine unverzügliche Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit. Die ärztliche Bescheinigung ist bei mehr als drei Kalendertagen fällig. Frag bei der Stelle nach, ob sie eine frühere Vorlage verlangt, denn das darf sie.

Bekomme ich auch Lohn, wenn ich in der Vorlesungszeit krank bin?

Für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit besteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zu sechs Wochen, sofern kein Verschulden vorliegt. Wie die ausgefallenen Schichten angerechnet werden, richtet sich nach dem Dienstplan.

Was passiert nach den sechs Wochen?

Die Entgeltfortzahlung ist auf sechs Wochen begrenzt. Was danach gilt, hängt von deiner Krankenversicherung ab. Eine Übersicht zu Krankenversicherung mit Nebenjob findest du im Ratgeber dazu.

Wie plane ich meinen Urlaub in einem kurzen Vertrag?

Stimme den Urlaub früh mit der Stelle ab und halte die Vereinbarung schriftlich fest. Prüfe außerdem, ob der Urlaub noch vor dem Vertragsende genommen werden kann, sonst greift die Abgeltung.

Gilt der Urlaubsanspruch auch bei wenigen Stunden pro Woche?

Ja, der gesetzliche Mindesturlaub bezieht sich auf die Werktage des Jahres und wird bei kürzerer Arbeitszeit umgerechnet. Wie viele Tage dir konkret zustehen, zeigt die Umrechnung im Vertrag oder in der Personalabteilung. Ein kleiner Stundenumfang ändert also nicht den Grundanspruch, sondern die Zahl der Tage, die du daraus nimmst.

Kann die Stelle mir Krankheitstage vom Urlaub abziehen?

Ist die Arbeitsunfähigkeit während eines Urlaubs durch ärztliches Zeugnis belegt, sollte die Stelle das bei der Urlaubsberechnung berücksichtigen. Ob und wie das im Einzelfall geschieht, regelt der Vertrag oder die Hochschulregel. Bewahre deshalb die Bescheinigung auf und sprich den Fall früh an.

So gehst du jetzt vor

  1. Lies in deinem Vertrag nach, wie viele Urlaubstage vereinbart sind und wie sie umgerechnet werden.
  2. Stimme deinen Urlaub mit der Stelle frühzeitig und schriftlich ab.
  3. Halte im Krankheitsfall die Meldefristen und die Bescheinigungspflicht ein.
  4. Prüfe vor Vertragsende deinen offenen Urlaub und die Abgeltung.

Passend dazu

Quellen: Bundesurlaubsgesetz, §§ 3, 4 und 7, gesetze-im-internet.de, Entgeltfortzahlungsgesetz, § 3 und § 5, gesetze-im-internet.de (Abruf 02.11.2026), Universität Marburg, Leitfaden für Hilfskräfte, Kurzfassung, Stand 30.06.2026.

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

Teilen

Weitere Artikel

Studentin liest am Küchentisch ein Schreiben ihrer Krankenkasse

Karenztag: Was Beschäftigte am ersten Krankheitstag verlieren würden

Studentin mit Rucksack und Reisepass am Fenster einer Flughafenhalle

Reisepass verloren im Ausland: Was jetzt zu tun ist

Zwei Studentinnen auf dem Campus im Herbst

Freistellung für Ehrenamt: Anspruch gegen den Arbeitgeber