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Erststimme und Zweitstimme: Was auf dem Stimmzettel passiert

Mit der Erststimme wählst du eine Person im Wahlkreis, mit der Zweitstimme eine Landesliste. Wie beide Stimmen wirken und was das Bundeswahlgesetz dazu regelt.
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Inhalt

Auf dem Stimmzettel zur Bundestagswahl stehen zwei Stimmen, und beide bewirken etwas anderes. Mit der Erststimme wählst du eine Person, die deinen Wahlkreis im Parlament vertreten soll. Mit der Zweitstimme wählst du eine Landesliste einer Partei und bestimmst damit maßgeblich, wie die Sitze im Bundestag auf die Parteien verteilt werden. Wer beide Stimmen auseinanderhält, versteht das gesamte Wahlsystem deutlich schneller.

Kurz beantwortet: Mit der Erststimme wählst du eine Person für deinen Wahlkreis. Mit der Zweitstimme wählst du eine Landesliste einer Partei, und sie entscheidet maßgeblich über die Sitzverteilung. Grundlage ist § 1 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes. Der Bundestag hat 630 Abgeordnete, das Gesetz sieht 299 Wahlkreise vor. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Erststimme gilt einer Person, die sich im Wahlkreis um ein Bundestagsmandat bewirbt.
  • Die Zweitstimme gilt einer Landesliste, auf der eine Partei ihre Bewerberinnen und Bewerber benennt.
  • Für die Bundestagswahl gelten die Grundsätze der Verhältniswahl, deshalb ist die Zweitstimme für die Zusammensetzung des Parlaments entscheidend.
  • Ob eine Person über ihren Wahlkreis tatsächlich in den Bundestag einzieht, hängt zusätzlich von der Zweitstimmendeckung ab.
  • Für Landtags- und Kommunalwahlen gelten eigene Regeln des jeweiligen Landes und der Kommune.

Was bedeutet die Erststimme?

Die Erststimme ist die Stimme für einen Kreiswahlvorschlag. Du wählst also eine Person, die im Wahlkreis, in dem du wohnst, für den Bundestag kandidiert. Nach § 1 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes steht die Erststimme für die Wahl eines Bewerbers im Wahlkreis. Das Ergebnis im Wahlkreis entscheidet zunächst darüber, wer dort vorn liegt. Ob die Person anschließend tatsächlich in den Bundestag einzieht, ist an die Zweitstimmendeckung gebunden. Die Bundeswahlleiterin erklärt in ihrem Glossar, dass ein Wahlkreisbewerbender ab der Bundestagswahl 2025 nur dann als gewählt gilt, wenn eine entsprechende Zweitstimmendeckung vorliegt.

Was bedeutet die Zweitstimme?

Die Zweitstimme gilt einer Landeswahlliste. Sie ist die Stimme für einen Landeswahlvorschlag, also für die Landesliste, auf der die zugelassenen Parteien ihre Bewerberinnen und Bewerber benennen. Mit deiner Zweitstimme beeinflusst du, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag insgesamt erhält. Das folgt aus dem Grundsatz der Verhältniswahl, den § 1 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes für die Bundestagswahl ausdrücklich nennt.

Die beiden Stimmen im Überblick

MerkmalErststimmeZweitstimme
Bezieht sich aufEine Person im WahlkreisEine Landesliste einer Partei
Rechtliche GrundlageKreiswahlvorschlag nach § 1 Abs. 2 BWahlGLandeswahlvorschlag nach § 1 Abs. 2 BWahlG
Typische WirkungEntscheidet über das Ergebnis im WahlkreisBestimmt die Gesamtzahl der Sitze einer Partei
Zu beachtenWirkt nur, wenn die Zweitstimmendeckung vorliegtDie Verteilung folgt dem Verhältnis der Zweitstimmen

Warum die Zweitstimme meist mehr Gewicht hat

Die Verhältniswahl sorgt dafür, dass die Zusammensetzung des Bundestags das Verhältnis der Zweitstimmen widerspiegelt. Die folgende Rechnung ist vereinfacht und zeigt nur die Grundidee. Annahme: Eine Partei erhält bundesweit 30 Prozent der gültigen Zweitstimmen, und insgesamt sind 630 Sitze zu verteilen. Rechnerisch ergibt das etwa 189 Sitze. Die tatsächliche Zuteilung folgt den Regeln des Bundeswahlgesetzes, zu denen unter anderem die Sperrklausel und der Ausgleich bei Überhangmandaten gehören. Diese Regeln sind in diesem Ratgeber nur angedeutet.

Wie die beiden Stimmen zusammenwirken

Beide Stimmen sind voneinander unabhängig. Die Erststimme sagt etwas über die Person, die du im Wahlkreis unterstützt, die Zweitstimme sagt etwas über das Programm und die Liste einer Partei. Annahme: Du gibst deine Erststimme einer Person, die eine kleine Partei vertritt, und deine Zweitstimme einer größeren Partei. Beide Entscheidungen wirken nach dem Wahlrecht getrennt, und du musst sie nicht aufeinander abstimmen. Genau deshalb lohnt es sich, bei jeder Stimme einzeln zu überlegen.

