Der Vertrag zum freiwilligen Wehrdienst ist kein klassischer Arbeitsvertrag, sondern ein Dienstverhältnis nach dem Soldatengesetz. Seit dem 1. Januar 2026 gilt dafür eine neue Fassung von § 58b des Soldatengesetzes (SG). Dieser Ratgeber erklärt, wie die Verpflichtung abläuft, wie lange sie dauert, was die Probezeit bedeutet und wie der Dienst endet.
Kurz beantwortet: Der freiwillige Wehrdienst beruht auf einer schriftlichen Verpflichtung zu mindestens sechs und längstens elf Monaten Wehrdienst (§ 58b SG). Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit. In der Probezeit ist eine Entlassung zum 15. oder zum Monatsletzten möglich (§ 58h SG). Stand: November 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Verpflichtung auf mindestens sechs und längstens elf Monate Wehrdienst, § 58b SG in der seit 1. Januar 2026 geltenden Fassung.
- Die ersten sechs Monate sind Probezeit. Die Verpflichtungserklärung ist schriftlich abzugeben (§ 58e SG).
- Die Bundeswehr lädt zum Dienstantritt ein und nennt Ort und Zeit (§ 58g SG).
- Das Gesetz spricht nicht von Kündigung, sondern von Entlassung. Die Beendigung regelt § 58h SG.
- Ab zwölf Monaten Dienstzeit läuft der Dienst als Soldat auf Zeit, mit anderen Konditionen.
Wie kommt der Vertrag zustande?
Dem Vertrag geht in der Regel ein Weg über Fragebogen und Karrierecenter voraus. Nach der Bundeswehr führen der Fragebogen, die Einladung in ein Karrierecenter und das Assessment zur Einplanung. Das Gesetz sieht Beratung und Eignungsprüfung der Interessierten in den Karrierecentern vor (§ 58d SG). Erst danach folgt die Verpflichtungserklärung. Einen eigenen Bewerbungsweg beschreibt der Artikel Wehrdienst bewerben: Voraussetzungen und Ablauf.
Rechtlich handelt es sich um einen freiwillig geleisteten Wehrdienst. Nach § 4 Abs. 3 WPflG kann der Wehrdienst auch freiwillig geleistet werden, und freiwillig Verpflichtete haben die Rechtsstellung von Soldaten, die Wehrdienst aufgrund der Wehrpflicht leisten. Du wirst also Soldatin oder Soldat mit den entsprechenden Rechten und Pflichten, nicht Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsrechts.
Wie lange dauert der Dienst nach dem Vertrag?
§ 58b SG sieht eine Verpflichtung von mindestens sechs und längstens elf Monaten Wehrdienst vor. Dazu passt die Darstellung der Bundeswehr: Mindestdienst in der Truppe sind sechs Monate, der freiwillige Wehrdienst reicht bis elf Monate, ab zwölf Monaten spricht die Bundeswehr von Soldatinnen und Soldaten auf Zeit (Stand der Seite: 19.12.2025). Die Dauer deines Vertrags legst du mit deiner Verpflichtung fest. Eine eigene Betrachtung der Dauer findest du im Artikel Wehrdienst-Dauer: Wie lange der neue Wehrdienst dauert.
| Merkmal | Freiwilliger Wehrdienst | Soldat auf Zeit |
|---|---|---|
| Dauer | 6 bis 11 Monate | ab 12 Monaten, bei Mannschaften bis 25 Jahre Dienstzeit möglich |
| Probezeit | Erste sechs Monate (§ 58b SG) | Eigene Regeln, siehe Vertrag |
| Grundgehalt (Bundeswehr, Stand 19.12.2025) | etwa 2.600 Euro brutto im Monat | rund 2.700 Euro brutto im Monat |
| Rechtsgrundlage | § 58b SG ff. | Soldatengesetz, Verpflichtung auf Zeit |
Die Zahlen zum Gehalt stammen von der Bundeswehr-Seite zum neuen Wehrdienst. Für verbindliche Angaben zu deinem Fall gilt der Vertrag. Wie sich das Gehalt zusammensetzt, erklärt der Artikel Wehrdienst-Gehalt: Was Freiwillige im neuen Wehrdienst verdienen.
Was bedeutet die Probezeit?
Die ersten sechs Monate gelten nach § 58b SG als Probezeit. Für diese Zeit regelt § 58h Abs. 2 SG die Beendigung: Du kannst während der Probezeit zum 15. oder zum Letzten eines Monats entlassen werden. Die Entlassungsverfügung muss spätestens zwei Wochen vor dem Entlassungstermin bekanntgegeben werden. Das gilt auch für den Fall, dass die Bundeswehr die Entlassung verfügt.
