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Wahlhelfer werden: Ablauf, Erfrischungsgeld und Anmeldung

Wahlhelfer beruft die Gemeinde, das Amt ist ehrenamtlich. Erfrischungsgeld nach Bundeswahlordnung: 35 Euro Vorsitz, 25 Euro übrige Mitglieder.
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Inhalt

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sorgen dafür, dass Wahlen am Wahltag reibungslos ablaufen. Das Amt ist ehrenamtlich und oft mit einem Erfrischungsgeld verbunden. Die Grundlagen für Bundeswahlen stehen im Bundesrecht, Details zu Landes- und Kommunalwahlen regelt das jeweilige Land und die Gemeinde.

Kurz beantwortet: Wahlvorstände und Wahlhelfer werden von den Gemeindebehörden berufen. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich, und jede wahlberechtigte Person kann dazu berufen werden. Bei Bundestagswahlen beträgt das Erfrischungsgeld laut Bundeswahlordnung 35 Euro für den Vorsitz und 25 Euro für die übrigen Mitglieder (Wortlaut auf gesetze-im-internet.de, abgerufen im November 2026).

Das Wichtigste in Kürze

  • Wahlhelfer werden von der Gemeinde berufen, eine Anmeldung bei der Gemeinde ist der übliche Weg.
  • Das Erfrischungsgeld ist bei Bundestagswahlen nach der Bundeswahlordnung gestaffelt.
  • Fahrkosten werden unter bestimmten Voraussetzungen erstattet.
  • Eine Ablehnung ist nur aus bestimmten Gründen möglich, die Gemeinde entscheidet über den wichtigen Grund.
  • Bei Landtags- und Kommunalwahlen gelten die Regeln des Landes und die Satzung der Gemeinde.

Wer kann als Wahlhelfer berufen werden?

Laut der Bundeswahlleiterin berufen die Gemeindebehörden die Wahlvorstände und Wahlhelfer. Jede wahlberechtigte Person kann dazu berufen werden, eine besondere Qualifikation ist dafür nicht nötig. Die Tätigkeit gilt als ehrenamtlich, die Berufung erfolgt durch die Gemeinde und nicht durch dich allein.

Ob eine Pflicht besteht und wann sie greift, ist im Landesrecht geregelt. Die Bundeswahlleiterin bezeichnet das Amt nicht ausdrücklich als Pflicht. Wie das in deiner Gemeinde gehandhabt wird, erklärt der Artikel Muss ich als Student Wahlhelfer sein? Pflicht und Ausnahmen.

Wer darf eine Berufung ablehnen?

Die Bundeswahlleiterin nennt mehrere Gruppen und Gründe, bei denen eine Ablehnung möglich ist. Die folgende Übersicht fasst die genannten Fälle zusammen.

FallAblehnung möglichHinweis
Mitglieder der Bundes- oder einer Landesregierungjaauch Abgeordnete des Europäischen Parlaments, des Bundestags oder eines Landtags
Wahlberechtigte, die am Wahltag 67 Jahre alt sind oder älterjadie Altersgrenze gilt am Wahltag
Wichtiger Grund, etwa Familienfürsorge, dringende berufliche Gründe oder Krankheitja, mit Nachweisdie Gemeinde entscheidet über den wichtigen Grund

Wer einen wichtigen Grund geltend macht, muss ihn nachweisen. Die Gemeinde prüft den Antrag, deshalb lohnt es sich, frühzeitig zu reagieren, wenn du verhindert bist. Die Entscheidung der Gemeinde solltest du schriftlich festhalten. Bei Rückfragen hilft die Gemeinde mit einer kurzen Mail oder einem Anruf weiter.

Wie hoch ist das Erfrischungsgeld?

Nach § 10 Abs. 2 der Bundeswahlordnung kann den Mitgliedern der Wahlausschüsse und Wahlvorstände ein Erfrischungsgeld gewährt werden. Es beträgt 35 Euro für den Vorsitzenden und 25 Euro für die übrigen Mitglieder. Es wird auf ein Tagegeld angerechnet. Die Vorschrift ist auf gesetze-im-internet.de veröffentlicht.

PositionErfrischungsgeld bei Bundestagswahlen
Vorsitzende oder Vorsitzender des Wahlvorstands35 Euro
übrige Mitglieder des Wahlvorstands25 Euro

Ein Rechenbeispiel

Annahme: Du bist Beisitzerin in einem Wahlvorstand bei einer Bundestagswahl und arbeitest am Wahltag ohne weitere Fahrt außerhalb deines Wahlbezirks. Dann erhältst du nach der Bundeswahlordnung 25 Euro Erfrischungsgeld. Die Summe ist eine Obergrenze nach den dort genannten Regeln, nicht ein Anspruch auf Zusatzzahlungen. Wer das Erfrischungsgeld mit einer Fahrkostenerstattung kombiniert, sollte beide Posten getrennt belegen, weil sie unterschiedlichen Regeln folgen.

