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E-Scooter-Haftung: Was die beschlossene Halterhaftung vorsieht

Der Bundestag hat die Halterhaftung für E-Scooter am 09.07.2026 beschlossen. Was bisher galt, was sich ändert und was du jetzt prüfen solltest.
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Inhalt

Bei Unfällen mit E-Scootern stellt sich eine Frage, die viele Studierende beschäftigt: Wer zahlt, wenn ein Schaden entsteht, und muss der Geschädigte beweisen, dass der Fahrer schuld war? Der Bundestag hat das Haftungsgesetz für E-Scooter am 09.07.2026 unverändert beschlossen. Die Inhalte der Neuregelung beschreibt ein Fachbeitrag (NWB Experten-Blog, 25.05.2026, Sekundärquelle). Das Inkrafttreten zum 01.10.2026 nennt der ADAC. Dieser Ratgeber erklärt, was bisher galt, was das Gesetz vorsieht und worauf du jetzt achten solltest.

Kurz beantwortet: Für E-Scooter gelten nach dem vom Bundestag am 09.07.2026 unverändert beschlossenen Haftungsgesetz die Regeln der Halterhaftung nach dem Straßenverkehrsgesetz. Der Halter haftet ohne Nachweis eines Verschuldens, beim Fahrer wird das Verschulden vermutet. Das Inkrafttreten zum 01.10.2026 nennt der ADAC, die Verkündung im Bundesgesetzblatt ist hier nicht selbst belegt. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bisher waren E-Scooter von der Halterhaftung nach dem Straßenverkehrsgesetz ausgenommen, weil sie als langsame Fahrzeuge galten.
  • Für Elektrokleinstfahrzeuge greift nach dem Beschluss die verschuldensunabhängige Halterhaftung nach § 7 Abs. 1 StVG.
  • Der Fahrer haftet mit vermutetem Verschulden nach § 18 Abs. 1 StVG und kann die Vermutung widerlegen.
  • Der Geschädigte kann seinen Anspruch unmittelbar gegen die Haftpflichtversicherung geltend machen, wenn eine Versicherungspflicht besteht.
  • Der Bundestag hat das Gesetz am 09.07.2026 beschlossen (Drucksachen 21/5871 und 21/6984). Das Inkrafttreten zum 01.10.2026 nennt der ADAC, maßgeblich ist das Bundesgesetzblatt.

Wie war die Rechtslage bisher?

Bisher galt für E-Scooter eine Ausnahme. Das Straßenverkehrsgesetz nimmt langsame Fahrzeuge von der Halterhaftung aus, und E-Scooter fielen unter diese Regelung. Wer geschädigt wurde, musste deshalb auf das allgemeine Deliktsrecht zurückgreifen. Nach den §§ 823 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs musste der Geschädigte in der Regel nachweisen, dass dem Fahrer ein Verschulden zur Last fällt.

Das ist in der Praxis schwierig. Ein Unfall auf dem Radweg oder vor einer Ausfahrt lässt sich oft nicht eindeutig aufklären. Wer als Betroffener keine Zeugen hat, bleibt auf seinem Schaden sitzen, selbst wenn der Verlauf unklar ist. Genau an dieser Stelle setzt die Neuregelung an.

Was das neue Gesetz vorsieht

Nach einem Fachbeitrag (NWB Experten-Blog, 25.05.2026, Sekundärquelle) umfasst die Neuregelung zwei Ebenen. Zum einen gilt eine verschuldensunabhängige Haftung des Halters. Zum anderen wird das Verschulden des Fahrers vermutet. Die folgende Übersicht stellt beide Ebenen dem bisherigen Zustand gegenüber.

FrageBisherige RechtslageNach dem beschlossenen Gesetz
Haftung des HaltersNur über das allgemeine Deliktsrecht, Verschulden muss nachgewiesen werdenVerschuldensunabhängige Halterhaftung nach § 7 Abs. 1 StVG
Haftung des FahrersVerschulden muss der Geschädigte beweisenVerschulden wird vermutet (§ 18 Abs. 1 StVG), der Fahrer kann es widerlegen
Direkter Anspruch gegen den VersichererKeine Halterhaftung, daher auch kein Anspruch aus dieser HaftungMöglich nach § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG, wenn eine Versicherungspflicht besteht

Diese Übersicht ersetzt nicht den Gesetzestext. Wer genau wissen möchte, wie die Paragrafen formuliert sind, sollte sie im Wortlaut im Bundesgesetzblatt nachlesen.

Was bedeutet Halterhaftung im Alltag?

Der Halter ist die Person, die das Fahrzeug auf eigene Rechnung nutzt und die Verfügungsgewalt darüber hat. Bei einem privaten E-Scooter ist das in der Regel die Person, die den Roller gekauft hat und ihn verwendet. Die Halterhaftung bedeutet, dass der Geschädigte nicht beweisen muss, dass jemand einen Fehler gemacht hat. Es reicht, dass der Schaden durch den Betrieb des Fahrzeugs entstanden ist.

Für Studierende hat das zwei praktische Folgen. Erstens lohnt sich eine Haftpflichtversicherung, die den Schaden abdeckt. Zweitens sollte man beim Verleih oder bei Sharing-Angeboten genau prüfen, wer als Halter gilt. Dazu haben wir einen eigenen Beitrag geschrieben, den du unten findest.

