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Studierendenparlament wählen: So läuft die Hochschulwahl ab

Die Hochschulwahl richtet sich nach der Wahlordnung deiner Hochschule. Wahlausschuss, Fristen, Stimmabgabe und Einspruch am Beispiel einer aktuellen Ordnung.
Zwei Studentinnen auf dem Campus im Herbst

Inhalt

Neben der Bundestagswahl gibt es an vielen Hochschulen eine eigene Wahl, bei der die Studierendenschaft ihre Vertretung bestimmt. Diese Vertretung heißt je nach Hochschule Studierendenparlament, Studierendenrat oder Studierendenschaft, und sie trifft Entscheidungen zu Finanzen, Semestertickets, Beratung und Veranstaltungen. Wer die Hochschulwahl kennt, weiß, wann sie stattfindet und wie du mitentscheidest. Die Regeln legt jede Hochschule in einer eigenen Wahlordnung fest.

Kurz beantwortet: Die Wahl zum Studierendenparlament läuft nach der Wahlordnung deiner Hochschule. Sie legt Wahlberechtigung, Wahlausschuss, Bekanntmachung, Fristen und Stimmabgabe fest. Ein Beispiel ist die Wahlordnung der Folkwang Universität der Künste vom 21.01.2026: Die Wahlbekanntmachung erfolgt spätestens sieben Wochen vor dem ersten Wahltag. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Hochschulwahl richtet sich nach der Wahlordnung deiner eigenen Hochschule, nicht nach dem Bundeswahlgesetz.
  • Die Wahl wird vorab bekannt gemacht, und die zugelassenen Wahlvorschläge werden kurz vor dem ersten Wahltag veröffentlicht.
  • Ein Wahlausschuss führt die Wahl durch, und er besteht aus Mitgliedern, die nicht selbst kandidieren.
  • Die Stimmabgabe kann elektronisch, über eine Urne oder einen Notwahlraum erfolgen, je nach Ordnung.
  • Die Fristen für Einsprüche und Wahlanfechtungen sind kurz und gelten ab einem festen Zeitpunkt.

Wer darf bei der Hochschulwahl wählen?

Die Wahlberechtigung ist in der Wahlordnung festgelegt und kann innerhalb einer Hochschule unterschiedlich ausfallen. Ein Beispiel zeigt die Wahlordnung der Folkwang Universität der Künste. Dort sind für die Direktvertretungen die Studierenden eines dem Fachbereich zugeordneten Studiengangs wahlberechtigt. Für die sechs weiteren Mitglieder sind dagegen alle eingeschriebenen Studierenden wahlberechtigt. Du solltest deshalb prüfen, ob du in der Fachbereichswahl, in der Gesamtwahl oder in beiden stimmberechtigt bist.

Wie läuft die Hochschulwahl ab?

Der Ablauf folgt in den meisten Ordnungen einem ähnlichen Muster, auch wenn die Fristen und Zuständigkeiten im Detail abweichen. Die folgende Übersicht zeigt die Stufen am Beispiel der Folkwang Universität der Künste, deren Ordnung vom Studierendenparlament am 23.12.2025 beschlossen und vom Rektorat am 14.01.2026 genehmigt wurde.

StufeWas passiertFrist laut Wahlordnung
BekanntmachungDie Wahl wird auf der Homepage der Studierendenschaft bekannt gemachtSpätestens sieben Wochen vor dem ersten Wahltag
Einreichung der WahlvorschlägeListen und Kandidaturen werden eingereichtVier Wochen nach Bekanntmachung, einmalige Verlängerung um zwei Wochen möglich
Veröffentlichung der WahlvorschlägeZugelassene Vorschläge werden bekannt gemachtSpätestens zwei Wochen vor dem ersten Wahltag
Einspruch gegen das WählerverzeichnisDu kannst dein Wahlrecht prüfen lassenBis zwei Wochen vor der Wahl
Anfechtung der WahlDas vorläufige Ergebnis kann angefochten werdenInnerhalb von drei Werktagen nach Veröffentlichung

Wer leitet die Wahl und wer überwacht sie?

Den Ablauf verantwortet ein Wahlausschuss. In der Folkwang Universität der Künste besteht er aus mindestens zwei vom Studierendenparlament gewählten Mitgliedern, die selbst nicht kandidieren dürfen. Die Wahlleitung bestimmt das Parlament. Der Ausschuss ist unabhängig von der Anzahl der Erschienenen beschlussfähig, und bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Wahlleitung. Wahlhelfende sind dort freiwillig tätig. Das zeigt, dass ein Ausschuss nicht aus Kandidierenden bestehen darf, um die Neutralität der Wahl zu sichern.

Wie kannst du abstimmen?

Die Stimmabgabe wird in den Ordnungen unterschiedlich geregelt. In der Folkwang Universität der Künste erfolgt sie elektronisch über ein Wahlportal nach einer datenschutzkonformen Authentifizierung. Es gibt eine elektronische Wahlurne, und ein Papierausdruck der Stimme ist unzulässig. Für Personen ohne digitales Endgerät steht ein Notwahlraum bereit. Eine Briefwahl regelt diese Ordnung nicht. Ob deine Hochschule ähnlich verfährt, steht in ihrer eigenen Wahlordnung.