Auf deinen schriftlichen Antrag hin bist du während der Probezeit zum 15. oder zum Monatsletzten zu entlassen. In den ersten fünf Monaten muss der Antrag einen Monat vor dem Entlassungstag gestellt werden. Das ist die gesetzliche Möglichkeit, aus dem Vertrag auszusteigen, ohne dass du ein Kündigungsrecht im arbeitsrechtlichen Sinn brauchst. Wenn dein Fall anders liegt, etwa wegen Krankheit oder familiärer Gründe, ist die Personalstelle die richtige Anlaufstelle.
Wie endet der Dienst?
Nach § 58h Abs. 1 SG endet der freiwillige Wehrdienst durch Entlassung entsprechend § 46 Abs. 1 SG, durch Entlassung entsprechend § 75 SG oder durch Ausschluss entsprechend § 76 SG. Welche Gründe darunter fallen, regeln diese Vorschriften. Eine Verlängerung über elf Monate hinaus sieht § 58b SG nicht vor. Wer länger dienen will, wird nach den Angaben der Bundeswehr Soldat oder Soldatin auf Zeit und verpflichtet sich ab zwölf Monaten. Etwaige Verlängerungsmöglichkeiten innerhalb deiner Laufzeit prüfst du im Vertragstext.
Für Personen, die nach der alten Fassung von § 58b SG dienen, gelten Übergangsregeln (§ 101 SG). Wer vor 2026 verpflichtet wurde, sollte deshalb nicht von den Regeln dieses Artikels ausgehen.
Welche Leistungen nennt die Bundeswehr neben dem Gehalt?
Die Bundeswehr nennt auf ihrer Seite zum neuen Wehrdienst eine Verpflegung als Sachleistung im Wert von etwa zehn Euro täglich. Dazu kommt ein Zuschuss zum Führerschein von bis zu 3.500 Euro für Klasse B und bis zu 5.000 Euro für den LKW-Führerschein. Der Zuschuss gilt nach der Seite ab zwölf Monaten Dienstzeit und für einen Dienstantritt nach dem 1. Januar 2026, die Ausstellung darf höchstens ein Jahr nach Dienstende liegen (Stand der Seite: 19.12.2025). Weil diese Leistungen an Dauer und Eintrittsdatum geknüpft sind, gehören sie in deine Vertragsprüfung, bevor du dich verpflichtest.
Was passiert mit Studium, Förderung und Versicherung?
Für Studierende ist der Dienst ein Einschnitt in den Studienverlauf. Die Hochschule regelt Beurlaubungen nach ihrer Satzung. Wie sich der Dienst auf BAföG auswirkt, steht im Artikel Wehrdienst und BAföG, und zur Krankenversicherung gibt der Artikel Wehrdienst und Krankenversicherung Auskunft. Für die Familienversicherung gilt nach § 10 Abs. 2 SGB V, dass sich die Altersgrenze von 25 Jahren um die Zeit eines freiwilligen Wehrdienstes nach § 58b SG verlängert.
Häufige Fragen
Kann ich den Vertrag kündigen?
Das Soldatengesetz kennt keine Kündigung, sondern die Entlassung. In der Probezeit ist sie auf deinen Antrag zum 15. oder zum Monatsletzten möglich, in den ersten fünf Monaten mit einem Monat Vorlauf (§ 58h SG). Danach gelten die Entlassungsgründe, auf die § 58h verweist.
Bin ich als Freiwilliger Arbeitnehmer?
Nein. Du bist Soldatin oder Soldat mit der Rechtsstellung eines Wehrdienstleistenden (§ 4 Abs. 3 WPflG). Das beeinflusst Rechte, Pflichten und die Beendigung des Dienstes.
Muss ich die Verpflichtung schriftlich abgeben?
Ja. § 58e SG sieht eine schriftliche Verpflichtungserklärung vor. Für einen besonderen Auslandseinsatz ist eine gesonderte Erklärung nötig.
Wann beginnt der Dienst?
Die Bundeswehr lädt zum Dienstantritt ein und nennt dabei Ort und Zeit (§ 58g SG). Den konkreten Termin legt die Einladung fest.
So gehst du jetzt vor
- Kläre, ob du die Dienstdauer von sechs bis elf Monaten mit Studium und Prüfungen vereinbaren kannst.
- Lass dich im Karrierecenter beraten und frage nach Standort, Truppengattung und Dienstbeginn.
- Lies den Vertrag vor der Unterschrift vollständig, besonders zu Dauer, Probezeit und Entlassung.
- Prüfe Beurlaubung an der Hochschule, BAföG und Krankenversicherung vor Dienstbeginn.
- Notiere dir die Fristen für einen Entlassungsantrag in der Probezeit.
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Quellen: § 58b Soldatengesetz, gesetze-im-internet.de, § 58h Soldatengesetz, Beendigung des freiwilligen Wehrdienstes, gesetze-im-internet.de, Wehrpflichtgesetz, § 4 Abs. 3, gesetze-im-internet.de, Bundeswehr: Neuer Wehrdienst (Stand der Seite: 19.12.2025).
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.