Fahrkosten und Tagegeld

Wer außerhalb seines Wahlbezirks tätig wird, erhält nach § 10 Abs. 1 der Bundeswahlordnung den Ersatz der notwendigen Fahrkosten. Wer außerhalb seines Wohnorts tätig wird, bekommt zusätzlich Tage- und Übernachtungsgelder. Die Bundeswahlleiterin nennt die Fahrkostenerstattung ebenfalls, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Wer die Erstattung braucht, sollte Fahrwege und Zeiten notieren, bevor der Wahltag beginnt.

Für Beschäftigte des Bundes gibt es in der Regel einen Tag Dienst- oder Arbeitsbefreiung, sofern nur das Erfrischungsgeld in Anspruch genommen wird. Für andere Arbeitgeber gilt das nicht automatisch, deshalb kläre es früh mit deinem Arbeitgeber.

Was gilt bei Landtags- und Kommunalwahlen?

Die genannten Regeln stammen aus dem Bundesrecht. Bei Landtags- und Kommunalwahlen gelten die Vorgaben des Landes, und Höhe sowie Auszahlung des Erfrischungsgeldes können von der Bundeswahlordnung abweichen. Den konkreten Betrag findest du in der Satzung deiner Gemeinde oder bei der Gemeindeverwaltung. Wer in mehreren Wahlen eingesetzt wird, sollte die jeweiligen Regeln getrennt prüfen, denn Erfrischungsgeld und Fahrkostenregeln sind nicht überall gleich. Die Gemeinde gibt dir Auskunft, welche Vorgaben für welche Wahl gelten.

Worauf du als Wahlhelfer achten solltest

Ein Wahlvorstand arbeitet als Gremium, und jede Person trägt Verantwortung für einen korrekten Ablauf. Gute Vorbereitung verhindert Stress am Wahltag.

  • Bewahre die Berufung und alle Unterlagen der Gemeinde auf, sie belegen deinen Einsatz.
  • Erscheine pünktlich und kläre vorab, wer den Vorsitz übernimmt und welche Aufgaben du hast.
  • Belege deine Fahrtkosten, wenn du außerhalb deines Wahlbezirks eingesetzt wirst.
  • Wahre das Wahlgeheimnis und halte dich an die Anweisungen des Wahlvorstands.

Wenn etwas unklar ist, frag frühzeitig bei der Gemeinde nach. Das spart Zeit und sorgt dafür, dass du am Wahltag sicher handelst.

Häufige Fragen

Muss ich mich selbst anmelden?

Wahlhelfer werden in der Regel von der Gemeinde berufen. Wer sich vorab informieren möchte, findet bei der Bundeswahlleiterin einen kurzen Überblick über die Aufgaben. Wenn du freiwillig helfen willst, meldest du dich beim Wahlamt deiner Gemeinde. Dort erfährst du, welche Unterlagen und Fristen gelten. Frag auch nach, ob die Gemeinde eine Einweisung anbietet, damit du die Abläufe vorab kennst.

Wie lange dauert der Einsatz?

Der Einsatz umfasst im Kern den Wahltag. Dazu kommen je nach Gemeinde Termine zur Vorbereitung und Einweisung. Die genaue Zeit teilt die Gemeinde mit der Berufung mit, deshalb plane den Tag frühzeitig.

Ist das Erfrischungsgeld steuerpflichtig?

Eine Steuerauskunft gibt dieser Ratgeber nicht. Ob eine Zahlung steuerpflichtig ist, klärt das zuständige Finanzamt im Einzelfall. Halte dafür die Auszahlungsbescheinigung der Gemeinde bereit.

Kann ich eine Berufung als Student einfach ablehnen?

Ein Studium gehört nicht ausdrücklich zu den genannten Ablehnungsgründen, es kann aber als wichtiger Grund etwa bei Prüfungen gelten. Entscheidend ist die Gemeinde. Wie du Ehrenamt neben dem Studium planst, zeigt Ehrenamt neben dem Studium: Zeit planen ohne Prüfungen zu gefährden.

Ist das Wahlhelfen auch im Lebenslauf sinnvoll?

Ja, wenn du Verantwortung im Wahlvorstand übernimmst. Beschreibe die Funktion und den Zeitraum sachlich. Wie du Engagement richtig formulierst, erklärt der Artikel über Ehrenamt im Lebenslauf.

So gehst du jetzt vor

  1. Prüfe, ob du in deiner Gemeinde zur Wahlhilfe berufen wirst, und halte deinen Kalender frei.
  2. Lehne nur aus einem der genannten Gründe ab und weise einen wichtigen Grund mit Unterlagen nach.
  3. Kläre Freistellung und Fahrkosten mit deinem Arbeitgeber, bevor der Wahltag kommt.
  4. Frag bei der Gemeinde nach der Höhe des Erfrischungsgeldes, wenn es um eine Landtags- oder Kommunalwahl geht.

Passend dazu

Quellen: Glossar der Bundeswahlleiterin: Wahlhelfer (Bundeswahlleiterin, Abruf November 2026), Bundeswahlordnung, § 10 Auslagenersatz und Erfrischungsgeld (gesetze-im-internet.de, Abruf November 2026).

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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