Ab dem 1. März 2027 ändern sich für E-Scooter mehrere Regeln, die im Alltag spürbar werden. Die Novelle der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung betrifft Ausstattung, Bremsen und Verwarnungsgelder. Dieser Ratgeber zeigt dir, was gilt, für wen, und was bestehende Roller betrifft. Wer heute einen Roller fährt, sollte die Stichtage kennen, bevor sie wirksam werden.
Kurz beantwortet: Die Novelle der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung wurde am 6. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die übrigen Artikel treten am 1. März 2027 in Kraft. Ab 2027 gelten Pflichten für neu produzierte Roller, etwa Blinker und getrennte Bremsen. Bestandsfahrzeuge dürfen weiter genutzt werden. Stand: November 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Novelle wurde am 6. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet.
- Ihr erster Artikel gilt seit dem 1. April 2026, die übrigen Artikel seit dem 1. März 2027.
- Für neu produzierte Roller gilt ab 2027 eine Pflicht zu Fahrtrichtungsanzeigern und getrennt bremsbaren Rädern bei mehrachsigen Fahrzeugen.
- Bestehende Roller müssen nicht nachgerüstet werden und dürfen weiter genutzt werden.
- Das Verwarnungsgeld für das Befahren von Gehwegen und für mehr als eine Person auf dem Fahrzeug steigt ab dem 1. März 2027.
Was ist die Novelle und wann gilt sie?
Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung regelt, welche technischen und verkehrsrechtlichen Anforderungen für E-Scooter gelten. Die Novelle, die das Bundesverkehrsministerium auf seiner Seite erläutert, wurde am 6. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Sie ist also keine bloße Ankündigung mehr, sondern beschlossen. Gestaffelt tritt sie in zwei Schritten in Kraft.
Diese Staffelung ist wichtig, weil nicht alles am selben Tag wirksam wird. Der erste Artikel der Novelle gilt bereits seit dem 1. April 2026. Die übrigen Regeln, die für Fahrzeuge und Verwarnungsgelder relevant sind, gelten ab dem 1. März 2027. Den genauen Wortlaut jedes Artikels findest du im Bundesgesetzblatt.
Die Änderungen im Überblick
Die folgende Tabelle fasst die Punkte zusammen, die das Ministerium für die neuen Regeln nennt. Wo das Ministerium kein genaues Datum oder keinen Betrag angibt, schreiben wir das ausdrücklich dazu.
| Änderung | Gilt ab | Betroffen |
|---|---|---|
| Verkündung der Novelle | 06.02.2026 (Bundesgesetzblatt) | Alle E-Scooter-Nutzer als Grundlage |
| Erster Artikel der Novelle | 01.04.2026 | Inhalt laut Gesetzestext |
| Übrige Artikel der Novelle | 01.03.2027 | Je nach Regel unterschiedlich |
| Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) | Ab 2027, genaues Datum nicht genannt | Neu produzierte Elektrokleinstfahrzeuge |
| Getrennte Vorder- und Hinterradbremse | Ab 2027, genaues Datum nicht genannt | Mehrachsige Fahrzeuge, vor allem E-Tretroller |
| Verwarnungsgeld Gehweg und mehr als eine Person | 01.03.2027 | Alle Nutzer, Beträge nicht genannt |
Was gilt ab dem 1. März 2027 konkret?
Am 1. März 2027 steigen die Verwarnungsgelder für zwei Verstöße. Das Befahren von Gehwegen wird an den Regelsatz des Radverkehrs angeglichen und dadurch erhöht. Auch das Verwarnungsgeld für mehr als eine Person auf dem Fahrzeug wird erhöht. Das Ministerium nennt keine konkreten Beträge. Wenn du wissen willst, was ein Verstoß kostet, schaue in die amtliche Bußgeldregelung, sobald der Betrag dort steht.
Diese Regelung ist für Studierende besonders relevant, weil das gemeinsame Fahren zu zweit auf dem Roller im Alltag vorkommt. Wer das vermeidet, muss sich um die Erhöhung keine Gedanken machen. Die Frage, ob ein Gehweg zulässig befahren werden darf, ist ohnehin eine Sache der örtlichen Regeln und der Beschilderung.
Wichtig ist auch der Unterschied zwischen den Verwarnungsgeldern und den technischen Pflichten. Die Verwarnungsgelder gelten für jeden Fahrer, unabhängig vom Baujahr des Rollers. Die Ausstattungspflichten dagegen knüpfen an das Fahrzeug. Beide Regeln treffen deshalb unterschiedliche Personen, und beide solltest du kennen, bevor du losfährst.
Was bedeutet das für Roller, die schon fahren?