Was du bei den Fristen beachten solltest

Fristen sind bei Hochschulwahlen der Punkt, an dem Studierende am häufigsten scheitern, weil sie erst spät reagieren. Die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis endet in der Folkwang Universität der Künste zwei Wochen vor der Wahl. Wer Kandidierende streichen lassen will, muss innerhalb einer Woche nach Mitteilung der Entscheidung Einspruch einlegen. Diese kurzen Zeiträume zeigen, warum du die Bekanntmachung früh liest und den Wahlkalender in deinem Semester festhältst.

Warum ist das Studierendenparlament wichtig?

Das Studierendenparlament entscheidet über die Verwendung der Gelder der Studierendenschaft und vertritt die Interessen der Studierenden gegenüber der Hochschulleitung. Welche Aufgaben genau dazugehören, bestimmen das Landeshochschulgesetz und die Satzung deiner Hochschule. Es lohnt sich deshalb, die Satzung der Studierendenschaft zu lesen, bevor du entscheidest, wen du wählst.

Wer sich für ein Amt im Studierendenparlament interessiert, sollte die Wahlordnung vollständig lesen und nicht nur die Fristen. Dort stehen auch Regeln zur Zusammensetzung, zur Ersatzperson und zu Verfahrensfragen während der Amtszeit. Wer das Dokument einmal durchgearbeitet hat, versteht die Abläufe rund um die Wahl deutlich besser und kann Fehler früh erkennen.

Wann gibt es eine Neuwahl?

Eine Ordnung kann auch Mindestzahlen festlegen. In der Folkwang Universität der Künste gilt: Sind weniger als 15 Sitze besetzt, sind unverzüglich Neuwahlen anzuordnen. Die Ordnung nennt keine feste Gesamtzahl von Sitzen, weil sie sich aus sechs Mitgliedern der Gesamtstudierendenschaft und drei Direktvertretungen je Fachbereich zusammensetzt. Solche Regeln unterscheiden sich von Hochschule zu Hochschule, deshalb solltest du die eigene Ordnung im Original lesen.

Wie wird eine Hochschulwahl vorbereitet?

Bevor die eigentliche Abstimmung beginnt, steht die Vorbereitung. Die Hochschule oder die Studierendenschaft erstellt ein Wählerverzeichnis, und du solltest prüfen, ob dein Eintrag stimmt. Wer dort fehlt oder falsch steht, kann vor der Wahl Einspruch einlegen. Die Frist dafür ist in der Ordnung festgelegt, und sie endet in der Regel deutlich vor dem ersten Wahltag.

Parallel dazu stellen Interessierte ihre Wahlvorschläge zusammen. Auch hier zählen die Fristen der Wahlordnung, denn eingereichte Vorschläge werden geprüft, bevor sie zugelassen und veröffentlicht werden. Wenn du selbst kandidieren willst, lohnt sich ein Blick in die Ordnung, bevor du eine Liste einreichst.

Häufige Fragen

Gilt das Bundeswahlgesetz auch bei der Hochschulwahl?

Nein. Die Hochschulwahl folgt der Wahlordnung der eigenen Hochschule, und sie ist von der Bundestagswahl getrennt. Die Regeln zu Erst- und Zweitstimme spielen dort keine Rolle, weil Studierendenparlamente anders gewählt werden.

Kann ich bei der Hochschulwahl online abstimmen?

Das hängt von der Ordnung ab. In der Folkwang Universität der Künste ist die Online-Stimmabgabe vorgesehen, daneben gibt es eine elektronische Wahlurne und einen Notwahlraum. Andere Hochschulen können Briefwahl vorsehen oder ganz andere Verfahren nutzen.

Wer kann kandidieren?

Auch das regelt die Wahlordnung. In der Folkwang Universität der Künste können Wahlvorschläge eingereicht werden, und Kandidaturen können bei Vorliegen von Gründen zurückgewiesen oder gestrichen werden. Gegen eine solche Entscheidung ist innerhalb einer Woche nach Mitteilung ein Einspruch möglich.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Dann verlierst du in der Regel die Möglichkeit, das betroffene Verfahren zu beeinflussen, etwa bei einem Einspruch gegen das Wählerverzeichnis. Deshalb lohnt es sich, die Wahlbekanntmachung der eigenen Hochschule früh zu lesen und die Daten im Kalender zu markieren.

So gehst du jetzt vor

  1. Suche auf der Website deiner Hochschule nach der Wahlordnung der Studierendenschaft oder nach der Wahlbekanntmachung.
  2. Trage die Fristen für Bekanntmachung, Einspruch und Wahl in deinen Kalender ein.
  3. Prüfe, ob du in einer Fachbereichswahl, in der Gesamtwahl oder in beiden wahlberechtigt bist.
  4. Informiere dich über die Listen und Vorschläge, bevor du abstimmst.

Passend dazu

Quellen: Wahlordnung für die Wahl zum Studierendenparlament der Folkwang Universität der Künste, Amtliche Mitteilung Nr. 527 vom 21.01.2026.

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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