So füllst du den Stimmzettel richtig aus

  1. Achte auf die Überschriften der beiden Stimmen, denn sie sind eindeutig beschriftet.
  2. Setze bei der Erststimme ein Kreuz bei genau einer Person aus deinem Wahlkreis.
  3. Setze bei der Zweitstimme ein Kreuz bei genau einer Landesliste.
  4. Prüfe vor dem Einwerfen, dass nichts durchgestrichen oder unklar markiert ist, denn ein unklarer Stimmzettel kann ungültig sein.

Was gilt bei Landtags- und Kommunalwahlen?

Die Regeln des Bundes gelten nicht automatisch für Landtagswahlen und Kommunalwahlen. Die Länder regeln ihre Landtagswahlen in eigenen Landeswahlgesetzen, und die Kommunen richten sich nach dem Landesrecht. Deshalb können Stimmenzahl, Sperrklausel und Aufbau des Stimmzettels je nach Land abweichen. Wer in einem Bundesland wählt, sollte die Wahlbekanntmachung der zuständigen Behörde genau lesen.

Typische Missverständnisse bei Erst- und Zweitstimme

Viele Wählerinnen und Wähler gehen davon aus, dass die Erststimme die wichtigere Stimme ist, weil sie eine Person benennt. Das greift zu kurz. Die Erststimme entscheidet über den Wahlkreis, während die Zweitstimme den größeren Teil der Gesamtzusammensetzung beeinflusst. Wer nur auf die Person im Wahlkreis schaut, übersieht die Wirkung der Liste.

Ein zweites Missverständnis betrifft die Frage, ob man eine Partei nur dann mit der Zweitstimme unterstützen darf, wenn man ihre Erststimmenkandidatin oder ihren Kandidaten im Wahlkreis wählt. Das Wahlrecht erlaubt die Trennung beider Stimmen. Wer also einer Person aus einer anderen Partei die Erststimme gibt und mit der Zweitstimme eine Partei unterstützt, handelt nach den Regeln.

Schließlich wird oft angenommen, dass eine Stimme für eine Partei im ganzen Land dieselbe Wirkung hat wie im Wahlkreis. Die Zweitstimme wirkt über die Landesliste und die Verteilung im Bundestag, nicht über einzelne Wahlkreise. Die Erststimme wirkt hingegen nur innerhalb des eigenen Wahlkreises. Diese Unterscheidung hilft, Zeitungsartikel und Wahlergebnisse richtig zu lesen.

Auch das Wort Direktmandat wird häufig falsch verstanden. Gemeint ist ein Sitz, den eine Person über ihren Wahlkreis erhält. Ob dieser Sitz wirksam wird, hängt wie beschrieben von der Zweitstimmendeckung ab, und das amtliche Endergebnis gibt die verbindliche Auskunft.

Häufige Fragen

Kann ich mit Erststimme und Zweitstimme verschiedene Parteien wählen?

Ja. Erst- und Zweitstimme sind unabhängig voneinander. Du kannst einer Person im Wahlkreis deine Erststimme geben und mit der Zweitstimme eine andere Partei wählen. Diese Trennung ist eine Folge des Wahlsystems und keine Ausnahme.

Muss ich beide Stimmen nutzen?

Du hast zwei Stimmen, und ob du beide nutzt, bleibt dir überlassen. Wenn du nur eine Stimme vergibst, zählt sie trotzdem. Für die Wirkung im jeweiligen Bereich gilt dann nur die einzelne Stimme.

Was bedeutet Zweitstimmendeckung?

Die Zweitstimmendeckung beschreibt das Verhältnis zwischen dem Ergebnis im Wahlkreis und den Zweitstimmen der Partei. Gewinnt eine Person den Wahlkreis, zieht sie nach der Glossardefinition der Bundeswahlleiterin nur dann in den Bundestag ein, wenn die Zweitstimmen der Partei dies decken. Ob das in deinem Fall zutrifft, zeigt erst das amtliche Endergebnis.

Wann ist ein Stimmzettel ungültig?

Ein Stimmzettel, der nicht eindeutig ausgefüllt ist, kann ungültig sein. Welche Fälle das betrifft, regelt das Wahlrecht. Bei Zweifeln zu deinem Stimmzettel gibt die zuständige Wahlbehörde Auskunft, bevor du abgibst.

So gehst du jetzt vor

  1. Finde heraus, in welchem Wahlkreis du wohnst. Der Ratgeber Wahlkreis finden erklärt die Schritte.
  2. Lies die Wahlbenachrichtigung und die Wahlbekanntmachung deiner Gemeinde, bevor du zur Wahl gehst.
  3. Informiere dich über die Kandidierenden im Wahlkreis und über die Landeslisten, bevor du deine beiden Stimmen vergibst.
  4. Entscheide für beide Stimmen getrennt, denn jede hat eine eigene Wirkung.

Passend dazu

Quellen: Bundeswahlgesetz, § 1 (gesetze-im-internet.de, Stand November 2026); Glossar der Bundeswahlleiterin: Kreiswahlleitung (bundeswahlleiterin.de, Stand November 2026).

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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