Bestehende Roller bleiben in der Regel erlaubt. Das Ministerium stellt klar, dass Fahrzeuge, die bis 2027 in Verkehr gebracht wurden und die neuen Anforderungen noch nicht erfüllen, weiter genutzt werden dürfen. Eine Pflicht zur Nachrüstung besteht für sie nicht. Für Fahrzeuge mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis oder einer Einzelbetriebserlaubnis gilt dasselbe.
Die neuen technischen Regeln gelten also zunächst für Fahrzeuge ab dem Baujahr 2027. Wenn du einen Roller kaufst, solltest du beim Verkäufer nachfragen, welches Baujahr das Fahrzeug hat und ob es die neuen Anforderungen erfüllt. Ein Gebrauchtkauf ist davon nicht ausgeschlossen, verlangt aber Sorgfalt bei den Angaben.
Wie bereitest du dich vor?
Auch wenn dein Roller nicht betroffen ist, lohnt sich ein Blick auf die Neuerungen. Wer einen neuen Roller plant, sollte die Ausstattung vor dem Kauf prüfen, weil die Pflichten für neu produzierte Fahrzeuge gelten. Ein Blick auf die eigene Versicherung ist ebenfalls sinnvoll, denn eine gültige Haftpflicht bleibt unabhängig von der Ausstattung Pflicht.
Für die Praxis heißt das vor allem: Die Änderungen sind gestaffelt, und der Stichtag 1. März 2027 ist der Moment, ab dem Verwarnungsgelder steigen. Wer seinen Roller heute ohne Gehwegfahrten und ohne Sozius nutzt, ist vom Anstieg nicht betroffen. Wer dagegen regelmäßig zu zweit fährt oder den Gehweg benutzt, sollte das Verhalten vor März überdenken, auch wenn die genaue Summe noch offen ist.
Die Verordnung trennt zwischen Regeln für Fahrzeuge und Regeln für Verhalten. Die Bauvorschriften für neue Roller betreffen die Hersteller und Händler, die Verwarnungsgelder betreffen dagegen jeden, der fährt. Diese Trennung hilft dir, die Neuerungen einzuordnen: Für deinen Kaufentscheid zählt die Ausstattung, für dein tägliches Verhalten zählen die Verwarnungsgelder.
Häufige Fragen
Gilt die Novelle schon heute?
Teilweise ja. Der erste Artikel gilt seit dem 1. April 2026. Die Regeln für Verwarnungsgelder und die übrigen Vorgaben beginnen am 1. März 2027. Wer heute fährt, muss die Änderungen vom März 2027 also noch nicht beachten, sollte sie aber im Blick behalten.
Muss ich meinen Roller bis März 2027 umrüsten?
Nach dem Stand des Ministeriums nicht. Bestandsfahrzeuge dürfen weiter genutzt werden, und die technischen Regeln beziehen sich auf neu produzierte Roller. Prüfe trotzdem im Zweifel bei deinem Händler oder deiner Versicherung, ob dein Modell betroffen ist.
Wie hoch wird das Verwarnungsgeld für Gehwegfahrten?
Das Ministerium nennt keinen Betrag, sondern nur die Angleichung an den Regelsatz des Radverkehrs. Die genaue Summe ergibt sich aus der amtlichen Regelung. Wir nennen hier bewusst keine Zahl, weil wir sie nicht an der Quelle bestätigen können.
Gilt die Regel für mehr als eine Person auch für Sharing-Roller?
Die Erhöhung betrifft das Fahren mit mehr als einer Person auf dem Fahrzeug. Für Sharing-Roller gelten die Nutzungsbedingungen des Anbieters zusätzlich. Ob sie für geliehene Roller anders ausgelegt werden, klärt der Anbieter, nicht die Verordnung.
Wo finde ich den Gesetzestext?
Die amtliche Fundstelle ist das Bundesgesetzblatt. Auf der Seite des Bundesverkehrsministeriums findest du eine Erläuterung der Novelle, die dir die Struktur erklärt. Für den verbindlichen Wortlaut solltest du die Verkündung selbst heranziehen.
So gehst du jetzt vor
- Prüfe, ob dein Roller vor 2027 zugelassen oder in Verkehr gebracht wurde.
- Achte beim Kauf eines neuen Rollers auf Blinker und getrennte Bremsen, auch wenn die genauen Pflichten erst ab 2027 gelten.
- Verzichte auf Gehwegfahrten und das Mitführen einer zweiten Person, bis die Änderung wirksam wird.
- Verfolge die Verkündung und die Bußgeldregeln im Bundesgesetzblatt, bevor du dich auf Beträge verlässt.
Passend dazu
- Günstig unterwegs im Studium: Tickets, Roller und Führerschein im Überblick
- E-Scooter mit Blinker: Was für neue Roller ab 2027 gilt
- E-Scooter-Haftung: Was die neue Halterhaftung vorsieht
- E-Scooter-Versicherungskennzeichen: Was 2026 und 2027 gilt
- E-Scooter-Kennzeichen ab März 2027: Welche Farben vorgesehen sind
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.