Beispiel: Ein Unfall vor dem Hörsaal

Annahme: Du fährst mit deinem E-Scooter an einer Hauptverkehrsstraße und stößt mit einem Fußgänger zusammen, der eine Verletzung erleidet. Der Fußgänger kann nicht eindeutig zeigen, wer den Zusammenstoß verursacht hat. Nach der bisherigen Rechtslage müsste er Verschulden nachweisen. Nach dem beschlossenen Gesetz sieht die Lage anders aus: Der Halter haftet verschuldensunabhängig, und das Verschulden des Fahrers wird vermutet, bis er das Gegenteil nachweist.

Wichtig ist dabei: Die Regel betrifft den Schadensausgleich gegenüber dem Geschädigten. Ob du als Fahrer zusätzlich strafrechtlich oder bußgeldrechtlich belangt wirst, richtet sich nach anderen Vorschriften und dem jeweiligen Vorfall.

Was du jetzt tun solltest

Unabhängig vom genauen Stichtag lohnt sich ein Blick auf deinen Versicherungsschutz. Eine Haftpflichtversicherung für den Roller ist der wichtigste Punkt. Wer keinen Versicherungsschutz hat, trägt einen möglichen Schaden im Zweifel selbst, unabhängig davon, wie die Haftungsfrage am Ende entschieden wird.

Die Unterscheidung zwischen Halter und Fahrer ist deshalb so wichtig, weil beide Personen unterschiedlich in die Pflicht genommen werden. Der Halter steht für das Fahrzeug ein, auch wenn er gerade nicht selbst fährt. Der Fahrer steht für sein eigenes Verhalten ein. Wer den Roller einem Freund überlässt, sollte deshalb wissen, dass die Haftung des Halters bestehen bleibt, während der Freund als Fahrer selbst haftet.

Der Direktanspruch hat für Geschädigte einen praktischen Vorteil. Sie müssen nicht zunächst den Halter oder Fahrer ermitteln und anschließend deren Versicherung einschalten, sondern können sich direkt an den Versicherer wenden. Für dich als Versicherungsnehmer bedeutet das, dass deine Police im Schadensfall unmittelbar in Anspruch genommen werden kann, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Häufige Fragen

Gilt die neue Haftung schon jetzt?

Der Bundestag hat das Gesetz am 09.07.2026 beschlossen, und der ADAC nennt den 01.10.2026 als Datum des Inkrafttretens. Eine Regel wirkt erst mit Verkündung im Bundesgesetzblatt, das hier nicht selbst geprüft wurde. Prüfe deshalb den amtlichen Wortlaut, bevor du dich auf einen Stichtag verlässt.

Haftet der Fahrer auch dann, wenn ich nur ausgeliehen habe?

Bei Verleih oder Sharing kommt es darauf an, wer als Halter gilt und welcher Vertrag besteht. Der Anbieter bleibt in der Regel in der Verantwortung für das Fahrzeug, der Fahrer für sein Fahrverhalten. Die Einzelheiten stehen in den Nutzungsbedingungen des Anbieters.

Muss ich den Unfall trotzdem selbst melden?

Ja, im Rahmen deiner Pflichten. Sprich mit deiner Versicherung, sobald etwas passiert ist, und dokumentiere den Unfallort, Zeugen und Schäden. Wie genau das abläuft, beschreiben wir in einem eigenen Beitrag.

Was ist, wenn die Gegenseite die Verantwortung bestreitet?

Dann entscheidet im Streitfall die Beweislage. Mit der Vermutungsregel für den Fahrer verschiebt sich die Last, aber sie ist nicht absolut. Der Fahrer kann das Gegenteil nachweisen, etwa durch Zeugen oder Unfallspuren.

Gilt das auch für E-Roller und Mofas?

Dieser Beitrag behandelt Elektrokleinstfahrzeuge, also E-Scooter. Für andere Fahrzeuge gelten eigene Regeln und Versicherungsarten. Prüfe bei anderen Fahrzeugen den konkreten Vertrag und die Zuordnung in den amtlichen Unterlagen.

So gehst du jetzt vor

  1. Prüfe, ob dein Roller eine gültige Haftpflichtversicherung mit Versicherungskennzeichen hat.
  2. Lies die Bedingungen deines Vertrags und frag nach, ob der Versicherungsschutz auch für Dritte gilt, die den Roller nutzen.
  3. Prüfe im Bundesgesetzblatt den Wortlaut und das Inkrafttreten, statt dich auf Zeitungsberichte zu verlassen.
  4. Notiere bei Verleih oder Sharing den Anbieter und die Vertragsbedingungen, bevor du losfährst.

Konkret heißt das: Prüfe nicht nur den Preis, sondern auch den Umfang der Deckung. Eine Haftpflichtversicherung, die Schäden an Dritten abdeckt, ist für den Alltag mit dem Roller die wichtigste Grundlage. Ob dein Vertrag auch Schäden abdeckt, die durch andere Personen mit deinem Roller entstehen, steht in den Bedingungen. Frag dort gezielt nach und lass dir die Antwort schriftlich bestätigen.

Passend dazu

Quellen: Straßenverkehrsgesetz, § 7 (gesetze-im-internet.de); Versicherungsvertragsgesetz, § 115 (gesetze-im-internet.de); Fachbeitrag zur Haftungsreform, 25.05.2026 (Sekundärquelle); Deutscher Bundestag, Beschluss zum Haftungsgesetz für Elektrokleinstfahrzeuge vom 9. Juli 2026 (abgerufen am 02.11.2026); ADAC, E-Scooter: Diese Regeln gelten (abgerufen im November 2026)

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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